IFRS Gesetzte Flashcards

1
Q

IAS 1.54

A

Mindestgliederung der Bilanz

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2
Q

IAS 2.11, 16.16 & 38.25

A

regelt die Anschafungskostenermittlung bei AV

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3
Q

IAS 16.16

A

regelt AK und AKN- selbes Prinzip wie HGB

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4
Q

IAS 16.29

A

Wahlrecht für Folgebewertung: Fortgeführte AHK oder Neubewertung zu Marktwert.

A. Fortgeführte AHK (cost model):

  • unter Berücksichtigung von planmässigen Abschreibungen und ggf. ausserplanmässigen Wertminderungen
  • Abschreibungsbeginn sobald Sachanlagen nutzungsfähig
  • Nutzungsdauer auf Grundage des erwarteten Verbrauchs, physischen Verschleisses, technischer Veralterung, und rechtlicher Beschränkung
  • Abschreibungsverfahren, muss erwarteten wirtschaftlichen Nutzungsverlauf widerspiegeln (Lineare, degressive, leistungsbezogene)
  • Überprüfung ob Wertminderung nach IAS 36 vorliegt–> gf. Werthaltigkeitstest

B. Neubewertungsmethode (revaluation model):

  • fallweise Neubewertung zum beizulegeden Zeitwert, sofern verlässlich ermittelbar
  • beizulegeneder Zeitwert entspricht in der Regel dem Marktwert -> stellt die neue Abschreibungsgrundlage dar
  • Wertminderungen / erhöhungen sind in Abhängigkeit er Ereignisse in den Vorperioden zu verbuchen, wobei Werterhöhungen erfolgsneutral in Neubewertungsrücklage erfasst werden

-

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5
Q

IAS 16.50

A

Wird Bilanzierung zu fortgeführten AHK gewähtlt, müssen abnutzbare VGG planmässig Abgeschrieben werden.

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6
Q

IAS 16.57

A

Bei planmässiger Abschreibung ist unternehmensspezifische Nutzungsdauer anzusetzen.

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7
Q

IAS 16.62

A

Lineare, degressive und leistungsbezogene Abschreibung möglich

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8
Q

IAS 23

A

Finanzierungskosten, die zwischen Anschaffungszeitpunkt und Herstellung der Beriebsbereitschaft anfallen, sind aktivierungspflichtig, sofern es sich um einen qualifizierten Vermögenswert handelt (qualifying asset).

Qualifying Assset: wenn beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist um ihn in seinen gebraucsfähigen Zustand zu versetzten

Beispiel: Aufnahme von Kredit im Zusammenhang mit mehrjährigen Bau einer Lagerhalle

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9
Q

IAS 23.7

A

Vermögenswerte, die beim Kauf betriebsbereit sind, sind keine qualifying assets. Dann ergibt sich kein Unterschied zu den Anschaffungskosten nach HGB.

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10
Q

IAS 16

A

Sachanlagen und deren Wertminderungsbedarf

Wie in HGB ist Ansatz AHK

Definition: materielle Vermögenswerte die ein Unternehmen besitzt für Zwecke der Herstellung oder Lieferung von Gütern und Dienstleistungen, zur Vermietung an Dritte, für Verwaltungszwecke, die länger als eine Periode genutzt werden.

Darunter falen: Maschinen, Gebäude, Büroausstattung, NICHT: Immobilien die als Finanzinvestition genutzt werden (IAS 40).

Kriterien für Sachalagen:

  • Vermögenswert fällt unter die Definition der Sachanlage
  • Künftiger wirtschaftlicher Nutzen ist wahrscheinlich
  • Verlässliche Messbarkeit der AHK

Komponentenansatz:

Einzelne Komponenten sind gesondert anzusetzen, und abzuschreiben wenn ihre AHK im Vergleich zu den gesamten AHK der gesamten Sachanlage einen bedeutenden Teil darstellt (z.B Treibwerk bei Flugzeug). davon kann abgesehen werden, wenn Komponenten ügeliche Nutzungsdauer und Abschreibungsmethoden verfügen

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11
Q

IAS 36

A

Vorschriften zur Wertminderung bei Sachanlagen

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12
Q

IAS 36.12

A

externe und interne Indikatoren geben an ob Wertminderungstest bei Sachanlagen (bei unplanmässiger Wertminderung) durchgeführt werden muss

Hierzu zählen zB: signifikante Verminderungen des Martwertes (z.B wegen Alterung)

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13
Q

IAS 16.55

A

Abschreibung beginnt mit der herstellung der Betriebsbereitschaft (Monatsgenau)

Abschreibung endet, wen Vermögenswert zum Verkauf vorgesehen ist oder ausgebucht wird

