Irrtum und Anfechtung von Willenserklärungen Flashcards

1
Q

Was versteht man unter Anfechtung von Willenserklärungen?

A

Fehlerhafte Willenserklärungen, die auf einem Irrtum beruhen, können angefochten werden.

  • Irrtum = Unbewusstes Auseinanderfallen von subjektiv Gewolltem und objektiv Erklärten.
  • Anfechtung lässt das Rechtsgeschäft von Anfang an nichtig werden
  • > Schadensersatz kann dann aber erhoben werden
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2
Q

Was versteht man unter einem Inhaltsirrtum?

A

= Der Erklärende ist sich über die Bedeutung seiner Aussage nicht im Klaren.

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3
Q

Was versteht man unter einem Erklärungsirrtum?

A

Der Erklärende gibt eine andere Willenserklärung ab, als gewollt (z.B. Zahlendreher)

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4
Q

Was versteht man unter einem Eigenschaftsirrtum?

A

Der Erklärende irrt sich über das Rechtsgeschäft wesentliche Eigenschaften der Person oder Sache.

Hier geht es um wertbildende Faktoren und nicht um den Preis (z.B. Bild ist ungeahnt von Picasso und deswegen 100.000 statt 100€ Wert)

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5
Q

Welche Anfechtungsfrist gibt es?

A

Das Rechtsgeschäft muss unverzüglich nach Kenntniserlangung des Anfechtungsgrundes angefochten werden.

Ausschlussfrist: 10 Jahre

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6
Q

Was ist eine arglistige Täuschung?

A

Hervorrufen oder Aufrechthalten eines Irrtums durch Vorspiegelung oder Unterdrücken von Tatsachen zum Zwecke der Willensbeeinflussung.

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7
Q

Was ist ein Fernabsatzvertrag?

A

Verträge, bei denen Unternehmen und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden.

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