HF4 Flashcards
Welche Zeugnisarten gibt es?
- Berufsschulzeugnis
- Abschlusszeugnis
- einfaches Zeugnis des Betriebes
- qualifiziertes Zeugnis des Betriebes
Welche Mindestangaben muss das einfache Zeugnis enthalten?
- Daten des Auszubildenden
- Art, Dauer und Ziel der Ausbildung
- Erworbene Kenntnisse und Fertigkeiten
- Ausstellungsdatum
- Unterschrift des Auszubildenden
Welche Angaben enthält das qualifizierte Zeugnis über das einfache Zeugnis hinaus?
- Verhalten des Auszubildenden
- Leistung des Auszubildenden
- Besondere fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten
Worin liegt der wesentliche Unterschied bei einer klassischen und einer gestreckten Abschlussprüfung?
Bei der klassischen Abschlussprüfung dient die Zwischenprüfung nur als Lernstandkontrolle der Ausbildung.
Bei der gestreckten Abschlussprüfung fließt das Ergebnis der Zwischenprüfung (Abschlussprüfung Teil 1) zwischen 30% und 40% mit in das Endergebnis ein
Muss die Kammer auf Wunsch des Auszubildenden die Abschlussnoten der Berufsschule in das Prüfungszeugnis aufnehmen?
Laut §31 HwO und §37 BBiG kann die zuständige Stelle diesem Wunsch stattgeben. Es liegt im Ermessen der Kammer
Was wird mit einer bestandenen Abschlussprüfung bescheinigt?
Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung wird der Qualifikationsnachweis erbracht und die Berechtigung erworben, als Fachkraft in dem erlernten Beruf tätig zu werden
Zwischen welchen Prüfungsbereichen wird unterschieden?
- Fertigkeitsprüfung (fachpraktischer Teil)
- Kenntnisprüfung (fachtheoretischer Teil)
Was sind geeignete Maßnahmen um Auszubildende auf die anstehende Prüfung vorzubereiten?
- Erläuterung der Prüfungsanforderungen
- Schildern des Prüfungsablaufs
- Simulation prüfungsähnlicher Situationen
- Durcharbeiten von freigegebenen alten Prüfungen
- Zusammenarbeit mit Ex-Lehrlingen, welche vor Kurzem erst die Prüfung abgeleistet haben
- Prüfungsvorbereitende Lehrgänge über Bildungsträger
- AbH (Ausbildungsbegleitende Hilfe)
Woher beziehen Sie die Prüfungsanforderungen?
Im Wesentlichen ist alles in den entsprechenden Ausbildungsordnungen geregelt. Darüberhinaus erlassen die zuständigen Stellen in den Prüfungsordnungen nähere Bestimmungen, welche den Auszubildenden bei der Prüfungsvorbereitung helfen können
Wer meldet die Auszubildenden für die Prüfung an?
Rechtlich gesehen, muss der Auszubildende dies bei der zuständigen Stelle machen. In der Regel übernimmt das jedoch der ausbildende Betrieb
Welche Anlagen sind für die Anmeldung zur Prüfung notwendig?
- die Bescheinigung über die Teilnahme an der Zwischenprüfung bzw. Teil 1 der Abschlussprüfung
- die Ausbildungsnachweise
- Kopie des Ausbildungsvertrages
- das letzte Zeugnis der Berufsschule
Was sind die Zulassungsvoraussetzungen und wer entscheidet über die Zulassung zur Prüfung?
- die Ausbildungszeit muss ordnungsgemäß absolviert worden sein (sie darf nicht später als zwei Monate nach der Prüfung enden)
- die entsprechenden Unterlagen müssen eingereicht worden sein
- das Ausbildungsverhältnis muss in dem Verzeichnis der zuständigen Kammer geführt sein
Die zuständige Stelle entscheidet über die Zulassung
Kann bei unzureichenden Noten in der Abschlussprüfung eine Ergänzungsprüfung durchgeführt werden?
Ja, die mündliche Ergänzungsprüfung kann vom Auszubildenden selber beantragt werden, wenn die Ergänzungsprüfung zum Bestehen ausschlaggebend sein kann
Welche Zeugnisse stehen dem Auszubildenden nach Beendigung der Ausbildung zu?
- Abschlussprüfungszeugnis
- Berufsschulzeugnis
- Ausbildungszeugnis
Das Ausbildungszeugnis muss auch bei Ausbildungsabbruch oder bei Kündigung z.B. während der Probezeit ausgestellt werden
Was sind nichtige Inhalte in einem Zeugnis?
- Krankheiten, Abhängigkeiten oder Behinderungen
- Straftaten (es sei denn, sie stehen im direkten Zusammenhang mit dem Ausscheiden aus dem Betrieb und sind gerichtlich nachgewiesen)
- einmaliges Fehlverhalten
- Beendigungsgrund des Ausbildungsverhältnisses (außer Auszubildender hat selbst gekündigt oder bei Kündigung aus betrieblichen Gründen)