Arbeitsrecht Flashcards
Individualarbeitsrecht
-> Verhältnis AG - AN
1. Zustandekommen Arbeitsvertrag
2. Auflösung/ Kündigung Arbeitsverhältnis
3. Störung im Arbeitsverhältnis
-> Arbeitnehmerschutzrecht
Bsp.: Diskriminierung, Arbeitszeit, Urlaub
Kollektivarbeitsrecht
- > Bezug auf gesamte Arbeitnehmerschaft
1. Tarifrecht
2. Mitbestimmungsrecht
3. Arbeitskampfrecht (Streik)
4. Koalitonsrecht
Öffnungsklausel
§4 Abs. 3 TVG
-> gestalten einer anderweitigen Regelung zugunsten des AN
Arbeitnehmer
- > durch privatrechtlichen Vertrag
- > im Dienste eines Anderen
- > zur Leistung weisungsbefugter, fremd bestimmter Arbeit
- > in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet
arbeitnehmerähnliche Selbständige
-> auf Dauer nur für einen AG tätig
-> beschäftigt keine versicherungspflichtigen AN
-> ist vn Auftraggeber wirtschaftlich abhängig
-> frei über Arbeitszeit und -ort
Bsp.: Heimarbeiter, selbständige Handelsvertreter
Bewerbungspflichten AG
- > sorgfältig aufbewahren/ zurückgeben
- > schweigen
- > Bewerber informieren über: gesundheitl. Belastungen, überdurchschnittl. Anforderungen
Bewerbungspflichten AN
- > Fragen, wahrheitsgem. beantworten
- > Auskunft über unerfüllbare Bedingungen
Allg. Pflichten AN
- > Erbringung Arbeitsleistung
- > Gehorsamspflicht/ Treuepflicht
- > Interessenwahrung (Anzeige)
- > Handlungspflicht
- > Wettbewerbsverbot
- > Verbot Schmiergeldannahme
- > Auskunfts- und Mitteilungspflicht
Allg. Pflichten AG
- > Zahlungspflicht
- > Gleichbehandlunugspflicht
- > Beschäftigungspflicht
- > Fürsorgepflicht
- > Zeugniserteilung
Arbeitsvertrag
= 2 übereinstimmende Willenerklärungen
- > faktisch formfrei §2 NachwG
- > befristeter AV bedarf Schriftform
Beendigungsgründe von Arbeitsverhältnis
- > Aufhebungsvertrag (Nachteile)
- > Tod des AN (Lohnansprüche Erben) - Urlaub erlischt
- > Erreichen Alters+grenze
- > Fristablauf
Befristungen ohne Sachgrund
§14 TzBfG
- > bis 2 Jahre zulässig (3x Verlängerung zulässig)
- > nur wenn zuvor kein befristetes/ unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat - Verjährung nach 3 Jahren
Befristung mit Sachgrund
§14 TzBfG
- > Bedarf vorübergehend
- > Anschluss an Ausbildung/ Studium
- > Vertretung
- > Eigenart d. Arbeitsleistung
- > auf Probe
- > Gründe wegen Person
- > gerichtlicher Vergleich - darf immer wieder
Kündigung
§130 BGB
- > einseitige, empfangsbedürftige WE
- > gilt durch Unterschrift als zugegangen
- > Annahme kann verweigert werden
- > Gegenwart von Zeugen
- > Schriftformerfordernis
fristlose, außerordentliche Kündigung
- > bei schweren Verstößen gg. arbeitsvertragl. Pflichten (Arbeitsverweigerung, Geheimnisverrat)
- > binnen 2 Wochen
- > Betriebsrat anhören - sonst unwirksam
ordentliche, fristgemäße Kündigung (verhaltensbedingt)
-> missbilligendes Verhalten (Abmahnung voraus)
-> Fehlverhalten beschreiben, Warnfunktion (Dauer der Beschäftigung & des fehlerfreien Verhaltens würdigen)
Bsp.: unentschuldigt fehlen, Beleidigungen, Diebstahl unter Kollegen, sexuelle Belästigung
ordentliche, fristgemäße Kündigung (personenbedingt wg. Kurzerkrankungen)
= wg. häufiger Kurzerkrankungen
- > negative Gesundheitsprognose
- > Interessenbeeinträchtigung (Aushilfen) - 6 Wochen Entgeltfortzahlung
- > Interessenabwägung, ob AV doch zugemutet werden kann
Gründe personenbedingte Kündigung
- > fehlende Eignung
- > fehlende Arbeitserlaubnis
- > Verbüßung Freiheitsstrafe
- > Entzug Erlaubnis (Arzt, Pilot, Kraftfahrer)
Voraussetzungen für betriebsbedingte Kündigung
- > Bedarf der Arbeitsleistung ist geringer
- > keine Möglichkeit, dass Weiterbeschäftigung woanders stattfindet
- > Interessenabwägung (AG - AN)
- > soziale Gesichtspunkte berücksichtigt