HF2 Flashcards

1
Q

Rechtsfähigkeit

A

Fähigkeiten, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.

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2
Q

Rechtsfähig sind:

Natürliche Personen

A

Menschen von Geburt bis zum Tod §§ 13, 14 BGB

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3
Q

Rechtsfähig sind:

Juristische Person

A
  • Privates Recht §14 BGB
    Z.B. GmbH, AG, e.V.,
    Stiftungen §21, 22 BGB
  • Öffentliches Recht
    Bund, Länder, Gemeinden, HWK, IHK, Innungen, Kreishandwerkerschaft
    => vgl. Handwerksorganisationen
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4
Q

Geschäftsfähigkeit

A

Fähigkeit, Rechtsgeschäfte rechtswirksam abzuschließen

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5
Q

Geschäftsunfähig § 104 BGB

A

Kinder bis 7 Jahren, Geistesgestörte

Willenserklärung WE
Nicht = von Anfang an unwirksam

Ausnahmen:

  • § 110 BGB im Rahmen des Taschengeldes, Geld zu freien Verfügung
  • Kein Ratenvertrag
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6
Q

Beschränkt geschäftsfähig

A

§ 106 BGB: Minderjährige von 7 bis 18 Jahren, betreute Volljährige

Zustimmung:
Vorher: Einwilligung
Nachher: Genehmigung

§ 107 BGB vorteilhafte Rechtsgeschäfte => Geschäfte nur mit rechtlichen Vorteil, z.B. Schenkungen ohne “Folgekosten”

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7
Q

Voll geschäftsfähig

A

Ab 18 Jahren

Volle Geschäftsfähigkeit

§ 113 BGB genehmigte Arbeitsverhältnisse und Erwerbsgeschäfte

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8
Q

Recht

A

Regelung von Rechten und Pflichten des Einzelnen zu andren Personen und zum Staat

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9
Q

Einteilung Öffentliches Recht - Privatrecht

Öffentliches Recht

A
  • Verhältnis zwischen Staat und Einzelnen
  • Verhältnis zwischen staatlichen Gliederungen
  • Unterordnung

Beispiele:

  • Verfassungsrecht
  • Wahlrecht
  • Strafrecht
  • Steuerrecht
  • Baurecht
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10
Q

Einteilung öffentliches Recht - Privatrecht

Privatrecht

A
  • Verhältnis zwischen natürlichen oder juristischen Personen
  • Gleichordnung

Beispiele:

  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • Arbeitsrecht z.T.
  • Wettbewerbsrecht
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11
Q

Systematik des bürgerlichen Gesetzbuches

Allgemeiner Teil

A
  • Natürliche und juristische Personen
  • Rechts-, Geschäfts- und Deliktfähigkeit
  • Rechtsgeschäfte, Willenserklärungen, Verträge
  • Vollmacht, Verjährung
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12
Q

Systematik des bürgerlichen Gesetzbuches

Recht der Schuldverhältnisse

A
  • Schuldverhältnisse, z.B. Rücktritt, Widerruf

- Werk-, Kaufvertrag, Miete und Pacht; Bürgschaft

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13
Q

Systematik des bürgerlichen Gesetzbuches

Sachenrecht

A
  • Besitz, Eigentum
  • Dienstbarkeiten
  • Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld
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14
Q

Systematik des bürgerlichen Gesetzbuches

Familienrecht

A
  • Ehe
  • Eheliches Güterrecht
  • Scheidung
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15
Q

Systematik des bürgerlichen Gesetzbuches

Erbrecht

A
  • Erbfolge
  • Testament, Erbvertrag
  • Pflichtteil
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16
Q

Deliktfähigkeit

A

Rechtliche Verpflichtung bei unerlaubten, vorsätzlichen oder fahrlässigen Handlungen

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17
Q

Deliktsfähigkeit

Deliktunfähig

A

Kinder unter 7 Jahren und Unzurechnungsfähige

Schaden muss bei Verletzung der Aufsichtspflicht von den Eltern/Erziehungsbrechtigten beglichen werden.

Evtl. Ersatzpflicht aus Billigkeitsgründen

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18
Q

Deliktsfähigkeit

Beschränkt deliktfähig

A

§ 828 BGB

Minderjährige von 7 -18 Jahren, Taubstumme

Verantwortlichkeit der Minderjährigen bei erforderlicher Einsicht der unerlaubten Handlung

Evtl. Ersatzpflicht aus Billigkeitsgründen

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19
Q

Deliktsfähigkeit

Voll deliktfähig

A

Ab 18 Jahren

Volle Verantwortung

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20
Q

Willenserklärung

A

Erklärung des Willens eine bestimmte Rechtsfolge herbeizuführen

  • Grundlage und notwendiger Bestandteil jedes Rechtsgeschäfts
  • Willenserklärung grundsätzlich formfrei
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21
Q

Arten von Rechtsgeschäften

A

Einseitige Rechtsgeschäfte

  • Nicht empfangsbedürftig, z.B. Testament
  • Empfangsbedürftig, z.B. Kündigung, Anfechtung, Bevollmächtigung
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22
Q

Zweiseitige Rechtsgeschäfte

A
  • Alle übrigen Rechtsgeschäfte

- 2 übereinstimmende Willenserklärungen

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23
Q

Vollmacht

A

Vertretung bei Rechtsgeschäften

Handwerksmeister erteilt dem Gesellen eine Vollmacht damit er Kaufverhandlungen mit dem Lieferanten führen kann.

