HF2 Flashcards
Rechtsfähigkeit
Fähigkeiten, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.
Rechtsfähig sind:
Natürliche Personen
Menschen von Geburt bis zum Tod §§ 13, 14 BGB
Rechtsfähig sind:
Juristische Person
- Privates Recht §14 BGB
Z.B. GmbH, AG, e.V.,
Stiftungen §21, 22 BGB - Öffentliches Recht
Bund, Länder, Gemeinden, HWK, IHK, Innungen, Kreishandwerkerschaft
=> vgl. Handwerksorganisationen
Geschäftsfähigkeit
Fähigkeit, Rechtsgeschäfte rechtswirksam abzuschließen
Geschäftsunfähig § 104 BGB
Kinder bis 7 Jahren, Geistesgestörte
Willenserklärung WE
Nicht = von Anfang an unwirksam
Ausnahmen:
- § 110 BGB im Rahmen des Taschengeldes, Geld zu freien Verfügung
- Kein Ratenvertrag
Beschränkt geschäftsfähig
§ 106 BGB: Minderjährige von 7 bis 18 Jahren, betreute Volljährige
Zustimmung:
Vorher: Einwilligung
Nachher: Genehmigung
§ 107 BGB vorteilhafte Rechtsgeschäfte => Geschäfte nur mit rechtlichen Vorteil, z.B. Schenkungen ohne “Folgekosten”
Voll geschäftsfähig
Ab 18 Jahren
Volle Geschäftsfähigkeit
§ 113 BGB genehmigte Arbeitsverhältnisse und Erwerbsgeschäfte
Recht
Regelung von Rechten und Pflichten des Einzelnen zu andren Personen und zum Staat
Einteilung Öffentliches Recht - Privatrecht
Öffentliches Recht
- Verhältnis zwischen Staat und Einzelnen
- Verhältnis zwischen staatlichen Gliederungen
- Unterordnung
Beispiele:
- Verfassungsrecht
- Wahlrecht
- Strafrecht
- Steuerrecht
- Baurecht
Einteilung öffentliches Recht - Privatrecht
Privatrecht
- Verhältnis zwischen natürlichen oder juristischen Personen
- Gleichordnung
Beispiele:
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Arbeitsrecht z.T.
- Wettbewerbsrecht
Systematik des bürgerlichen Gesetzbuches
Allgemeiner Teil
- Natürliche und juristische Personen
- Rechts-, Geschäfts- und Deliktfähigkeit
- Rechtsgeschäfte, Willenserklärungen, Verträge
- Vollmacht, Verjährung
Systematik des bürgerlichen Gesetzbuches
Recht der Schuldverhältnisse
- Schuldverhältnisse, z.B. Rücktritt, Widerruf
- Werk-, Kaufvertrag, Miete und Pacht; Bürgschaft
Systematik des bürgerlichen Gesetzbuches
Sachenrecht
- Besitz, Eigentum
- Dienstbarkeiten
- Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld
Systematik des bürgerlichen Gesetzbuches
Familienrecht
- Ehe
- Eheliches Güterrecht
- Scheidung
Systematik des bürgerlichen Gesetzbuches
Erbrecht
- Erbfolge
- Testament, Erbvertrag
- Pflichtteil
Deliktfähigkeit
Rechtliche Verpflichtung bei unerlaubten, vorsätzlichen oder fahrlässigen Handlungen
Deliktsfähigkeit
Deliktunfähig
Kinder unter 7 Jahren und Unzurechnungsfähige
Schaden muss bei Verletzung der Aufsichtspflicht von den Eltern/Erziehungsbrechtigten beglichen werden.
Evtl. Ersatzpflicht aus Billigkeitsgründen
Deliktsfähigkeit
Beschränkt deliktfähig
§ 828 BGB
Minderjährige von 7 -18 Jahren, Taubstumme
Verantwortlichkeit der Minderjährigen bei erforderlicher Einsicht der unerlaubten Handlung
Evtl. Ersatzpflicht aus Billigkeitsgründen
Deliktsfähigkeit
Voll deliktfähig
Ab 18 Jahren
Volle Verantwortung
Willenserklärung
Erklärung des Willens eine bestimmte Rechtsfolge herbeizuführen
- Grundlage und notwendiger Bestandteil jedes Rechtsgeschäfts
- Willenserklärung grundsätzlich formfrei
Arten von Rechtsgeschäften
Einseitige Rechtsgeschäfte
- Nicht empfangsbedürftig, z.B. Testament
- Empfangsbedürftig, z.B. Kündigung, Anfechtung, Bevollmächtigung
Zweiseitige Rechtsgeschäfte
- Alle übrigen Rechtsgeschäfte
- 2 übereinstimmende Willenserklärungen
Vollmacht
Vertretung bei Rechtsgeschäften
Handwerksmeister erteilt dem Gesellen eine Vollmacht damit er Kaufverhandlungen mit dem Lieferanten führen kann.
Form:
Schriftlich (wegen der Beweisbarkeit), oder mündlich
Vertragsfreiheit
- Abschlussfreiheit:
Parteien können einen Vertrag schließen, müssen aber nicht. - Inhaltsfreiheit:
Parteien bestimmen den Inhalt. - Formfreiheit
Parteien bestimmen die Form.
Zustandekommen des Vertrages
- Angebot
- Deckungsleiche Willenserklärungen (Einigung)
- Vertrag
Volkswirtschaftliche Zusammenhänge
- Boden
- Arbeit
- Kapital
Bruttoinlandsprodukt
Maßstab für die gesamtwirtschaftliche Leistung
Nominales BIP:
Wert aller erbrachten Güter und Dienstleistungen in Deutschland
Reales BIP:
Nominales BIP abzgl. Geldentwertung (Inflationsrate)
Ziele der Wirtschaftspolitik
- Vollbeschäftigung
- Preisstabilität
- Gleichbleibendes, angemessenes Wirtschaftswachstum
- Außenwirtschaftliches Gleichgewicht (Import = Export)
Geldformen
- Bargeld
- Buchgeld
Kaufkraft/Geldwert
Wert des Geldes bezüglich Waren und Dienstleistungen
- Inflation: Preissteigerung -> Geldwert fällt
- Deflation: Preise fallen -> Geldwert steigt
Angebot zeitlich nicht befristet
- Bei Anwesenden:
Sofort (Schweigen keine Zustimmung) - Bei Abwesenden:
Wie üblicherweise zu rechnen ist (Überlegungsfrist + Postlauf)
Wechselkurse
Wert einer Währung im Vergleich zu einer anderen z.B. 1€ = 1,18$
-> Wichtig für die Preise von Ein- und Ausfuhren
Europäische Zentralbank (EZB) (unabhängig von Regierungen)
- Zielsetzung: Vorrangig Preisstabilität
- Instrumente: Beeinflussung der Geldmenge
- Zielsetzung: Vorrangig Preisstabilität
- Instrumente: Beeinflussung der Geldmenge
Fazilitäten:
Kurzfristige Anlagen von überschüssiger Liquidität und Deckung kurzfristiger Liquidätsengpässe
Offenmarktgeschäfte:
Längerfristige Refinanzierungsgeschäfte
Mindestreserve:
Verzinste Einlagen der Banken bei der Zentralbank
Wirtschaftssysteme
Freiheit der Unternehmen
Freie Marktwirtschaft
Soziale Marktwirtschaft
Planwirtschaft
Vorgaben des Staates
Soziale Marktwirtschaft
Grundgesetz Art. 20 Abs. 1:
“Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.”
Demokratisches Prinzip:
- Koalitionsfreiheit
- Versammlungsfreiheit
- Sucht des Eigentums
- Konsum und Produktionsfreiheit
Soziales Prinzip:
- Einwirkungen des Stattdessen durch Gesetze, Verordnungen und andere Maßnahmen um die Auswüchse der freien Marktwirtschaft zu verhindern.
Soziale Marktwirtschaft
Wo finden die unterschiedlichen Prinzipien Anwendung?
