HF2 Flashcards

1
Q

Rechtsfähigkeit

A

Fähigkeiten, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.

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2
Q

Rechtsfähig sind:

Natürliche Personen

A

Menschen von Geburt bis zum Tod §§ 13, 14 BGB

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3
Q

Rechtsfähig sind:

Juristische Person

A
  • Privates Recht §14 BGB
    Z.B. GmbH, AG, e.V.,
    Stiftungen §21, 22 BGB
  • Öffentliches Recht
    Bund, Länder, Gemeinden, HWK, IHK, Innungen, Kreishandwerkerschaft
    => vgl. Handwerksorganisationen
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4
Q

Geschäftsfähigkeit

A

Fähigkeit, Rechtsgeschäfte rechtswirksam abzuschließen

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5
Q

Geschäftsunfähig § 104 BGB

A

Kinder bis 7 Jahren, Geistesgestörte

Willenserklärung WE
Nicht = von Anfang an unwirksam

Ausnahmen:

  • § 110 BGB im Rahmen des Taschengeldes, Geld zu freien Verfügung
  • Kein Ratenvertrag
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6
Q

Beschränkt geschäftsfähig

A

§ 106 BGB: Minderjährige von 7 bis 18 Jahren, betreute Volljährige

Zustimmung:
Vorher: Einwilligung
Nachher: Genehmigung

§ 107 BGB vorteilhafte Rechtsgeschäfte => Geschäfte nur mit rechtlichen Vorteil, z.B. Schenkungen ohne “Folgekosten”

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7
Q

Voll geschäftsfähig

A

Ab 18 Jahren

Volle Geschäftsfähigkeit

§ 113 BGB genehmigte Arbeitsverhältnisse und Erwerbsgeschäfte

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8
Q

Recht

A

Regelung von Rechten und Pflichten des Einzelnen zu andren Personen und zum Staat

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9
Q

Einteilung Öffentliches Recht - Privatrecht

Öffentliches Recht

A
  • Verhältnis zwischen Staat und Einzelnen
  • Verhältnis zwischen staatlichen Gliederungen
  • Unterordnung

Beispiele:

  • Verfassungsrecht
  • Wahlrecht
  • Strafrecht
  • Steuerrecht
  • Baurecht
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10
Q

Einteilung öffentliches Recht - Privatrecht

Privatrecht

A
  • Verhältnis zwischen natürlichen oder juristischen Personen
  • Gleichordnung

Beispiele:

  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • Arbeitsrecht z.T.
  • Wettbewerbsrecht
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11
Q

Systematik des bürgerlichen Gesetzbuches

Allgemeiner Teil

A
  • Natürliche und juristische Personen
  • Rechts-, Geschäfts- und Deliktfähigkeit
  • Rechtsgeschäfte, Willenserklärungen, Verträge
  • Vollmacht, Verjährung
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12
Q

Systematik des bürgerlichen Gesetzbuches

Recht der Schuldverhältnisse

A
  • Schuldverhältnisse, z.B. Rücktritt, Widerruf

- Werk-, Kaufvertrag, Miete und Pacht; Bürgschaft

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13
Q

Systematik des bürgerlichen Gesetzbuches

Sachenrecht

A
  • Besitz, Eigentum
  • Dienstbarkeiten
  • Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld
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14
Q

Systematik des bürgerlichen Gesetzbuches

Familienrecht

A
  • Ehe
  • Eheliches Güterrecht
  • Scheidung
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15
Q

Systematik des bürgerlichen Gesetzbuches

Erbrecht

A
  • Erbfolge
  • Testament, Erbvertrag
  • Pflichtteil
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16
Q

Deliktfähigkeit

A

Rechtliche Verpflichtung bei unerlaubten, vorsätzlichen oder fahrlässigen Handlungen

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17
Q

Deliktsfähigkeit

Deliktunfähig

A

Kinder unter 7 Jahren und Unzurechnungsfähige

Schaden muss bei Verletzung der Aufsichtspflicht von den Eltern/Erziehungsbrechtigten beglichen werden.

Evtl. Ersatzpflicht aus Billigkeitsgründen

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18
Q

Deliktsfähigkeit

Beschränkt deliktfähig

A

§ 828 BGB

Minderjährige von 7 -18 Jahren, Taubstumme

Verantwortlichkeit der Minderjährigen bei erforderlicher Einsicht der unerlaubten Handlung

Evtl. Ersatzpflicht aus Billigkeitsgründen

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19
Q

Deliktsfähigkeit

Voll deliktfähig

A

Ab 18 Jahren

Volle Verantwortung

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20
Q

Willenserklärung

A

Erklärung des Willens eine bestimmte Rechtsfolge herbeizuführen

  • Grundlage und notwendiger Bestandteil jedes Rechtsgeschäfts
  • Willenserklärung grundsätzlich formfrei
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21
Q

Arten von Rechtsgeschäften

A

Einseitige Rechtsgeschäfte

  • Nicht empfangsbedürftig, z.B. Testament
  • Empfangsbedürftig, z.B. Kündigung, Anfechtung, Bevollmächtigung
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22
Q

Zweiseitige Rechtsgeschäfte

A
  • Alle übrigen Rechtsgeschäfte

- 2 übereinstimmende Willenserklärungen

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23
Q

Vollmacht

A

Vertretung bei Rechtsgeschäften

Handwerksmeister erteilt dem Gesellen eine Vollmacht damit er Kaufverhandlungen mit dem Lieferanten führen kann.

Form:
Schriftlich (wegen der Beweisbarkeit), oder mündlich

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24
Q

Vertragsfreiheit

A
  • Abschlussfreiheit:
    Parteien können einen Vertrag schließen, müssen aber nicht.
  • Inhaltsfreiheit:
    Parteien bestimmen den Inhalt.
  • Formfreiheit
    Parteien bestimmen die Form.
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25
Q

Zustandekommen des Vertrages

A
  • Angebot
  • Deckungsleiche Willenserklärungen (Einigung)
  • Vertrag
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26
Q

Volkswirtschaftliche Zusammenhänge

A
  • Boden
  • Arbeit
  • Kapital
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27
Q

Bruttoinlandsprodukt

A

Maßstab für die gesamtwirtschaftliche Leistung

Nominales BIP:
Wert aller erbrachten Güter und Dienstleistungen in Deutschland

Reales BIP:
Nominales BIP abzgl. Geldentwertung (Inflationsrate)

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28
Q

Ziele der Wirtschaftspolitik

A
  • Vollbeschäftigung
  • Preisstabilität
  • Gleichbleibendes, angemessenes Wirtschaftswachstum
  • Außenwirtschaftliches Gleichgewicht (Import = Export)
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29
Q

Geldformen

A
  • Bargeld

- Buchgeld

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30
Q

Kaufkraft/Geldwert

A

Wert des Geldes bezüglich Waren und Dienstleistungen

  • Inflation: Preissteigerung -> Geldwert fällt
  • Deflation: Preise fallen -> Geldwert steigt
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31
Q

Angebot zeitlich nicht befristet

A
  • Bei Anwesenden:
    Sofort (Schweigen keine Zustimmung)
  • Bei Abwesenden:
    Wie üblicherweise zu rechnen ist (Überlegungsfrist + Postlauf)
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32
Q

Wechselkurse

A

Wert einer Währung im Vergleich zu einer anderen z.B. 1€ = 1,18$

-> Wichtig für die Preise von Ein- und Ausfuhren

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33
Q

Europäische Zentralbank (EZB) (unabhängig von Regierungen)

  • Zielsetzung: Vorrangig Preisstabilität
  • Instrumente: Beeinflussung der Geldmenge
A
  • Zielsetzung: Vorrangig Preisstabilität
  • Instrumente: Beeinflussung der Geldmenge

Fazilitäten:
Kurzfristige Anlagen von überschüssiger Liquidität und Deckung kurzfristiger Liquidätsengpässe

Offenmarktgeschäfte:
Längerfristige Refinanzierungsgeschäfte

Mindestreserve:
Verzinste Einlagen der Banken bei der Zentralbank

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34
Q

Wirtschaftssysteme

A

Freiheit der Unternehmen

Freie Marktwirtschaft
Soziale Marktwirtschaft
Planwirtschaft

Vorgaben des Staates

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35
Q

Soziale Marktwirtschaft

A

Grundgesetz Art. 20 Abs. 1:
“Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.”

Demokratisches Prinzip:

  • Koalitionsfreiheit
  • Versammlungsfreiheit
  • Sucht des Eigentums
  • Konsum und Produktionsfreiheit

Soziales Prinzip:
- Einwirkungen des Stattdessen durch Gesetze, Verordnungen und andere Maßnahmen um die Auswüchse der freien Marktwirtschaft zu verhindern.

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36
Q

Soziale Marktwirtschaft

Wo finden die unterschiedlichen Prinzipien Anwendung?