Form:
Schriftlich (wegen der Beweisbarkeit), oder mündlich

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24
Q

Vertragsfreiheit

A
  • Abschlussfreiheit:
    Parteien können einen Vertrag schließen, müssen aber nicht.
  • Inhaltsfreiheit:
    Parteien bestimmen den Inhalt.
  • Formfreiheit
    Parteien bestimmen die Form.
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25
Zustandekommen des Vertrages
- Angebot - Deckungsleiche Willenserklärungen (Einigung) - Vertrag
26
Volkswirtschaftliche Zusammenhänge
- Boden - Arbeit - Kapital
27
Bruttoinlandsprodukt
Maßstab für die gesamtwirtschaftliche Leistung Nominales BIP: Wert aller erbrachten Güter und Dienstleistungen in Deutschland Reales BIP: Nominales BIP abzgl. Geldentwertung (Inflationsrate)
28
Ziele der Wirtschaftspolitik
- Vollbeschäftigung - Preisstabilität - Gleichbleibendes, angemessenes Wirtschaftswachstum - Außenwirtschaftliches Gleichgewicht (Import = Export)
29
Geldformen
- Bargeld | - Buchgeld
30
Kaufkraft/Geldwert
Wert des Geldes bezüglich Waren und Dienstleistungen - Inflation: Preissteigerung -> Geldwert fällt - Deflation: Preise fallen -> Geldwert steigt
31
Angebot zeitlich nicht befristet
- Bei Anwesenden: Sofort (Schweigen keine Zustimmung) - Bei Abwesenden: Wie üblicherweise zu rechnen ist (Überlegungsfrist + Postlauf)
32
Wechselkurse
Wert einer Währung im Vergleich zu einer anderen z.B. 1€ = 1,18$ -> Wichtig für die Preise von Ein- und Ausfuhren
33
Europäische Zentralbank (EZB) (unabhängig von Regierungen) - Zielsetzung: Vorrangig Preisstabilität - Instrumente: Beeinflussung der Geldmenge
- Zielsetzung: Vorrangig Preisstabilität - Instrumente: Beeinflussung der Geldmenge Fazilitäten: Kurzfristige Anlagen von überschüssiger Liquidität und Deckung kurzfristiger Liquidätsengpässe Offenmarktgeschäfte: Längerfristige Refinanzierungsgeschäfte Mindestreserve: Verzinste Einlagen der Banken bei der Zentralbank
34
Wirtschaftssysteme
Freiheit der Unternehmen Freie Marktwirtschaft Soziale Marktwirtschaft Planwirtschaft Vorgaben des Staates
35
Soziale Marktwirtschaft
Grundgesetz Art. 20 Abs. 1: "Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat." Demokratisches Prinzip: - Koalitionsfreiheit - Versammlungsfreiheit - Sucht des Eigentums - Konsum und Produktionsfreiheit Soziales Prinzip: - Einwirkungen des Stattdessen durch Gesetze, Verordnungen und andere Maßnahmen um die Auswüchse der freien Marktwirtschaft zu verhindern.
36
Soziale Marktwirtschaft Wo finden die unterschiedlichen Prinzipien Anwendung?
Demokratisches Prinzip: - Industrie, Handel, Handwerk - Preisbildung nach Angebot und Nachfrage => Verträge - Banken, Versicherungen, Arbeitsmarkt Soziales Prinzip: - Staat - Greift zum Schutz der Schwächeren ein - z.B. Sozialversicherungen, BGB, Höchstarbeitszeit, Verbot der Schwarzarbeit, Kontrollierter Wettbewerb
37
Handwerk und Gesamtwirtschaft
Anlage A: Vollhandwerke: z.B. Maler und Lackierer, Gerüstbauer => Selbstständigkeit mit Meisterbrief Anlage B: handwerksähnliche Gewerbe: z.B. Bodenleger, Theater- und Austattungsmaler => Selbstständigkeit ohne Meisterbrief
38
Wirtschaftssektor
Primärer Sektor,Urproduktion: - Landwirtschaft - Bergbau - Fischerei Sekundärer Sektor, Produktion von Gütern: - Industrie - Verarbeitendes Gewerbe Tertiärer Sektor, Dienstleistungen: - Handel - Service - Banken - Versicherungen - Verkehr
39
Leistungsbereitschaft
- Neuherstellung - Instandhaltung - Wartung, Pflege, Reperatur - Handel - Zulieferer zur Industrie
40
Aufgaben und Strukturen der Handwerksorganisationen
- Die Handwerksordnung regelt die wesentlichen Aufgaben und Strukturen der Handwerksorganisationen. - Prinzip der Eigenverantwortung
41
Innungen
Körperschaft des öffentlichen Rechts Freiwilliger Zusammenschluss von Betrieben gleichen Handwerks Aufgaben: - Pflege des Zusammenhalts und der Berufsehre - Lehrlingsausbildung regeln und überwachen - Gesellenprüfungen abnehmen - Streitigkeiten zwischen Innungsmitglieder und Lehrlingen beilegen - Handwerkliches Können der Meister und Gesellen fördern - Bei der Verwaltung der Berufsschulen mitwirken - Sreitigkeiten zwischen Innungsmitglieder und Kunden schlichten - Anordnungen der Handwerkskammer ausführen U.a. Mitglieder bei der Kalkulation beraten, aber keinen Einfluss auf Preisgestaltung nehmen. Ausschüsse: U.a. Berufsbildungsausschuss, Gesellenprüfungsausschuss, Ausschuss für Lehrlingsstreitigkeiten, Gesellenausschuss
42
Erlöschen des Angebots Auftragsbestätigung
- Ablehnung der Empfänger - Nicht rechtzeitige Annahme - Rechtzeitiger Widerruf - Geändertes Angebot Annahmeerklärung gegenüber dem Vertragspartner
43
Innungsverbände (Landes- und Bundesinnungsverbände) Aufgaben
- Abschluss von Tarifverträgen mit den Gewerkschaften - Beratung der angeschlossenen Mitglieder - Errichtung von Fachschulen, Durchführung von Fachkursen - Anregungen und Gutachten an Behörden - Wahrnehmung der Interessen des Handwerks
44
Kaufmännisches Bestätigungsschreiben
Nur bei Kaufleuten (auch Formkaufleute z.B. GmbH) nach HGB => Schweigen = Zustimmmung (auch bei Abweichung vom Angebot) Deshalb: Unverzügliche prüfen, bei Abweichung widersprechen
45
Formvorschriften
Schriftform: - Bürgschaft - Berufsausbildungsvertrag - Kündigung des Arbeitsverhältnisses - Mietvertrag über 1 Jahr Notarielle Beurkundung: - Grundstückskauf - GmbH-Vertrag - Ehevertrag - Erbvertrag Öffentliche Beurkundung: - Anmeldung Handelsregister - Anmeldung Vereinsregister - Vollmacht für notarielle Beurkundung
46
Kreishandwerkerschaften Aufgaben
- Vertretung der Interessen des Handwerks und der vertretenen Innungen - Unterstützung der Handwerksinnungen - Geschäftsführung der angeschlossenen Innungen auf deren Wunsch - Erstellung von Gutachten und Berichten an Behörden - Ausführung der Anordnungen der Handwerkskammer
47
Handwerkskammern Körperschaft des öffentlichen Rechts Pflichtmitgliedschaft Aufgaben
- Förderung des Handwerks - Führung der Handwerksrolle und Ausstellung der Handwerkskarte - Unterstützung der Behörden durch Anregungen, Gutachten und Berichte - Regelung und Überwachung der Lehrlingsausbildung - Führung der Lehrlingsrolle - Erlass der Meisterprüfungsordnung, Geschäftsführung der Meisterprüfungsausschüsse - Erlass von Gesellenprüfungsordnungen, Überwachung der Gesellenprüfung - Errichtung von Vermittlungsstellen zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Auftraggeber und Handwerker - Förderung der Fortbildung von Meister und Gesellen - Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen - Unterhaltung von Betriebsberatungsstellen - ......... Ausschüsse: U.a. Berufsbildungsausschuss (18 Mitglieder, davon 6 selbstständige Handwerker, 6 Gesellen, 6 Lehrer nur mit beratender Stimme)
48
Spitzenverbänden des Handwerks