Demokratisches Prinzip:
- Industrie, Handel, Handwerk
- Preisbildung nach Angebot und Nachfrage => Verträge
- Banken, Versicherungen, Arbeitsmarkt
Soziales Prinzip:
- Staat
- Greift zum Schutz der Schwächeren ein
- z.B. Sozialversicherungen, BGB, Höchstarbeitszeit, Verbot der Schwarzarbeit, Kontrollierter Wettbewerb
Handwerk und Gesamtwirtschaft
Anlage A: Vollhandwerke:
z.B. Maler und Lackierer, Gerüstbauer
=> Selbstständigkeit mit Meisterbrief
Anlage B: handwerksähnliche Gewerbe:
z.B. Bodenleger, Theater- und Austattungsmaler
=> Selbstständigkeit ohne Meisterbrief
Wirtschaftssektor
Primärer Sektor,Urproduktion:
- Landwirtschaft
- Bergbau
- Fischerei
Sekundärer Sektor, Produktion von Gütern:
- Industrie
- Verarbeitendes Gewerbe
Tertiärer Sektor, Dienstleistungen:
- Handel
- Service
- Banken
- Versicherungen
- Verkehr
Leistungsbereitschaft
- Neuherstellung
- Instandhaltung
- Wartung, Pflege, Reperatur
- Handel
- Zulieferer zur Industrie
Aufgaben und Strukturen der Handwerksorganisationen
- Die Handwerksordnung regelt die wesentlichen Aufgaben und Strukturen der Handwerksorganisationen.
- Prinzip der Eigenverantwortung
Innungen
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Freiwilliger Zusammenschluss von Betrieben gleichen Handwerks
Aufgaben:
- Pflege des Zusammenhalts und der Berufsehre
- Lehrlingsausbildung regeln und überwachen
- Gesellenprüfungen abnehmen
- Streitigkeiten zwischen Innungsmitglieder und Lehrlingen beilegen
- Handwerkliches Können der Meister und Gesellen fördern
- Bei der Verwaltung der Berufsschulen mitwirken
- Sreitigkeiten zwischen Innungsmitglieder und Kunden schlichten
- Anordnungen der Handwerkskammer ausführen
U.a. Mitglieder bei der Kalkulation beraten, aber keinen Einfluss auf Preisgestaltung nehmen.
Ausschüsse:
U.a. Berufsbildungsausschuss, Gesellenprüfungsausschuss, Ausschuss für Lehrlingsstreitigkeiten, Gesellenausschuss
Erlöschen des Angebots
Auftragsbestätigung
- Ablehnung der Empfänger
- Nicht rechtzeitige Annahme
- Rechtzeitiger Widerruf
- Geändertes Angebot
Annahmeerklärung gegenüber dem Vertragspartner
Innungsverbände (Landes- und Bundesinnungsverbände)
Aufgaben
- Abschluss von Tarifverträgen mit den Gewerkschaften
- Beratung der angeschlossenen Mitglieder
- Errichtung von Fachschulen, Durchführung von Fachkursen
- Anregungen und Gutachten an Behörden
- Wahrnehmung der Interessen des Handwerks
Kaufmännisches Bestätigungsschreiben
Nur bei Kaufleuten (auch Formkaufleute z.B. GmbH) nach HGB
=> Schweigen = Zustimmmung (auch bei Abweichung vom Angebot)
Deshalb:
Unverzügliche prüfen, bei Abweichung widersprechen
Formvorschriften
Schriftform:
- Bürgschaft
- Berufsausbildungsvertrag
- Kündigung des Arbeitsverhältnisses
- Mietvertrag über 1 Jahr
Notarielle Beurkundung:
- Grundstückskauf
- GmbH-Vertrag
- Ehevertrag
- Erbvertrag
Öffentliche Beurkundung:
- Anmeldung Handelsregister
- Anmeldung Vereinsregister
- Vollmacht für notarielle Beurkundung
Kreishandwerkerschaften
Aufgaben
- Vertretung der Interessen des Handwerks und der vertretenen Innungen
- Unterstützung der Handwerksinnungen
- Geschäftsführung der angeschlossenen Innungen auf deren Wunsch
- Erstellung von Gutachten und Berichten an Behörden
- Ausführung der Anordnungen der Handwerkskammer
Handwerkskammern
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Pflichtmitgliedschaft
Aufgaben
- Förderung des Handwerks
- Führung der Handwerksrolle und Ausstellung der Handwerkskarte
- Unterstützung der Behörden durch Anregungen, Gutachten und Berichte
- Regelung und Überwachung der Lehrlingsausbildung
- Führung der Lehrlingsrolle
- Erlass der Meisterprüfungsordnung, Geschäftsführung der Meisterprüfungsausschüsse
- Erlass von Gesellenprüfungsordnungen, Überwachung der Gesellenprüfung
- Errichtung von Vermittlungsstellen zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Auftraggeber und Handwerker
- Förderung der Fortbildung von Meister und Gesellen
- Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen
- Unterhaltung von Betriebsberatungsstellen
- ………
Ausschüsse:
U.a. Berufsbildungsausschuss (18 Mitglieder, davon 6 selbstständige Handwerker, 6 Gesellen, 6 Lehrer nur mit beratender Stimme)
Spitzenverbänden des Handwerks
Deutscher Handwerkskammertag (DHKT): Freiwilliger Zusammenschluss der 55 Handwerkskammern in Deutschland zur Koordinierung der Arbeit der Handwerkskammern.
Bundesvereinigung der Fachverbände (BFH):
Zusammenschluss der Bundesinnungs- bzw. Fachverbände
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH):
Gebildet aus Deutscher Handwerkskammertag, Bundesvereinigung der Fachverbände und wirtschaftlichen Einrichtungen.
Aufgaben:
- Vertretung der Gesamtinteressen des Handwerks gegenüber der Bundesregierung und anderen Bundesorganen
- Schaffung und Erhaltung eines einheitlichen Handwerksrechts
- Verbesserung der Aus- und Fortbildung aller im Handwerk Tätigen
- Einflussnahme auf die Gesetzgebung
- Hebung der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe (Gewerbeförderung)
Anfechtbare Rechtsgeschäfte
Irrtum
- Irrtum (verschreiben, versprechen)
- Übermittlungsirrtum (durch anderen)
- Inhaltsirrtum: Wareneinheit, 1000 statt 100
- Eigenschaftsirrtum: Kunde verbindet durch Unkenntnis eine falsche Eigenschaft
- Motivirrtum (Kalkulationsirrtum): Auftrag muss zum angegeben Preis ausgeführt werden
=> Anfechtungsfrist: Unverzüglich nach Kenntnis
Anfechtbare Rechtsgeschäfte
Arglistige Täuschung
Drohung
Arglistige Täuschung:
z.B.: Verschweigen eines Unfalls oder schwerer Mängel beim Autoverkauf
Drohung:
z.B.: Drohung mit Körperverletzung
Beides nach § 123 BGB
=> Anfechtungsfrist
Innerhalb eines Jahres nach Kenntnis
Schadensersatzpflicht
Ersatz des Vertrauensschadens
Alle umsonst gemachten Kosten und Nachteile durch die rückwirkende Unwirksamkeit eines Rechtsgeschäftes.
Vertragsfreiheit
- Abschlussfreiheit
- Inhaltsfreiheit
- Formfreiheit
Bindung an das Angebot
Angebot zeitlich nicht befristet
Bei Anwesenden: Sofort (Schweigen keine Zustimmung)
Bei Abwesenden: Wie üblicherweise zu rechnen ist (Überlegungsfrist + Postlauf)
Erlöschen des Angebots:
- Ablehnung der Empfänger
- Nicht rechtzeitige Annahmen
- Rechtzeitiger Widerruf
- Geändertes Angebot
Auftragsbestätigung:
Annahmeerklärung gegenüber dem Vertragspartner.
Kaufmännische Bestätigungsschreiben
Nur bei Kaufleuten (auch Formkaufleute, z.B. GmbH) nach HGB
=> Schweigen = Zustimmung (auch bei Abweichung vom Angebot)
Deshalb:
Unverzüglich prüfen, bei Abweichung widersprechen
Fehlerhafte Rechtsgeschäfte
- Rechtswirksam
- Nichtig => Von Anfang an unwirksam
Nichtige Rechtsgeschäfte
- Rechtsgeschäft hat keine Rechtswirksamkeit § 105 BGB
- Vertrag mit Geschäftsunfähigen
- Vertrag mit beschränkt Geschäftsfähigen ohne Einwilligung bzw. Genehmigung der Erziehungsberechtigten
- Scheingeschäfte § 117 BGB, z.B. Grundstückskauf mit falscher Angabe des Preises
- Verstoß gegen Formvorschriften § 125 BGB, z.B. Grundstückskauf ohne Notar
- Verstoß gegen Gesetz, z.B. Kauf illegaler Drogen
- Verstoß gegen die guten Sitten, z.B. Wucher (mehrfach überhöhter Preis)
- Mangel an Ernsthaftigkeit § 118 BGB
Beratungsdienste
Wichtig vor allem für kleine Unternehmen, da keine Fachleute beschäftigt werden können.
