Handelsrechtliche Vollmachten Flashcards
Prokura (Def)
§§48 ff
rechtsgeschäftlich ausdrücklich erteilte Vertretungsmacht eines Kfm. an seine Hilfsperson
Prokura Erteilung
§48 (1)
- nur durch Inhaber des HG
- nur an natürliche Person mittels ausdrücklicher Erklärung
- eintragungspflichtig, aber nur deklaratorische Wirkung
Prokura Umfang
§49 (1)
Ermächtigt zu allen Arten von Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb irgendeines HG mit sich bringt!
! grdsl. keine Veräußerung + Belastung von Grundstücken
Prokura mögliche Beschränkungen
§ 48(2) HGB: Gesamtprokura (Vier-Augen-Prinzip)
§50 (3) HGB: Filialprokura
–> sonstige Beschränkungen sind Dritten ggü. unwirksam (im Innenverhältnis möglich)
Prokura Erlöschen
- Mit Beendigung des Kausalverhältnis
- Widerruf
- Einstellung des HG / Verlust Kfm. Eingenschaft
- Tod des Prokuristen
- -> Eintragungspflichtig, aber nur deklaratorisch
Handlungsvollmacht Def
§4 ff HGB
jede rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht, die an eine Hilfsperson eines Kaufmanns erteilt wird, aber keine Prokura ist
Handlungsvollmacht Erteilung
- von Kfm selbst
- dessen Organ / gesetzlichem Vertreter
- Prokuristen
- bei Gestattung auch durch HV
- an natürliche Person / juristische Person / PersG
- durch Erklärung / bloße Duldung (weder eintragungspflichtig noch fähig)
Handlungsvollmacht Umfang
Durchführung aller branchenüblichen Rechtsgeschäfte, die der Betrieb dieses HG gewöhnlich mit sich bringt
Handlungsvollmacht Arten
- Generalhandlungsvollmacht
- Arthandlungsvollmacht
- Spezialhandlungsvollmacht
- -> sonstige Beschränkungen muss Dritter nur dann gegen sich gelten lassen, wenn er sie kannte / kennen müsste §54(3)
Handlungsvollmacht Erlöschen
- mit Beendigung Kausalverhältnis
- isolierten Widerruf (kann auch unwiderruflich erteilt werden)
- Einstellung HG / Verlust Kfm-Eigenschaft
- Tod des HV
Rechtscheinvollmacht Ladenangestellter Vss.
§56 HGB
- Angestellter im Laden, der Verkauf / Empfang tätigt, der dort gewöhnlich geschieht (Dritter im guten Glaube)
Außendienstmitarbeiter mit Abschlussvollmacht
§55 HGB
–> Außendienstmitarbeiter als Abschlussvertreter befugt, Geschäftsabschlüsse mit Wirkung für und gegen Prinzipal
Rechtsfolge Handlungsgehilfe/ Handelsvertreter/ Außendienstmitarbeiter überschreitet Vollmacht im Außendienst
–> handelt als VoV §177 BGB
Sonderreglung:
Wenn Dritten Beschränkung nicht bekannt
–> gilt als genehmigt, wenn Prinzpal nicht unverzüglich ablehnt §75h (2) i.V.m. §121 (1) BGB
Rechtsfolge Handelsvertreter überschreitet Vollmacht im Außendienst
-> handelt als VoV §177 BGB
Sonderreglung:
Wenn Dritten Beschränkung nicht bekannt
–> gilt als genehmigt, wenn Prinzpal nicht unverzüglich ablehnt §91a (2)
Außendienstarbeiter mit Vermittlungsmacht Def
Dürfen Angebote nur unterbreiten/ entgegennehmen, aber nicht annehmen