Das Rechtsgeschäft Flashcards

1
Q

Was versteht man unter mehrseitigen Rechtsgeschäften?

A
  • Willenserklärung von mind. 2 Personen

- Vertrag oder Beschluss eines Gremiums

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2
Q

Was versteht man unter einem einseitigen Rechtsgeschäft?

A
  • Auslösen von Rechtsfolgen durch einseitige Willenserklärung
  • Kündigung, Auslobung, Anfechtung, Rücktritt
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3
Q

Was versteht man unter einem Verpflichtungsgeschäft?

A

Begründung einer schuldrechtlichen Leistungspflicht

z.B. Kaufvertrag

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4
Q

Was versteht man unter einem Verfügungsgeschäft?

A
  • Erfüllung der Verpflichtung
  • Bewirken der Rechtsänderung

Beispiel: Eigentumsübertragung

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5
Q

Was ist das Abstraktionsprinzip?

A

= Trennung des Verpflichtungsgeschäfts vom Verfügungsgeschäft.

Das Trennungsprinzip besagt das beide Geschäfte in ihrem rechtlichen Bestand voneinander unabhängig sind.

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6
Q

Wie kann eine Willenserklärung abgegeben werden?

A
  • Schriftlich
  • Mündlich
  • Konkludentes Handeln

Schweigen bedeutet grundsätzlich keine Willenserklärung

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7
Q

Welche Voraussetzungen benötigt ein Vertrag?

A

Ein Vertrag verlangt die Willenserklärung von zwei Personen.

  • Die erste nennt man Antrag
  • Die zweite Annahme
  • Beide Willenserklärungen müssen inhaltlich übereinstimmen.
  • Es muss Konsens über den Vertragsinhalt bestehen
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8
Q

Was passiert bei einer verspäteten oder eingeschränkten Annahme eines Vertrags?

A

Die verspätete oder eingeschränkte Annahme gilt als Ablehnung des Antrags mit einem neuen Antrag.

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9
Q

Was sind wesentliche Bestandteile eines Vertrages (Esentialia negotii)?

A

I. Die Vertragsparteien
II. Der Gegenstand der Leistung
III. Gegenstand der Gegenleistung

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10
Q

Was versteht man unter einem Angebot?

A

Willenserklärung, die auf den Abschluss eines Vertrags mit einer
anderen Person gerichtet ist, und zwar so, dass zur Annahme ein
einfaches „JA“ oder eine konkludente Zustimmung (z. B. Kopfnicken)
reicht.

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11
Q

Was sind Voraussetzungen für ein Angebot?

A
  • Inhaltliche Bestimmtheit = wesentliche Vertragspunkte (essentialia
    negotii)
  • Verbindlichkeit, nicht nur „Aufforderung zur Abgabe eines
    Angebots“ (invitatio ad offerendum)
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12
Q

Wann gilt ein Angebot als zugegangen beim Empfänger?

A

Wenn der Zugang in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist.

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13
Q

Welche Wirkung löst ein Angebot aus?

A
  • Der Antragende ist an sein Angebot gebunden.
  • Der Antrag kann erlöschen
  • Der Antrag kann abgelehnt werden
  • Der Antrag kann zu spät angenommen werden
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14
Q

Was versteht man unter einer Annahme?

A
  • Vorbehaltloses Einverständnis mit dem Antrag

- Bei Abweichungen = Neuer Antrag

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