A

Demokratisches Prinzip:

  • Industrie, Handel, Handwerk
  • Preisbildung nach Angebot und Nachfrage => Verträge
  • Banken, Versicherungen, Arbeitsmarkt

Soziales Prinzip:

  • Staat
  • Greift zum Schutz der Schwächeren ein
  • z.B. Sozialversicherungen, BGB, Höchstarbeitszeit, Verbot der Schwarzarbeit, Kontrollierter Wettbewerb
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37
Q

Handwerk und Gesamtwirtschaft

A

Anlage A: Vollhandwerke:
z.B. Maler und Lackierer, Gerüstbauer
=> Selbstständigkeit mit Meisterbrief

Anlage B: handwerksähnliche Gewerbe:
z.B. Bodenleger, Theater- und Austattungsmaler
=> Selbstständigkeit ohne Meisterbrief

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38
Q

Wirtschaftssektor

A

Primärer Sektor,Urproduktion:

  • Landwirtschaft
  • Bergbau
  • Fischerei

Sekundärer Sektor, Produktion von Gütern:

  • Industrie
  • Verarbeitendes Gewerbe

Tertiärer Sektor, Dienstleistungen:

  • Handel
  • Service
  • Banken
  • Versicherungen
  • Verkehr
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39
Q

Leistungsbereitschaft

A
  • Neuherstellung
  • Instandhaltung
  • Wartung, Pflege, Reperatur
  • Handel
  • Zulieferer zur Industrie
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40
Q

Aufgaben und Strukturen der Handwerksorganisationen

A
  • Die Handwerksordnung regelt die wesentlichen Aufgaben und Strukturen der Handwerksorganisationen.
  • Prinzip der Eigenverantwortung
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41
Q

Innungen

A

Körperschaft des öffentlichen Rechts

Freiwilliger Zusammenschluss von Betrieben gleichen Handwerks

Aufgaben:

  • Pflege des Zusammenhalts und der Berufsehre
  • Lehrlingsausbildung regeln und überwachen
  • Gesellenprüfungen abnehmen
  • Streitigkeiten zwischen Innungsmitglieder und Lehrlingen beilegen
  • Handwerkliches Können der Meister und Gesellen fördern
  • Bei der Verwaltung der Berufsschulen mitwirken
  • Sreitigkeiten zwischen Innungsmitglieder und Kunden schlichten
  • Anordnungen der Handwerkskammer ausführen

U.a. Mitglieder bei der Kalkulation beraten, aber keinen Einfluss auf Preisgestaltung nehmen.

Ausschüsse:
U.a. Berufsbildungsausschuss, Gesellenprüfungsausschuss, Ausschuss für Lehrlingsstreitigkeiten, Gesellenausschuss

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42
Q

Erlöschen des Angebots

Auftragsbestätigung

A
  • Ablehnung der Empfänger
  • Nicht rechtzeitige Annahme
  • Rechtzeitiger Widerruf
  • Geändertes Angebot

Annahmeerklärung gegenüber dem Vertragspartner

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43
Q

Innungsverbände (Landes- und Bundesinnungsverbände)

Aufgaben

A
  • Abschluss von Tarifverträgen mit den Gewerkschaften
  • Beratung der angeschlossenen Mitglieder
  • Errichtung von Fachschulen, Durchführung von Fachkursen
  • Anregungen und Gutachten an Behörden
  • Wahrnehmung der Interessen des Handwerks
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44
Q

Kaufmännisches Bestätigungsschreiben

A

Nur bei Kaufleuten (auch Formkaufleute z.B. GmbH) nach HGB
=> Schweigen = Zustimmmung (auch bei Abweichung vom Angebot)

Deshalb:
Unverzügliche prüfen, bei Abweichung widersprechen

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45
Q

Formvorschriften

A

Schriftform:

  • Bürgschaft
  • Berufsausbildungsvertrag
  • Kündigung des Arbeitsverhältnisses
  • Mietvertrag über 1 Jahr

Notarielle Beurkundung:

  • Grundstückskauf
  • GmbH-Vertrag
  • Ehevertrag
  • Erbvertrag

Öffentliche Beurkundung:

  • Anmeldung Handelsregister
  • Anmeldung Vereinsregister
  • Vollmacht für notarielle Beurkundung
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46
Q

Kreishandwerkerschaften

Aufgaben

A
  • Vertretung der Interessen des Handwerks und der vertretenen Innungen
  • Unterstützung der Handwerksinnungen
  • Geschäftsführung der angeschlossenen Innungen auf deren Wunsch
  • Erstellung von Gutachten und Berichten an Behörden
  • Ausführung der Anordnungen der Handwerkskammer
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47
Q

Handwerkskammern

Körperschaft des öffentlichen Rechts

Pflichtmitgliedschaft

Aufgaben

A
  • Förderung des Handwerks
  • Führung der Handwerksrolle und Ausstellung der Handwerkskarte
  • Unterstützung der Behörden durch Anregungen, Gutachten und Berichte
  • Regelung und Überwachung der Lehrlingsausbildung
  • Führung der Lehrlingsrolle
  • Erlass der Meisterprüfungsordnung, Geschäftsführung der Meisterprüfungsausschüsse
  • Erlass von Gesellenprüfungsordnungen, Überwachung der Gesellenprüfung
  • Errichtung von Vermittlungsstellen zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Auftraggeber und Handwerker
  • Förderung der Fortbildung von Meister und Gesellen
  • Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen
  • Unterhaltung von Betriebsberatungsstellen
  • ………

Ausschüsse:
U.a. Berufsbildungsausschuss (18 Mitglieder, davon 6 selbstständige Handwerker, 6 Gesellen, 6 Lehrer nur mit beratender Stimme)

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48
Q

Spitzenverbänden des Handwerks

A
Deutscher Handwerkskammertag (DHKT):
Freiwilliger Zusammenschluss der 55 Handwerkskammern in Deutschland zur Koordinierung der Arbeit der Handwerkskammern.

Bundesvereinigung der Fachverbände (BFH):
Zusammenschluss der Bundesinnungs- bzw. Fachverbände

Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH):
Gebildet aus Deutscher Handwerkskammertag, Bundesvereinigung der Fachverbände und wirtschaftlichen Einrichtungen.
Aufgaben:
- Vertretung der Gesamtinteressen des Handwerks gegenüber der Bundesregierung und anderen Bundesorganen
- Schaffung und Erhaltung eines einheitlichen Handwerksrechts
- Verbesserung der Aus- und Fortbildung aller im Handwerk Tätigen
- Einflussnahme auf die Gesetzgebung
- Hebung der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe (Gewerbeförderung)

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49
Q

Anfechtbare Rechtsgeschäfte

Irrtum

A
  • Irrtum (verschreiben, versprechen)
  • Übermittlungsirrtum (durch anderen)
  • Inhaltsirrtum: Wareneinheit, 1000 statt 100
  • Eigenschaftsirrtum: Kunde verbindet durch Unkenntnis eine falsche Eigenschaft
  • Motivirrtum (Kalkulationsirrtum): Auftrag muss zum angegeben Preis ausgeführt werden

=> Anfechtungsfrist: Unverzüglich nach Kenntnis

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50
Q

Anfechtbare Rechtsgeschäfte

Arglistige Täuschung
Drohung

A

Arglistige Täuschung:
z.B.: Verschweigen eines Unfalls oder schwerer Mängel beim Autoverkauf

Drohung:
z.B.: Drohung mit Körperverletzung

Beides nach § 123 BGB

=> Anfechtungsfrist
Innerhalb eines Jahres nach Kenntnis

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51
Q

Schadensersatzpflicht

A

Ersatz des Vertrauensschadens

Alle umsonst gemachten Kosten und Nachteile durch die rückwirkende Unwirksamkeit eines Rechtsgeschäftes.

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52
Q

Vertragsfreiheit

A
  • Abschlussfreiheit
  • Inhaltsfreiheit
  • Formfreiheit
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53
Q

Bindung an das Angebot

A

Angebot zeitlich nicht befristet
Bei Anwesenden: Sofort (Schweigen keine Zustimmung)

Bei Abwesenden: Wie üblicherweise zu rechnen ist (Überlegungsfrist + Postlauf)

Erlöschen des Angebots:

  • Ablehnung der Empfänger
  • Nicht rechtzeitige Annahmen
  • Rechtzeitiger Widerruf
  • Geändertes Angebot

Auftragsbestätigung:
Annahmeerklärung gegenüber dem Vertragspartner.

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54
Q

Kaufmännische Bestätigungsschreiben

A

Nur bei Kaufleuten (auch Formkaufleute, z.B. GmbH) nach HGB
=> Schweigen = Zustimmung (auch bei Abweichung vom Angebot)

Deshalb:
Unverzüglich prüfen, bei Abweichung widersprechen

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55
Q

Fehlerhafte Rechtsgeschäfte

A
  • Rechtswirksam

- Nichtig => Von Anfang an unwirksam

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56
Q

Nichtige Rechtsgeschäfte

A
  • Rechtsgeschäft hat keine Rechtswirksamkeit § 105 BGB
  • Vertrag mit Geschäftsunfähigen
  • Vertrag mit beschränkt Geschäftsfähigen ohne Einwilligung bzw. Genehmigung der Erziehungsberechtigten
  • Scheingeschäfte § 117 BGB, z.B. Grundstückskauf mit falscher Angabe des Preises
  • Verstoß gegen Formvorschriften § 125 BGB, z.B. Grundstückskauf ohne Notar
  • Verstoß gegen Gesetz, z.B. Kauf illegaler Drogen
  • Verstoß gegen die guten Sitten, z.B. Wucher (mehrfach überhöhter Preis)
  • Mangel an Ernsthaftigkeit § 118 BGB
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57
Q

Beratungsdienste

A

Wichtig vor allem für kleine Unternehmen, da keine Fachleute beschäftigt werden können.

