Insolvenzrecht Flashcards
Verbraucherinsolvenzverfahren bei Selbständigen oder ehemals Selbständigen (Einzelpersonen), wenn…
- > der Antragssteller keine selbständige Tätigkeit mehr ausübt
- > max. 19 Gläubiger vorhanden
- > keine Schulden aus AV bestehen
Vorteil Verbraucherinsolvenzverfahren
- mit Gläubiger individuellen Schuldenbereinigungsplan vereinbaren
- für Privatleute wesentl. einfacher
Verbraucherinsolvenzverfahren- Grundsatz §304 InsO
= ist bei Privatpersonen anzuwenden, wenn keine Schulden aus einer Selbständigkeit oder ehemaliger Selbständigkeit haben
- unabhängig vom Umfang der Schulden oder der Anzahl der Gläubiger
Verbraucherinsolvenz
1. Schritt: außergerichtlihcher Einigungsversuch
- Gläubiger anschreiben und Ratenplan vorschlagen
- > bei Annahme kein Verfahren
- > bei Ablehnung: Einigungsversuch durch geeignete Stelle (Bsp. Rechtsanwalt)
- 6 Monate
Verbraucherinsolvenz
2. Schritt: gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
vorlegen bei Gericht:
- Bescheinigung über erfolglose Einigung
- Antrag auf Restschuldbefreiung
- Verzeichnis mit: Vermögen, Einkommen, Gläubiger, Forderungen, Vollständigkeit
- Schuldenbereinigungsplan
-> Versuch durch gerichtl. Einigung, bei Scheitern Schritt 2
Verbraucherinsolvenz
3. Schritt: gerichtliches Insolvenzverfahren
-> keine Zustimmung von Gläubiger nötig, bei korrektem Verhalten = Restschuldbefreiung
Wohlverhaltensperiode:
- für 6 Jahre den pfändbaren Teil des Einkommens an Treuhänder abgeben -> er verteilt an Gläubiger
Restschuldbefreiung
1 nach 6 Jahren: war redlich und ist Mitwirkungspflicht nachgekommen
- nach 5 Jahren: hat zusätzl. alle Verfahrenskosten bezahlt
- nach 3 Jahren: alle Verfahrenskosten + 35% der ursprüngl. Schulden beglichen
Bei welchem Personenkreis Regelinsolvenzverfahren?
- bei Kapital- und Personengesellschaften
Gründe für Regelinsolvenzverfahren
- §17: Zahlungsunfähigkeit (5 - 10% der Vblk. nicht bezahlen)
- §18: Drohende Zahlungsunfähigkeit (Unternehmen ist noch zu retten)
- §19 Überschuldung (prüfen, ob wirtschaftl. überlebensfähig)
Regelinsolvenzverfahren:
Liegt Insolvenzgrund vor + deckt Veremögen Verfahrenskosten?
- nein: Ablehnung mangels Masse
- ja: vorläufiges Insolvenzverfahren beginnt
Insolvenzplan
- versch. Personengruppen
- Gruppe: aussonderungsberechtigte Gläubiger (wenn in Insolvenzmasse Gegenstände vorhanden sind, die ihm selbst und nicht dem Schuldner gehören)
- Gruppe: absonderungsberechtigte Gläubiger (Forderung durch ein Recht an einem zur Insolvenzmasse gehörendem Gegenstand gesichert bspw. Hypothek, Pfandrecht)
- Gruppe: Massegläubiger
Möglichkeiten für insolvente Unternehmen
- Unternehmen wird saniert und von alten Eigentümern fortgeführt
- Unternehmen wird saniert + verkauft
- Unternehmen wird aufgelöst
Kompletter Ablauf Verbraucherinsolvenzverfahren
- Personenkreis nach §304 prüfen
- außergerichtl. Einigungsversuch privat, alle stimmen zu = erledigt, danach durch geeignete Stelle, alle stimmen zu = erledigt, danach Amtsgericht
- Gericht erstellt erneut einen Schuldenbereinigungsplan
- Gericht bestellt Treuhänder
- Wohlverhaltensperiode