Arbeitsrecht Flashcards
Individualarbeitsrecht
-> Verhältnis AG - AN
1. Zustandekommen Arbeitsvertrag
2. Auflösung/ Kündigung Arbeitsverhältnis
3. Störung im Arbeitsverhältnis
-> Arbeitnehmerschutzrecht
Bsp.: Diskriminierung, Arbeitszeit, Urlaub
Kollektivarbeitsrecht
- > Bezug auf gesamte Arbeitnehmerschaft
1. Tarifrecht
2. Mitbestimmungsrecht
3. Arbeitskampfrecht (Streik)
4. Koalitonsrecht
Öffnungsklausel
§4 Abs. 3 TVG
-> gestalten einer anderweitigen Regelung zugunsten des AN
Arbeitnehmer
- > durch privatrechtlichen Vertrag
- > im Dienste eines Anderen
- > zur Leistung weisungsbefugter, fremd bestimmter Arbeit
- > in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet
arbeitnehmerähnliche Selbständige
-> auf Dauer nur für einen AG tätig
-> beschäftigt keine versicherungspflichtigen AN
-> ist vn Auftraggeber wirtschaftlich abhängig
-> frei über Arbeitszeit und -ort
Bsp.: Heimarbeiter, selbständige Handelsvertreter
Bewerbungspflichten AG
- > sorgfältig aufbewahren/ zurückgeben
- > schweigen
- > Bewerber informieren über: gesundheitl. Belastungen, überdurchschnittl. Anforderungen
Bewerbungspflichten AN
- > Fragen, wahrheitsgem. beantworten
- > Auskunft über unerfüllbare Bedingungen
Allg. Pflichten AN
- > Erbringung Arbeitsleistung
- > Gehorsamspflicht/ Treuepflicht
- > Interessenwahrung (Anzeige)
- > Handlungspflicht
- > Wettbewerbsverbot
- > Verbot Schmiergeldannahme
- > Auskunfts- und Mitteilungspflicht
Allg. Pflichten AG
- > Zahlungspflicht
- > Gleichbehandlunugspflicht
- > Beschäftigungspflicht
- > Fürsorgepflicht
- > Zeugniserteilung
Arbeitsvertrag
= 2 übereinstimmende Willenerklärungen
- > faktisch formfrei §2 NachwG
- > befristeter AV bedarf Schriftform
Beendigungsgründe von Arbeitsverhältnis
- > Aufhebungsvertrag (Nachteile)
- > Tod des AN (Lohnansprüche Erben) - Urlaub erlischt
- > Erreichen Alters+grenze
- > Fristablauf
Befristungen ohne Sachgrund
§14 TzBfG
- > bis 2 Jahre zulässig (3x Verlängerung zulässig)
- > nur wenn zuvor kein befristetes/ unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat - Verjährung nach 3 Jahren
Befristung mit Sachgrund
§14 TzBfG
- > Bedarf vorübergehend
- > Anschluss an Ausbildung/ Studium
- > Vertretung
- > Eigenart d. Arbeitsleistung
- > auf Probe
- > Gründe wegen Person
- > gerichtlicher Vergleich - darf immer wieder
Kündigung
§130 BGB
- > einseitige, empfangsbedürftige WE
- > gilt durch Unterschrift als zugegangen
- > Annahme kann verweigert werden
- > Gegenwart von Zeugen
- > Schriftformerfordernis
fristlose, außerordentliche Kündigung
- > bei schweren Verstößen gg. arbeitsvertragl. Pflichten (Arbeitsverweigerung, Geheimnisverrat)
- > binnen 2 Wochen
- > Betriebsrat anhören - sonst unwirksam
ordentliche, fristgemäße Kündigung (verhaltensbedingt)
-> missbilligendes Verhalten (Abmahnung voraus)
-> Fehlverhalten beschreiben, Warnfunktion (Dauer der Beschäftigung & des fehlerfreien Verhaltens würdigen)
Bsp.: unentschuldigt fehlen, Beleidigungen, Diebstahl unter Kollegen, sexuelle Belästigung