Arten der Beratung:

  • Technische
  • Betriebswirtschaftliche
  • Sonstige
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58
Q

Beratung durch Handwerksorganisationen

A
  • Überfachliche Beratung: Vor allem durch HWK u.a. Für alle Mitglieder
  • Fachliche Beratung:
    Durch Innungen, Lieferanten und sonstige Unternehmen. Nur für Mitglieder, Kunden. Teilweise Kosten
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59
Q

Betriebswirtschaftliche Beratung

A

Spezielle Beratung zu kaufmännischen Problemen

Beispiele:

  • Existenzgründung
  • Betriebsnachfolge
  • Wahl der Rechtsform
  • Finanzierung
  • Marketingberatung
  • Investitionsplanung
  • Schwachstellenanalyse
  • EDV
  • Kooperationen
  • Betriebsvergleiche
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60
Q

Technische Beratung

A

Spezielle Beratung zu technischen Problem

Beispiele:

  • Qualitätsmanagement
  • Umweltschutz
  • Einsatz neuer Produkte
  • Betriebsausstattung
  • Logistik
  • Arbeitssicherheit
  • Rationalisierungen
  • Abfallentsorgung
  • Energieeinsparung
  • Standortplanung
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61
Q

Sonstige Beratung

A

Beispiele:

  • Rechtliche Fragen
  • Ausbildungsberatung
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62
Q

Bezug zu anderen Arbeitgeber- und Arbeitsnehmerorganisatoinen

Industrie- und Handelskammern

A

Körperschaft öffentlichen Rechts

Mitglieder: Industrie- und Handelsbetriebe

Aufgaben: siehe HWK
Keine Beteiligung der Arbeitnehmer wie bei den Handwerkskammern, wird vor allem durch ——- dominiert, d.h. Interessen kleiner Betriebe kommen oft zu kurz.

Spitzenverband:
DIHT: Deutscher Industrie- und Handelskammertag

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63
Q

Arbeitgeberverbände

A

Aufgaben:

  • Sozialpol.: Lohn-, Tarif- und Arbeitsrecht
  • Interessenwahrnehmung gegenüber Staat
  • Nach Wirtschaftszweigen gegliedert

Spitzenverband:
BDA: Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände

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64
Q

Gewerkschaften

A

Interessenvertretung der Arbeitnehmer

Aufgaben:

  • Tarifpolitik
  • Sicherung des Mitbestimmungsrechtes
  • Sozialpolitische Maßnahmen

Einzelgewerkschaften:

  • Gliederung in Orts-, Kreis-, Landes- und Bundesebene
  • Zuständig für den Bereich des Maler- und Lackiererhandwerks als Tarifpartner: Industriegewerkschaft Bau, Agrar, Umwelt

DGB: Deutscher Gewerkschaftsbund -> Zusammenschluss vieler Gewerkschaften

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65
Q

Unternehmenskonzept

Persönliche Vorraussetzungen

A
  • Fachliche Qualifikation
  • Motivation
  • Führungseigenschaften
  • Kontaktfähigkeit
  • Lernfähigkeit
  • Durchsetzungsvermögen
  • Überzeugungskraft
  • Belastbarkeit
  • Kreativität
  • Verhalten der Partner/Ehegatten
  • usw.
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66
Q

Unternehmenskonzept

Leitbild

A

Leitbild -> Orientierung

Intern: Leitung, Mitarbeiter
Extern: Kunden/Verbraucher, Öffentlichkeiten

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67
Q

Leitbild, Orientierung

Fragen

A

Intern:

  • Werte?
  • Stärken und Schwächen des Betriebes?
  • Unterscheidung von Wettbewerbern?
  • Mitarbeiterführung
  • Führungsstil?

Extern:

  • Verhältnis zu Kunden?
  • Beratung, Dienstleistungen?
  • Qualität?
  • Indivdualität
  • usw.
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68
Q

Leitbild, Orientierung

Elemente des Leitbildes

A

Intern:

  • Qualität
  • Serviceleistungen
  • Kundenorientierung
  • Preis/Leistung

Extern:

  • Zuverlässigkeit
  • Leistungsbereitschaft
  • Kreativität
  • Ökologie
  • usw.
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69
Q

Hauptleistung

A
  • Raumgestaltung, Fassadengestaltung, Künstl. Techniken, Lackierei, Raumausstattung, Trockenbau,…
  • Farbgestaltung, Farbplanung,…
  • Reperatur, Wartung,…
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70
Q

Nebenleistungen

A
  • Andere Gewerke: Selbstausführung, Kooperation, Subunternehmer, Vermittlung
  • Kaufmännisch: Finanzierungsvermittlung, Zahlungserleichterung
  • Entsorgung: Mitnahme, sachgerechte Entsorgung
  • Sonst. Serviceleistungen: Ein- und Ausräumen, komplette Wiederherstellung, Bereitstellung von Wohnungen
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71
Q

Kundengruppen

A

Privatkunden:
- Alter, Geschlecht, Einkommen, Einstellungen, usw.

Geschäftskunden:

  • Architekten
  • Bauträger
  • Unternehmen

Öfftl. Auftraggeber:

  • Gemeinden, Land, Bund
  • Körperschaften öffentlichen Rechts, z.B. HWK, IHK
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72
Q

Absatzgebiete und Absatzmöglichkeiten

Situation der gesamten Volkswirtschaft

A

Ökonomisch: Inflationsrate, Arbeitslosigkeit,…

Politisch: Wahlen, Parteiprogramme,…

Rechtlich: Gesetzesänderungen, z.B. Handwerksordnung

Ökologisch: neue Umweltauflagen, z.B. ENEV

Technisch: Neuerungen, Entwicklungen, neue Verfahren

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73
Q

Absatzgebiete und Absatzmöglichkeiten

Spezielle Situationen der einzelnen Absatzmärkte

A

Marktgröße: Zahl der möglichen Kunden

Gebietsstruktur: Wohn-, Gewerbegebiete

Kundenstruktur: Privat-, Geschäftskunden

Konkurrenzsituation: Konkurrenzbetriebe

Verbrauchergewohnheite: Konsumgewohnheiten, Qualtiätsanforderungen, Preis-Leistungsverhältnis

Kaufkraft: Einkommensstruktur

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74
Q

Absatzgebiete und Absatzmöglichkeiten

Informationsquellen

A
  • Fachzeitschriften
  • HWK/Innung
  • Konjunkturberichte
  • amtl. Statistiken
  • Zeitungen, Zeitschriften
  • Kunden/Lieferanten/Wettbewerber
  • Allgemeinte Umfrageergebnisse
  • Wissenschaftliche Institute
  • Branchenstatistiken
  • Marktforschungsinstitute
  • Messen/Kongresse
  • usw.
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75
Q

Standortfaktoren

Absatzorientiert (erlösorientiert)

A
  • Kaufkraft
  • Konkurrenz
  • Verkehrslage
  • Kundennähe
  • Verbrauchergewohnheiten
  • Kundenpotential
  • usw.
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76
Q

Standortfaktoren

Kostenorientiert (Beschaffungsorientiert)

A
  • Mieten, Grundstückspreis
  • Arbeitsmarkt
  • Steuern, Abgaben
  • Umweltsituation
  • Materialbeschaffung
  • Energieversorgung
  • Staatliche Zuschüsse
  • usw.
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77
Q

Handwerksordnung

A

Anlage A
Vollhandwerke

Voraussetzung: Meisterprüfung, Ingenier,…

Eintragung in die Handwerksrolle -> Handwerkskarte

Anlage B
Handwerksähnliche Berufe

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78
Q

Handelsrecht

A

Kaufmann:
z.B. OHG, KG, AG, größere Einzelunternehmen

Nichtkaufman
z.B. Kleinere Einzelunternehmen, GbR

Eintragung in das Handelsregister:

  • Rechtliche Folgen?
  • Formvorschriften der Eintragung?
  • Kosten?
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79
Q

Steuerrecht

Wichtigste Steuerarten für den Betriebsinhaber

A
Umsatzsteuer
Gewerbesteuer
Körperschaftssteuer
Erbschafts-/Schenkungssteuer
Einkommenssteuer
Lohnsteuer
Solidaritätszuschlag

Achtung:
Voranmeldung, Jahresanmeldungen, Vorauszahlungen, Liquidität beachten

80
Q

Baurecht

A

Planung von Neubauten und Umbauten, Nutzungsänderungen

Genehmigung durch Baubehörde

Baugesetzbuch, Flächenutzungsplan, Bebauungsplan, Baunutzungsverordnung

81
Q

Umweltschutzrecht

Vorschriften

A

Bundesimmissionsschutzgesetz:
Genehmigungsbedürftige Anlagen, Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen

TA Luft:
Richt- und Grenzwerte für Gase, Stäube, Gerüche;
Genehmigung von Anlagen

TA Lärm:
Lärmgrenzwerte

Abfallrecht:
Vermeidung, Verminderung von Abfällen, Entsorgung, Wiederverwendung

82
Q

Arbeitsstättenverordung

A

Arbeitsstätten:

  • Arbeitsräume
  • Baustellen
  • Verkaufsstände und Ladenräume
  • Lager-, Maschinen- und Nebenräume
  • Verkehrswege
  • Pausen- und Bereitschaftsräume
  • Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume
  • Sanitätsräume

Anforderungen:

  • Größe
  • Lüftung
  • Beleuchtung
  • Fußboden, Dächer
  • Fenster
  • Türen, Tore
  • Feuerlöscheinrichtungen
  • Schutzmaßnahmen gegen Dämpfe und Lärm
  • Bauliche Gestaltung
83
Q

Arbeitssicherheit- Unfall- und Gesundheitsschutz

A

Vorschriften der BG:
Grenzwerte für gesundheitsgefährliche Stoffe, Schutzvorschriften, Verbote, Lagerung von gefährlichen Stoffen

Arbeitssicherheitsgesetz

84
Q

Öffentliches Recht

A
  • Verhältnis zwischen Staat und Einzelnen
  • Verhältnis zwischen staatlichen Gliederungen
  • Unterordnung

Beispiele:

  • Verfassungsrecht
  • Wahlrecht
  • Strafrecht
  • Steuerrecht
  • Baurecht
  • Verfassungsrecht
85
Q

Privatrecht

A
  • Verhältnis zwischennatürlichen oder juristischen Personen
  • Gleichordnung

Beispiele:

  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • Arbeitsrecht z.T.
  • Wettbewerbsrecht
86
Q

Systematik des bürgerlichen Gesetzbuches

Allgemeiner Teil
Recht der Schuldverhältnisse

A

Allgemeiner Teil:

  • natürliche und juristische Personen
  • Rechts-, Geschäfts- und Deliktfähigkeit
  • Rechtsgeschäfte, Willenserklärungen, Verträge
  • Vollmacht, Verjährung

Recht der Schuldverhältnisse:

  • Schuldverhältnisse, z.B. Rücktritt, Wiederruf
  • Werk-, Kaufvertrag, Miete und Pacht; Bürgschaft
87
Q

Systematik des bürgerlichen Gesetzbuches

A

Sachenrecht:

  • Besitz, Eigentum
  • Dienstbarkeiten
  • Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld

Familienrecht:

  • Ehe
  • Eheliches Güterrecht
  • Scheidung

Erbrecht:

  • Erbfolge
  • Testament, Erbvertrag
  • Pflichtteil
88
Q

Geschäftsfähigkeit

Ausnahmen

A
  • § 110 BGB im Rahmen des Taschengeldes zur freien Verfügung, kein Ratenvertrag
  • § 107 BGB vorteilhafte Rechtsgeschäfte => Geschäfte nur mit rechtlichen Vorteil, z.B. Schenkungen ohne “Folgekosten”
  • § 113 BGB genehmigte Avs (Arbeitsverhältnisse) und Erwerbsgeschäfte => damit zusammenhängende dürfen von Minderjährigen getätigt werden
89
Q

Willenserklärungen WE

A

Erklärung des Willens eine bestimmte Rechtsfolge herbeizuführen

  • Grundlage und notwendiger Bestandteil jedes Rechtsgeschäfts
  • WE grundsätzlich formfrei
90
Q

Arten von Rechtsgeschäften

A

Einseitige Rechtsgeschäfte:

  • Nicht empfangsbedürftig, z.B. Testament
  • Empfangsbedürftig: z.B. Kündigung, Anfechtung, Bevollmächtigung

Zweiseitige Rechtsgeschäfte:
- Alle übrigen Rechtsgeschäfte, 2 übereinstimmende WE

91
Q

Anfechtbare Rechtsgeschäfte

A

Zuerst gültig, mit Erklärung der Anfechtung rückwirkend ungültig!

Anfechtungsgründe:

Irrtum:
- Erklärungsirrtum § 119 BGB
- Übermittlungsirrtum § 120 BGB
- Inhaltsirrtum
- Eigenschaftsirrtum
=> Anfechtungsfrist: Unverzüglich nach Kenntnis
  • Arglistige Täuschung, Drohung § 123 BGB
    => Innerhalb eines Jahres nach Kenntnis

Schadensersatzpflicht: Ersatz des Vertrauensschadens (alle umsonst gemachten Kosten und Nachteile durch die rückwirkende Unwirksamkeit eines Rechtsgeschäftes).
Max. Erfüllungsschaden (Schaden, dass der andere nicht erfüllt).

92
Q

Schuldverhältnisse

A

Gläubiger - Schuldner

Entstehung durch:

  • Gesetz (Unterhaltsanspruch, Steuerzahlungen)
  • Verträge (Kauf-, Miet-, Werkvertrag)
93
Q

Erfüllungsort

A

Waren:

  • Wohnsitz oder Niederlassungen des Schuldners (Hohlschuld) => Kosten- und Gefahrenübergang auf Käufer
  • Versendungskauf => Gefahrenübergang bei Übergabe an Spediteur
  • frei Haus => Schuldner trägt die Versandkosten, Gläubiger die Transportgefahr

Geld:
- Wohnsitz des Gläubigers (Bringschuld), rechtzeitige Bezahlung = rechtzeitige Überweisung am Wohnort des Schuldners.

Schuldner der Ware (Verkäufer) Gläubiger der Ware (Käufer)

Gläubiger des Geldes (Verkäufer) Schuldner des Geldes (Käufer)

94
Q

Schuldverhältnisse

Erfüllungszeit

A

Keine Terminangabe:
Leistung sofort verlangen und sofort bewirken (erbringen, erfüllen)

Terminangabe:
Leistung erst nach Ablauf verlangen, aber sofort bewirken

95
Q

Schuldnerverzug

Vorraussetzungen

A
  1. Fälligkeit, Gläubiger muss Leistung verlangen können
  2. Mahnung oder Fristablauf, bei Geldforderungen: 30 Tage nach Zugang der Rechnung + Hinweis in Rechnung (nur bei Verbraucher)
  3. Verschulden
    Schuldner muss die nicht rechtzeitige Leistung zu vertreten haben.
96
Q

Gläubigerverzug (Annahmeverzug)

A

Voraussetzungen:

  1. Leistungsberechtigung
  2. Leistungsangebot
  3. Nichtannahme durch Gläubiger

Rechtsfolgen:

  1. Gefahrenübergang
  2. Ersatz der Mehraufwendungen
  3. Keine Zinsen bei Geldschulden
  4. Hinterlegungsrecht, evtl. Versteigerungsrecht
  5. Selbsthilfeverkauf bei Handelsgeschäften
97
Q

Haftung des Geschäftsherrn für Erfüllungsgehilfen

A

Schadensersatzanspruch gegenüber Vertragspartner:

  • Verschulden (vorsätzlich oder fahrlässig) des Erfüllungsgehilfen
  • In Erfüllung des Vertrages
  • gegenüber Vertragspartner

Rechtsfolgen:
Unternehmer muss zahlen, kein Entlastung möglich!

98
Q

Haftung des Geschäftsherrn für Verrichtungsgehilfen

A

Schadensersatzanspruch gegenüber Geschädigten:

  • unerlaubte Handlung (kein Verschulden notwendig)
  • in Ausführung der Verrichtung
  • gegenüber Dritten

Rechtsfolgen:
Unternehmer muss nur zahlen bei Fehler bei der Auswahl der Person oder des Gegenstandes.

99
Q

Verjährung

A

Zweck:
Herstellung des Rechtsfriedens

Wirkung:
Schuldner hat Leistungsverweigerungsrecht

100
Q

Verhinderung der Verjährung

Neubeginn

A

Gerichtlich:
Gerichtliche und behördliche Vollstreckungsmaßnahmen, z.B. Pfändung von beweglichen Sachen und Forderungen, Zwangsversteigerung

Außergerichtlich:

  • Bitte um Stundung
  • Teilzahlung
  • Sicherheitsleistung

=> Frist beginnt neu

101
Q

Verhinderung der Verjährung

Hemmung

A
  • Erhebung der Klage
  • Zustellung des Mahnbescheides
  • Verhandlungen über Anspruch
  • Stundung der Forderung
  • Zahlungsverweigerungsrecht, z.B. bei Mängeln: höhere Gewalt

=> Fristverlängerung um Zeit der Hemmung

102
Q

Verjährungsfristen

Regelverjährung

A

Frist: 3 Jahre

  • Ansprüche aus Verträgen des täglichen Lebens
  • Ansprüche aus unerlaubter Handlung (entspricht: Ansprüche aus nichtvertraglichen Leistungen), z.B. Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall oder in Folge eines Behandungsfehlers
  • Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung
  • Mängel aus unkörperlichen Werken
  • arglistiges Verschweigen von Mängeln

Beginn: Ende des Jahres der Entstehung des Anspruchs und Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis.