``` Deutscher Handwerkskammertag (DHKT): Freiwilliger Zusammenschluss der 55 Handwerkskammern in Deutschland zur Koordinierung der Arbeit der Handwerkskammern. ``` Bundesvereinigung der Fachverbände (BFH): Zusammenschluss der Bundesinnungs- bzw. Fachverbände Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH): Gebildet aus Deutscher Handwerkskammertag, Bundesvereinigung der Fachverbände und wirtschaftlichen Einrichtungen. Aufgaben: - Vertretung der Gesamtinteressen des Handwerks gegenüber der Bundesregierung und anderen Bundesorganen - Schaffung und Erhaltung eines einheitlichen Handwerksrechts - Verbesserung der Aus- und Fortbildung aller im Handwerk Tätigen - Einflussnahme auf die Gesetzgebung - Hebung der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe (Gewerbeförderung)
49
Anfechtbare Rechtsgeschäfte Irrtum
- Irrtum (verschreiben, versprechen) - Übermittlungsirrtum (durch anderen) - Inhaltsirrtum: Wareneinheit, 1000 statt 100 - Eigenschaftsirrtum: Kunde verbindet durch Unkenntnis eine falsche Eigenschaft - Motivirrtum (Kalkulationsirrtum): Auftrag muss zum angegeben Preis ausgeführt werden => Anfechtungsfrist: Unverzüglich nach Kenntnis
50
Anfechtbare Rechtsgeschäfte Arglistige Täuschung Drohung
Arglistige Täuschung: z.B.: Verschweigen eines Unfalls oder schwerer Mängel beim Autoverkauf Drohung: z.B.: Drohung mit Körperverletzung Beides nach § 123 BGB => Anfechtungsfrist Innerhalb eines Jahres nach Kenntnis
51
Schadensersatzpflicht
Ersatz des Vertrauensschadens Alle umsonst gemachten Kosten und Nachteile durch die rückwirkende Unwirksamkeit eines Rechtsgeschäftes.
52
Vertragsfreiheit
- Abschlussfreiheit - Inhaltsfreiheit - Formfreiheit
53
Bindung an das Angebot
Angebot zeitlich nicht befristet Bei Anwesenden: Sofort (Schweigen keine Zustimmung) Bei Abwesenden: Wie üblicherweise zu rechnen ist (Überlegungsfrist + Postlauf) Erlöschen des Angebots: - Ablehnung der Empfänger - Nicht rechtzeitige Annahmen - Rechtzeitiger Widerruf - Geändertes Angebot Auftragsbestätigung: Annahmeerklärung gegenüber dem Vertragspartner.
54
Kaufmännische Bestätigungsschreiben
Nur bei Kaufleuten (auch Formkaufleute, z.B. GmbH) nach HGB => Schweigen = Zustimmung (auch bei Abweichung vom Angebot) Deshalb: Unverzüglich prüfen, bei Abweichung widersprechen
55
Fehlerhafte Rechtsgeschäfte
- Rechtswirksam | - Nichtig => Von Anfang an unwirksam
56
Nichtige Rechtsgeschäfte
- Rechtsgeschäft hat keine Rechtswirksamkeit § 105 BGB - Vertrag mit Geschäftsunfähigen - Vertrag mit beschränkt Geschäftsfähigen ohne Einwilligung bzw. Genehmigung der Erziehungsberechtigten - Scheingeschäfte § 117 BGB, z.B. Grundstückskauf mit falscher Angabe des Preises - Verstoß gegen Formvorschriften § 125 BGB, z.B. Grundstückskauf ohne Notar - Verstoß gegen Gesetz, z.B. Kauf illegaler Drogen - Verstoß gegen die guten Sitten, z.B. Wucher (mehrfach überhöhter Preis) - Mangel an Ernsthaftigkeit § 118 BGB
57
Beratungsdienste
Wichtig vor allem für kleine Unternehmen, da keine Fachleute beschäftigt werden können. Arten der Beratung: - Technische - Betriebswirtschaftliche - Sonstige
58
Beratung durch Handwerksorganisationen
- Überfachliche Beratung: Vor allem durch HWK u.a. Für alle Mitglieder - Fachliche Beratung: Durch Innungen, Lieferanten und sonstige Unternehmen. Nur für Mitglieder, Kunden. Teilweise Kosten
59
Betriebswirtschaftliche Beratung
Spezielle Beratung zu kaufmännischen Problemen Beispiele: - Existenzgründung - Betriebsnachfolge - Wahl der Rechtsform - Finanzierung - Marketingberatung - Investitionsplanung - Schwachstellenanalyse - EDV - Kooperationen - Betriebsvergleiche
60
Technische Beratung
Spezielle Beratung zu technischen Problem Beispiele: - Qualitätsmanagement - Umweltschutz - Einsatz neuer Produkte - Betriebsausstattung - Logistik - Arbeitssicherheit - Rationalisierungen - Abfallentsorgung - Energieeinsparung - Standortplanung
61
Sonstige Beratung
Beispiele: - Rechtliche Fragen - Ausbildungsberatung
62
Bezug zu anderen Arbeitgeber- und Arbeitsnehmerorganisatoinen Industrie- und Handelskammern
Körperschaft öffentlichen Rechts Mitglieder: Industrie- und Handelsbetriebe Aufgaben: siehe HWK Keine Beteiligung der Arbeitnehmer wie bei den Handwerkskammern, wird vor allem durch ------- dominiert, d.h. Interessen kleiner Betriebe kommen oft zu kurz. Spitzenverband: DIHT: Deutscher Industrie- und Handelskammertag
63
Arbeitgeberverbände
Aufgaben: - Sozialpol.: Lohn-, Tarif- und Arbeitsrecht - Interessenwahrnehmung gegenüber Staat - Nach Wirtschaftszweigen gegliedert Spitzenverband: BDA: Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
64
Gewerkschaften
Interessenvertretung der Arbeitnehmer Aufgaben: - Tarifpolitik - Sicherung des Mitbestimmungsrechtes - Sozialpolitische Maßnahmen Einzelgewerkschaften: - Gliederung in Orts-, Kreis-, Landes- und Bundesebene - Zuständig für den Bereich des Maler- und Lackiererhandwerks als Tarifpartner: Industriegewerkschaft Bau, Agrar, Umwelt DGB: Deutscher Gewerkschaftsbund -> Zusammenschluss vieler Gewerkschaften
65
Unternehmenskonzept Persönliche Vorraussetzungen
- Fachliche Qualifikation - Motivation - Führungseigenschaften - Kontaktfähigkeit - Lernfähigkeit - Durchsetzungsvermögen - Überzeugungskraft - Belastbarkeit - Kreativität - Verhalten der Partner/Ehegatten - usw.
66
Unternehmenskonzept Leitbild
Leitbild -> Orientierung Intern: Leitung, Mitarbeiter Extern: Kunden/Verbraucher, Öffentlichkeiten
67
Leitbild, Orientierung Fragen
Intern: - Werte? - Stärken und Schwächen des Betriebes? - Unterscheidung von Wettbewerbern? - Mitarbeiterführung - Führungsstil? Extern: - Verhältnis zu Kunden? - Beratung, Dienstleistungen? - Qualität? - Indivdualität - usw.
68
Leitbild, Orientierung Elemente des Leitbildes
Intern: - Qualität - Serviceleistungen - Kundenorientierung - Preis/Leistung Extern: - Zuverlässigkeit - Leistungsbereitschaft - Kreativität - Ökologie - usw.
69
Hauptleistung
- Raumgestaltung, Fassadengestaltung, Künstl. Techniken, Lackierei, Raumausstattung, Trockenbau,... - Farbgestaltung, Farbplanung,... - Reperatur, Wartung,...
70
Nebenleistungen
- Andere Gewerke: Selbstausführung, Kooperation, Subunternehmer, Vermittlung - Kaufmännisch: Finanzierungsvermittlung, Zahlungserleichterung - Entsorgung: Mitnahme, sachgerechte Entsorgung - Sonst. Serviceleistungen: Ein- und Ausräumen, komplette Wiederherstellung, Bereitstellung von Wohnungen
71
Kundengruppen
Privatkunden: - Alter, Geschlecht, Einkommen, Einstellungen, usw. Geschäftskunden: - Architekten - Bauträger - Unternehmen Öfftl. Auftraggeber: - Gemeinden, Land, Bund - Körperschaften öffentlichen Rechts, z.B. HWK, IHK
72
Absatzgebiete und Absatzmöglichkeiten Situation der gesamten Volkswirtschaft
Ökonomisch: Inflationsrate, Arbeitslosigkeit,... Politisch: Wahlen, Parteiprogramme,... Rechtlich: Gesetzesänderungen, z.B. Handwerksordnung Ökologisch: neue Umweltauflagen, z.B. ENEV Technisch: Neuerungen, Entwicklungen, neue Verfahren
73
Absatzgebiete und Absatzmöglichkeiten Spezielle Situationen der einzelnen Absatzmärkte
Marktgröße: Zahl der möglichen Kunden Gebietsstruktur: Wohn-, Gewerbegebiete Kundenstruktur: Privat-, Geschäftskunden Konkurrenzsituation: Konkurrenzbetriebe Verbrauchergewohnheite: Konsumgewohnheiten, Qualtiätsanforderungen, Preis-Leistungsverhältnis Kaufkraft: Einkommensstruktur
74
Absatzgebiete und Absatzmöglichkeiten Informationsquellen
- Fachzeitschriften - HWK/Innung - Konjunkturberichte - amtl. Statistiken - Zeitungen, Zeitschriften - Kunden/Lieferanten/Wettbewerber - Allgemeinte Umfrageergebnisse - Wissenschaftliche Institute - Branchenstatistiken - Marktforschungsinstitute - Messen/Kongresse - usw.