ordentliche, fristgemäße Kündigung (personenbedingt wg. Kurzerkrankungen)
= wg. häufiger Kurzerkrankungen
- > negative Gesundheitsprognose
- > Interessenbeeinträchtigung (Aushilfen) - 6 Wochen Entgeltfortzahlung
- > Interessenabwägung, ob AV doch zugemutet werden kann
Gründe personenbedingte Kündigung
- > fehlende Eignung
- > fehlende Arbeitserlaubnis
- > Verbüßung Freiheitsstrafe
- > Entzug Erlaubnis (Arzt, Pilot, Kraftfahrer)
Voraussetzungen für betriebsbedingte Kündigung
- > Bedarf der Arbeitsleistung ist geringer
- > keine Möglichkeit, dass Weiterbeschäftigung woanders stattfindet
- > Interessenabwägung (AG - AN)
- > soziale Gesichtspunkte berücksichtigt
Kündigungsschutz bestimmter Personengruppen (betriebsbedingt)
- > Betriebsratsmitglieder
- > Auszubildende
- > langjährig Beschäftigte - tarifvertrag. Regelung
- > Schwangere, Elternzeit
- > bei häuslicher Pflege - während Pflegezeit
Kündigung - Zustimmung Betriebsrat
Befreiung der Weiterbeschäftigung
§102 Abs. 5 BetrVG
- > Klage des AN ohne Erfolgsaussicht
- > für AG unzumutbare wirtschaftl. Belastung
- > Widerspruch Betriebsrat unbegründet
Prüfungsschema Kündigung (6 Schritte)
- formale Kriterien - Zugang erfolgt?
- Kündigungsfristen - Regelungen prüfen
- Kündigung ausgeschlossen?
- ungerechtfertigt?
- besteht Entlastungssperre?
- wurde Betriebsrat angehört?
einfaches Arbeitszeugnis
- > keine Angaben zu Führung/ Leistung
- > nur Personalien & Dauer - wertfrei
qualifiziertes Arbeitszeugnis
- > Personalien
- > Dauer
- > Beurteilung d. Leistung
Anlass Zwischenzeugnis
- > demnächst Kündigung
- > Betrieb/ Betriebsteil wird verkauft
- > Auswirkungen Umorganisation
- > Vorgesetzter wechselt
- > Zulassung Fortbildung
Was darf nicht im Zeugnis stehen?
- > Mitgliedschaft Betriebsrat
- > Tätigkeit Vertrauensmann
- > Mitglied Gewerkschaft
- > Gesundheitszustand/ Krankheit
- > Aufnahme Beendigungsgrund
- > Straftaten/ Strafverfahren
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
-> Anspruch für 6 Wochen (wenn nicht selbstverschuldet Bsp.: Verkehrsunfall wg. Alkohol, Schlägerei, falsche Unfallverhütung, Skiunfall als Anfänger)
Bundesurlaubsgesetz
= Freistellunug von Arbeit + Fortzahlung Entgelt
- > eigenmächtiger Antritt nicht möglich
- > Urlaub in Geld nicht wirksam
- > Beschäftigung während Urlaub verboten
- > im Todesfall vererbbar
Allgemeines Gleichbehanldungsgesetz
personenbezogene Merkmale:
- > Rasse, ethnische Herkunft
- > Geschlecht
- > Religion, Weltanschauung
- > Behinderung
- > Alter
- > sexuelle Identität
Rechte der Betroffenen nach AGG
- > §13 AGG: Beschwerderecht
- > §14 AGG: Leistungsverweigerungsrecht (nur bei tatsächlichen Beweggründen)
- > §15 AGG: Entschädigung durch Schadensersatz (immateriell: Persönlichkeitsrecht, materiell: Bewerbungskosten)
Voraussetzungen AGG
- > materieller Schaden ersetzen (Bewerbungskosten)
- > angemessene Entschädigung (Schmerzensgeld)
- > Anspruch innerhalb 2 Monate geltend machen (nach Zugang d. Ablehnung, schriftlich)
- > Arbeitsverhältnis kann nicht eingeklagt werden
Mindestlohn zählt nicht für?