103
Q

Verjährungsfristen

Ausnahme

A

Frist: 2 Jahre

  • Kaufvertrag: Mängel aus Sachen und Rechten
  • Werkvertrag: Mängel in der Herstellung, Wartung und Veränderung einer Sache

Frist: 5 Jahre

  • Kaufvertrag: Mängel aus Teilen für Bauwerke
  • Werkvertrag: Mängel an Bauwerken

Beginn:
Übergabe/Ablieferung oder Abnahme

104
Q

Verjährungsfristen

Absolute Grenze

A

Frist: 10 Jahre

  • Ansprüche aus sonstigen Schäden, die nicht regelmäßig verjähren, z.B. wenn Personen nicht auffindbar oder unbekannt
  • Rechte aus Grundstücken

Frist: 30 Jahre

  • Herausgabe von Eigentum
  • Schadensersatz aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
  • Familien- und erbrechtliche Ansprüche*
  • Rechtskräftig festgestellte Ansprüche*
  • Ansprüche aus Vergleichen und vollstreckbaren Urkunden*
  • nicht bei regelmäßig wiederkehrenden Leistungen oder Ansprüchen

Beginn:
ab Entstehung oder Begehung der Handlung ohne Rücksicht auf Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis

105
Q

Schuldnerverzug

Rechtsfolgen

A

Schadensersatz+Leistung:
Verzugsschaden, Schaden, der durch Verspätung eingetreten ist. Der Leistungsanspruch besteht weiterhin, z.B. Mietwagen

Schadensersatz statt Leistung:

106
Q

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

A

Gibt es keine Regelung im Vertrag gilt entweder die gesetzliche Regelung oder die AGBs.

AGB werden nur Vertragsbestandteil, wenn:

  • Ausdrücklicher Hinweis oder Deutlich sichtbarer Aushang
  • Einverständnis des Vertragspartners
107
Q

AGBs

Bestimmungen und Verbote

A

Bestimmungen:

  • Verbot überraschender Klauseln
  • Vorrang der Einzelabreden
  • Unklarheitsregel
  • Umgehungsverbot
  • Benachteiligungsverbot

Verbote:

  • Annahme- und Leistungspflicht
  • Nachfrist
  • Rücktrittsvorbehalt
  • Änderungsvorbehalt
  • Kurzfristige Preiserhöhungen
  • Leistungsverweigerungsrechte
  • Aufrechnungsverbot
  • Mahnung, Fristsetzung
  • Pauschalierung von Schadensersatzansprüchen
  • Haftungsausschluss oder Begrenzung bei Verschulden oder grober Fahrlässigkeit oder bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
  • Haftungsausschluss bei Mängel
  • Änderung der Beweislast
108
Q

Fernabsatzverträge

Fernkommunikationsmittel

Ausnahmen

A

Abschluss eines Vertrages ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien.
Nur bei Verträgen zwischen Unternehmer und Verbraucher.

Fernkommunikationsmittel:

  • Vorgefertigter Standardbrief
  • Kataloge
  • Telefon
  • Telefax
  • E-mails
  • Teledienst
  • Internet
  • Fernsehen

Ausgenommen sind Verträge über:

  • Gegenstände des täglichen Bedarfs
  • Fernunterricht
  • Finanzdienstleistungen
109
Q

Fernabsatzverträge

Informationspflichten des Unternehmers vor Vertragsabschluss

A

Informationspflicht:

  • Identität
  • Anschrift
  • Produkt oder Leistung
  • Preis inkl. Steuer
  • Wesentliche Eigenschaften
  • Liefer- und Zahlungsbedingungen
  • Evtl. Mindestlaufzeit
  • Versandkosten
  • Kosten für Fernkommunikation
  • Widerrufs-, bzw. Rückgaberecht
110
Q

Fernabsatzverträge

Widerruf

A

Textform oder Rückgabe

  • Frist: 2 Wochen
  • Fristbeginn: ab Belehrung über Widerruf und Rückgaberecht
  • Fristende: spätestens nach 6 Monaten

Die Kosten der Rücksendung trägt jetzt der Käufer!

111
Q

Haustürgeschäfte

A

Vertrag zwischen Unternehmer und Verbraucher

Ort:

  • Privatwohnung
  • Arbeitsplatz
  • Freizeitveranstaltungen
  • Verkehrsmittel
  • Öffentliche Verkehrsflächen

Widerruf:

  • Frist: 2 Wochen
  • Fristbeginn: ab Belehrung über Widerruf und Rückgaberecht
  • Fristende: spätestens nach 6 Monaten

Die Kosten der Rücksendung trägt jetzt der Käufer!
Nicht möglich bei sofortiger Bezahlung.

112
Q

Absicherungen von Forderungen (vertraglich, gesetzlich)

A

Absicherungsmöglichkeiten:

  • Bürgschaft
  • Eigentumsvorbehalt
  • Pfandrecht
  • Sicherungsübereignung
  • Grundpfandrechte
  • Forderungsabtretung
113
Q

Bürgschaft

A

Ausfallbürgschaft:
Einrede der Vorausklage: Bürge kann Zahlung verweigern bis die Zwangsvollstreckung beim Schuldner erfolglos.

Selbstschuldnerische Bürgschaft:
Sofortiger Zugriff auf Bürgern, wenn Schuldner nicht zahlt.

114
Q

Eigentumsvorbehalt

A
  • Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers
  • erlischt: bei Vermischung, Verarbeitung oder Einbau

Verlängerter Eigentumsvorbehalt:
Bei Weiterveräußerung werden Forderungen abgetreten

Verarbeitungsklausel:
Verkäufer erwirbt Miteigentum an der neuen Sache

115
Q

Pfandrecht an beweglichen Sachen (Faustpfand)

A

Übergabe des Pfandes (bewegliche Sache) an Gläubiger (Besitz).
Evtl. Versteigerung zur Begleichung der Forderung.

  • Gesetzliches Pfandrecht, z.B. Werkunternehmerpfandrecht
  • Vertragliches Pfandrecht
116
Q

Sicherungsübereignung

A

Schuldner übereignet die Sache an Gläubiger (Eigentum).

Gläubiger leiht Schuldner (Besitz) die Sache zur Benutzung.

117
Q

Grundpfandrechte

A
  • Grundschuld
  • Hypothek
  • Rentenschuld
  • Sachenrecht

Grundpfandrechte müssen im Grundbuche eingetragen sein.

118
Q

Forderungsabtretung (Zession)

A

Zur Kreditsicherung überträgt Kreditnehmer dem Kreditgeber Forderungen durch Vertrag => Kreditgeber wird neuer Gläubiger

Art und Umfang der Zession:

  • Einzelsession: Abtretung einer Forderung
  • Mantelzession: Abtretung von Forderungen einer bestimmten Summe
  • Globalzession: Abtretung aller Forderungen
119
Q

Sichtbarkeit der Zession für den Schuldner

A

Stille Zession: Für den Schuldner nicht sichtbar

Offene Zession: Für den Schuldner sichtbar

Höhe des Kredits abhängig von der Bonität des Schuldners

120
Q

Kaufvertrag

  • Parteien
  • Ziel
  • Inhalt
  • Form
A
  • Käufer und Verkäufer
  • Austausch von Sachen/Waren gegen Zahlungsmittel (Geld)
  • Gegenstand, Menge, Preis, Erfüllungsort, Lieferzeit, Qualität, Zahlungsmodalitäten (freiwillig), Vorbehalte
  • formlos, aber Beweisbarkeit!?, Ausnahme: Grundstück/Gebäude -> notariell beurkunden
121
Q

Kaufvertrag

Pflichten der Parteien

A

Verkäufer: Angebot

Verpflichtungsgeschäft, deckungsgleiche Willenserklärung

Käufer: Annahme

                 =>

Verkäufer: Übergabe/Lieferung der Ware; Annahme der Bezahlung

Erfüllungsgeschäft, Pflichten

Käufer: Annahme der Ware, Bezahlung

122
Q

Kaufvertrag

Käufer wird Eigentümer (rechtliche Herrschaft) durch:

A
  • Übergabe am Erfüllungsort

=> Übergabe des Risikos der Zerstörung und Berechtigung

123
Q

Kaufvertrag

Haftung des Verkäufers für Mängel der Sache (Gewährleistungspflicht)

A

Die Ware muss frei von Sachmängel und Rechtsmängel sein.

124
Q

Kaufvertrag

Rechtsmangel

A
  • Mit Rechten Dritter behaftet (z.B. Eigentum)

- Nicht bestehendes Recht (im Grundbuch eingetragen), z.B. Wegerecht

125
Q

Kaufvertrag

Verjährung der Gewährleistungsansprüche

A
  • 30 Jahre: Rechte aus Grundbucheintrag, Herausgabe von Eigentum
  • 5 Jahre: Baumaterialien, Bauwerke
  • 3 Jahre: Arglistige Täuschung
  • 2 Jahre: Alle anderen Sachen (ab Kaufdatum)
126
Q

Kaufvertrag

Sonderbestimmungen für den Verbrauchsgüterverkauf
Verbraucher + Unternehmer

A
  • Keine Einschränkung der Rechte
  • Beweislastumkehr bei Mängeln in den ersten 6 Monaten
  • Rückgriffsrecht des Unternehmers bei Lieferanten
  • Mindestverjährung von 2 Jahren
  • Verjährung von Gebrauchtwaren von mindestens 1 Jahr
  • Beim Versendungskauf kein Risikoübergang an den Käufer
127
Q

Kaufvertrag

Produkthaftung (Produkthaftungsgesetz)

A

Vorraussetzungen:

  • Bewegliche Sachen
  • Produktfehler
  • Schaden

Haftung:

  • Tod: Beerdingungskosten, Krankenhauskosten, Unterhaltskosten
  • Körperverletzung: Heimkosten, Renten, Schmerzensgeld
  • Sachbeschädigung: Für andere Sachen
128
Q

Kaufvertrag

Verjährung der Ansprüche

A

3 Jahre nach Ereignis, spätestens nach 10 Jahren ab Inverkehrbringung

Umgehungsverbot: Kein Abschluss der Haftung möglich!

