Handwerksordnung Flashcards
Definition Gewerbe
Gewinnerzielung (kein Hobby)
auf längere Dauer (kein Flohmarkt)
selbstständig
legal
Definition selbstständig
eigene Betriebsführung im eigenen Namen auf eigene Rechnung auf eigene Verantwortung eigener Gewinn/Verlust eigenes Betriebskapital
Gewerbefreiheit
jeder darf grundsätzlich ein Gewerbe betreiben
Anlage A (zulassungspflichtiges Handwerk, Eintrag in HW.Rolle) Anlage B (zulassungsfreies Handwerk, Eintrag ins Verzeichnis)
muss angemeldet werden
Handwerksordnung (HWO)
1. Sie sind Bäckermeister mit Eintragung in der Handwerksrolle; bisheriges Geschäft mit Herstellung & Verkauf von Brötchen; will erweitern auf Herstellung & Verkauf von Brezeln
- Selbiger Bäcker möchte erweitern auf Sahnetorte
- Selbiger möchte erweitern auf H.&V. von Booten; einer seiner Mitarbeiter hat Bootsbaumeister
- Selbiger möchte erweitern auf H.&V. von Leberkäsebrötchen
Was braucht er dafür?
- Diese Erweiterung gehört zum Kernbereich seines Berufsfeldes; er braucht weder einen weiteren Meister oder eine Eintragung.
- Er muss sich als Konditor in die Handwerksrolle eintragen lassen; es ist ein verwandtes Handwerk.
- Der angestellte Meister reicht wenn er als Betriebsleiter angestellt wird.
(Betriebsleiterprinzip) - Unwesentliche Tätigkeit mit kurzer anlernzeit (Kleinkram), er braucht weder Meister noch Eintragung.
Grundsatz der Gewerbeordnung
Der Grundsatz der Gewerbefreiheit wird durch die Gewerbeordnung vorgegeben; JEDER hat das Recht ein Gewerbe zu betreiben
Was ist die Grundvorraussetzung für jede Selbstständigkeit im Handwerk?
Die Eintragung bei der Handwerkskammer
Ab wann gilt die Meldepflicht eines Inhabers?
Bei Gründung, Änderung, Übernahme oder Beendigung der Tätigkeit.
Wo muss sich der Inhaber eines Betriebes melden?
- Gewerbeamt
- Handwerkskammer
- Finanzamt
- Berufsgenossenschaft