75
Standortfaktoren Absatzorientiert (erlösorientiert)
- Kaufkraft - Konkurrenz - Verkehrslage - Kundennähe - Verbrauchergewohnheiten - Kundenpotential - usw.
76
Standortfaktoren Kostenorientiert (Beschaffungsorientiert)
- Mieten, Grundstückspreis - Arbeitsmarkt - Steuern, Abgaben - Umweltsituation - Materialbeschaffung - Energieversorgung - Staatliche Zuschüsse - usw.
77
Handwerksordnung
Anlage A Vollhandwerke Voraussetzung: Meisterprüfung, Ingenier,... Eintragung in die Handwerksrolle -> Handwerkskarte Anlage B Handwerksähnliche Berufe
78
Handelsrecht
Kaufmann: z.B. OHG, KG, AG, größere Einzelunternehmen Nichtkaufman z.B. Kleinere Einzelunternehmen, GbR Eintragung in das Handelsregister: - Rechtliche Folgen? - Formvorschriften der Eintragung? - Kosten?
79
Steuerrecht | Wichtigste Steuerarten für den Betriebsinhaber
``` Umsatzsteuer Gewerbesteuer Körperschaftssteuer Erbschafts-/Schenkungssteuer Einkommenssteuer Lohnsteuer Solidaritätszuschlag ``` Achtung: Voranmeldung, Jahresanmeldungen, Vorauszahlungen, Liquidität beachten
80
Baurecht
Planung von Neubauten und Umbauten, Nutzungsänderungen Genehmigung durch Baubehörde Baugesetzbuch, Flächenutzungsplan, Bebauungsplan, Baunutzungsverordnung
81
Umweltschutzrecht Vorschriften
Bundesimmissionsschutzgesetz: Genehmigungsbedürftige Anlagen, Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen TA Luft: Richt- und Grenzwerte für Gase, Stäube, Gerüche; Genehmigung von Anlagen TA Lärm: Lärmgrenzwerte Abfallrecht: Vermeidung, Verminderung von Abfällen, Entsorgung, Wiederverwendung
82
Arbeitsstättenverordung
Arbeitsstätten: - Arbeitsräume - Baustellen - Verkaufsstände und Ladenräume - Lager-, Maschinen- und Nebenräume - Verkehrswege - Pausen- und Bereitschaftsräume - Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume - Sanitätsräume Anforderungen: - Größe - Lüftung - Beleuchtung - Fußboden, Dächer - Fenster - Türen, Tore - Feuerlöscheinrichtungen - Schutzmaßnahmen gegen Dämpfe und Lärm - Bauliche Gestaltung
83
Arbeitssicherheit- Unfall- und Gesundheitsschutz
Vorschriften der BG: Grenzwerte für gesundheitsgefährliche Stoffe, Schutzvorschriften, Verbote, Lagerung von gefährlichen Stoffen Arbeitssicherheitsgesetz
84
Öffentliches Recht
- Verhältnis zwischen Staat und Einzelnen - Verhältnis zwischen staatlichen Gliederungen - Unterordnung Beispiele: - Verfassungsrecht - Wahlrecht - Strafrecht - Steuerrecht - Baurecht - Verfassungsrecht
85
Privatrecht
- Verhältnis zwischennatürlichen oder juristischen Personen - Gleichordnung Beispiele: - Bürgerliches Gesetzbuch - Arbeitsrecht z.T. - Wettbewerbsrecht
86
Systematik des bürgerlichen Gesetzbuches Allgemeiner Teil Recht der Schuldverhältnisse
Allgemeiner Teil: - natürliche und juristische Personen - Rechts-, Geschäfts- und Deliktfähigkeit - Rechtsgeschäfte, Willenserklärungen, Verträge - Vollmacht, Verjährung Recht der Schuldverhältnisse: - Schuldverhältnisse, z.B. Rücktritt, Wiederruf - Werk-, Kaufvertrag, Miete und Pacht; Bürgschaft
87
Systematik des bürgerlichen Gesetzbuches
Sachenrecht: - Besitz, Eigentum - Dienstbarkeiten - Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld Familienrecht: - Ehe - Eheliches Güterrecht - Scheidung Erbrecht: - Erbfolge - Testament, Erbvertrag - Pflichtteil
88
Geschäftsfähigkeit Ausnahmen
- § 110 BGB im Rahmen des Taschengeldes zur freien Verfügung, kein Ratenvertrag - § 107 BGB vorteilhafte Rechtsgeschäfte => Geschäfte nur mit rechtlichen Vorteil, z.B. Schenkungen ohne "Folgekosten" - § 113 BGB genehmigte Avs (Arbeitsverhältnisse) und Erwerbsgeschäfte => damit zusammenhängende dürfen von Minderjährigen getätigt werden
89
Willenserklärungen WE
Erklärung des Willens eine bestimmte Rechtsfolge herbeizuführen - Grundlage und notwendiger Bestandteil jedes Rechtsgeschäfts - WE grundsätzlich formfrei
90
Arten von Rechtsgeschäften
Einseitige Rechtsgeschäfte: - Nicht empfangsbedürftig, z.B. Testament - Empfangsbedürftig: z.B. Kündigung, Anfechtung, Bevollmächtigung Zweiseitige Rechtsgeschäfte: - Alle übrigen Rechtsgeschäfte, 2 übereinstimmende WE
91
Anfechtbare Rechtsgeschäfte
Zuerst gültig, mit Erklärung der Anfechtung rückwirkend ungültig! Anfechtungsgründe: ``` Irrtum: - Erklärungsirrtum § 119 BGB - Übermittlungsirrtum § 120 BGB - Inhaltsirrtum - Eigenschaftsirrtum => Anfechtungsfrist: Unverzüglich nach Kenntnis ``` - Arglistige Täuschung, Drohung § 123 BGB => Innerhalb eines Jahres nach Kenntnis Schadensersatzpflicht: Ersatz des Vertrauensschadens (alle umsonst gemachten Kosten und Nachteile durch die rückwirkende Unwirksamkeit eines Rechtsgeschäftes). Max. Erfüllungsschaden (Schaden, dass der andere nicht erfüllt).
92
Schuldverhältnisse
Gläubiger - Schuldner Entstehung durch: - Gesetz (Unterhaltsanspruch, Steuerzahlungen) - Verträge (Kauf-, Miet-, Werkvertrag)
93
Erfüllungsort
Waren: - Wohnsitz oder Niederlassungen des Schuldners (Hohlschuld) => Kosten- und Gefahrenübergang auf Käufer - Versendungskauf => Gefahrenübergang bei Übergabe an Spediteur - frei Haus => Schuldner trägt die Versandkosten, Gläubiger die Transportgefahr Geld: - Wohnsitz des Gläubigers (Bringschuld), rechtzeitige Bezahlung = rechtzeitige Überweisung am Wohnort des Schuldners. Schuldner der Ware (Verkäufer) Gläubiger der Ware (Käufer) Gläubiger des Geldes (Verkäufer) Schuldner des Geldes (Käufer)
94
Schuldverhältnisse Erfüllungszeit
Keine Terminangabe: Leistung sofort verlangen und sofort bewirken (erbringen, erfüllen) Terminangabe: Leistung erst nach Ablauf verlangen, aber sofort bewirken
95
Schuldnerverzug Vorraussetzungen
1. Fälligkeit, Gläubiger muss Leistung verlangen können 2. Mahnung oder Fristablauf, bei Geldforderungen: 30 Tage nach Zugang der Rechnung + Hinweis in Rechnung (nur bei Verbraucher) 3. Verschulden Schuldner muss die nicht rechtzeitige Leistung zu vertreten haben.
96
Gläubigerverzug (Annahmeverzug)
Voraussetzungen: 1. Leistungsberechtigung 2. Leistungsangebot 3. Nichtannahme durch Gläubiger Rechtsfolgen: 1. Gefahrenübergang 2. Ersatz der Mehraufwendungen 3. Keine Zinsen bei Geldschulden 4. Hinterlegungsrecht, evtl. Versteigerungsrecht 5. Selbsthilfeverkauf bei Handelsgeschäften
97
Haftung des Geschäftsherrn für Erfüllungsgehilfen
Schadensersatzanspruch gegenüber Vertragspartner: - Verschulden (vorsätzlich oder fahrlässig) des Erfüllungsgehilfen - In Erfüllung des Vertrages - gegenüber Vertragspartner Rechtsfolgen: Unternehmer muss zahlen, kein Entlastung möglich!
98
Haftung des Geschäftsherrn für Verrichtungsgehilfen
Schadensersatzanspruch gegenüber Geschädigten: - unerlaubte Handlung (kein Verschulden notwendig) - in Ausführung der Verrichtung - gegenüber Dritten Rechtsfolgen: Unternehmer muss nur zahlen bei Fehler bei der Auswahl der Person oder des Gegenstandes.
99
Verjährung
Zweck: Herstellung des Rechtsfriedens Wirkung: Schuldner hat Leistungsverweigerungsrecht
100
Verhinderung der Verjährung Neubeginn
Gerichtlich: Gerichtliche und behördliche Vollstreckungsmaßnahmen, z.B. Pfändung von beweglichen Sachen und Forderungen, Zwangsversteigerung Außergerichtlich: - Bitte um Stundung - Teilzahlung - Sicherheitsleistung => Frist beginnt neu
