BGB: Teil 1: Grundlagen Flashcards
Rechtsfähigkeit
Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein (§1, BGB)
Geschäftsfähigkeit
Fähigkeit eigenverantwortlich Rechtsgeschäfte abschließen zu können (§2, BGB)
-> Vollendung 18. Lebensjahr
Deliktfähigkeit
Fähigkeit, für sein unerlaubtes Handeln rechtlich zur Verantwortung gezogen werden zu können
Prozessuale Situation
Entscheidet über den Ausgang eines Prozesses
Grundsatz des Prozesses
Derjenige, der etwas günstiges für sich behauptet, muss dies auch beweisen können. (I.d.R. der Kläger)
=> Ausnahme Arbeitsgerichtprozess
Wann liegt eine Willenserklärung vor
Wenn Rechtsbindungswille vorliegt
Eine Willenserklärung besteht aus..
- Objektivem Tatbestand (Geäußerter Wille)
2. Subjektivem Tatbestand (Innerer Wille)
Subjektiver Tatbestand
Erklärungsbewusstsein: Bewusstsein durch Handeln etwas rechtlich erhebliches zu tun
Objektiver Tatbestand
- schlüssiges Verhalten
- ausdrücklich (mündlich o. schriftlich)
- Schweigen (I.d.R. kein RBW)
Wann ist Rechtsbindungswille nicht vorhanden
- bei Einladungen auf gesellschaftlicher Ebene
- bei bloßen Gefälligkeiten
- bei Invitation ad offerendum (Antrag an die Öffentlichkeit)
Wann liegt bei der Anfechtung ein Inhaltsirrtum vor?
Wenn OT und ST auseinanderfallen
Welche Schuldverhältnisse gibt es?
- Gesetzliches Schuldverhältnis
=> SE: §823, BGB - Vertragliches Schuldverhältnis
=> SE: §280, BGB
Was ist ein Schuldverhältnis
Ein Austauschverhältnis von Leistungen aufgrund eines Vertrages oder des Gesetzes
(Unterscheid Vertragliches SV & Gesetzliches SV)
Welche Rechtsgeschäfte gibt es?
- Einseitiges Rechtsgeschäft (empfangsbedürftig)
- > Kündigung, Anfechtung - Mehrseitiges Rechtsgeschäft
- > Kaufvertrag
Wann ist eine Erklärung empfangsbedürftig?
Wenn sie in den Machtbereich des Empfängers gelangt und eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme besteht