Arten der Beratung:
- Technische
- Betriebswirtschaftliche
- Sonstige
Beratung durch Handwerksorganisationen
- Überfachliche Beratung: Vor allem durch HWK u.a. Für alle Mitglieder
- Fachliche Beratung:
Durch Innungen, Lieferanten und sonstige Unternehmen. Nur für Mitglieder, Kunden. Teilweise Kosten
Betriebswirtschaftliche Beratung
Spezielle Beratung zu kaufmännischen Problemen
Beispiele:
- Existenzgründung
- Betriebsnachfolge
- Wahl der Rechtsform
- Finanzierung
- Marketingberatung
- Investitionsplanung
- Schwachstellenanalyse
- EDV
- Kooperationen
- Betriebsvergleiche
Technische Beratung
Spezielle Beratung zu technischen Problem
Beispiele:
- Qualitätsmanagement
- Umweltschutz
- Einsatz neuer Produkte
- Betriebsausstattung
- Logistik
- Arbeitssicherheit
- Rationalisierungen
- Abfallentsorgung
- Energieeinsparung
- Standortplanung
Sonstige Beratung
Beispiele:
- Rechtliche Fragen
- Ausbildungsberatung
Bezug zu anderen Arbeitgeber- und Arbeitsnehmerorganisatoinen
Industrie- und Handelskammern
Körperschaft öffentlichen Rechts
Mitglieder: Industrie- und Handelsbetriebe
Aufgaben: siehe HWK
Keine Beteiligung der Arbeitnehmer wie bei den Handwerkskammern, wird vor allem durch ——- dominiert, d.h. Interessen kleiner Betriebe kommen oft zu kurz.
Spitzenverband:
DIHT: Deutscher Industrie- und Handelskammertag
Arbeitgeberverbände
Aufgaben:
- Sozialpol.: Lohn-, Tarif- und Arbeitsrecht
- Interessenwahrnehmung gegenüber Staat
- Nach Wirtschaftszweigen gegliedert
Spitzenverband:
BDA: Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
Gewerkschaften
Interessenvertretung der Arbeitnehmer
Aufgaben:
- Tarifpolitik
- Sicherung des Mitbestimmungsrechtes
- Sozialpolitische Maßnahmen
Einzelgewerkschaften:
- Gliederung in Orts-, Kreis-, Landes- und Bundesebene
- Zuständig für den Bereich des Maler- und Lackiererhandwerks als Tarifpartner: Industriegewerkschaft Bau, Agrar, Umwelt
DGB: Deutscher Gewerkschaftsbund -> Zusammenschluss vieler Gewerkschaften
Unternehmenskonzept
Persönliche Vorraussetzungen
- Fachliche Qualifikation
- Motivation
- Führungseigenschaften
- Kontaktfähigkeit
- Lernfähigkeit
- Durchsetzungsvermögen
- Überzeugungskraft
- Belastbarkeit
- Kreativität
- Verhalten der Partner/Ehegatten
- usw.
Unternehmenskonzept
Leitbild
Leitbild -> Orientierung
Intern: Leitung, Mitarbeiter
Extern: Kunden/Verbraucher, Öffentlichkeiten
Leitbild, Orientierung
Fragen
Intern:
- Werte?
- Stärken und Schwächen des Betriebes?
- Unterscheidung von Wettbewerbern?
- Mitarbeiterführung
- Führungsstil?
Extern:
- Verhältnis zu Kunden?
- Beratung, Dienstleistungen?
- Qualität?
- Indivdualität
- usw.
Leitbild, Orientierung
Elemente des Leitbildes
Intern:
- Qualität
- Serviceleistungen
- Kundenorientierung
- Preis/Leistung
Extern:
- Zuverlässigkeit
- Leistungsbereitschaft
- Kreativität
- Ökologie
- usw.
Hauptleistung
- Raumgestaltung, Fassadengestaltung, Künstl. Techniken, Lackierei, Raumausstattung, Trockenbau,…
- Farbgestaltung, Farbplanung,…
- Reperatur, Wartung,…
Nebenleistungen
- Andere Gewerke: Selbstausführung, Kooperation, Subunternehmer, Vermittlung
- Kaufmännisch: Finanzierungsvermittlung, Zahlungserleichterung
- Entsorgung: Mitnahme, sachgerechte Entsorgung
- Sonst. Serviceleistungen: Ein- und Ausräumen, komplette Wiederherstellung, Bereitstellung von Wohnungen
Kundengruppen
Privatkunden:
- Alter, Geschlecht, Einkommen, Einstellungen, usw.
Geschäftskunden:
- Architekten
- Bauträger
- Unternehmen
Öfftl. Auftraggeber:
- Gemeinden, Land, Bund
- Körperschaften öffentlichen Rechts, z.B. HWK, IHK
Absatzgebiete und Absatzmöglichkeiten
Situation der gesamten Volkswirtschaft
Ökonomisch: Inflationsrate, Arbeitslosigkeit,…
Politisch: Wahlen, Parteiprogramme,…
Rechtlich: Gesetzesänderungen, z.B. Handwerksordnung
Ökologisch: neue Umweltauflagen, z.B. ENEV
Technisch: Neuerungen, Entwicklungen, neue Verfahren
Absatzgebiete und Absatzmöglichkeiten
Spezielle Situationen der einzelnen Absatzmärkte
Marktgröße: Zahl der möglichen Kunden
Gebietsstruktur: Wohn-, Gewerbegebiete
Kundenstruktur: Privat-, Geschäftskunden
Konkurrenzsituation: Konkurrenzbetriebe
Verbrauchergewohnheite: Konsumgewohnheiten, Qualtiätsanforderungen, Preis-Leistungsverhältnis
Kaufkraft: Einkommensstruktur
Absatzgebiete und Absatzmöglichkeiten
Informationsquellen
- Fachzeitschriften
- HWK/Innung
- Konjunkturberichte
- amtl. Statistiken
- Zeitungen, Zeitschriften
- Kunden/Lieferanten/Wettbewerber
- Allgemeinte Umfrageergebnisse
- Wissenschaftliche Institute
- Branchenstatistiken
- Marktforschungsinstitute
- Messen/Kongresse
- usw.
Standortfaktoren
Absatzorientiert (erlösorientiert)
- Kaufkraft
- Konkurrenz
- Verkehrslage
- Kundennähe
- Verbrauchergewohnheiten
- Kundenpotential
- usw.
Standortfaktoren
Kostenorientiert (Beschaffungsorientiert)
- Mieten, Grundstückspreis
- Arbeitsmarkt
- Steuern, Abgaben
- Umweltsituation
- Materialbeschaffung
- Energieversorgung
- Staatliche Zuschüsse
- usw.
Handwerksordnung
Anlage A
Vollhandwerke
Voraussetzung: Meisterprüfung, Ingenier,…
Eintragung in die Handwerksrolle -> Handwerkskarte
Anlage B
Handwerksähnliche Berufe
Handelsrecht
Kaufmann:
z.B. OHG, KG, AG, größere Einzelunternehmen
Nichtkaufman
z.B. Kleinere Einzelunternehmen, GbR
Eintragung in das Handelsregister:
- Rechtliche Folgen?
- Formvorschriften der Eintragung?
- Kosten?
Steuerrecht
Wichtigste Steuerarten für den Betriebsinhaber
Umsatzsteuer Gewerbesteuer Körperschaftssteuer Erbschafts-/Schenkungssteuer Einkommenssteuer Lohnsteuer Solidaritätszuschlag
Achtung:
Voranmeldung, Jahresanmeldungen, Vorauszahlungen, Liquidität beachten
Baurecht
Planung von Neubauten und Umbauten, Nutzungsänderungen
Genehmigung durch Baubehörde
Baugesetzbuch, Flächenutzungsplan, Bebauungsplan, Baunutzungsverordnung
Umweltschutzrecht
Vorschriften
Bundesimmissionsschutzgesetz:
Genehmigungsbedürftige Anlagen, Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen
TA Luft:
Richt- und Grenzwerte für Gase, Stäube, Gerüche;
Genehmigung von Anlagen
TA Lärm:
Lärmgrenzwerte
Abfallrecht:
Vermeidung, Verminderung von Abfällen, Entsorgung, Wiederverwendung
Arbeitsstättenverordung
Arbeitsstätten:
- Arbeitsräume
- Baustellen
- Verkaufsstände und Ladenräume
- Lager-, Maschinen- und Nebenräume
- Verkehrswege
- Pausen- und Bereitschaftsräume
- Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume
- Sanitätsräume
Anforderungen:
- Größe
- Lüftung
- Beleuchtung
- Fußboden, Dächer
- Fenster
- Türen, Tore
- Feuerlöscheinrichtungen
- Schutzmaßnahmen gegen Dämpfe und Lärm
- Bauliche Gestaltung
Arbeitssicherheit- Unfall- und Gesundheitsschutz
Vorschriften der BG:
Grenzwerte für gesundheitsgefährliche Stoffe, Schutzvorschriften, Verbote, Lagerung von gefährlichen Stoffen
Arbeitssicherheitsgesetz
Öffentliches Recht
- Verhältnis zwischen Staat und Einzelnen
- Verhältnis zwischen staatlichen Gliederungen
- Unterordnung
Beispiele:
- Verfassungsrecht
- Wahlrecht
- Strafrecht
- Steuerrecht
- Baurecht
- Verfassungsrecht
Privatrecht
- Verhältnis zwischennatürlichen oder juristischen Personen
- Gleichordnung
Beispiele:
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Arbeitsrecht z.T.