129
Q

Kaufvertrag

Vorkaufsrecht

A

Durch:

  • Gesetz, Gemeinde, Miterben, Mieter
  • Vertrag, Form wie endgültiger Vertrag

Ausübung:

  • Durch Erklärung
  • Gleichen Bedingungen wie vereinbarter Kaufvertrag
130
Q

Störung bei Kaufverträgen: Schlechtleistung

Mängelarten

A

Mängelarten nach § 434 BGB (Sachmängel):

  • § 434 (1) BGB, Mangel in der Beschaffenheit oder die Sache hat keine Eignung für Vertragszweck oder für gewöhnliche Verwendung
  • $ 434 (2) BGB, Mangel in der Montage, bzw. in der Montageanleitung
  • 434 (3) BGB, Mangel in der Sache (Falschlieferung) oder der Menge
131
Q

Kaufvertrag

Rechte des Käufers bei Schlechtleistung nach § 437 BGB

Vorrangiges Recht

A

§ 439 BGB, Vorrangiges Recht = Nacherfüllung:

  • § 439 (1) BGB, Nachbesserung (Mangelbeseitigung)
  • § 280 BGB, Schadensersatz neben der Leistung (bei Verschulden)
132
Q

Kaufvertrag

Rechte des Käufers bei Schlechtleistung nach § 437 BGB

Nachrangige Rechte

A

§440 BGB, Nachrangiges Recht

  • zwei Nachbesserungsversuche erfolglos verlaufen sind
  • gesetzte Nacherfüllungsfrist abgelaufen ist
  • Verkäufer nicht Nacherfüllen kann oder will

§ 437 BGB, Wahlrecht des Käufers:

  • §§ 323, 326, 440, BGB, Rücktritt
  • § 441 BGB, Minderung
  • §§ 280, 281, 282, 311a, 440 BGB, Schadensersatz
  • § 284 BGB, Ersatz vergeblicher Aufwendungen
133
Q

Wann ist es ein Werkvertrag, wann ein Kaufvertrag

A

Werkvertrag:

  • Herstellung von Bauwerken
  • Reperatur (beweglich, unbeweglich)
  • Wartung und Veränderung
  • Erbringungen von Bauleistungen
  • Herstellung von nicht körperlichen Werken

Kaufvertrag:
- Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen

134
Q

Werkvertrag

Pflichten des Unternehmers

A
  • Ordnungsgemäße Herstellung ohne Mangel
  • Fristgemäß
  • Beratungspflicht, Verwaltungspflicht
  • Untersuchungs- und Prüfpflicht
  • Verkehrssicherungspflicht

=> Erfolg ist geschuldet!

135
Q

Werkvertrag

Pflichten des Bestellers

A
  • Mitwirkungspflicht
  • Abnahme: Vergütung (Bezahlung), Verjährungsbeginn, Gefahrenübergang (auch bei Verzug), Beweislast geht auf Besteller über
136
Q

Werkvertrag

§ 633 BGB, Mängel

A

Sachmangel:

  • Fehler in der Beschaffenheit
  • Beschaffenheit nicht vereinbar, keine Eignung für die vereinbarte Verwendung
  • Verwendung nicht vereinbart, Keine Eignung für gewöhnliche Verwendung
  • Anderes Werk
  • zu geringe Menge

Rechtsmangel:
- Rechte Dritter am Werk sind vorhanden (wenn nicht vereinbart)

137
Q

Werkvertrag

§ 634 BGB, Rechte des Bestellers bei Mängeln

A
  • § 635 BGB, Nacherfüllung: Nach Wahl des Unternehmers, Mängelbeseitigungskosten oder Herstellkosten trägt Unternehmer. Verweigerung möglich, wenn Kosten unverhältnismäßig hoch.
  • § 638 BGB, Selbstvornahme: Fehlschlagen der Nacherfüllung und erfolgloser Fristablauf. Selbstbeseitigung des Mangels durch Besteller, Ersatz der erforderlichen Aufwendungen
  • § 638 BGB, Rücktritt vom Vertrag oder Minderung: Fehlschlagen der Nacherfüllung oder berechtigter Verweigerung. Fristsetzung nicht erforderlich. Schadensersatz, Ersatz vergeblicher Aufwendungen/Mehraufwand.
138
Q

Werkvertrag

Verjährung der Gewährleistungsansprüche

A
  • 5 Jahre ab Abnahme: Bei Bauwerken oder Planungs- und Überwachungsleistung
  • 2 Jahre ab Abnahme: Herstellung, Wartung und Veränderung einer Sache
  • 3 Jahre ab Endes des Jahres: Sonstige Leistungen, Arbeiten an unkörperlichen Werken
  • 3 Jahre ab Entdeckung: Bei arglistischem Verschweigen eines Mangels
139
Q

Werkvertrag

§ 640 BGB, Abnahme

A

Abnahme oder Friststellungsbescheinigung durch Gutachter:
Verpflichtung des Bestellers. Keine Verweigerung wegen unwesentlicher Mängel, Verweigerung des Bestellers in angemessener Frist = Abnahme; 12 Werktage

§ 641 (4) BGB, Vergütungsanspruch, Verzinsung ab Abnahme:
Abschlagszahlungen für Wertzuwachs § 632a BGB und angelieferte und übereignete Stoffe. Aufstellung des Wertzuwachses notwendig.
-> nach VOB Abschlagszahlungen jederzeit möglich

140
Q

Werkvertrag

§ 649 BGB, Kündigung des Werkvertrages durch den Besteller

A

Jederzeit

Bezahlung:
Vereinbarte Vergütung
- eingesparte Aufwendungen des Unternehmens
+ 5% für seine nicht erbrachte Leistung der entfallenen Vergütung (Rest)

141
Q

Werkvertrag

Sicherungsrechte des Unternehmers

§ 647 BGB, Unternehmerpfandrecht

A

Gesetzliches Pfandrecht an beweglichen Sachen, Besteller muss Eigentümer sein => Verweigerung der Herausgabe bis zur vollständigen Bezahlung -> Evtl. öffentliche Versteigerung

142
Q

Werkvertrag

Sicherungsrechte des Unternehmers

§ 648 BGB, Sicherungshypothek (Bauhandwerker)

A

Bei Verbindung mit Grundstück geht Eigentum der Sache auf Besteller über => Sicherung durch Sicherungshypothek möglich.
Problem: Schon eingetragene Hypotheken und Grundschulden.

143
Q

Werkvertrag

Sicherungsrechte des Unternehmers

§ 648a BGB, Sicherungsleistung des Bestellers “Bauhandwerkerversicherung”

A

Verlangen einer Absicherung bis 10% u.a. durch Baubürgschaft. Kostenersatz durch Unternehmer bis zu 2%, gilt nicht bei öffentlichen Auftraggebern und “Eigenheimen” (Einfamilienhauses) von Privatpersonen.

144
Q

Werkvertrag

Kostenvoranschlag

A
  • Kostenäußerung:
    Preis vage, keine Bindung
  • Unverbindlicher Kostenvoranschlag:
    ca. etwa, ungefähr, Abweichung möglich (10-20% Informationspflicht) => Unverzügliche Anzeige bei Besteller, wesentliche Überschreitung => evtl. Kündigung
  • Verbindlicher Kostenvoranschlag:
    Festpreis - kein Mehraufwand
145
Q

Mietvertrag §535 BGB

Zweck

A

Überlassung einer Sache (bewegl. und unbewegl.) zum Gebrauch gegen Mietzahlung.

146
Q

Mietvertrag §535 BGB

Pflichten

A

Vermieter:
- Überlassung des Mietobjekts zum vertragsmäßigen Gebrauch und Erhaltung der Mietsache

Mieter:
- Bezahlung der Miete, pflegliche Behandlung, Mängelanzeige

147
Q

Mietvertrag §535 BGB

Kündigung bei unbefristetem Pachtvertrag

A

6 Monate (3. Werktag)

148
Q

Sachenrecht

A

Rechtsbeziehungen zwischen Personen und Sachen.

Eigentum: rechtliche Herrschaft/Gewalt über eine Sache.

Besitz: Tatsächliche Herrschaft/Gewalt über eine Sache.

149
Q

Sachenrecht

Übertragung von Besitz und Eigentum durch Rechtsgeschäfte

A

Übertragung
- Besitz
○ Übergabe
- Eigentum
○ Bewegliche Sachen
§ Einigung (Kauf, Scheidung) und Übergabe
§ Eigentumserwerb von Nichteigentümern
○ Grundstücke
§ Einigung (Auflassung) + Eintragung im Grundbuch

150
Q

Eigentumserwerb durch

A
  • Fund
  • Ersitzung (Zeitablauf)
  • Verbindung, Vermischung, Verarbeitung bewegl. Sachen - Gesamteigentum = Eigentum der Hauptsache
  • Verbindung von bewegl. Sachen mit Grundstücken - Grundstückseigentümer wird Eigentümer
151
Q

Umsatzsteuer

Steuerpflichtige Umsätze

A
Umsatzsteuer wenn Umsätze:
- gegen Entgelt
- Lieferungen und Leistungen
- unternehmerische Tätigkeit
\+
- Inland
- Einfuhr aus EU-Ländern
- Einfuhr aus Drittländern
152
Q

Umsatzsteuer

Sonderregelungen bei unentgeltlichen Wertabgaben:

Der Umsatzsteuer unterliegen auch

A
  • unentgeltliche Leistungen an Personal oder Unternehmer für private Zwecke, Wert: Einkaufspreis+Nebenkosten, bzw. Selbstkosten
  • Entnahmen durch Unternehmer für private Zwecke
  • private Nutzung von betrieblichen Gebäuden
153
Q

Umsatzsteuer

Entstehung der Steuerschuld

A

Soll-Besteuerung bei Lieferung, bzw. Fertigstellung der Leistung, grundsätzlich bei Rechnungsstellung. Anzahlungen, Vorauszahlungen bei Vereinnahmung.

