HF2 Flashcards
Rechtsfähigkeit
Fähigkeiten, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.
Rechtsfähig sind:
Natürliche Personen
Menschen von Geburt bis zum Tod §§ 13, 14 BGB
Rechtsfähig sind:
Juristische Person
- Privates Recht §14 BGB
Z.B. GmbH, AG, e.V.,
Stiftungen §21, 22 BGB - Öffentliches Recht
Bund, Länder, Gemeinden, HWK, IHK, Innungen, Kreishandwerkerschaft
=> vgl. Handwerksorganisationen
Geschäftsfähigkeit
Fähigkeit, Rechtsgeschäfte rechtswirksam abzuschließen
Geschäftsunfähig § 104 BGB
Kinder bis 7 Jahren, Geistesgestörte
Willenserklärung WE
Nicht = von Anfang an unwirksam
Ausnahmen:
- § 110 BGB im Rahmen des Taschengeldes, Geld zu freien Verfügung
- Kein Ratenvertrag
Beschränkt geschäftsfähig
§ 106 BGB: Minderjährige von 7 bis 18 Jahren, betreute Volljährige
Zustimmung:
Vorher: Einwilligung
Nachher: Genehmigung
§ 107 BGB vorteilhafte Rechtsgeschäfte => Geschäfte nur mit rechtlichen Vorteil, z.B. Schenkungen ohne “Folgekosten”
Voll geschäftsfähig
Ab 18 Jahren
Volle Geschäftsfähigkeit
§ 113 BGB genehmigte Arbeitsverhältnisse und Erwerbsgeschäfte
Recht
Regelung von Rechten und Pflichten des Einzelnen zu andren Personen und zum Staat
Einteilung Öffentliches Recht - Privatrecht
Öffentliches Recht
- Verhältnis zwischen Staat und Einzelnen
- Verhältnis zwischen staatlichen Gliederungen
- Unterordnung
Beispiele:
- Verfassungsrecht
- Wahlrecht
- Strafrecht
- Steuerrecht
- Baurecht
Einteilung öffentliches Recht - Privatrecht
Privatrecht
- Verhältnis zwischen natürlichen oder juristischen Personen
- Gleichordnung
Beispiele:
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Arbeitsrecht z.T.
- Wettbewerbsrecht
Systematik des bürgerlichen Gesetzbuches
Allgemeiner Teil
- Natürliche und juristische Personen
- Rechts-, Geschäfts- und Deliktfähigkeit
- Rechtsgeschäfte, Willenserklärungen, Verträge
- Vollmacht, Verjährung
Systematik des bürgerlichen Gesetzbuches
Recht der Schuldverhältnisse
- Schuldverhältnisse, z.B. Rücktritt, Widerruf
- Werk-, Kaufvertrag, Miete und Pacht; Bürgschaft
Systematik des bürgerlichen Gesetzbuches
Sachenrecht
- Besitz, Eigentum
- Dienstbarkeiten
- Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld
Systematik des bürgerlichen Gesetzbuches
Familienrecht
- Ehe
- Eheliches Güterrecht
- Scheidung
Systematik des bürgerlichen Gesetzbuches
Erbrecht
- Erbfolge
- Testament, Erbvertrag
- Pflichtteil
Deliktfähigkeit
Rechtliche Verpflichtung bei unerlaubten, vorsätzlichen oder fahrlässigen Handlungen
Deliktsfähigkeit
Deliktunfähig
Kinder unter 7 Jahren und Unzurechnungsfähige
Schaden muss bei Verletzung der Aufsichtspflicht von den Eltern/Erziehungsbrechtigten beglichen werden.
Evtl. Ersatzpflicht aus Billigkeitsgründen
Deliktsfähigkeit
Beschränkt deliktfähig
§ 828 BGB
Minderjährige von 7 -18 Jahren, Taubstumme
Verantwortlichkeit der Minderjährigen bei erforderlicher Einsicht der unerlaubten Handlung
Evtl. Ersatzpflicht aus Billigkeitsgründen
Deliktsfähigkeit
Voll deliktfähig
Ab 18 Jahren
Volle Verantwortung
Willenserklärung
Erklärung des Willens eine bestimmte Rechtsfolge herbeizuführen
- Grundlage und notwendiger Bestandteil jedes Rechtsgeschäfts
- Willenserklärung grundsätzlich formfrei
Arten von Rechtsgeschäften
Einseitige Rechtsgeschäfte
- Nicht empfangsbedürftig, z.B. Testament
- Empfangsbedürftig, z.B. Kündigung, Anfechtung, Bevollmächtigung
Zweiseitige Rechtsgeschäfte
- Alle übrigen Rechtsgeschäfte
- 2 übereinstimmende Willenserklärungen
Vollmacht
Vertretung bei Rechtsgeschäften
Handwerksmeister erteilt dem Gesellen eine Vollmacht damit er Kaufverhandlungen mit dem Lieferanten führen kann.
Form:
Schriftlich (wegen der Beweisbarkeit), oder mündlich
Vertragsfreiheit
- Abschlussfreiheit:
Parteien können einen Vertrag schließen, müssen aber nicht. - Inhaltsfreiheit:
Parteien bestimmen den Inhalt. - Formfreiheit
Parteien bestimmen die Form.