- Wettbewerbsrecht
Systematik des bürgerlichen Gesetzbuches
Allgemeiner Teil
Recht der Schuldverhältnisse
Allgemeiner Teil:
- natürliche und juristische Personen
- Rechts-, Geschäfts- und Deliktfähigkeit
- Rechtsgeschäfte, Willenserklärungen, Verträge
- Vollmacht, Verjährung
Recht der Schuldverhältnisse:
- Schuldverhältnisse, z.B. Rücktritt, Wiederruf
- Werk-, Kaufvertrag, Miete und Pacht; Bürgschaft
Systematik des bürgerlichen Gesetzbuches
Sachenrecht:
- Besitz, Eigentum
- Dienstbarkeiten
- Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld
Familienrecht:
- Ehe
- Eheliches Güterrecht
- Scheidung
Erbrecht:
- Erbfolge
- Testament, Erbvertrag
- Pflichtteil
Geschäftsfähigkeit
Ausnahmen
- § 110 BGB im Rahmen des Taschengeldes zur freien Verfügung, kein Ratenvertrag
- § 107 BGB vorteilhafte Rechtsgeschäfte => Geschäfte nur mit rechtlichen Vorteil, z.B. Schenkungen ohne “Folgekosten”
- § 113 BGB genehmigte Avs (Arbeitsverhältnisse) und Erwerbsgeschäfte => damit zusammenhängende dürfen von Minderjährigen getätigt werden
Willenserklärungen WE
Erklärung des Willens eine bestimmte Rechtsfolge herbeizuführen
- Grundlage und notwendiger Bestandteil jedes Rechtsgeschäfts
- WE grundsätzlich formfrei
Arten von Rechtsgeschäften
Einseitige Rechtsgeschäfte:
- Nicht empfangsbedürftig, z.B. Testament
- Empfangsbedürftig: z.B. Kündigung, Anfechtung, Bevollmächtigung
Zweiseitige Rechtsgeschäfte:
- Alle übrigen Rechtsgeschäfte, 2 übereinstimmende WE
Anfechtbare Rechtsgeschäfte
Zuerst gültig, mit Erklärung der Anfechtung rückwirkend ungültig!
Anfechtungsgründe:
Irrtum: - Erklärungsirrtum § 119 BGB - Übermittlungsirrtum § 120 BGB - Inhaltsirrtum - Eigenschaftsirrtum => Anfechtungsfrist: Unverzüglich nach Kenntnis
- Arglistige Täuschung, Drohung § 123 BGB
=> Innerhalb eines Jahres nach Kenntnis
Schadensersatzpflicht: Ersatz des Vertrauensschadens (alle umsonst gemachten Kosten und Nachteile durch die rückwirkende Unwirksamkeit eines Rechtsgeschäftes).
Max. Erfüllungsschaden (Schaden, dass der andere nicht erfüllt).
Schuldverhältnisse
Gläubiger - Schuldner
Entstehung durch:
- Gesetz (Unterhaltsanspruch, Steuerzahlungen)
- Verträge (Kauf-, Miet-, Werkvertrag)
Erfüllungsort
Waren:
- Wohnsitz oder Niederlassungen des Schuldners (Hohlschuld) => Kosten- und Gefahrenübergang auf Käufer
- Versendungskauf => Gefahrenübergang bei Übergabe an Spediteur
- frei Haus => Schuldner trägt die Versandkosten, Gläubiger die Transportgefahr
Geld:
- Wohnsitz des Gläubigers (Bringschuld), rechtzeitige Bezahlung = rechtzeitige Überweisung am Wohnort des Schuldners.
Schuldner der Ware (Verkäufer) Gläubiger der Ware (Käufer)
Gläubiger des Geldes (Verkäufer) Schuldner des Geldes (Käufer)
Schuldverhältnisse
Erfüllungszeit
Keine Terminangabe:
Leistung sofort verlangen und sofort bewirken (erbringen, erfüllen)
Terminangabe:
Leistung erst nach Ablauf verlangen, aber sofort bewirken
Schuldnerverzug
Vorraussetzungen
- Fälligkeit, Gläubiger muss Leistung verlangen können
- Mahnung oder Fristablauf, bei Geldforderungen: 30 Tage nach Zugang der Rechnung + Hinweis in Rechnung (nur bei Verbraucher)
- Verschulden
Schuldner muss die nicht rechtzeitige Leistung zu vertreten haben.
Gläubigerverzug (Annahmeverzug)
Voraussetzungen:
- Leistungsberechtigung
- Leistungsangebot
- Nichtannahme durch Gläubiger
Rechtsfolgen:
- Gefahrenübergang
- Ersatz der Mehraufwendungen
- Keine Zinsen bei Geldschulden
- Hinterlegungsrecht, evtl. Versteigerungsrecht
- Selbsthilfeverkauf bei Handelsgeschäften
Haftung des Geschäftsherrn für Erfüllungsgehilfen
Schadensersatzanspruch gegenüber Vertragspartner:
- Verschulden (vorsätzlich oder fahrlässig) des Erfüllungsgehilfen
- In Erfüllung des Vertrages
- gegenüber Vertragspartner
Rechtsfolgen:
Unternehmer muss zahlen, kein Entlastung möglich!
Haftung des Geschäftsherrn für Verrichtungsgehilfen
Schadensersatzanspruch gegenüber Geschädigten:
- unerlaubte Handlung (kein Verschulden notwendig)
- in Ausführung der Verrichtung
- gegenüber Dritten
Rechtsfolgen:
Unternehmer muss nur zahlen bei Fehler bei der Auswahl der Person oder des Gegenstandes.
Verjährung
Zweck:
Herstellung des Rechtsfriedens
Wirkung:
Schuldner hat Leistungsverweigerungsrecht
Verhinderung der Verjährung
Neubeginn
Gerichtlich:
Gerichtliche und behördliche Vollstreckungsmaßnahmen, z.B. Pfändung von beweglichen Sachen und Forderungen, Zwangsversteigerung
Außergerichtlich:
- Bitte um Stundung
- Teilzahlung
- Sicherheitsleistung
=> Frist beginnt neu
Verhinderung der Verjährung
Hemmung
- Erhebung der Klage
- Zustellung des Mahnbescheides
- Verhandlungen über Anspruch
- Stundung der Forderung
- Zahlungsverweigerungsrecht, z.B. bei Mängeln: höhere Gewalt
=> Fristverlängerung um Zeit der Hemmung
Verjährungsfristen
Regelverjährung
Frist: 3 Jahre
- Ansprüche aus Verträgen des täglichen Lebens
- Ansprüche aus unerlaubter Handlung (entspricht: Ansprüche aus nichtvertraglichen Leistungen), z.B. Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall oder in Folge eines Behandungsfehlers
- Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung
- Mängel aus unkörperlichen Werken
- arglistiges Verschweigen von Mängeln
Beginn: Ende des Jahres der Entstehung des Anspruchs und Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis.
Verjährungsfristen
Ausnahme
Frist: 2 Jahre
- Kaufvertrag: Mängel aus Sachen und Rechten
- Werkvertrag: Mängel in der Herstellung, Wartung und Veränderung einer Sache
Frist: 5 Jahre
- Kaufvertrag: Mängel aus Teilen für Bauwerke
- Werkvertrag: Mängel an Bauwerken
Beginn:
Übergabe/Ablieferung oder Abnahme
Verjährungsfristen
Absolute Grenze
Frist: 10 Jahre
- Ansprüche aus sonstigen Schäden, die nicht regelmäßig verjähren, z.B. wenn Personen nicht auffindbar oder unbekannt
- Rechte aus Grundstücken
Frist: 30 Jahre
- Herausgabe von Eigentum
- Schadensersatz aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
- Familien- und erbrechtliche Ansprüche*
- Rechtskräftig festgestellte Ansprüche*
- Ansprüche aus Vergleichen und vollstreckbaren Urkunden*
- nicht bei regelmäßig wiederkehrenden Leistungen oder Ansprüchen
Beginn:
ab Entstehung oder Begehung der Handlung ohne Rücksicht auf Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis
Schuldnerverzug
Rechtsfolgen
Schadensersatz+Leistung:
Verzugsschaden, Schaden, der durch Verspätung eingetreten ist. Der Leistungsanspruch besteht weiterhin, z.B. Mietwagen
Schadensersatz statt Leistung:
Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
Gibt es keine Regelung im Vertrag gilt entweder die gesetzliche Regelung oder die AGBs.
