IFRS Gesetzte Flashcards
IAS 1.54
Mindestgliederung der Bilanz
IAS 2.11, 16.16 & 38.25
regelt die Anschafungskostenermittlung bei AV
IAS 16.16
regelt AK und AKN- selbes Prinzip wie HGB
IAS 16.29
Wahlrecht für Folgebewertung: Fortgeführte AHK oder Neubewertung zu Marktwert.
A. Fortgeführte AHK (cost model):
- unter Berücksichtigung von planmässigen Abschreibungen und ggf. ausserplanmässigen Wertminderungen
- Abschreibungsbeginn sobald Sachanlagen nutzungsfähig
- Nutzungsdauer auf Grundage des erwarteten Verbrauchs, physischen Verschleisses, technischer Veralterung, und rechtlicher Beschränkung
- Abschreibungsverfahren, muss erwarteten wirtschaftlichen Nutzungsverlauf widerspiegeln (Lineare, degressive, leistungsbezogene)
- Überprüfung ob Wertminderung nach IAS 36 vorliegt–> gf. Werthaltigkeitstest
B. Neubewertungsmethode (revaluation model):
- fallweise Neubewertung zum beizulegeden Zeitwert, sofern verlässlich ermittelbar
- beizulegeneder Zeitwert entspricht in der Regel dem Marktwert -> stellt die neue Abschreibungsgrundlage dar
- Wertminderungen / erhöhungen sind in Abhängigkeit er Ereignisse in den Vorperioden zu verbuchen, wobei Werterhöhungen erfolgsneutral in Neubewertungsrücklage erfasst werden
-
IAS 16.50
Wird Bilanzierung zu fortgeführten AHK gewähtlt, müssen abnutzbare VGG planmässig Abgeschrieben werden.
IAS 16.57
Bei planmässiger Abschreibung ist unternehmensspezifische Nutzungsdauer anzusetzen.
IAS 16.62
Lineare, degressive und leistungsbezogene Abschreibung möglich
IAS 23
Finanzierungskosten, die zwischen Anschaffungszeitpunkt und Herstellung der Beriebsbereitschaft anfallen, sind aktivierungspflichtig, sofern es sich um einen qualifizierten Vermögenswert handelt (qualifying asset).
Qualifying Assset: wenn beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist um ihn in seinen gebraucsfähigen Zustand zu versetzten
Beispiel: Aufnahme von Kredit im Zusammenhang mit mehrjährigen Bau einer Lagerhalle
IAS 23.7
Vermögenswerte, die beim Kauf betriebsbereit sind, sind keine qualifying assets. Dann ergibt sich kein Unterschied zu den Anschaffungskosten nach HGB.
IAS 16
Sachanlagen und deren Wertminderungsbedarf
Wie in HGB ist Ansatz AHK
Definition: materielle Vermögenswerte die ein Unternehmen besitzt für Zwecke der Herstellung oder Lieferung von Gütern und Dienstleistungen, zur Vermietung an Dritte, für Verwaltungszwecke, die länger als eine Periode genutzt werden.
Darunter falen: Maschinen, Gebäude, Büroausstattung, NICHT: Immobilien die als Finanzinvestition genutzt werden (IAS 40).
Kriterien für Sachalagen:
- Vermögenswert fällt unter die Definition der Sachanlage
- Künftiger wirtschaftlicher Nutzen ist wahrscheinlich
- Verlässliche Messbarkeit der AHK
Komponentenansatz:
Einzelne Komponenten sind gesondert anzusetzen, und abzuschreiben wenn ihre AHK im Vergleich zu den gesamten AHK der gesamten Sachanlage einen bedeutenden Teil darstellt (z.B Treibwerk bei Flugzeug). davon kann abgesehen werden, wenn Komponenten ügeliche Nutzungsdauer und Abschreibungsmethoden verfügen
IAS 36
Vorschriften zur Wertminderung bei Sachanlagen
IAS 36.12
externe und interne Indikatoren geben an ob Wertminderungstest bei Sachanlagen (bei unplanmässiger Wertminderung) durchgeführt werden muss
Hierzu zählen zB: signifikante Verminderungen des Martwertes (z.B wegen Alterung)
IAS 16.55
Abschreibung beginnt mit der herstellung der Betriebsbereitschaft (Monatsgenau)
Abschreibung endet, wen Vermögenswert zum Verkauf vorgesehen ist oder ausgebucht wird
IAS 38
“Intangible Assets”: identifizierbare, nicht monetäre Vermögenswerte ohne physische Substanz
Definitionskriterien:
- Idenifizierbarkeit
- Verfügunsmacht beim Unternehmen
- Künftiger wirtschaftkicher Nutzen
*Erstbewertung erfolgt wie in HGB nach AHK
*Wie in HGB darf ein intern geschaffener Geschäftswert nicht aktiviert werden (wegen fehlender Indetifizierbarkeit)
Hinsichtlich der übrigen intern geschaffenen immateriellen Vermögenswerten folgende Regeln:
*Unterteilung des Entstehungsprozesses in Forschung und Entwicklung
*Falls Unterteilung nicht möglich, werden alle Ausgaben der Forschung zugeordnet
*Ausgaben für Forschung sind Aufwand in der Periode, in der diese anfallen
*Bei Ausgaben der Entwicklung werden die zurechenbaren Kosten aktiviert falls die Vorraussetzungen erfüllt sind (Aktivierungspflicht, kein Wahlrecht!!):
- technische Reaisierbarkeit
- Absicht der Fertigstellung
- Fähigkeit der Nutzung
- zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen
- Verfügbarkeit von Mitteln
- Bewertbarkeit
Aktivierungverbote:
- originärer Goodwill
- selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten sowie ähnliche Rechte und Werte
- Ausgaben für Gründung und ANlauf des Geschäftsbetriebs, Aus- und Weiterbildung, Werbung, Verlegung oder Reorganisation des Unternehmens
Folgebewertung 2 Möglichkeiten (analog bei den Sachanlagen):
- Entweder AHK Model (Cost Model)
oder
- Neubewertungsmodel (Revaluation Model) -> muss aktiver Markt vorhanden sein, also bei immateriellen Vermögenswerten nicht erfüllt
IAS 3.32
* Ansatzpflicht für derivativen Goodwill
* Folgebewertung erfolg zu AK abzüglich aller kumulierten Wertminderungen nach IAS 36
* Anders als in HGB wird derivativer Goodwill nicht planmässig abgeschrieben, ggf. aber auserplanmässig
* Goodwill ist jährlichem Impairment Test (impairment only approach) zu unterziehen (Weertminderungstest)
* “asset deal” = Kauf der Vermögensgegenstände und Schulden