Ist-Besteuerung bei Bezahlung des Kunden auf Antrag (war befristet bis 31.12.2011!)
Nettoumsatz im Vorjahr < 500.000€
oder keine Buchführungspflicht
oder freiberufliche Tätigkeit.
Anzahlung, Vorauszahlungen bei Vereinnahmung

154
Q

Umsatzsteuer

Voranmeldung und Zahlungsmodus

A
  • Vierteljährich wenn Umsatzsteuer nicht mehr als 7.500€ pro Jahr, 3 Tage Schonfrist
  • monatlich ab 7.500€ jeweils am 10. des Monats, 3 Tage Schonfrist
155
Q

Umsatzsteuer

Steuersätze

A
  • 19% Allgemeiner Umsatzseuersatz
  • 7% Ermäßiger Steuersatz bei Lebensmittel, Bücher und Beförderung im Nahbereich =< 50km
  • Umsatzsteuerfrei bei Umsätze bei Arzt, Heilpraktiker, Ehrenamtliche Tätigkeit und Briefmarken
156
Q

Umsatzsteuer

Abziehbare und nicht abziehbare Vorsteuer

Sachliche Voraussetzungen

A
  • Grundsatz: Vorsteuerausweis, gesonderter Ausweis der USt.

- Ausnahmen: Kleinbetragsregelung bis 150€, Bruttobetrag und Angabe des Steuersatzes

157
Q

Umsatzsteuer

Abziehbare und nicht abziehbare Vorsteuer

Abzugsfähigkeit

A

Abzugsfähig (mind. 10% unternehmerisch genutzt)

  • gesondert in Rechnung gestellte USt. für Lieferungen und Leistungen
  • USt. für in Rechnung gestellte Teilleistung
  • Einfuhr-USt. aus Drittländern
  • USt. aus EU-Ländern

Nicht abzugsfähig

  • Erwerb vorsteuerfreier Umsätze
  • Geschenke für Geschäftsfreunde =< 150€
  • Reisekostenaufwendungen
  • gemischt genutzte Kfz
158
Q

Umsatzsteuer

Rechnungsangaben

A
  • Name, Anschrift des Unternehmers
  • St-Nr. bzw. Umsatzsteuer-Identifikationsnr.
  • Name, Anschrift des Empfängers
  • Ausstellungsdatum
  • fortlaufende Rechnungsnummer
  • Aufbewahrung bei privaten Kunden: 2 Jahre
  • Menge u. Bezeichnung der Lieferung oder Leistung
  • Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung
  • Nettosumme
  • USt.-Satz und Steuerbetrag
  • Bruttosumme
159
Q

Umsatzsteuer

Umkehr der Steuerschuld

A

Bauleistungen zwischen Bauunternehmern.

  • Subunternehmer stellt Rechnung ohne USt.
  • Auftraggeber führt USt. an sein Finanzamt ab.
160
Q

Gewerbesteuer

Besteuerungsgrundlage

A

Gemeindesteuer auf die Gewerbeerträge

161
Q

Gewerbesteuer

Ermittlung des Gewerbeertrages

A

Gewerbeertrag
+ Hinzurechnungen
○ Renten und dauernde Lasten
○ Gewinnanteile eines stillen Gesellschafters
○ 100% der Dauerschuldzinsen
○ 20% der Miete, Pacht und Leasingraten für bewegliche Wirtschaftsgüter - 50% für unbewegliche Wirtschaftsgüter
Summe aller Hinzurechnungen abzgl. Freibetrag von 100.000€, davon 25%

- Kürzungen
	○ 1,2% des Einheitswertes des zum Betriebsvermögen gehörenden Grundbesitzes, wenn nicht von Grundsteuer befreit

= berechtigter Gewerbeertrag
162
Q

Gewerbesteuer

Ermittlung des Steuermessbetrages

A
  • Durch Finanzamt
  • Der Gewerbeertrag ist auf voll 100€ abzurunden.
  • Staffelverfahren nur für Einzelfirma und Personengesellschaften: Freibetrag 24.500,00€
  • Gewerbeertrag bis 24.500€ steuerfrei
  • über 24.500€, Messzahl 3,5%
  • Bei Kapitalgesellschaften: z.B. bei GmbH ohne Freibetrag
163
Q

Gewerbesteuer

Steuerberechnung

A

Gewerbesteuerschuld = Messzahl x Hebesatz

Hebesatz je Gemeinde/Stadt unterschiedlich
z.B.: Nürnberg = 447%, Neumarkt = 315%

164
Q

Gewerbesteuer

Zahlungsweise

A

Vorauszahlung je 1/4 des zuletzt veranlagten Kalenderjahres zum 15.02./15.05./15.08./15.11.

165
Q

Gewerbesteuer

Streichung des Betriebsausgabenabzugs

A

Gewerbesteuer keine Betriebsausgaben mehr und damit keine Minderung des Gewinns

166
Q

Gewerbesteuer

Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommenssteuer

A

Bei Einzelunternehmen und Gesellschaftern von Personengesellschaften kann das 3,8 fache des Gewerbesteuermessbetrages aber max. die zu zahlende Gewerbesteuer mit der Einkommenssteuer verrechnet werden.

167
Q

Einkommenssteuer

Steuerpflicht

A

Natürliche Personen
Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort im Inland
Sämtliche In- und ausländische Einkünfte
-> Einkommenssteuererklärung mit Anlagen (Ausnahmen siehe Lohnsteuer)

168
Q

Einkommenssteuer

Einkunftsarten

A

Gewinneinkünfte:

  • Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb
  • Einkünfte aus selbständiger Arbeit
  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Überschusseinkünfte:

  • Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • sonstige Einkünfte (z.B. Renten)
169
Q

Einkommenssteuerermittlung

A

Summe der Einkünfte aller Einkommensarten
- Altersentlastungsbetrag
= Gesamtbetrag der Einkünfte
- Sonderausgaben
- Außergewöhnliche Belastungen
- Verlustabzug
= Einkommen
- Freibeträge (Kinder-, Freibetrag für Alleinerziehende)
= zu versteuerndes Einkommen
Hieraus Einkommenssteuer nach Grund- und Splittingtabelle
- Steuerermäßigungen (z.B. für handwerkliche Arbeiten und Schönheitsreperaturen bis 600€)
= festzusetzende Einkommenssteuer
- Vorauszahlungen, abgeführte Lohnsteuer, einbehaltene Kapitalertragssteuer, anzurechnende Gewerbesteuermessbetrag
= Einkommenssteuerschuld/-guthaben

170
Q

Einkommenssteuer

Feststellung der Einkunftshöhe

Gewinneinkünfte

A

z. B. Einkünfte aus:
- Gewerbebetrieb
- selbstständiger Arbeit
- Land- und Forstwirtschaft

171
Q

Einkommenssteuer

Feststellung der Einkunftshöhe

Gewinnermittlung

A
Gewinn ≤ 50.000€ oder Nettoumsatz ≤ 500.000€, Überschussrechnung 
Einnahmen
- Ausgaben
- AfA
= Gewinn/Verlust

Gewinn > 50.000€ oder Nettoumsatz > 500.000€, Betriebsvermögensvergleich
Betriebsvermögen (EK) am Schluss des Geschäftsjahres
- Betriebsvermögen am Anfang des Geschäftsjahres
+ Einnahmen
- Einlagen
= Gewinn/Verlust

172
Q

Einkommenssteuer

Betriebsausgaben

A

Grundsätzlich sind alle mit dem Betrieb zusammenhängende Ausgaben abzugsfähig.

173
Q

Einkommenssteuer

Sondervorschriften

Repräsentationsaufwendungen

A

Geschenke an Geschäftsfreunde:
Bis 35€
Erfassung auf eigenem Konto mit Namen des Beschenkten (Ausnahme: Werbegeschenke mit geringem Wert)
Über 35€ -> gesamte Zuwendung keine Betriebsausgabe und keine Berücksichtigung der Vorsteuer.

Bewirtung von Geschäftsfreunden
70% der nachgewiesenen Bewirtungskosten, aber 100% der Vorsteuer
Angemessenheitsprüfung, maschinelle Rechnung.
Erfassung auf eigenem Konto.
Genauer Ausweis der Speisen und Trinkgelder auf dem Beleg, Namen und Anlass der Bewirtung, Ausweisung der Ust.