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14
Q

IAS 38

A

“Intangible Assets”: identifizierbare, nicht monetäre Vermögenswerte ohne physische Substanz

Definitionskriterien:

  • Idenifizierbarkeit
  • Verfügunsmacht beim Unternehmen
  • Künftiger wirtschaftkicher Nutzen

*Erstbewertung erfolgt wie in HGB nach AHK

*Wie in HGB darf ein intern geschaffener Geschäftswert nicht aktiviert werden (wegen fehlender Indetifizierbarkeit)

Hinsichtlich der übrigen intern geschaffenen immateriellen Vermögenswerten folgende Regeln:

*Unterteilung des Entstehungsprozesses in Forschung und Entwicklung

*Falls Unterteilung nicht möglich, werden alle Ausgaben der Forschung zugeordnet

*Ausgaben für Forschung sind Aufwand in der Periode, in der diese anfallen

*Bei Ausgaben der Entwicklung werden die zurechenbaren Kosten aktiviert falls die Vorraussetzungen erfüllt sind (Aktivierungspflicht, kein Wahlrecht!!):

  • technische Reaisierbarkeit
  • Absicht der Fertigstellung
  • Fähigkeit der Nutzung
  • zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen
  • Verfügbarkeit von Mitteln
  • Bewertbarkeit

Aktivierungverbote:

  • originärer Goodwill
  • selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten sowie ähnliche Rechte und Werte
  • Ausgaben für Gründung und ANlauf des Geschäftsbetriebs, Aus- und Weiterbildung, Werbung, Verlegung oder Reorganisation des Unternehmens

Folgebewertung 2 Möglichkeiten (analog bei den Sachanlagen):

  • Entweder AHK Model (Cost Model)

oder

  • Neubewertungsmodel (Revaluation Model) -> muss aktiver Markt vorhanden sein, also bei immateriellen Vermögenswerten nicht erfüllt
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15
Q

IAS 3.32

A

* Ansatzpflicht für derivativen Goodwill

* Folgebewertung erfolg zu AK abzüglich aller kumulierten Wertminderungen nach IAS 36

* Anders als in HGB wird derivativer Goodwill nicht planmässig abgeschrieben, ggf. aber auserplanmässig

* Goodwill ist jährlichem Impairment Test (impairment only approach) zu unterziehen (Weertminderungstest)

* “asset deal” = Kauf der Vermögensgegenstände und Schulden

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16
Q

IAS 40

A

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Immobilien die:

  • zur Erzielung von Mieteinnahmen und/oder Zweck der Wertsteigerung gehalten werden und
  • nicht zur Herstellung /Lieferung von Gütern bzw. zur Erbringung von Dienstleistungen oder für Verwaltungszwecke dienen und die auch
  • nicht im Rahmen der gewöhlichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens verkauft werden

Merkmal ist langfristige Kapitalanlage und/oder Vermietungsstrategie

Erstbewertung nach AHK,

Folgebwertung 2 Alternativen

-A. Fair Value (beizulegender Zeitwert), keine planmässige Abschreibung

* Ergebniswirksame Erfassung der Wertveränderung

* ist jährlich zu ermitteln

B. fortgeführte Anschaffungskosten

-ist zwingend, wenn der Fair Value nicht verlässlich ermittelt werden kann

17
Q

IAS 17

A

Leasing

Wirtschaftliches Eigentum ist für die Bilanzierung von Bedeutung

A. Finance Leasing (Finanzierungsleasing):

alle verbundenen Risiken und Chancen eines Vermögenswertes übertragen, daher Bilanzierung beim Leasingnehmer

B. operating lease (Operating- Leasing):

Leasinggeber bilanziert den Vermögenswert

18
Q

IAS 32, IAS 39, IFRS 7, IFRS 9

A

Bilanzierung von Finanzinstrumenten

Fair-Value Bewertung (Bewertung zum beizulegenen Zeitwert) in Kritik vor dem Hintergrund der Finanzkrise

IAS 32.11

Finanzinstrumente an verschiedenen Stellen in Bilanz

Finanzinstrument ist ein Vertrag: finanzieller Vermögenswert gegen finanzielle Verbindlichkeit oder Eigenkapitalinstrument

Finanzielle Vermögenswerte: Kassenstand, flüssige Mittel, Anleihen, Aktien

Aktuell Vorgaben nach IAS 39 massgeblich und für Geschäftsjahre die ab und nach dem 01.01.2013 beginnen ist IFRS 9 massgeblich.