AGB werden nur Vertragsbestandteil, wenn:
- Ausdrücklicher Hinweis oder Deutlich sichtbarer Aushang
- Einverständnis des Vertragspartners
AGBs
Bestimmungen und Verbote
Bestimmungen:
- Verbot überraschender Klauseln
- Vorrang der Einzelabreden
- Unklarheitsregel
- Umgehungsverbot
- Benachteiligungsverbot
Verbote:
- Annahme- und Leistungspflicht
- Nachfrist
- Rücktrittsvorbehalt
- Änderungsvorbehalt
- Kurzfristige Preiserhöhungen
- Leistungsverweigerungsrechte
- Aufrechnungsverbot
- Mahnung, Fristsetzung
- Pauschalierung von Schadensersatzansprüchen
- Haftungsausschluss oder Begrenzung bei Verschulden oder grober Fahrlässigkeit oder bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
- Haftungsausschluss bei Mängel
- Änderung der Beweislast
Fernabsatzverträge
Fernkommunikationsmittel
Ausnahmen
Abschluss eines Vertrages ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien.
Nur bei Verträgen zwischen Unternehmer und Verbraucher.
Fernkommunikationsmittel:
- Vorgefertigter Standardbrief
- Kataloge
- Telefon
- Telefax
- E-mails
- Teledienst
- Internet
- Fernsehen
Ausgenommen sind Verträge über:
- Gegenstände des täglichen Bedarfs
- Fernunterricht
- Finanzdienstleistungen
Fernabsatzverträge
Informationspflichten des Unternehmers vor Vertragsabschluss
Informationspflicht:
- Identität
- Anschrift
- Produkt oder Leistung
- Preis inkl. Steuer
- Wesentliche Eigenschaften
- Liefer- und Zahlungsbedingungen
- Evtl. Mindestlaufzeit
- Versandkosten
- Kosten für Fernkommunikation
- Widerrufs-, bzw. Rückgaberecht
Fernabsatzverträge
Widerruf
Textform oder Rückgabe
- Frist: 2 Wochen
- Fristbeginn: ab Belehrung über Widerruf und Rückgaberecht
- Fristende: spätestens nach 6 Monaten
Die Kosten der Rücksendung trägt jetzt der Käufer!
Haustürgeschäfte
Vertrag zwischen Unternehmer und Verbraucher
Ort:
- Privatwohnung
- Arbeitsplatz
- Freizeitveranstaltungen
- Verkehrsmittel
- Öffentliche Verkehrsflächen
Widerruf:
- Frist: 2 Wochen
- Fristbeginn: ab Belehrung über Widerruf und Rückgaberecht
- Fristende: spätestens nach 6 Monaten
Die Kosten der Rücksendung trägt jetzt der Käufer!
Nicht möglich bei sofortiger Bezahlung.
Absicherungen von Forderungen (vertraglich, gesetzlich)
Absicherungsmöglichkeiten:
- Bürgschaft
- Eigentumsvorbehalt
- Pfandrecht
- Sicherungsübereignung
- Grundpfandrechte
- Forderungsabtretung
Bürgschaft
Ausfallbürgschaft:
Einrede der Vorausklage: Bürge kann Zahlung verweigern bis die Zwangsvollstreckung beim Schuldner erfolglos.
Selbstschuldnerische Bürgschaft:
Sofortiger Zugriff auf Bürgern, wenn Schuldner nicht zahlt.
Eigentumsvorbehalt
- Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers
- erlischt: bei Vermischung, Verarbeitung oder Einbau
Verlängerter Eigentumsvorbehalt:
Bei Weiterveräußerung werden Forderungen abgetreten
Verarbeitungsklausel:
Verkäufer erwirbt Miteigentum an der neuen Sache
Pfandrecht an beweglichen Sachen (Faustpfand)
Übergabe des Pfandes (bewegliche Sache) an Gläubiger (Besitz).
Evtl. Versteigerung zur Begleichung der Forderung.
- Gesetzliches Pfandrecht, z.B. Werkunternehmerpfandrecht
- Vertragliches Pfandrecht
Sicherungsübereignung
Schuldner übereignet die Sache an Gläubiger (Eigentum).
Gläubiger leiht Schuldner (Besitz) die Sache zur Benutzung.
Grundpfandrechte
- Grundschuld
- Hypothek
- Rentenschuld
- Sachenrecht
Grundpfandrechte müssen im Grundbuche eingetragen sein.
Forderungsabtretung (Zession)
Zur Kreditsicherung überträgt Kreditnehmer dem Kreditgeber Forderungen durch Vertrag => Kreditgeber wird neuer Gläubiger
Art und Umfang der Zession:
- Einzelsession: Abtretung einer Forderung
- Mantelzession: Abtretung von Forderungen einer bestimmten Summe
- Globalzession: Abtretung aller Forderungen
Sichtbarkeit der Zession für den Schuldner
Stille Zession: Für den Schuldner nicht sichtbar
Offene Zession: Für den Schuldner sichtbar
Höhe des Kredits abhängig von der Bonität des Schuldners
Kaufvertrag
- Parteien
- Ziel
- Inhalt
- Form
- Käufer und Verkäufer
- Austausch von Sachen/Waren gegen Zahlungsmittel (Geld)
- Gegenstand, Menge, Preis, Erfüllungsort, Lieferzeit, Qualität, Zahlungsmodalitäten (freiwillig), Vorbehalte
- formlos, aber Beweisbarkeit!?, Ausnahme: Grundstück/Gebäude -> notariell beurkunden
Kaufvertrag
Pflichten der Parteien
Verkäufer: Angebot
Verpflichtungsgeschäft, deckungsgleiche Willenserklärung
Käufer: Annahme
=>
Verkäufer: Übergabe/Lieferung der Ware; Annahme der Bezahlung
Erfüllungsgeschäft, Pflichten
Käufer: Annahme der Ware, Bezahlung
Kaufvertrag
Käufer wird Eigentümer (rechtliche Herrschaft) durch:
- Übergabe am Erfüllungsort
=> Übergabe des Risikos der Zerstörung und Berechtigung
Kaufvertrag
Haftung des Verkäufers für Mängel der Sache (Gewährleistungspflicht)
Die Ware muss frei von Sachmängel und Rechtsmängel sein.
Kaufvertrag
Rechtsmangel
- Mit Rechten Dritter behaftet (z.B. Eigentum)
- Nicht bestehendes Recht (im Grundbuch eingetragen), z.B. Wegerecht
Kaufvertrag
Verjährung der Gewährleistungsansprüche
- 30 Jahre: Rechte aus Grundbucheintrag, Herausgabe von Eigentum
- 5 Jahre: Baumaterialien, Bauwerke
- 3 Jahre: Arglistige Täuschung
- 2 Jahre: Alle anderen Sachen (ab Kaufdatum)
Kaufvertrag
Sonderbestimmungen für den Verbrauchsgüterverkauf
Verbraucher + Unternehmer
- Keine Einschränkung der Rechte
- Beweislastumkehr bei Mängeln in den ersten 6 Monaten
- Rückgriffsrecht des Unternehmers bei Lieferanten
- Mindestverjährung von 2 Jahren
- Verjährung von Gebrauchtwaren von mindestens 1 Jahr
- Beim Versendungskauf kein Risikoübergang an den Käufer
Kaufvertrag
Produkthaftung (Produkthaftungsgesetz)
Vorraussetzungen:
- Bewegliche Sachen
- Produktfehler
- Schaden
Haftung:
- Tod: Beerdingungskosten, Krankenhauskosten, Unterhaltskosten
- Körperverletzung: Heimkosten, Renten, Schmerzensgeld
- Sachbeschädigung: Für andere Sachen
Kaufvertrag
Verjährung der Ansprüche
3 Jahre nach Ereignis, spätestens nach 10 Jahren ab Inverkehrbringung
Umgehungsverbot: Kein Abschluss der Haftung möglich!
