Handelsrecht Flashcards
Was versteht man unter Handelsrecht ?
=Recht der Kaufleute
- nur dann anwendbar, wenn mind. eine Seite Kaufmann ist
- Bestandteil des Privatrechtes
- Sonderregeln für privatrechtliche Verhältnisse, an denen keine Privatperson (Verbraucher) sondern Kaufleute beteiligt sind
- > weniger Schutz (zB Formerfordernisse bei Verträgen)
- > schneller und reibungsloser Ablauf
Was ist ein Handelsgewerbe
=jeder Gewerbebetrieb
- nur jemand, der Waren kauft/verkauft
- nach HGB alle Gewerbetreibenden ohne Rücksicht auf die Branche
- > Ausnahme: Kleingewerbebetriebe
Beschreibung: Gewerbe
- offen, nach außen erkennbar
- auf Dauer
- erlaubt
- auf Gewinn gerichtet,
- selbstständig-> mit Ausnahme von freien Berufen
(Arzt, RA, StB, WiP)
Beispiele “Name, Unternehmensgegenstand oder
Phantasiebegriff”
- PERSONENFIRMA, zB. Josef Schmitz oHG
- SACHFIRMA verpflichtend bei AG, KGaA sowie eG
- PHANTASIEFIRMA, zB Schöner Leben GmbH, Freudenstadt
Definition “Firmenwahrheit”
- Inhaber
- Art
- Umfang
- Rechtsnatur des Unternehmens
Definition “Firmeneinheit”
-> ein Kaufmann- für ein Unternehmen- nur eine Firma
Definition “Firmenausschließlichkeit”
-> eine neue Firma muss sich unterscheiden
Definition “Firmenbeständigkeit”
-> Fortführung der Firma bei Inhaberwechsel
Handelsregister (Begriff erklären)
- öffentliches Verzeichnis bestimmter Tatsachen, die im Handelsverkehr rechtserheblich sind
(zB Eröffnung des Insolvenzverfahrens) - Handelsregister ist frei einsehbar
Eintragungspflichtige Tatsachen
- Firma ($29 HGB)
- Erteilung/ Erlöschen von Prokura ($53 HGB)
- Gründung/ Auflösung von Kapitalges.
- Satzungsänderungen
- Stammkapital
Eintragungsfähige Tatsachen
- Vereinbarung zur Haftung bei Firmenfortführung ($25 HGB)
nicht eintragungsfähige Tatsachen
- alle übrigen, zB einfache Vollmachten
Publizitätswirkung ‘eintragungspflichtige Tatsache’
Wirkung eines Eintrags bzw, Bekanntmachung
=> nicht eingetragen:
- negative Publizität ($15 HGB)
- auf Schweigen des HR kann man sich verlassen
=> richtig eingetragen/ bekannt gemacht:
- positive Publizität ($15 HGB) - Dritter muss eingetragene Tatsache gegen sich gelten lassen
Wirkung der Publizitätswirkung bzw. einer Bekanntmachung
- HGB $15 |||
- die Eintragung ist einem Gutgläubigen gegenüber wirksam!
- Erforderlich ist, dass die Eintragung “veranlasst” wurde
- auch bei unrichtiger Eintragung ohne Bekanntmachung nur Rechtseinhaftung
Haftung für Altschulden bei Inhaberwechsel “Formen”
- Eintritt in eine bestehende OHG/KG
- Eintritt in das Geschäft eines Einzelkaufmanns
- Ausscheiden
- Inhaberwechsel durch Erbfolge
- Inhaberwechsel durch Rechtsgeschäft