4 Kategorien von Finanzinstrumenten:

A. Finanzieller Vermögenswert zum Fair Value mit GuV Effekt

-Zu Handelszwecken gehalten:

* Folgebewertung: Fair Value

* Wertveränderungen: Werden in der GuV erfasst

B. Bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen

  • Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen und fester Endfälligkeit
  • Unternehmen muss die Absicht und Fähigkeit haben ihn bis zur Endfälligkeit zu halten
  • Keine Kredite oder Forderungen

* Folgebewertung: zu fortgeführten AHK

* Wertveränderungen: Fair Value Änderung wird nicht erfasst, Impaiment in GuV, Zuschreibungen in GuV, Amortisierung und Zinsen in GuV

C. Kredite und Forderungen

-Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen die nicht in einem aktiven Markt notiert sind

* Folgebewertung: zu fortgeführten AHK

* Wertveränderungen: Fair Value Änderung wird nicht erfasst, Impaiment in GuV, Zuschreibungen in GuV, Amortisierung und Zinsen in GuV

D. Zur Veräusserung verfügbare finanzielle Vermögenswerte

-Alle anderen finanziellen Vermögenswerte

* Folgebewertung: Fair Value (falls nicht zuverlssig ermittelbar zu fortgeführen AHK)

* Wertveränderungen: Fair Value im Eigenkapital, Impaiment in GuV, Zuschreibungen: Fremdkapitalinstrumente in der GuV, Eigenkapital Instrumente direkt im Eigenkapital, Amortisierung und Zinsen in der GuV, falls anwendbar

Zugansbewertung erfolgt zum Fair Value (entspricht in der Regel den AHK)

19
Q

IFRS 9

A

Ab 2013

nur noch 2 Finanzinstrumente anstatt 2

:A financial instruments at amortised cost

(Finanzinstrumente die zu fortgeführten AK folgebewertet werden)

B. Financia instruments at fair value (Finanzinstrumente die zum beizulegenden Zeitwer folgebewertet werden)

20
Q

IAS 1.60

A

Blanz kann entweder nach Fristigkeit in langfristige und kurzfristige Positionen gegliedert werden oder nach Liquidität (wenn dies aussagekräftiger ist)

Kurzfristige Positiionen: Vermögenswert lässt sich innerhalb von 12 Monaten oder eine Geschäftszyklus realisieren bzw. erfüllen (Geschäftszyklus Zeit von materialbeschaffung bis Auslieferung)

21
Q

IAS 2.10

A

Bewertung Vorräte, analog zum HGB (AHK)

22
Q

IAS 2.9

A

Folgebwertung Vorräte: gilt Niederstwertprinzip nach AHK und Nettoveräusserdungswert (net realisable value= geschätzter Verkaufserlös minus geschätzer Produktions und Vertriebskosten). Wenn net realisable value später ansteigt, dann Zuschreibungspflicht; wenn fällt dnn Abschreibungspflicht

23
Q

IAS 11

A

Percentate of Completion Methode
:

Umsätze und Gewinne werden anteilig nach Fertigungsstellungsgrad erfasst.

24
Q

IAS 2.25

A

Verbauchsfolgeverfahren von Vorräten:

Durchscnittsmethode und FIFO zulässig.

25
Q

IAS 39.58

A

Forderungen:

  • jährlich prüfen ob Wertminderung zu befüchten ist
  • keien traditionalle PWB aber es kann ähnlich bilanziert werden
26
Q

IAS 21.23

A

Fremdwährungsforderungen

werden zum Kassakurs bewertet

27
Q

IAS 37

A

Rückstellungen (beschränkt auf Aussenverpflichungen)

Ansatzpflicht für Rückstellung bei kumulativer Erfüllung der kriterien:

*dem unternehmen ist aus einem ereignis der vergangenheit eine gegenwärtige verpflichtung (rechtlich oder faktisch) entstanden

*der abfluss von ressourcen mit wirtschaftlichem nutze zur erfüllung dieser verpflichtung ist wahrscheinlich und

* eine verlässliche Schätzung der verpflichtung ist möglich

Bewertung:

  • hat mit dem Betrag zu erfolgen der die bestmögliche Schätzung (best estimate) welche zur Erfüllung zum Abschlussstichtag erforderlich ist.
  • wenn Abzinseffekt wesentlich ist, sind Rückstellungen mit dem Barwert anzusetzten
  • künftige Ereignisse mit Einfluss auf den Betrag sind zu berücksichtigen soweit objektiv substanzielle Hinweise für deren Eintritt gibt.
28
Q

IAS 12

A

Latente Steuern

Analog zu HGB

Drei Unterschiede:

  1. Auch erfolgsneutrale Diferenzen sind relevant (Neubewertung)
  2. ALS sind auch Pflicht, kein Wahlrecht
  3. Saldierungsverbot, ausser es handelt sich um gleiche Behörde