Handlungs- und Ladenvollmacht §§ 54-58 HGB Flashcards
1
Q
Definition: Handlungsvollmacht, § 54 HGB
A
Jede Vollmacht, die ein Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes erteilt, die keine Prokura ist.
Rechtsfolge: ges. Vermutung bzgl. Umfang, abhängig von d. Art der Handlungsvollmacht
2
Q
Umfang d. Handlungsvollmacht, § 54 I Var. 1, 2 & 3
A
Geschäfte und Rechtshandlungen, die …
- Generalhandlungsvollmacht
= der Betrieb eines derartigen Handelsgewerbes - Arthandlungsvollmacht
= die Vornahme derartiger Rechtsgeschäfte - Spezialhandlungsvollmacht
= das konkret übertragene RG
… gewöhnlich mit sich bringen.
derartige = keine branchefremden Geschäfte
gewöhnlich = obj. Standart d. Branche, Art u. Größe d. Betriebs berücksichtigen
3
Q
Die Ladenvollmacht, § 56 HGB
A
- in Laden oder offenen Warenlager
- angestellt
- Kaufmannseigenschaft d. Vertretenen
- > ungeschr. TB-Merkmal - Gutgläubigkeit d. Vertragspartners
- Verkauf o. Empfangnahme
- > kein Ankauf - Gewöhnlichkeit