Kaufvertrag
Vorkaufsrecht
Durch:
- Gesetz, Gemeinde, Miterben, Mieter
- Vertrag, Form wie endgültiger Vertrag
Ausübung:
- Durch Erklärung
- Gleichen Bedingungen wie vereinbarter Kaufvertrag
Störung bei Kaufverträgen: Schlechtleistung
Mängelarten
Mängelarten nach § 434 BGB (Sachmängel):
- § 434 (1) BGB, Mangel in der Beschaffenheit oder die Sache hat keine Eignung für Vertragszweck oder für gewöhnliche Verwendung
- $ 434 (2) BGB, Mangel in der Montage, bzw. in der Montageanleitung
- 434 (3) BGB, Mangel in der Sache (Falschlieferung) oder der Menge
Kaufvertrag
Rechte des Käufers bei Schlechtleistung nach § 437 BGB
Vorrangiges Recht
§ 439 BGB, Vorrangiges Recht = Nacherfüllung:
- § 439 (1) BGB, Nachbesserung (Mangelbeseitigung)
- § 280 BGB, Schadensersatz neben der Leistung (bei Verschulden)
Kaufvertrag
Rechte des Käufers bei Schlechtleistung nach § 437 BGB
Nachrangige Rechte
§440 BGB, Nachrangiges Recht
- zwei Nachbesserungsversuche erfolglos verlaufen sind
- gesetzte Nacherfüllungsfrist abgelaufen ist
- Verkäufer nicht Nacherfüllen kann oder will
§ 437 BGB, Wahlrecht des Käufers:
- §§ 323, 326, 440, BGB, Rücktritt
- § 441 BGB, Minderung
- §§ 280, 281, 282, 311a, 440 BGB, Schadensersatz
- § 284 BGB, Ersatz vergeblicher Aufwendungen
Wann ist es ein Werkvertrag, wann ein Kaufvertrag
Werkvertrag:
- Herstellung von Bauwerken
- Reperatur (beweglich, unbeweglich)
- Wartung und Veränderung
- Erbringungen von Bauleistungen
- Herstellung von nicht körperlichen Werken
Kaufvertrag:
- Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen
Werkvertrag
Pflichten des Unternehmers
- Ordnungsgemäße Herstellung ohne Mangel
- Fristgemäß
- Beratungspflicht, Verwaltungspflicht
- Untersuchungs- und Prüfpflicht
- Verkehrssicherungspflicht
=> Erfolg ist geschuldet!
Werkvertrag
Pflichten des Bestellers
- Mitwirkungspflicht
- Abnahme: Vergütung (Bezahlung), Verjährungsbeginn, Gefahrenübergang (auch bei Verzug), Beweislast geht auf Besteller über
Werkvertrag
§ 633 BGB, Mängel
Sachmangel:
- Fehler in der Beschaffenheit
- Beschaffenheit nicht vereinbar, keine Eignung für die vereinbarte Verwendung
- Verwendung nicht vereinbart, Keine Eignung für gewöhnliche Verwendung
- Anderes Werk
- zu geringe Menge
Rechtsmangel:
- Rechte Dritter am Werk sind vorhanden (wenn nicht vereinbart)
Werkvertrag
§ 634 BGB, Rechte des Bestellers bei Mängeln
- § 635 BGB, Nacherfüllung: Nach Wahl des Unternehmers, Mängelbeseitigungskosten oder Herstellkosten trägt Unternehmer. Verweigerung möglich, wenn Kosten unverhältnismäßig hoch.
- § 638 BGB, Selbstvornahme: Fehlschlagen der Nacherfüllung und erfolgloser Fristablauf. Selbstbeseitigung des Mangels durch Besteller, Ersatz der erforderlichen Aufwendungen
- § 638 BGB, Rücktritt vom Vertrag oder Minderung: Fehlschlagen der Nacherfüllung oder berechtigter Verweigerung. Fristsetzung nicht erforderlich. Schadensersatz, Ersatz vergeblicher Aufwendungen/Mehraufwand.
Werkvertrag
Verjährung der Gewährleistungsansprüche
- 5 Jahre ab Abnahme: Bei Bauwerken oder Planungs- und Überwachungsleistung
- 2 Jahre ab Abnahme: Herstellung, Wartung und Veränderung einer Sache
- 3 Jahre ab Endes des Jahres: Sonstige Leistungen, Arbeiten an unkörperlichen Werken
- 3 Jahre ab Entdeckung: Bei arglistischem Verschweigen eines Mangels
Werkvertrag
§ 640 BGB, Abnahme
Abnahme oder Friststellungsbescheinigung durch Gutachter:
Verpflichtung des Bestellers. Keine Verweigerung wegen unwesentlicher Mängel, Verweigerung des Bestellers in angemessener Frist = Abnahme; 12 Werktage
§ 641 (4) BGB, Vergütungsanspruch, Verzinsung ab Abnahme:
Abschlagszahlungen für Wertzuwachs § 632a BGB und angelieferte und übereignete Stoffe. Aufstellung des Wertzuwachses notwendig.
-> nach VOB Abschlagszahlungen jederzeit möglich
Werkvertrag
§ 649 BGB, Kündigung des Werkvertrages durch den Besteller
Jederzeit
Bezahlung:
Vereinbarte Vergütung
- eingesparte Aufwendungen des Unternehmens
+ 5% für seine nicht erbrachte Leistung der entfallenen Vergütung (Rest)
Werkvertrag
Sicherungsrechte des Unternehmers
§ 647 BGB, Unternehmerpfandrecht
Gesetzliches Pfandrecht an beweglichen Sachen, Besteller muss Eigentümer sein => Verweigerung der Herausgabe bis zur vollständigen Bezahlung -> Evtl. öffentliche Versteigerung
Werkvertrag
Sicherungsrechte des Unternehmers
§ 648 BGB, Sicherungshypothek (Bauhandwerker)
Bei Verbindung mit Grundstück geht Eigentum der Sache auf Besteller über => Sicherung durch Sicherungshypothek möglich.
Problem: Schon eingetragene Hypotheken und Grundschulden.
Werkvertrag
Sicherungsrechte des Unternehmers
§ 648a BGB, Sicherungsleistung des Bestellers “Bauhandwerkerversicherung”
Verlangen einer Absicherung bis 10% u.a. durch Baubürgschaft. Kostenersatz durch Unternehmer bis zu 2%, gilt nicht bei öffentlichen Auftraggebern und “Eigenheimen” (Einfamilienhauses) von Privatpersonen.
Werkvertrag
Kostenvoranschlag
- Kostenäußerung:
Preis vage, keine Bindung - Unverbindlicher Kostenvoranschlag:
ca. etwa, ungefähr, Abweichung möglich (10-20% Informationspflicht) => Unverzügliche Anzeige bei Besteller, wesentliche Überschreitung => evtl. Kündigung - Verbindlicher Kostenvoranschlag:
Festpreis - kein Mehraufwand
Mietvertrag §535 BGB
Zweck
Überlassung einer Sache (bewegl. und unbewegl.) zum Gebrauch gegen Mietzahlung.
Mietvertrag §535 BGB
Pflichten
Vermieter:
- Überlassung des Mietobjekts zum vertragsmäßigen Gebrauch und Erhaltung der Mietsache
Mieter:
- Bezahlung der Miete, pflegliche Behandlung, Mängelanzeige
Mietvertrag §535 BGB
Kündigung bei unbefristetem Pachtvertrag
6 Monate (3. Werktag)
Sachenrecht
Rechtsbeziehungen zwischen Personen und Sachen.
Eigentum: rechtliche Herrschaft/Gewalt über eine Sache.
Besitz: Tatsächliche Herrschaft/Gewalt über eine Sache.
Sachenrecht
Übertragung von Besitz und Eigentum durch Rechtsgeschäfte
Übertragung
- Besitz
○ Übergabe
- Eigentum
○ Bewegliche Sachen
§ Einigung (Kauf, Scheidung) und Übergabe
§ Eigentumserwerb von Nichteigentümern
○ Grundstücke
§ Einigung (Auflassung) + Eintragung im Grundbuch
Eigentumserwerb durch
- Fund
- Ersitzung (Zeitablauf)
- Verbindung, Vermischung, Verarbeitung bewegl. Sachen - Gesamteigentum = Eigentum der Hauptsache
- Verbindung von bewegl. Sachen mit Grundstücken - Grundstückseigentümer wird Eigentümer
Umsatzsteuer
Steuerpflichtige Umsätze
Umsatzsteuer wenn Umsätze: - gegen Entgelt - Lieferungen und Leistungen - unternehmerische Tätigkeit \+ - Inland - Einfuhr aus EU-Ländern - Einfuhr aus Drittländern
Umsatzsteuer
Sonderregelungen bei unentgeltlichen Wertabgaben:
Der Umsatzsteuer unterliegen auch
- unentgeltliche Leistungen an Personal oder Unternehmer für private Zwecke, Wert: Einkaufspreis+Nebenkosten, bzw. Selbstkosten
- Entnahmen durch Unternehmer für private Zwecke
- private Nutzung von betrieblichen Gebäuden
Umsatzsteuer
Entstehung der Steuerschuld
Soll-Besteuerung bei Lieferung, bzw. Fertigstellung der Leistung, grundsätzlich bei Rechnungsstellung. Anzahlungen, Vorauszahlungen bei Vereinnahmung.
