Häusliche Gewalt Flashcards

1
Q

Definition häusliche Gewalt im Gesetz GSG

A
  • Keine Legaldefinition, - - Artikel neutral formuliert für Männer und Frauen anwendbar
  • Im Rahmen familiärer oder partnerschaftlichen Beziehung (bestehende und aufgelöste Partnerschaft)
  • Beeinträchtigung körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität
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2
Q

Tàter ist:

A
  • (Ex)Partner
  • (Ex)Freund
  • Verwandte
  • Mitbewohner
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3
Q

Unterscheidung zwischen sexueller Belästigung und häuslicher Gewalt

A

Häusliche Gewalt erfordert einen gewissen Konnex zwischen den Personen (partnerschaftliche Beziehung)

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4
Q

Erfassung häuslicher Gewalt in der Schweiz Hellfeld-Statistiken

A
  • PKS
  • Kantonale Statistik z.B. GSG
  • Alternative Statistik z.B. SUVA-Daten
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5
Q

Erfassung häuslicher Gewalt in der Schweiz Dunkelfeld-Befragungen

A
  • Nationale Opferbefragungen

- Befragung in Spitälern

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6
Q

Straftatbestände häusliche Gewalt:

A
  • Tätlichkeit
  • Drohung
  • Beschimpfung
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7
Q

PKS: Anteil der häuslichen Gewalt

A
  • Häusliche Gewalt macht einen hohen Anteil der gesamten Kriminalität aus, wenn man hier reduzieren kann, kann man das Gesamtbild verändern
  • Über die Jahre ähnlicher Anteil häuslicher Gewalt, Phänomen ist eher konstant und reagiert nicht stark auf Veränderungen
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8
Q

Beziehung zwischen Opfer und Täter (PKS)

A
  • Ca. 50% aktuelle Paarbeziehungen

- Ca. 25% Ehemalige Partner

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9
Q

Tatzeitpunkt (PKS)

A
  • Peak um 19 - 20 Uhr

- Wochenende eher Sonntag

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10
Q

Korrelate häuslicher Gewalt

A

Eigenschaften des Täters:

  • Exzessiver Alkoholkonsum
  • Gewalterfahrungen durch die Familie im Kindesalter (vgl. Bandura Lernen am Modell)
  • Ausserhäussliche Gewalt (Täter sind generelll gewaltbereit)
  • Migrationshintergrund: Übervertretung Ausländer aufgrund stärkerer Betroffenheit von Risikofaktoren wie mehr junge verheiratete Ausländer, finanzielle Schwierigkeiten, soziale Isolation
  • Mehrfachviktimisierung: Schwere Taten weniger dafür immer wieder die gleichen Frauen betroffen aber häufiger, leichtere Taten seltener aber mehr verschiedene Frauen betroffen
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11
Q

GSG: Verfahren bei Anordnung von GSG-Massnahmen / Schutzmassnahmen Dauer 14 Tage

A
  • Wegweisung
  • Betrtverbot
  • Kontaktverbot
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