Handlungs- und Ladenvollmacht §§ 54-58 HGB Flashcards

1
Q

Definition: Handlungsvollmacht, § 54 HGB

A

Jede Vollmacht, die ein Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes erteilt, die keine Prokura ist.

Rechtsfolge: ges. Vermutung bzgl. Umfang, abhängig von d. Art der Handlungsvollmacht

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2
Q

Umfang d. Handlungsvollmacht, § 54 I Var. 1, 2 & 3

A

Geschäfte und Rechtshandlungen, die …

  1. Generalhandlungsvollmacht
    = der Betrieb eines derartigen Handelsgewerbes
  2. Arthandlungsvollmacht
    = die Vornahme derartiger Rechtsgeschäfte
  3. Spezialhandlungsvollmacht
    = das konkret übertragene RG

… gewöhnlich mit sich bringen.

derartige = keine branchefremden Geschäfte

gewöhnlich = obj. Standart d. Branche, Art u. Größe d. Betriebs berücksichtigen

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3
Q

Die Ladenvollmacht, § 56 HGB

A
  1. in Laden oder offenen Warenlager
  2. angestellt
  3. Kaufmannseigenschaft d. Vertretenen
    - > ungeschr. TB-Merkmal
  4. Gutgläubigkeit d. Vertragspartners
  5. Verkauf o. Empfangnahme
    - > kein Ankauf
  6. Gewöhnlichkeit
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