Ist-Besteuerung bei Bezahlung des Kunden auf Antrag (war befristet bis 31.12.2011!)
Nettoumsatz im Vorjahr < 500.000€
oder keine Buchführungspflicht
oder freiberufliche Tätigkeit.
Anzahlung, Vorauszahlungen bei Vereinnahmung
Umsatzsteuer
Voranmeldung und Zahlungsmodus
- Vierteljährich wenn Umsatzsteuer nicht mehr als 7.500€ pro Jahr, 3 Tage Schonfrist
- monatlich ab 7.500€ jeweils am 10. des Monats, 3 Tage Schonfrist
Umsatzsteuer
Steuersätze
- 19% Allgemeiner Umsatzseuersatz
- 7% Ermäßiger Steuersatz bei Lebensmittel, Bücher und Beförderung im Nahbereich =< 50km
- Umsatzsteuerfrei bei Umsätze bei Arzt, Heilpraktiker, Ehrenamtliche Tätigkeit und Briefmarken
Umsatzsteuer
Abziehbare und nicht abziehbare Vorsteuer
Sachliche Voraussetzungen
- Grundsatz: Vorsteuerausweis, gesonderter Ausweis der USt.
- Ausnahmen: Kleinbetragsregelung bis 150€, Bruttobetrag und Angabe des Steuersatzes
Umsatzsteuer
Abziehbare und nicht abziehbare Vorsteuer
Abzugsfähigkeit
Abzugsfähig (mind. 10% unternehmerisch genutzt)
- gesondert in Rechnung gestellte USt. für Lieferungen und Leistungen
- USt. für in Rechnung gestellte Teilleistung
- Einfuhr-USt. aus Drittländern
- USt. aus EU-Ländern
Nicht abzugsfähig
- Erwerb vorsteuerfreier Umsätze
- Geschenke für Geschäftsfreunde =< 150€
- Reisekostenaufwendungen
- gemischt genutzte Kfz
Umsatzsteuer
Rechnungsangaben
- Name, Anschrift des Unternehmers
- St-Nr. bzw. Umsatzsteuer-Identifikationsnr.
- Name, Anschrift des Empfängers
- Ausstellungsdatum
- fortlaufende Rechnungsnummer
- Aufbewahrung bei privaten Kunden: 2 Jahre
- Menge u. Bezeichnung der Lieferung oder Leistung
- Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung
- Nettosumme
- USt.-Satz und Steuerbetrag
- Bruttosumme
Umsatzsteuer
Umkehr der Steuerschuld
Bauleistungen zwischen Bauunternehmern.
- Subunternehmer stellt Rechnung ohne USt.
- Auftraggeber führt USt. an sein Finanzamt ab.
Gewerbesteuer
Besteuerungsgrundlage
Gemeindesteuer auf die Gewerbeerträge
Gewerbesteuer
Ermittlung des Gewerbeertrages
Gewerbeertrag
+ Hinzurechnungen
○ Renten und dauernde Lasten
○ Gewinnanteile eines stillen Gesellschafters
○ 100% der Dauerschuldzinsen
○ 20% der Miete, Pacht und Leasingraten für bewegliche Wirtschaftsgüter - 50% für unbewegliche Wirtschaftsgüter
Summe aller Hinzurechnungen abzgl. Freibetrag von 100.000€, davon 25%
- Kürzungen ○ 1,2% des Einheitswertes des zum Betriebsvermögen gehörenden Grundbesitzes, wenn nicht von Grundsteuer befreit = berechtigter Gewerbeertrag
Gewerbesteuer
Ermittlung des Steuermessbetrages
- Durch Finanzamt
- Der Gewerbeertrag ist auf voll 100€ abzurunden.
- Staffelverfahren nur für Einzelfirma und Personengesellschaften: Freibetrag 24.500,00€
- Gewerbeertrag bis 24.500€ steuerfrei
- über 24.500€, Messzahl 3,5%
- Bei Kapitalgesellschaften: z.B. bei GmbH ohne Freibetrag
Gewerbesteuer
Steuerberechnung
Gewerbesteuerschuld = Messzahl x Hebesatz
Hebesatz je Gemeinde/Stadt unterschiedlich
z.B.: Nürnberg = 447%, Neumarkt = 315%
Gewerbesteuer
Zahlungsweise
Vorauszahlung je 1/4 des zuletzt veranlagten Kalenderjahres zum 15.02./15.05./15.08./15.11.
Gewerbesteuer
Streichung des Betriebsausgabenabzugs
Gewerbesteuer keine Betriebsausgaben mehr und damit keine Minderung des Gewinns
Gewerbesteuer
Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommenssteuer
Bei Einzelunternehmen und Gesellschaftern von Personengesellschaften kann das 3,8 fache des Gewerbesteuermessbetrages aber max. die zu zahlende Gewerbesteuer mit der Einkommenssteuer verrechnet werden.
Einkommenssteuer
Steuerpflicht
Natürliche Personen
Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort im Inland
Sämtliche In- und ausländische Einkünfte
-> Einkommenssteuererklärung mit Anlagen (Ausnahmen siehe Lohnsteuer)
Einkommenssteuer
Einkunftsarten
Gewinneinkünfte:
- Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb
- Einkünfte aus selbständiger Arbeit
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
Überschusseinkünfte:
- Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- sonstige Einkünfte (z.B. Renten)
Einkommenssteuerermittlung
Summe der Einkünfte aller Einkommensarten
- Altersentlastungsbetrag
= Gesamtbetrag der Einkünfte
- Sonderausgaben
- Außergewöhnliche Belastungen
- Verlustabzug
= Einkommen
- Freibeträge (Kinder-, Freibetrag für Alleinerziehende)
= zu versteuerndes Einkommen
Hieraus Einkommenssteuer nach Grund- und Splittingtabelle
- Steuerermäßigungen (z.B. für handwerkliche Arbeiten und Schönheitsreperaturen bis 600€)
= festzusetzende Einkommenssteuer
- Vorauszahlungen, abgeführte Lohnsteuer, einbehaltene Kapitalertragssteuer, anzurechnende Gewerbesteuermessbetrag
= Einkommenssteuerschuld/-guthaben
Einkommenssteuer
Feststellung der Einkunftshöhe
Gewinneinkünfte
z. B. Einkünfte aus:
- Gewerbebetrieb
- selbstständiger Arbeit
- Land- und Forstwirtschaft
Einkommenssteuer
Feststellung der Einkunftshöhe
Gewinnermittlung
Gewinn ≤ 50.000€ oder Nettoumsatz ≤ 500.000€, Überschussrechnung Einnahmen - Ausgaben - AfA = Gewinn/Verlust
Gewinn > 50.000€ oder Nettoumsatz > 500.000€, Betriebsvermögensvergleich
Betriebsvermögen (EK) am Schluss des Geschäftsjahres
- Betriebsvermögen am Anfang des Geschäftsjahres
+ Einnahmen
- Einlagen
= Gewinn/Verlust
Einkommenssteuer
Betriebsausgaben
Grundsätzlich sind alle mit dem Betrieb zusammenhängende Ausgaben abzugsfähig.
Einkommenssteuer
Sondervorschriften
Repräsentationsaufwendungen
Geschenke an Geschäftsfreunde:
Bis 35€
Erfassung auf eigenem Konto mit Namen des Beschenkten (Ausnahme: Werbegeschenke mit geringem Wert)
Über 35€ -> gesamte Zuwendung keine Betriebsausgabe und keine Berücksichtigung der Vorsteuer.
Bewirtung von Geschäftsfreunden
70% der nachgewiesenen Bewirtungskosten, aber 100% der Vorsteuer
Angemessenheitsprüfung, maschinelle Rechnung.
Erfassung auf eigenem Konto.
Genauer Ausweis der Speisen und Trinkgelder auf dem Beleg, Namen und Anlass der Bewirtung, Ausweisung der Ust.
Einkommenssteuer
Sondervorschriften
Ehegatten-Arbeitsverhältnisse
Vertragserfordernisse:
Ehegatte formell wie fremde Arbeitskraft (schriftlicher Vertag, Lohnsteuerkarte, Führen eines Lohnkontos, Abführung von Lohnsteuer, Kirchensteuer, Sozialversicherungsbeiträgen…)
Überweisung des Lohnes grundsätzlich auf eigenes Konto.