101
Verhinderung der Verjährung Hemmung
- Erhebung der Klage - Zustellung des Mahnbescheides - Verhandlungen über Anspruch - Stundung der Forderung - Zahlungsverweigerungsrecht, z.B. bei Mängeln: höhere Gewalt => Fristverlängerung um Zeit der Hemmung
102
Verjährungsfristen Regelverjährung
Frist: 3 Jahre - Ansprüche aus Verträgen des täglichen Lebens - Ansprüche aus unerlaubter Handlung (entspricht: Ansprüche aus nichtvertraglichen Leistungen), z.B. Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall oder in Folge eines Behandungsfehlers - Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung - Mängel aus unkörperlichen Werken - arglistiges Verschweigen von Mängeln Beginn: Ende des Jahres der Entstehung des Anspruchs und Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis.
103
Verjährungsfristen Ausnahme
Frist: 2 Jahre - Kaufvertrag: Mängel aus Sachen und Rechten - Werkvertrag: Mängel in der Herstellung, Wartung und Veränderung einer Sache Frist: 5 Jahre - Kaufvertrag: Mängel aus Teilen für Bauwerke - Werkvertrag: Mängel an Bauwerken Beginn: Übergabe/Ablieferung oder Abnahme
104
Verjährungsfristen | Absolute Grenze
Frist: 10 Jahre - Ansprüche aus sonstigen Schäden, die nicht regelmäßig verjähren, z.B. wenn Personen nicht auffindbar oder unbekannt - Rechte aus Grundstücken Frist: 30 Jahre - Herausgabe von Eigentum - Schadensersatz aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit - Familien- und erbrechtliche Ansprüche* - Rechtskräftig festgestellte Ansprüche* - Ansprüche aus Vergleichen und vollstreckbaren Urkunden* * nicht bei regelmäßig wiederkehrenden Leistungen oder Ansprüchen Beginn: ab Entstehung oder Begehung der Handlung ohne Rücksicht auf Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis
105
Schuldnerverzug Rechtsfolgen
Schadensersatz+Leistung: Verzugsschaden, Schaden, der durch Verspätung eingetreten ist. Der Leistungsanspruch besteht weiterhin, z.B. Mietwagen Schadensersatz statt Leistung:
106
Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
Gibt es keine Regelung im Vertrag gilt entweder die gesetzliche Regelung oder die AGBs. AGB werden nur Vertragsbestandteil, wenn: - Ausdrücklicher Hinweis oder Deutlich sichtbarer Aushang - Einverständnis des Vertragspartners
107
AGBs | Bestimmungen und Verbote
Bestimmungen: - Verbot überraschender Klauseln - Vorrang der Einzelabreden - Unklarheitsregel - Umgehungsverbot - Benachteiligungsverbot Verbote: - Annahme- und Leistungspflicht - Nachfrist - Rücktrittsvorbehalt - Änderungsvorbehalt - Kurzfristige Preiserhöhungen - Leistungsverweigerungsrechte - Aufrechnungsverbot - Mahnung, Fristsetzung - Pauschalierung von Schadensersatzansprüchen - Haftungsausschluss oder Begrenzung bei Verschulden oder grober Fahrlässigkeit oder bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit - Haftungsausschluss bei Mängel - Änderung der Beweislast
108
Fernabsatzverträge Fernkommunikationsmittel Ausnahmen
Abschluss eines Vertrages ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien. Nur bei Verträgen zwischen Unternehmer und Verbraucher. Fernkommunikationsmittel: - Vorgefertigter Standardbrief - Kataloge - Telefon - Telefax - E-mails - Teledienst - Internet - Fernsehen Ausgenommen sind Verträge über: - Gegenstände des täglichen Bedarfs - Fernunterricht - Finanzdienstleistungen
109
Fernabsatzverträge Informationspflichten des Unternehmers vor Vertragsabschluss
Informationspflicht: - Identität - Anschrift - Produkt oder Leistung - Preis inkl. Steuer - Wesentliche Eigenschaften - Liefer- und Zahlungsbedingungen - Evtl. Mindestlaufzeit - Versandkosten - Kosten für Fernkommunikation - Widerrufs-, bzw. Rückgaberecht
110
Fernabsatzverträge Widerruf
Textform oder Rückgabe - Frist: 2 Wochen - Fristbeginn: ab Belehrung über Widerruf und Rückgaberecht - Fristende: spätestens nach 6 Monaten Die Kosten der Rücksendung trägt jetzt der Käufer!
111
Haustürgeschäfte
Vertrag zwischen Unternehmer und Verbraucher Ort: - Privatwohnung - Arbeitsplatz - Freizeitveranstaltungen - Verkehrsmittel - Öffentliche Verkehrsflächen Widerruf: - Frist: 2 Wochen - Fristbeginn: ab Belehrung über Widerruf und Rückgaberecht - Fristende: spätestens nach 6 Monaten Die Kosten der Rücksendung trägt jetzt der Käufer! Nicht möglich bei sofortiger Bezahlung.
112
Absicherungen von Forderungen (vertraglich, gesetzlich)
Absicherungsmöglichkeiten: - Bürgschaft - Eigentumsvorbehalt - Pfandrecht - Sicherungsübereignung - Grundpfandrechte - Forderungsabtretung
113
Bürgschaft
Ausfallbürgschaft: Einrede der Vorausklage: Bürge kann Zahlung verweigern bis die Zwangsvollstreckung beim Schuldner erfolglos. Selbstschuldnerische Bürgschaft: Sofortiger Zugriff auf Bürgern, wenn Schuldner nicht zahlt.
114
Eigentumsvorbehalt
- Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers - erlischt: bei Vermischung, Verarbeitung oder Einbau Verlängerter Eigentumsvorbehalt: Bei Weiterveräußerung werden Forderungen abgetreten Verarbeitungsklausel: Verkäufer erwirbt Miteigentum an der neuen Sache
115
Pfandrecht an beweglichen Sachen (Faustpfand)
Übergabe des Pfandes (bewegliche Sache) an Gläubiger (Besitz). Evtl. Versteigerung zur Begleichung der Forderung. - Gesetzliches Pfandrecht, z.B. Werkunternehmerpfandrecht - Vertragliches Pfandrecht
116
Sicherungsübereignung
Schuldner übereignet die Sache an Gläubiger (Eigentum). | Gläubiger leiht Schuldner (Besitz) die Sache zur Benutzung.
117
Grundpfandrechte
- Grundschuld - Hypothek - Rentenschuld - Sachenrecht Grundpfandrechte müssen im Grundbuche eingetragen sein.
118
Forderungsabtretung (Zession)
Zur Kreditsicherung überträgt Kreditnehmer dem Kreditgeber Forderungen durch Vertrag => Kreditgeber wird neuer Gläubiger Art und Umfang der Zession: - Einzelsession: Abtretung einer Forderung - Mantelzession: Abtretung von Forderungen einer bestimmten Summe - Globalzession: Abtretung aller Forderungen
119
Sichtbarkeit der Zession für den Schuldner
Stille Zession: Für den Schuldner nicht sichtbar Offene Zession: Für den Schuldner sichtbar Höhe des Kredits abhängig von der Bonität des Schuldners
120
Kaufvertrag - Parteien - Ziel - Inhalt - Form
- Käufer und Verkäufer - Austausch von Sachen/Waren gegen Zahlungsmittel (Geld) - Gegenstand, Menge, Preis, Erfüllungsort, Lieferzeit, Qualität, Zahlungsmodalitäten (freiwillig), Vorbehalte - formlos, aber Beweisbarkeit!?, Ausnahme: Grundstück/Gebäude -> notariell beurkunden
121
Kaufvertrag Pflichten der Parteien
Verkäufer: Angebot Verpflichtungsgeschäft, deckungsgleiche Willenserklärung Käufer: Annahme => Verkäufer: Übergabe/Lieferung der Ware; Annahme der Bezahlung Erfüllungsgeschäft, Pflichten Käufer: Annahme der Ware, Bezahlung
122
Kaufvertrag Käufer wird Eigentümer (rechtliche Herrschaft) durch:
- Übergabe am Erfüllungsort | => Übergabe des Risikos der Zerstörung und Berechtigung
123
Kaufvertrag Haftung des Verkäufers für Mängel der Sache (Gewährleistungspflicht)
Die Ware muss frei von Sachmängel und Rechtsmängel sein.
124
Kaufvertrag Rechtsmangel
- Mit Rechten Dritter behaftet (z.B. Eigentum) | - Nicht bestehendes Recht (im Grundbuch eingetragen), z.B. Wegerecht
