HGB Flashcards
2.Teil
Definition Handelsregister
Das HR ist ein öffentliches Verzeichnis von Tatsachen, die im kaufmännischen Rechtsverkehr von Bedeutung sind. Geführt wird dieses beim zuständigen Amtsgericht welches sich am Ort der Niederlassung der Firma befindet.
2.Teil
Funktionen des Handelsregisters
I Beweisfunktion d.H. was im HR steht oder nicht steht gilt (positive neg. publizität) §15 HGB
II öffentlichkeitsfunktion § 9 & § 29 HGB
III Unterrichtungsfunktion das HR unterrichtet über u.a. Firmen/Unternehmensgegenstand, Inhaber/Geschäftsführer/Vertreter/Prokura, Geschäftssitz/Filialen, Kapital/Haftung
2.Teil
Welche Wirkungen kann die Eintragung in das Handelsregister haben (IST-Kaufmann/KANN-Kaufmann)
I IST-Kaufmann: deklaratorische Wirkung
ein bereits bestehender Rechtszustand wird durch die Eintragung bestätigt.
II KANN-Kaufmann: konstitutive Wirkung (rechtsbegründend) durch Eintragung wird Rechtszustand begründet
- Teil
Die Kaufmannsarten
1 Voraussetzung für beide Ist und kann- kaufmann notwendig.
Es muss ein *Gewerbe* vorliegen. Gewerbebegriff Planmäßige auf Dauer angelegte Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht legale Tätigkeit kein freier Beruf(z.B.: Arzt, Apotheker, Steuerberater, Rechtsanwalt) Selbstständige Tätigkeit §84 I 2 HGB Problem (Scheinselbstständigkeit)
- Teil
Die Kaufmannsarten
2 Voraussetzung nur für IST-Kaufmann
Es muss ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb erforderlich sein.
-> dies bestimmt sich nach Art und Umfang des Unternehmens. (Großes Bauunternehmen, Logistikunternehmen, etc.)
-> Kriterien sind u.a.
Höhe des Umsatzes, Anzahl angestellter oder mitarbeiter, Anzahl möglicher Filialen, Geschäftsgebäude
- Teil
Liegen die Voraussetzungen für den IST und Kann-Kaufmann vor dann
Muss sich der IST-Kaufmann ins Handelsregister eintragen §29 HGB (deklaratorische Wirkung)
der Kann-Kaufmann hat die Option sich einzutragen (konsitutive Wirkung)
Unterschied liegt darin, dass beim Kann-Kaufmann bis zur erfolgten Eintragung das BGB Rechtsgrundlage bildet während beim IST-Kaufmann auch vor der erfolgten Eintragung das HGB die Rechtsgrundlage bildet.
- Teil b
Weitere wichtige Kaufmannsart
Kaufmann Kraft Rechtsform KKR §6 HGB
Handelsgesellschaften Kg, Ag …
- Teil
Welche unselbstständigen Hilfspersonen des Kaufmanns gibt es?
+ Die dazugehörige Handlungsvollmacht
1 Prokura §§ 48 ff HGB - Gesamthandlungsvollmacht (erstreckt sich über irgendein Handelsgewerbe) -
Prok. kann nur ausdrücklich vom Inhaber der Firma erteilt werden. §48 HGB
Beschränkung des Umfanges ergibt sich aus §49 II HGB.
Eine sonstige Beschränkung §50 HGB ist dritten Personen gegenüber unwirksam.
kann jederzeit widerrufen werden § 52 HGB.
Widerruf sowie auch die Erteilung müssen ins Handelsregister eingetragen werden §53 HGB.
Handlungsbevollmächtigten §54 HGB. Arthandlungsvollmacht (erstreckt sich über derartiges Handelsgewerbe )- Beschränkung des Handlungsbevollmächtigten ist umfangreicher
- Teil
Welche Grundformen von Personalgesellschaften gibt es worin unterscheiden sie sich.
A: GdbR §§ 705 ff BGB Kriterien: mehrere Gesellschafter gemeinsamer Zweck jeder hat seinen Beitrag zu leisten Haftung: unbeschränkt (Gesellschaft und Privatvermögen) unmittelbar - soliarisch (= jeder haftet für jeden)
B: OHG §§105 ff HGB
Zweck: Handelsgewerbe
-> Kaufmann kraft Rechtsform §6 HGB
Haftung: wie GdbR
C: KG §§161 ff BGB
Zweck: Handelsgewerbe
Komplementär - volle Haftung
Kommandisten - Haftung nur mit Einlage
D: GmbH& Co. KG
Komplementär - Haftung mit Stammkapital
Kommandist
Ergänzung
GmbH Organe = Geschäftsführer, Gesellschaftsversammlung Stammkapital: 25.000€
AG Organe = Vorstand, Aufsichtsrat, Hauptversammlung Stammkapital: 50.000€
- Teil
Rügeobliegenheitdes Kaufmannes
A: Rügeobliegenheit des Kaufmannes §377 HGB
Beachte: Die Rüge muss unverzüglich erfolgen, das hängt jeweils vom Einzelfall ab Bsp. verderbliche Ware sofort; Maschine nach einem Probelauf; Dosennahrung Stichprobenartig.
Abgesehen von der Rügeobliegenheit erfolgt die Gewährleistung ausgehend von §§434 BGB folgendermaßen…
I. Voraussetzung
1. Kaufvertrag
2. Gewährleistungerklärung (Neulieferung)
3. Gewährleistungsgrund (Sachmangel) §434 BGB
4. Muss bei Gefahr-Übergang vorhanden gewesen sein
5. Gewährleistungfrist §438 BGB
II. Rechtsfolgen
Neulieferung, aber §377 HGB
Beachte: sog. verdeckter Mangel != offener Mangel
5.Teil
B: Kaufmännisches Bestätigungsschreiben
Ausnahme
Schweigen als Zustimmung -> Betriebsanhörung §102 BetrVG -> Im HGB Kfm. Bestätigungsschreiben!
Ausnahme
Schweigen als Ablehnung §108 II BGB
Beachte:
1. Kaufleute führen mündliche Verhandlungen.
- Der Kaufmann bestätigt den Vertragsinhalt schriftlich (Kfm. muss redlich sein)
- Der andere Vertragspartner muss den Inhalt prüfen und bei möglichen Fehlern unverzüglich wiedersprechen.
- Teil Bürgschaft
C: Bürgschaft (=Finanzierungssicherung)
Grunfsatz: Schriftform §766 BGB
Ausnahme: Kfm. kann die Erklärung auch mündlich abgeben §350 HGB
Beachte: selbstschuldnerische Bürgschaft
Die Bank kann sich sofort an den Bürgen wenden ohne, dass sie vorher zeitaufwendig versuchen muss ihre Restforderung vom Schuldner zu holen.