Folgen:
Lohn, Lohnnebenkosten -> Betriebsausgaben
-> Gewinnminderung
-> Senkung des Einkommens-. bzw. Körperschaftssteuer
-> Senkung der Gewerbesteuer
-> aber evtl. Erhöhung der Einkommenssteuer
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
Abnutzbar, nicht aktivierungspflichtig:
=< 150€ -> Aufwendungen
150€ - 1000€ Afa auf 5 Jahre (Pool-AfA) oder ab 01.01.2010: 150€ - 410€ (GWG)
Abnutzbare, aktivierungspflichtige, bewegliche Anlagegüter:
Lineare AfA, Degressive AfA bis Ende 2010, Sonder-AfA, Investitionsabzugsbetrag
Abnutzbare, aktivierungspflichtige, unbewegliche Anlagegüter:
Lineare AfA
Feststellung der Einkunftshöhe
Überschusseinkünfte
z. B. Einkünfte aus:
- Vermietung und Verpachtung
- nicht selbstständiger Arbeit
- sonstige Einkünfte (z.B. Renten)
Ermittlung der Einkünfte:
Einnahmen (Geld, geldwerte Leistungen) - Werbungskosten
Werbungskosten
#Definition: Aufwendungen zur Erwerbung und Sicherung der Einnahmen.
Abziehbare Kosten:
z.T. mit Pauschbeträge s.u. -> kein Einzelnachweis notwendig.
Übersteigen die Aufwendungen den Pauschbetrag, dann ist die gesamte Summe mit Einzelnachweisen zu belegen.
Pauschbeträge, z.B.:
Werbungskostenpauschbetrag für Arbeitnehmer, 1000€
Sparerfreibetrag mit Werbungskostenpauschbetrag, 801€
Sonderausgaben
Definition:
Private Aufwendungen aus sozialen, religiösen und politischen Gründen, die keiner Einkommensart zuzuordnen sind.
Sonderausgaben
Voll abzugsfähig
Unbeschränkt abzugsfähig, z.B.:
Kirchensteuer
Mit Höchstbeträgen, z.B.:
- Spenden für kirchliche, religiöse, gemeinnützige, mildtätige wissenschaftliche Zwecke. Erste Berufsausbildung/Studium ohne Dienstverhältnis.
- Unterhaltsleistungen an den Geschiedenen
Sonderausgaben
Beschränkt abzugsfähig
Bestimmte Vorsorgeaufwendungen
- Beiträge zur Kranken-, Pflegeversicherung bis 1.900€
- Beiträge Arbeitslosen-, Unfall-, Haftpflicht-, gesetzl. Rentenversicherung, Lebensversicherungen mit mind. 12 Jahren Laufzeit, Risikolebensversicherungen.
Außergewöhnliche Belastungen
Definition
Zwangsläufige und außergewöhnliche Belastungen aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit und der gleichmäßigen Steuerbelastung.
Die zumutbare Eigenbelastung wird je nach Höhe des Einkommens abgezogen.
Außergewöhnliche Belastungen
Mit Einzelnachweis
- Nicht ersetzte Arzt-, Krankheits-, Kur-, Medikamentenkosten
- Scheidungskosten
- Beerdigungskosten, die den Wert des Nachlasses übersteigen
- Schadensersatzleistungen, wenn nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
Abzug eines Selbstbeteiligungsbeitrages als - Kinderbetreuungskosten
Außergewöhnliche Belastungen
Mit Pauschalen
- Ausbildungsfreibetrag eines volljährigen Kindes bei auswärtiger Unterbringung
- Pflegepauschbetrag
- Pauschale für Körperbehinderung
Weitere Freibeträge für die Steuerberechnung
- Altersentlastungsbetrag (7.365€)
- Kinderfreibetrag (ab 2010 -> 7.008€)
- Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Steuertarif ab 2017
Grundfreibetrag:
bis 8.820€ (Kinderfreibetrag: 4716€)
Progressivzone:
8.821€ - 54.058€
14 - 42%
Spitzensteuersatz (obere Proportionalzone):
53.666€ - 256.303€
42%
“Reichensteuer”
Ab 256.304€
45%
Bei Zusammenveranlagung:
Verdopplung der Beträge
Thesaurierte (nicht entnommene) Gewinne von Personenunternehmen (ab 01.01.08)
Auf Antrag Steuersatz von 28,25% + Soli aber bei späterer Entnahme Nachversteuerung mit 25%.
=> Liquiditäts- und evtl. Steuervorteil
Aber: nur steuerlich sinnvoll, wenn Gewinn als Eigenkapital im Betrieb belassen wird.
Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommenssteuer
Anrechnung des 3,8 fachen Gewerbesteuermessbetrages max. Gewerbesteuerbetrag nur auf Einkommenssteuer der gewerblichen Einkünfte, nicht bei Kapitalgesellschaften.
Steuerabzug bei Bauleistungen (Quellensteuerabzug)
Auftraggeber: Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts.
Auftraggeber führt 15% der Zahlung direkt an Finanzamt des Bauausführenden ab
Anrechnung bei Einkommenssteuer- und Körperschaftssteuervorauszahlungen des Bauleistenden.
Befreiung, wenn Bauleistungen < 5000€ pro Jahr u.ä. oder Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes
Solidaritätszuschlag
5,5% der Einkommenssteuer oder Körperschaftssteuer
Haushaltsnahe Aufwendungen (Handwerkerbonus)
ab 2009 für Handwerkerleistungen: Renovierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen, z.B.:
- die Modernisierung von Bad oder Küche
- Wartung, Reparatur oder Austausch der Heizung
- Malerarbeiten
- der Austausch von Bodenbelägen
- Maßnahmen an der Außenanlage wie Pflasterarbeiten oder die Neuanlage des Gartens.
Nur für Handwerksleistungen für bestehende Gebäude, nicht für Neubauten!
Bis zu 6.000€ werden mit 20% gefördert.
=> Einkommenssteuerminderung auf maximal 1.200€ pro Jahr.
Sowohl Eigentümer als auch Mieter können diesen Steuerbonus für ihre selbst genutzte Immobile, bzw. Mietwohnung und das dazugehörige Grundstück beanspruchen.
Voraussetzung für Förderung:
- Arbeitskosten und Mehrwertsteuer auf Rechnung separat ausgewiesen
- Bezahlung auf Konto des Handwerksbetriebes, keine Barzahlung
- Der Steuerbonus wird im Rahmen der Einkommenssteuererklärung nachträglich mit der festgesetzten Einkommenssteuer verrechnet.
Abgeltungssteuer ab 2009
Besteuerung von privaten Kapitaleinkünften am Entstehungsort, z.B.:
Zinsen, Dividenden
Freibetrag: 801€
Steuersatz: 25%
Verrechnung mit Einkommenssteuer sinnvoll, wenn Grenzsteuersatz < 25%
Steuerabrechnung
Veranlagung
Einzelveranlagung:
Alleinstehende
Grundtabelle
Getrennte Veranlagung:
Ehegatten auf Antrag
Grundtabelle
Zusammenveranlagung:
Ehegatten
Splittingtabelle
Prüfverfahren
Einkommenssteuer
Einkommenssteuererklärung
Prüfung der Steuererklärung durch das Finanzamt
Einkommensteuerbescheid
Vorauszahlungsbescheid
Körperschaftssteuer
Besteuerungsprinzipien
Personenunternehmen
Personenunternehmen:
Erzielter Gewinn
oder gesamter Gewinn: progressive Einkommenssteuer (=< 45%)
oder thesaurierter Teil:
Einkommenssteuer gesonderter Steuersatz (28,25%)
spätere Ausschüttung, Einkommenssteuer Nachsteuersatz (25%)
Körperschaftssteuer
Besteuerungsprinzipien
Kapitalgesellschaften
Gesamter erzielter Gewinn
Körperschaftssteuersatz 15%
Ausgeschütteter Gewinn
Abgeltungssteuer 25%
oder: progressive Einkommenssteuer, Teileinkünfteverfahren (60%) wenn Beteiligung am Unternehmen >= 25%
Bewertung von Anlagegütern
Anschaffungskosten
Alle Aufwendungen bis Anlagegut in betriebsbereiten Zustand.
Einkaufspreis netto
- Preisminderung (Preisnachlässe, Skonti)
+ Anschaffungskosten (Bezugskosten: Transport, Rollgeld, Fracht, Versicherung, Montagekosten, Zulassungsgebühr)
= Anschaffungskosten (Einstandspreis, Bezugspreis)