125
Kaufvertrag Verjährung der Gewährleistungsansprüche
- 30 Jahre: Rechte aus Grundbucheintrag, Herausgabe von Eigentum - 5 Jahre: Baumaterialien, Bauwerke - 3 Jahre: Arglistige Täuschung - 2 Jahre: Alle anderen Sachen (ab Kaufdatum)
126
Kaufvertrag | Sonderbestimmungen für den Verbrauchsgüterverkauf Verbraucher + Unternehmer
- Keine Einschränkung der Rechte - Beweislastumkehr bei Mängeln in den ersten 6 Monaten - Rückgriffsrecht des Unternehmers bei Lieferanten - Mindestverjährung von 2 Jahren - Verjährung von Gebrauchtwaren von mindestens 1 Jahr - Beim Versendungskauf kein Risikoübergang an den Käufer
127
Kaufvertrag Produkthaftung (Produkthaftungsgesetz)
Vorraussetzungen: - Bewegliche Sachen - Produktfehler - Schaden Haftung: - Tod: Beerdingungskosten, Krankenhauskosten, Unterhaltskosten - Körperverletzung: Heimkosten, Renten, Schmerzensgeld - Sachbeschädigung: Für andere Sachen
128
Kaufvertrag Verjährung der Ansprüche
3 Jahre nach Ereignis, spätestens nach 10 Jahren ab Inverkehrbringung Umgehungsverbot: Kein Abschluss der Haftung möglich!
129
Kaufvertrag Vorkaufsrecht
Durch: - Gesetz, Gemeinde, Miterben, Mieter - Vertrag, Form wie endgültiger Vertrag Ausübung: - Durch Erklärung - Gleichen Bedingungen wie vereinbarter Kaufvertrag
130
Störung bei Kaufverträgen: Schlechtleistung Mängelarten
Mängelarten nach § 434 BGB (Sachmängel): - § 434 (1) BGB, Mangel in der Beschaffenheit oder die Sache hat keine Eignung für Vertragszweck oder für gewöhnliche Verwendung - $ 434 (2) BGB, Mangel in der Montage, bzw. in der Montageanleitung - 434 (3) BGB, Mangel in der Sache (Falschlieferung) oder der Menge
131
Kaufvertrag Rechte des Käufers bei Schlechtleistung nach § 437 BGB Vorrangiges Recht
§ 439 BGB, Vorrangiges Recht = Nacherfüllung: - § 439 (1) BGB, Nachbesserung (Mangelbeseitigung) - § 280 BGB, Schadensersatz neben der Leistung (bei Verschulden)
132
Kaufvertrag Rechte des Käufers bei Schlechtleistung nach § 437 BGB Nachrangige Rechte
§440 BGB, Nachrangiges Recht - zwei Nachbesserungsversuche erfolglos verlaufen sind - gesetzte Nacherfüllungsfrist abgelaufen ist - Verkäufer nicht Nacherfüllen kann oder will § 437 BGB, Wahlrecht des Käufers: - §§ 323, 326, 440, BGB, Rücktritt - § 441 BGB, Minderung - §§ 280, 281, 282, 311a, 440 BGB, Schadensersatz - § 284 BGB, Ersatz vergeblicher Aufwendungen
133
Wann ist es ein Werkvertrag, wann ein Kaufvertrag
Werkvertrag: - Herstellung von Bauwerken - Reperatur (beweglich, unbeweglich) - Wartung und Veränderung - Erbringungen von Bauleistungen - Herstellung von nicht körperlichen Werken Kaufvertrag: - Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen
134
Werkvertrag Pflichten des Unternehmers
- Ordnungsgemäße Herstellung ohne Mangel - Fristgemäß - Beratungspflicht, Verwaltungspflicht - Untersuchungs- und Prüfpflicht - Verkehrssicherungspflicht => Erfolg ist geschuldet!
135
Werkvertrag Pflichten des Bestellers
- Mitwirkungspflicht - Abnahme: Vergütung (Bezahlung), Verjährungsbeginn, Gefahrenübergang (auch bei Verzug), Beweislast geht auf Besteller über
136
Werkvertrag § 633 BGB, Mängel
Sachmangel: - Fehler in der Beschaffenheit - Beschaffenheit nicht vereinbar, keine Eignung für die vereinbarte Verwendung - Verwendung nicht vereinbart, Keine Eignung für gewöhnliche Verwendung - Anderes Werk - zu geringe Menge Rechtsmangel: - Rechte Dritter am Werk sind vorhanden (wenn nicht vereinbart)
137
Werkvertrag § 634 BGB, Rechte des Bestellers bei Mängeln
- § 635 BGB, Nacherfüllung: Nach Wahl des Unternehmers, Mängelbeseitigungskosten oder Herstellkosten trägt Unternehmer. Verweigerung möglich, wenn Kosten unverhältnismäßig hoch. - § 638 BGB, Selbstvornahme: Fehlschlagen der Nacherfüllung und erfolgloser Fristablauf. Selbstbeseitigung des Mangels durch Besteller, Ersatz der erforderlichen Aufwendungen - § 638 BGB, Rücktritt vom Vertrag oder Minderung: Fehlschlagen der Nacherfüllung oder berechtigter Verweigerung. Fristsetzung nicht erforderlich. Schadensersatz, Ersatz vergeblicher Aufwendungen/Mehraufwand.
138
Werkvertrag Verjährung der Gewährleistungsansprüche
- 5 Jahre ab Abnahme: Bei Bauwerken oder Planungs- und Überwachungsleistung - 2 Jahre ab Abnahme: Herstellung, Wartung und Veränderung einer Sache - 3 Jahre ab Endes des Jahres: Sonstige Leistungen, Arbeiten an unkörperlichen Werken - 3 Jahre ab Entdeckung: Bei arglistischem Verschweigen eines Mangels
139
Werkvertrag § 640 BGB, Abnahme
Abnahme oder Friststellungsbescheinigung durch Gutachter: Verpflichtung des Bestellers. Keine Verweigerung wegen unwesentlicher Mängel, Verweigerung des Bestellers in angemessener Frist = Abnahme; 12 Werktage § 641 (4) BGB, Vergütungsanspruch, Verzinsung ab Abnahme: Abschlagszahlungen für Wertzuwachs § 632a BGB und angelieferte und übereignete Stoffe. Aufstellung des Wertzuwachses notwendig. -> nach VOB Abschlagszahlungen jederzeit möglich
140
Werkvertrag § 649 BGB, Kündigung des Werkvertrages durch den Besteller
Jederzeit Bezahlung: Vereinbarte Vergütung - eingesparte Aufwendungen des Unternehmens + 5% für seine nicht erbrachte Leistung der entfallenen Vergütung (Rest)
141
Werkvertrag Sicherungsrechte des Unternehmers § 647 BGB, Unternehmerpfandrecht
Gesetzliches Pfandrecht an beweglichen Sachen, Besteller muss Eigentümer sein => Verweigerung der Herausgabe bis zur vollständigen Bezahlung -> Evtl. öffentliche Versteigerung
142
Werkvertrag Sicherungsrechte des Unternehmers § 648 BGB, Sicherungshypothek (Bauhandwerker)
Bei Verbindung mit Grundstück geht Eigentum der Sache auf Besteller über => Sicherung durch Sicherungshypothek möglich. Problem: Schon eingetragene Hypotheken und Grundschulden.
143
Werkvertrag Sicherungsrechte des Unternehmers § 648a BGB, Sicherungsleistung des Bestellers "Bauhandwerkerversicherung"
Verlangen einer Absicherung bis 10% u.a. durch Baubürgschaft. Kostenersatz durch Unternehmer bis zu 2%, gilt nicht bei öffentlichen Auftraggebern und "Eigenheimen" (Einfamilienhauses) von Privatpersonen.
144
Werkvertrag Kostenvoranschlag
- Kostenäußerung: Preis vage, keine Bindung - Unverbindlicher Kostenvoranschlag: ca. etwa, ungefähr, Abweichung möglich (10-20% Informationspflicht) => Unverzügliche Anzeige bei Besteller, wesentliche Überschreitung => evtl. Kündigung - Verbindlicher Kostenvoranschlag: Festpreis - kein Mehraufwand
145
Mietvertrag §535 BGB | Zweck
Überlassung einer Sache (bewegl. und unbewegl.) zum Gebrauch gegen Mietzahlung.
146
Mietvertrag §535 BGB | Pflichten
Vermieter: - Überlassung des Mietobjekts zum vertragsmäßigen Gebrauch und Erhaltung der Mietsache Mieter: - Bezahlung der Miete, pflegliche Behandlung, Mängelanzeige
147
Mietvertrag §535 BGB | Kündigung bei unbefristetem Pachtvertrag
6 Monate (3. Werktag)
148
Sachenrecht
Rechtsbeziehungen zwischen Personen und Sachen. Eigentum: rechtliche Herrschaft/Gewalt über eine Sache. Besitz: Tatsächliche Herrschaft/Gewalt über eine Sache.
149
Sachenrecht Übertragung von Besitz und Eigentum durch Rechtsgeschäfte
Übertragung - Besitz ○ Übergabe - Eigentum ○ Bewegliche Sachen § Einigung (Kauf, Scheidung) und Übergabe § Eigentumserwerb von Nichteigentümern ○ Grundstücke § Einigung (Auflassung) + Eintragung im Grundbuch
