Handelsrecht Flashcards
Subsidarität (nachrangig)
= HGB geht vor BGB
-> gibt es keine Spezialvorschrift aus dem Handelsrecht gilt BGB
Scheinselbständige
-> Tragen Risiken eines Unternehmers nach HGB
-> aber Pflichten eines AN
Bsp.: Außendienstmitarbeiter, Paketzusteller
Ziele des HGB
- > stärkere Bindung an Bräuche
- > Publizität -> Rechtsklarheit/ Vertrauensschutz
- > stärkere Selbstverantwortung bei Kaufleuten
- > schnellere Geschäftsabwicklung
Voraussetzungen Kaufmannseigenschaft
- > Erkennbarkeit nach Außen
- > Selbständigkeit
- > planmäßig, auf Dauer angelegt
- > Gewinnerzielungsabsicht
- > keine freiberufliche, wissenschaftl. künstlerische Tätigkeit
- > Zulässigkeit/ Erlaubtheit d. Gewerbes
§1 Istkaufmann
-> tatsächliche Gewerbeausübung Art & Weise kaufmänn. Geschäftsbetrieb
= HR-Eintragung deklaratorisch
-> Eintragungspflicht
§2 Kannkaufmann
- > Kleingewerbetreibende (Bsp. Kiosk)
- > freiwillige Eintragung in HR
- > HR-Eintragung = konstitutiv
- > Land- und Forstwirte
§6 Formkaufmann
- > alle juristishen Personen des privaten & öffentl. Rechts (AG & GmbH = immer Kaufmann)
- > HR-Eintragung = konstitutiv
- > Eintragungspflicht
Art und Weise eines in kaufmänn. Weise eingerichtetem Geschäftsbetrieb:
- Kriterien Art
Art:
- Vielfalt d. Produkte
- Höhe FK
- gr. Lagerhaltung
- internationale Tätigkeit
- umfangreiche Werbung
Art und Weise eines in kaufmänn. Weise eingerichtetem Geschäftsbetrieb:
- Kriterien Umfang
Umfang:
- Umsatzvolumen
- Höhe Anlagevermögen und Umlagevermögen
- Anzahl Beschäftigter
- Anzahl Betriebsstätten
- Versandhandel
Rechte & Pflichten des Kaufmanns
- > Recht Firma zu führen
- > Ernennung Prokurist
- > Rügepflicht bei Mängel im Handskauf
- > Erstellung/ Durchführung Inventur/ Bilanz
- > Unterlagen aufbewahren
- > Anspruch auf erhöhte Zinsford. bei Verzug
Gliederung HR
Abteilung A:
- Einzelunternehmen
- Personengesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co KG)
Abteilung B:
- alle Kapitalgesellschaften (AG, KGaA, GmbH, Versicherungsverein)
-> Genossenschaften und Vereine sind ausgeschlossen
Negatuve Publizität
“Schweigen des HR”
-> nicht eingetragen/ bekannt gemacht (Gutgläubigkeit beim Gegner, dieser kann sich auf Nichtvorliegen der einzutragenden Tatsache berufen)
Bsp.: A entzieht B Prokura, C mit B Geschäft - wirksam
Positive Publizität
-> falsch bekannt gemacht (Gutgläubigkeit: keine Kenntnis v. Unrichtigkeit bei Gegner, dieser kann sich darauf berufen)
Bsp.: Name falsch geschrieben
Positive/ korrekte Publizität
“Normalfall”
-> richtig eingetragen/ bekannt gemacht (Kaufmann kann sich darauf beziehen)
Bsp.: A entzieht B Prokura, eingetragen, Dritter kann sich nicht darauf berufen
Handelsregister
- > öffentliches Verzeichnis über Tatsachen u. Rechtsverhältnisse von Kaufleuten eines Amtsgerichtsbezirk
- > Sicherheit und Schutz der Firmen