174
Q

Einkommenssteuer

Sondervorschriften

Ehegatten-Arbeitsverhältnisse

A

Vertragserfordernisse:
Ehegatte formell wie fremde Arbeitskraft (schriftlicher Vertag, Lohnsteuerkarte, Führen eines Lohnkontos, Abführung von Lohnsteuer, Kirchensteuer, Sozialversicherungsbeiträgen…)
Überweisung des Lohnes grundsätzlich auf eigenes Konto.

Folgen:
Lohn, Lohnnebenkosten -> Betriebsausgaben
-> Gewinnminderung
-> Senkung des Einkommens-. bzw. Körperschaftssteuer
-> Senkung der Gewerbesteuer
-> aber evtl. Erhöhung der Einkommenssteuer

175
Q

Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

A

Abnutzbar, nicht aktivierungspflichtig:
=< 150€ -> Aufwendungen
150€ - 1000€ Afa auf 5 Jahre (Pool-AfA) oder ab 01.01.2010: 150€ - 410€ (GWG)

Abnutzbare, aktivierungspflichtige, bewegliche Anlagegüter:
Lineare AfA, Degressive AfA bis Ende 2010, Sonder-AfA, Investitionsabzugsbetrag

Abnutzbare, aktivierungspflichtige, unbewegliche Anlagegüter:
Lineare AfA

176
Q

Feststellung der Einkunftshöhe

Überschusseinkünfte

A

z. B. Einkünfte aus:
- Vermietung und Verpachtung
- nicht selbstständiger Arbeit
- sonstige Einkünfte (z.B. Renten)

Ermittlung der Einkünfte:
Einnahmen (Geld, geldwerte Leistungen) - Werbungskosten

177
Q

Werbungskosten

A
#Definition:
Aufwendungen zur Erwerbung und Sicherung der Einnahmen.

Abziehbare Kosten:
z.T. mit Pauschbeträge s.u. -> kein Einzelnachweis notwendig.
Übersteigen die Aufwendungen den Pauschbetrag, dann ist die gesamte Summe mit Einzelnachweisen zu belegen.

Pauschbeträge, z.B.:
Werbungskostenpauschbetrag für Arbeitnehmer, 1000€
Sparerfreibetrag mit Werbungskostenpauschbetrag, 801€

178
Q

Sonderausgaben

A

Definition:

Private Aufwendungen aus sozialen, religiösen und politischen Gründen, die keiner Einkommensart zuzuordnen sind.

179
Q

Sonderausgaben

Voll abzugsfähig

A

Unbeschränkt abzugsfähig, z.B.:
Kirchensteuer

Mit Höchstbeträgen, z.B.:

  • Spenden für kirchliche, religiöse, gemeinnützige, mildtätige wissenschaftliche Zwecke. Erste Berufsausbildung/Studium ohne Dienstverhältnis.
  • Unterhaltsleistungen an den Geschiedenen
180
Q

Sonderausgaben

Beschränkt abzugsfähig

A

Bestimmte Vorsorgeaufwendungen

  • Beiträge zur Kranken-, Pflegeversicherung bis 1.900€
  • Beiträge Arbeitslosen-, Unfall-, Haftpflicht-, gesetzl. Rentenversicherung, Lebensversicherungen mit mind. 12 Jahren Laufzeit, Risikolebensversicherungen.
181
Q

Außergewöhnliche Belastungen

Definition

A

Zwangsläufige und außergewöhnliche Belastungen aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit und der gleichmäßigen Steuerbelastung.

Die zumutbare Eigenbelastung wird je nach Höhe des Einkommens abgezogen.

182
Q

Außergewöhnliche Belastungen

Mit Einzelnachweis

A
  • Nicht ersetzte Arzt-, Krankheits-, Kur-, Medikamentenkosten
  • Scheidungskosten
  • Beerdigungskosten, die den Wert des Nachlasses übersteigen
  • Schadensersatzleistungen, wenn nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
    Abzug eines Selbstbeteiligungsbeitrages als
  • Kinderbetreuungskosten
183
Q

Außergewöhnliche Belastungen

Mit Pauschalen

A
  • Ausbildungsfreibetrag eines volljährigen Kindes bei auswärtiger Unterbringung
  • Pflegepauschbetrag
  • Pauschale für Körperbehinderung
184
Q

Weitere Freibeträge für die Steuerberechnung

A
  • Altersentlastungsbetrag (7.365€)
  • Kinderfreibetrag (ab 2010 -> 7.008€)
  • Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf
  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
185
Q

Steuertarif ab 2017

A

Grundfreibetrag:
bis 8.820€ (Kinderfreibetrag: 4716€)

Progressivzone:
8.821€ - 54.058€
14 - 42%

Spitzensteuersatz (obere Proportionalzone):
53.666€ - 256.303€
42%

“Reichensteuer”
Ab 256.304€
45%

Bei Zusammenveranlagung:
Verdopplung der Beträge

186
Q

Thesaurierte (nicht entnommene) Gewinne von Personenunternehmen (ab 01.01.08)

A

Auf Antrag Steuersatz von 28,25% + Soli aber bei späterer Entnahme Nachversteuerung mit 25%.
=> Liquiditäts- und evtl. Steuervorteil
Aber: nur steuerlich sinnvoll, wenn Gewinn als Eigenkapital im Betrieb belassen wird.

187
Q

Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommenssteuer

A

Anrechnung des 3,8 fachen Gewerbesteuermessbetrages max. Gewerbesteuerbetrag nur auf Einkommenssteuer der gewerblichen Einkünfte, nicht bei Kapitalgesellschaften.

188
Q

Steuerabzug bei Bauleistungen (Quellensteuerabzug)

A

Auftraggeber: Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts.

189
Q

Auftraggeber führt 15% der Zahlung direkt an Finanzamt des Bauausführenden ab

A

Anrechnung bei Einkommenssteuer- und Körperschaftssteuervorauszahlungen des Bauleistenden.
Befreiung, wenn Bauleistungen < 5000€ pro Jahr u.ä. oder Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes

190
Q

Solidaritätszuschlag

A

5,5% der Einkommenssteuer oder Körperschaftssteuer

191
Q

Haushaltsnahe Aufwendungen (Handwerkerbonus)

A

ab 2009 für Handwerkerleistungen: Renovierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen, z.B.:

  • die Modernisierung von Bad oder Küche
  • Wartung, Reparatur oder Austausch der Heizung
  • Malerarbeiten
  • der Austausch von Bodenbelägen
  • Maßnahmen an der Außenanlage wie Pflasterarbeiten oder die Neuanlage des Gartens.

Nur für Handwerksleistungen für bestehende Gebäude, nicht für Neubauten!

Bis zu 6.000€ werden mit 20% gefördert.
=> Einkommenssteuerminderung auf maximal 1.200€ pro Jahr.
Sowohl Eigentümer als auch Mieter können diesen Steuerbonus für ihre selbst genutzte Immobile, bzw. Mietwohnung und das dazugehörige Grundstück beanspruchen.

Voraussetzung für Förderung:

  • Arbeitskosten und Mehrwertsteuer auf Rechnung separat ausgewiesen
  • Bezahlung auf Konto des Handwerksbetriebes, keine Barzahlung
  • Der Steuerbonus wird im Rahmen der Einkommenssteuererklärung nachträglich mit der festgesetzten Einkommenssteuer verrechnet.
192
Q

Abgeltungssteuer ab 2009

A

Besteuerung von privaten Kapitaleinkünften am Entstehungsort, z.B.:
Zinsen, Dividenden
Freibetrag: 801€
Steuersatz: 25%
Verrechnung mit Einkommenssteuer sinnvoll, wenn Grenzsteuersatz < 25%

193
Q

Steuerabrechnung

Veranlagung

A

Einzelveranlagung:
Alleinstehende
Grundtabelle

Getrennte Veranlagung:
Ehegatten auf Antrag
Grundtabelle

Zusammenveranlagung:
Ehegatten
Splittingtabelle

194
Q

Prüfverfahren

Einkommenssteuer

A

Einkommenssteuererklärung

Prüfung der Steuererklärung durch das Finanzamt

Einkommensteuerbescheid

Vorauszahlungsbescheid

195
Q

Körperschaftssteuer

Besteuerungsprinzipien

Personenunternehmen

A

Personenunternehmen:
Erzielter Gewinn

oder gesamter Gewinn:
progressive Einkommenssteuer (=< 45%)

oder thesaurierter Teil:
Einkommenssteuer gesonderter Steuersatz (28,25%)
spätere Ausschüttung, Einkommenssteuer Nachsteuersatz (25%)

196
Q

Körperschaftssteuer

Besteuerungsprinzipien

Kapitalgesellschaften

A

Gesamter erzielter Gewinn
Körperschaftssteuersatz 15%

Ausgeschütteter Gewinn
Abgeltungssteuer 25%
oder: progressive Einkommenssteuer, Teileinkünfteverfahren (60%) wenn Beteiligung am Unternehmen >= 25%

197
Q

Bewertung von Anlagegütern

Anschaffungskosten

A

Alle Aufwendungen bis Anlagegut in betriebsbereiten Zustand.

Einkaufspreis netto
- Preisminderung (Preisnachlässe, Skonti)
+ Anschaffungskosten (Bezugskosten: Transport, Rollgeld, Fracht, Versicherung, Montagekosten, Zulassungsgebühr)
= Anschaffungskosten (Einstandspreis, Bezugspreis)