150
Eigentumserwerb durch
- Fund - Ersitzung (Zeitablauf) - Verbindung, Vermischung, Verarbeitung bewegl. Sachen - Gesamteigentum = Eigentum der Hauptsache - Verbindung von bewegl. Sachen mit Grundstücken - Grundstückseigentümer wird Eigentümer
151
Umsatzsteuer Steuerpflichtige Umsätze
``` Umsatzsteuer wenn Umsätze: - gegen Entgelt - Lieferungen und Leistungen - unternehmerische Tätigkeit + - Inland - Einfuhr aus EU-Ländern - Einfuhr aus Drittländern ```
152
Umsatzsteuer Sonderregelungen bei unentgeltlichen Wertabgaben: Der Umsatzsteuer unterliegen auch
- unentgeltliche Leistungen an Personal oder Unternehmer für private Zwecke, Wert: Einkaufspreis+Nebenkosten, bzw. Selbstkosten - Entnahmen durch Unternehmer für private Zwecke - private Nutzung von betrieblichen Gebäuden
153
Umsatzsteuer Entstehung der Steuerschuld
Soll-Besteuerung bei Lieferung, bzw. Fertigstellung der Leistung, grundsätzlich bei Rechnungsstellung. Anzahlungen, Vorauszahlungen bei Vereinnahmung. Ist-Besteuerung bei Bezahlung des Kunden auf Antrag (war befristet bis 31.12.2011!) Nettoumsatz im Vorjahr < 500.000€ oder keine Buchführungspflicht oder freiberufliche Tätigkeit. Anzahlung, Vorauszahlungen bei Vereinnahmung
154
Umsatzsteuer Voranmeldung und Zahlungsmodus
- Vierteljährich wenn Umsatzsteuer nicht mehr als 7.500€ pro Jahr, 3 Tage Schonfrist - monatlich ab 7.500€ jeweils am 10. des Monats, 3 Tage Schonfrist
155
Umsatzsteuer Steuersätze
- 19% Allgemeiner Umsatzseuersatz - 7% Ermäßiger Steuersatz bei Lebensmittel, Bücher und Beförderung im Nahbereich =< 50km - Umsatzsteuerfrei bei Umsätze bei Arzt, Heilpraktiker, Ehrenamtliche Tätigkeit und Briefmarken
156
Umsatzsteuer Abziehbare und nicht abziehbare Vorsteuer Sachliche Voraussetzungen
- Grundsatz: Vorsteuerausweis, gesonderter Ausweis der USt. | - Ausnahmen: Kleinbetragsregelung bis 150€, Bruttobetrag und Angabe des Steuersatzes
157
Umsatzsteuer Abziehbare und nicht abziehbare Vorsteuer Abzugsfähigkeit
Abzugsfähig (mind. 10% unternehmerisch genutzt) - gesondert in Rechnung gestellte USt. für Lieferungen und Leistungen - USt. für in Rechnung gestellte Teilleistung - Einfuhr-USt. aus Drittländern - USt. aus EU-Ländern Nicht abzugsfähig - Erwerb vorsteuerfreier Umsätze - Geschenke für Geschäftsfreunde =< 150€ - Reisekostenaufwendungen - gemischt genutzte Kfz
158
Umsatzsteuer Rechnungsangaben
- Name, Anschrift des Unternehmers - St-Nr. bzw. Umsatzsteuer-Identifikationsnr. - Name, Anschrift des Empfängers - Ausstellungsdatum - fortlaufende Rechnungsnummer - Aufbewahrung bei privaten Kunden: 2 Jahre - Menge u. Bezeichnung der Lieferung oder Leistung - Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung - Nettosumme - USt.-Satz und Steuerbetrag - Bruttosumme
159
Umsatzsteuer Umkehr der Steuerschuld
Bauleistungen zwischen Bauunternehmern. - Subunternehmer stellt Rechnung ohne USt. - Auftraggeber führt USt. an sein Finanzamt ab.
160
Gewerbesteuer Besteuerungsgrundlage
Gemeindesteuer auf die Gewerbeerträge
161
Gewerbesteuer Ermittlung des Gewerbeertrages
Gewerbeertrag + Hinzurechnungen ○ Renten und dauernde Lasten ○ Gewinnanteile eines stillen Gesellschafters ○ 100% der Dauerschuldzinsen ○ 20% der Miete, Pacht und Leasingraten für bewegliche Wirtschaftsgüter - 50% für unbewegliche Wirtschaftsgüter Summe aller Hinzurechnungen abzgl. Freibetrag von 100.000€, davon 25% - Kürzungen ○ 1,2% des Einheitswertes des zum Betriebsvermögen gehörenden Grundbesitzes, wenn nicht von Grundsteuer befreit = berechtigter Gewerbeertrag
162
Gewerbesteuer Ermittlung des Steuermessbetrages
- Durch Finanzamt - Der Gewerbeertrag ist auf voll 100€ abzurunden. - Staffelverfahren nur für Einzelfirma und Personengesellschaften: Freibetrag 24.500,00€ - Gewerbeertrag bis 24.500€ steuerfrei - über 24.500€, Messzahl 3,5% - Bei Kapitalgesellschaften: z.B. bei GmbH ohne Freibetrag
163
Gewerbesteuer Steuerberechnung
Gewerbesteuerschuld = Messzahl x Hebesatz Hebesatz je Gemeinde/Stadt unterschiedlich z.B.: Nürnberg = 447%, Neumarkt = 315%
164
Gewerbesteuer Zahlungsweise
Vorauszahlung je 1/4 des zuletzt veranlagten Kalenderjahres zum 15.02./15.05./15.08./15.11.
165
Gewerbesteuer Streichung des Betriebsausgabenabzugs
Gewerbesteuer keine Betriebsausgaben mehr und damit keine Minderung des Gewinns
166
Gewerbesteuer Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommenssteuer
Bei Einzelunternehmen und Gesellschaftern von Personengesellschaften kann das 3,8 fache des Gewerbesteuermessbetrages aber max. die zu zahlende Gewerbesteuer mit der Einkommenssteuer verrechnet werden.
167
Einkommenssteuer Steuerpflicht
Natürliche Personen Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort im Inland Sämtliche In- und ausländische Einkünfte -> Einkommenssteuererklärung mit Anlagen (Ausnahmen siehe Lohnsteuer)
168
Einkommenssteuer Einkunftsarten
Gewinneinkünfte: - Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb - Einkünfte aus selbständiger Arbeit - Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft Überschusseinkünfte: - Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit - Einkünfte aus Kapitalvermögen - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - sonstige Einkünfte (z.B. Renten)
169
Einkommenssteuerermittlung
Summe der Einkünfte aller Einkommensarten - Altersentlastungsbetrag = Gesamtbetrag der Einkünfte - Sonderausgaben - Außergewöhnliche Belastungen - Verlustabzug = Einkommen - Freibeträge (Kinder-, Freibetrag für Alleinerziehende) = zu versteuerndes Einkommen Hieraus Einkommenssteuer nach Grund- und Splittingtabelle - Steuerermäßigungen (z.B. für handwerkliche Arbeiten und Schönheitsreperaturen bis 600€) = festzusetzende Einkommenssteuer - Vorauszahlungen, abgeführte Lohnsteuer, einbehaltene Kapitalertragssteuer, anzurechnende Gewerbesteuermessbetrag = Einkommenssteuerschuld/-guthaben
170
Einkommenssteuer Feststellung der Einkunftshöhe Gewinneinkünfte
z. B. Einkünfte aus: - Gewerbebetrieb - selbstständiger Arbeit - Land- und Forstwirtschaft
171
Einkommenssteuer Feststellung der Einkunftshöhe Gewinnermittlung
``` Gewinn ≤ 50.000€ oder Nettoumsatz ≤ 500.000€, Überschussrechnung Einnahmen - Ausgaben - AfA = Gewinn/Verlust ``` Gewinn > 50.000€ oder Nettoumsatz > 500.000€, Betriebsvermögensvergleich Betriebsvermögen (EK) am Schluss des Geschäftsjahres - Betriebsvermögen am Anfang des Geschäftsjahres + Einnahmen - Einlagen = Gewinn/Verlust
172
Einkommenssteuer Betriebsausgaben
Grundsätzlich sind alle mit dem Betrieb zusammenhängende Ausgaben abzugsfähig.
173
Einkommenssteuer Sondervorschriften Repräsentationsaufwendungen
Geschenke an Geschäftsfreunde: Bis 35€ Erfassung auf eigenem Konto mit Namen des Beschenkten (Ausnahme: Werbegeschenke mit geringem Wert) Über 35€ -> gesamte Zuwendung keine Betriebsausgabe und keine Berücksichtigung der Vorsteuer. Bewirtung von Geschäftsfreunden 70% der nachgewiesenen Bewirtungskosten, aber 100% der Vorsteuer Angemessenheitsprüfung, maschinelle Rechnung. Erfassung auf eigenem Konto. Genauer Ausweis der Speisen und Trinkgelder auf dem Beleg, Namen und Anlass der Bewirtung, Ausweisung der Ust.
