Häusliche Gewalt Flashcards
1
Q
Definition häusliche Gewalt im Gesetz GSG
A
- Keine Legaldefinition, - - Artikel neutral formuliert für Männer und Frauen anwendbar
- Im Rahmen familiärer oder partnerschaftlichen Beziehung (bestehende und aufgelöste Partnerschaft)
- Beeinträchtigung körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität
2
Q
Tàter ist:
A
- (Ex)Partner
- (Ex)Freund
- Verwandte
- Mitbewohner
3
Q
Unterscheidung zwischen sexueller Belästigung und häuslicher Gewalt
A
Häusliche Gewalt erfordert einen gewissen Konnex zwischen den Personen (partnerschaftliche Beziehung)
4
Q
Erfassung häuslicher Gewalt in der Schweiz Hellfeld-Statistiken
A
- PKS
- Kantonale Statistik z.B. GSG
- Alternative Statistik z.B. SUVA-Daten
5
Q
Erfassung häuslicher Gewalt in der Schweiz Dunkelfeld-Befragungen
A
- Nationale Opferbefragungen
- Befragung in Spitälern
6
Q
Straftatbestände häusliche Gewalt:
A
- Tätlichkeit
- Drohung
- Beschimpfung
7
Q
PKS: Anteil der häuslichen Gewalt
A
- Häusliche Gewalt macht einen hohen Anteil der gesamten Kriminalität aus, wenn man hier reduzieren kann, kann man das Gesamtbild verändern
- Über die Jahre ähnlicher Anteil häuslicher Gewalt, Phänomen ist eher konstant und reagiert nicht stark auf Veränderungen
8
Q
Beziehung zwischen Opfer und Täter (PKS)
A
- Ca. 50% aktuelle Paarbeziehungen
- Ca. 25% Ehemalige Partner
9
Q
Tatzeitpunkt (PKS)
A
- Peak um 19 - 20 Uhr
- Wochenende eher Sonntag
10
Q
Korrelate häuslicher Gewalt
A
Eigenschaften des Täters:
- Exzessiver Alkoholkonsum
- Gewalterfahrungen durch die Familie im Kindesalter (vgl. Bandura Lernen am Modell)
- Ausserhäussliche Gewalt (Täter sind generelll gewaltbereit)
- Migrationshintergrund: Übervertretung Ausländer aufgrund stärkerer Betroffenheit von Risikofaktoren wie mehr junge verheiratete Ausländer, finanzielle Schwierigkeiten, soziale Isolation
- Mehrfachviktimisierung: Schwere Taten weniger dafür immer wieder die gleichen Frauen betroffen aber häufiger, leichtere Taten seltener aber mehr verschiedene Frauen betroffen
11
Q
GSG: Verfahren bei Anordnung von GSG-Massnahmen / Schutzmassnahmen Dauer 14 Tage
A
- Wegweisung
- Betrtverbot
- Kontaktverbot