- > Auszubildende
- > U18, außer abgeschlossene Ausbildung
- > Langzeitarbeitslose in ersten 6 Monaten
- > ehrenamtlich Tätige
- > Heimarbeiter
- > freiwilliger Dienst
- > Maßnahme zur Arbeitsförderung
Mindestlohndokumentationspflicht
- Dauer der tatsächlichen täglichen Arbeitszeit, wenn:
- > AN mit mobilen Tätigkeiten beschäftigt
- > AN keine Vorgaben zur täglichen Arbeitszeit
- > Arbeitszeit eigenverantwortlich eingeteilt
Bereitschaftsdienst Erfüllungsort
von AG bestimmte Stelle innerhalb/ außerhalb des Betriebs
Rufbereitschaft Erfüllungsort
AN darf Aufenthaltsort selbst bestimmen
Gesundheitsschutz Ruf- und Bereitschaftsdienst
- Festleigung Höchstarbeitszeit
- Mindestruhephase während Arbeitszeit
- Mindestruhepausen nach Arbeitsende bis neuer Aufnahme
Betriebsverfassungsgesetz
= regelt Zusammenarbeit AG/ Betriebsrat
- > darf in betriebl. Geschehen in sozialen, personellen & wirtschaftl. Angelegenheiten einwirken
- > AN müssen selbst aktiv werden für Betriebsrat
Voraussetzung Wirksamkeit Tarifvertrag
- > Schriftform §1 TVG
- > Abschluss zw. Tarifvertragsparteien
- > Tarifzuständigkeit d. Parteien
- > Beachtung d. Schranken d. Tarifautonomie
Tarifvertrag: versch. Teile
Schuldrechtlicher Teil (obligatorisch) -> regelt Rechtsbeziehungen der Parteien untereinander (z. B. Durchführungspflichten, Friedenspflicht, Kündigung d. Vertrags)
Normativer Teil:
-> regelt Rechtsverhältnisse der EInzelarbeitsverhältnisse (z. B. Arbeitsbedingungen, Lohn/ Gehalt, Urlaub)
Allgemeinverbindlichkeitserklärung
-> durch Bundesminister für Arbeit und Soziales
- > wirksamer Tarifvertrag liegt vor
- > AG beschäftigt mind. 50% der unter TV fallenden AN
- > Allgemeinverbindlichkeit liegt im öffentl. Interesse
Versch. Tarifverträge
Lohn-, Gehalts- o. Entgelttarifverträge
-> tarifliche Grundvergütung, Ausbildungsvergütung
Rahmentarifvertrag
-> definiert Gruppenmerkmale + Leistungsentlohnung (z. B. Lohngruppe I = ungelerne einfache Tätigkeit)
Manteltarifvertrag
-> Bestimmung über sonstige Arbeitsbedingungen (z. B: Einstellung/ Kündigung, Arbeitszeit, Sonderurlaub)
Wodurch enden Tarifverträge?
Zeitablauf, Kündigung, Aufhebungsvertrag
Friedenspflicht
- > während gültiger Laufzeit des Tarifvertrags keine Arbeitskampfmaßnahmen
- > nach Ende der Laufzeit darf gestreikt werden
Warnstreik: kurzer Zeitraum -> Druck
Erzwingungsstreik: braucht Urabstimmung
Aussperrung der AN durch AG
- > Beschäftigung ausgeschlossen
- > kein Lohn - Gewerkschaftsmitglieder bekommen Streikgeld
- > Arbeitsverhältnis ruht, nach Beendigung AN wieder Anspruch auf Beschäftigung
Grundsätze Streikrecht
- > wilde/ politische Streiks verboten
- > tariflich regelbare Ziele verfolgen
- > Friedensplicht nicht streiken
- > Urabstimmung mind. 75% für Streik
- > Aussperrung AN darf nur als Antwort auf Streik
Urteilsverfahren
-> Streitgegenstand Individualarbeitsrecht zugeordnet (Verhältnis AN - AG)
Beschlussverfahren
- > Anwendung Kollektivarbeitsrecht
- > zw. Betriebsrat - AG (Mitbestimmungsrecht)
Urteilsverfahren
-> AN + AG, Kläger + Beklagte
AG: Güteverhandlung = Pflicht (gegen Urteil -> Berufung)
LAG: gegen Urteil -> Revision
BAG
Beschlussverfahren
-> Gewerkschaft + AG
AG: Güteverhandlung freiwillig (gegen URteil -> Beschwerde)
LAG: gegen Urteil -> Rechtsbeschwerde