174
Einkommenssteuer Sondervorschriften Ehegatten-Arbeitsverhältnisse
Vertragserfordernisse: Ehegatte formell wie fremde Arbeitskraft (schriftlicher Vertag, Lohnsteuerkarte, Führen eines Lohnkontos, Abführung von Lohnsteuer, Kirchensteuer, Sozialversicherungsbeiträgen...) Überweisung des Lohnes grundsätzlich auf eigenes Konto. Folgen: Lohn, Lohnnebenkosten -> Betriebsausgaben -> Gewinnminderung -> Senkung des Einkommens-. bzw. Körperschaftssteuer -> Senkung der Gewerbesteuer -> aber evtl. Erhöhung der Einkommenssteuer
175
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
Abnutzbar, nicht aktivierungspflichtig: =< 150€ -> Aufwendungen 150€ - 1000€ Afa auf 5 Jahre (Pool-AfA) oder ab 01.01.2010: 150€ - 410€ (GWG) Abnutzbare, aktivierungspflichtige, bewegliche Anlagegüter: Lineare AfA, Degressive AfA bis Ende 2010, Sonder-AfA, Investitionsabzugsbetrag Abnutzbare, aktivierungspflichtige, unbewegliche Anlagegüter: Lineare AfA
176
Feststellung der Einkunftshöhe Überschusseinkünfte
z. B. Einkünfte aus: - Vermietung und Verpachtung - nicht selbstständiger Arbeit - sonstige Einkünfte (z.B. Renten) Ermittlung der Einkünfte: Einnahmen (Geld, geldwerte Leistungen) - Werbungskosten
177
Werbungskosten
``` #Definition: Aufwendungen zur Erwerbung und Sicherung der Einnahmen. ``` Abziehbare Kosten: z.T. mit Pauschbeträge s.u. -> kein Einzelnachweis notwendig. Übersteigen die Aufwendungen den Pauschbetrag, dann ist die gesamte Summe mit Einzelnachweisen zu belegen. Pauschbeträge, z.B.: Werbungskostenpauschbetrag für Arbeitnehmer, 1000€ Sparerfreibetrag mit Werbungskostenpauschbetrag, 801€
178
Sonderausgaben
Definition: | Private Aufwendungen aus sozialen, religiösen und politischen Gründen, die keiner Einkommensart zuzuordnen sind.
179
Sonderausgaben Voll abzugsfähig
Unbeschränkt abzugsfähig, z.B.: Kirchensteuer Mit Höchstbeträgen, z.B.: - Spenden für kirchliche, religiöse, gemeinnützige, mildtätige wissenschaftliche Zwecke. Erste Berufsausbildung/Studium ohne Dienstverhältnis. - Unterhaltsleistungen an den Geschiedenen
180
Sonderausgaben Beschränkt abzugsfähig
Bestimmte Vorsorgeaufwendungen - Beiträge zur Kranken-, Pflegeversicherung bis 1.900€ - Beiträge Arbeitslosen-, Unfall-, Haftpflicht-, gesetzl. Rentenversicherung, Lebensversicherungen mit mind. 12 Jahren Laufzeit, Risikolebensversicherungen.
181
Außergewöhnliche Belastungen Definition
Zwangsläufige und außergewöhnliche Belastungen aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit und der gleichmäßigen Steuerbelastung. Die zumutbare Eigenbelastung wird je nach Höhe des Einkommens abgezogen.
182
Außergewöhnliche Belastungen Mit Einzelnachweis
- Nicht ersetzte Arzt-, Krankheits-, Kur-, Medikamentenkosten - Scheidungskosten - Beerdigungskosten, die den Wert des Nachlasses übersteigen - Schadensersatzleistungen, wenn nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig Abzug eines Selbstbeteiligungsbeitrages als - Kinderbetreuungskosten
183
Außergewöhnliche Belastungen Mit Pauschalen
- Ausbildungsfreibetrag eines volljährigen Kindes bei auswärtiger Unterbringung - Pflegepauschbetrag - Pauschale für Körperbehinderung
184
Weitere Freibeträge für die Steuerberechnung
- Altersentlastungsbetrag (7.365€) - Kinderfreibetrag (ab 2010 -> 7.008€) - Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf - Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
185
Steuertarif ab 2017
Grundfreibetrag: bis 8.820€ (Kinderfreibetrag: 4716€) Progressivzone: 8.821€ - 54.058€ 14 - 42% Spitzensteuersatz (obere Proportionalzone): 53.666€ - 256.303€ 42% "Reichensteuer" Ab 256.304€ 45% Bei Zusammenveranlagung: Verdopplung der Beträge
186
Thesaurierte (nicht entnommene) Gewinne von Personenunternehmen (ab 01.01.08)
Auf Antrag Steuersatz von 28,25% + Soli aber bei späterer Entnahme Nachversteuerung mit 25%. => Liquiditäts- und evtl. Steuervorteil Aber: nur steuerlich sinnvoll, wenn Gewinn als Eigenkapital im Betrieb belassen wird.
187
Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommenssteuer
Anrechnung des 3,8 fachen Gewerbesteuermessbetrages max. Gewerbesteuerbetrag nur auf Einkommenssteuer der gewerblichen Einkünfte, nicht bei Kapitalgesellschaften.
188
Steuerabzug bei Bauleistungen (Quellensteuerabzug)
Auftraggeber: Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts.
189
Auftraggeber führt 15% der Zahlung direkt an Finanzamt des Bauausführenden ab
Anrechnung bei Einkommenssteuer- und Körperschaftssteuervorauszahlungen des Bauleistenden. Befreiung, wenn Bauleistungen < 5000€ pro Jahr u.ä. oder Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes
190
Solidaritätszuschlag
5,5% der Einkommenssteuer oder Körperschaftssteuer
191
Haushaltsnahe Aufwendungen (Handwerkerbonus)
ab 2009 für Handwerkerleistungen: Renovierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen, z.B.: - die Modernisierung von Bad oder Küche - Wartung, Reparatur oder Austausch der Heizung - Malerarbeiten - der Austausch von Bodenbelägen - Maßnahmen an der Außenanlage wie Pflasterarbeiten oder die Neuanlage des Gartens. Nur für Handwerksleistungen für bestehende Gebäude, nicht für Neubauten! Bis zu 6.000€ werden mit 20% gefördert. => Einkommenssteuerminderung auf maximal 1.200€ pro Jahr. Sowohl Eigentümer als auch Mieter können diesen Steuerbonus für ihre selbst genutzte Immobile, bzw. Mietwohnung und das dazugehörige Grundstück beanspruchen. Voraussetzung für Förderung: - Arbeitskosten und Mehrwertsteuer auf Rechnung separat ausgewiesen - Bezahlung auf Konto des Handwerksbetriebes, keine Barzahlung - Der Steuerbonus wird im Rahmen der Einkommenssteuererklärung nachträglich mit der festgesetzten Einkommenssteuer verrechnet.
192
Abgeltungssteuer ab 2009
Besteuerung von privaten Kapitaleinkünften am Entstehungsort, z.B.: Zinsen, Dividenden Freibetrag: 801€ Steuersatz: 25% Verrechnung mit Einkommenssteuer sinnvoll, wenn Grenzsteuersatz < 25%
193
Steuerabrechnung Veranlagung
Einzelveranlagung: Alleinstehende Grundtabelle Getrennte Veranlagung: Ehegatten auf Antrag Grundtabelle Zusammenveranlagung: Ehegatten Splittingtabelle
194
Prüfverfahren Einkommenssteuer
Einkommenssteuererklärung Prüfung der Steuererklärung durch das Finanzamt Einkommensteuerbescheid Vorauszahlungsbescheid
195
Körperschaftssteuer Besteuerungsprinzipien Personenunternehmen
Personenunternehmen: Erzielter Gewinn ``` oder gesamter Gewinn: progressive Einkommenssteuer (=< 45%) ``` oder thesaurierter Teil: Einkommenssteuer gesonderter Steuersatz (28,25%) spätere Ausschüttung, Einkommenssteuer Nachsteuersatz (25%)
196
Körperschaftssteuer Besteuerungsprinzipien Kapitalgesellschaften
Gesamter erzielter Gewinn Körperschaftssteuersatz 15% Ausgeschütteter Gewinn Abgeltungssteuer 25% oder: progressive Einkommenssteuer, Teileinkünfteverfahren (60%) wenn Beteiligung am Unternehmen >= 25%
197
Bewertung von Anlagegütern Anschaffungskosten
Alle Aufwendungen bis Anlagegut in betriebsbereiten Zustand. Einkaufspreis netto - Preisminderung (Preisnachlässe, Skonti) + Anschaffungskosten (Bezugskosten: Transport, Rollgeld, Fracht, Versicherung, Montagekosten, Zulassungsgebühr) = Anschaffungskosten (Einstandspreis, Bezugspreis)