Arbeitsrecht Flashcards
Systematik des Arbeiterrechtes
=> Sonderrecht der Arbeitnehmer
- Rechtsbeziehung zw. Arbeitgeber & Arbeitnehmer
- Rechtsbeziehung zw. Arbeitgeber, Arbeitgeberverbänden und Arbeitnehmerverbänden
- Rechtsbeziehung zw. Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Verbänden zum Staat
Unterteilung “Arbeitsrecht”
- > Individualarbeitsrecht: Arbeitsvertragsrecht & Arbeitsschutzgesetz
- > kollektives Arbeitsrecht: alle Regelungen, die sich auf kollektive Ausgestaltung von Arbeitsbedingungen beziehen
Hauptaufgaben im Arbeitsrecht
- Schutzfunktion
- Interessenausgleich zw. Arbeitgeber- und Arbeitnehmer
- Festlegung von Mindeststandards
Definition “Arbeitnehmer”
- Person, die aufgrund eines Vertrages für einen Anderen auf Dauer zur Arbeitsleistung verpflichtet ist
Definition “Arbeitgeber”
- Jeder, der einen Arbeitnehmer beschäftigt, (auch juristische Personen)
Definition “Arbeitsverhältnis”
- liegt vor, wenn jmd. aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienste des anderen abhängige Arbeit leistet
Definition “Arbeitsvertrag”
- privatrechtlicher Vertrag über eine abhängige DL
Aufgaben “Arbeitgeber”
- Hauptpflichten: Lohnzahlung
- Nebenpflichten: Fürsorgepflicht
- > zB. Schutz von Leben und Gesundheit
- > Schutz der Persönlichkeit
- > Schutz eingebrachter Sachen
Aufgaben “Arbeitnehmer”
- Hauptpflichten: Arbeitspflicht
- Nebenpflichten:
- > zB. Mitteilungs- & Anzeigepflicht
- > Schadensabwendungspflicht
- > Verschwiegenheitspflicht
- > Wettbewerbsverbot
Indizien für Arbeitnehmerstellung
- in Betriebsorganisation eingebunden (personell und sachlich)
- Arbeit mit Arbeitsmitteln des Auftraggebers
- inhaltlich und fachlich weisungsgebunden
- zeitlich gebunden
- Entlohnung durch festes Gehalt, Arbeitgeber führt Sozialversicherungsbeträge ab
Indizien für Selbständigkeit
- nicht inhaltlich abhängig
- eigenes unternehmerisches Risiko
- freie Zeiteinteilung
- eigene Betriebsräume etc.
Abgrenzung ‘Arbeiter, Angestellte, Beamte’
- leitende Angestellte sind Angestellte, die Arbeitgeberaufgaben wahrnehmen (Prokurist, Personalrecht)
- Beamte, Soldaten, Richter: Staatsbedienstete, deren Verhältnis zum Staat als Arbeitgeber durch Verwaltungsakt begründet wird
Definition “Individualarbeitsrecht”
=> rechtliche Beziehungen zwischen Arbeitgeber- und Nehmer
- Abschluss & Inhalt des Arbeitsvertrags
- Arbeitspflichten des Arbeitnehmers
- Lohnzahlungspflicht
- Urlaubsanspruch
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Arbeitszeiten
- Befristung des Arbeitsvertrags
- Jugendarbeitsschutz
- Kündigungsrecht
Wie wird ein Arbeitsvertrag begründet ?
- grunds. nach allgemeinen Regeln
- Besonderheit: Arbeitsvertrag kann zwar formfrei abgeschlossen werden
Anbahnung von Arbeitsverhältnissen
- Stellenausschreibung
- > Diskriminierungsverbot
- Vorstellungsgespräch
- > unzulässige Fragen
- > Offenbarungspflichten des AN
- Abschluss des Arbeitsvertrages
- > Formfreiheit
- > gegenseitiger Vertrag
Was kann in einem Arbeitsvertrag enthalten sein ?
- Arbeitsunfähigkeit und Krankheit
- Freistellung
- Nebentätigkeiten
- Überstunden
- Sachleistungen (Dienstwagen, Notebook etc.)
- Schweigepflicht und Wettbewerbsverbote
- Probezeit
Arbeitszeit
- gesetzliche Grenzen
- Umfang der Arbeitszeit ist Vertragssache
- Über- und Mehrarbeit, Nacharbeit
Befristung Arbeitsvertrag
- ohne ausdrückliche Vereinbarung ist ein Arbeitsverhältnis unbefristet
- endet also erst mit der Kündigung, Aufhebung oder dem Wegfall einer Partei
Nebenpflichten des Arbeitsvertrags
- Treuepflicht
- Verschwiegenheitspflicht
- Wettbewerbsverbot
- Fürsorgepflicht
- Beschäftigungspflicht
Leistungsstörungen des Arbeitsvertrag
1) Grundsatz ‘ohne Arbeit kein Lohn’
- Ausschluss der Leistungspflicht
- Arbeitsrechtliche Sonderregelungen
- > zB. Krankheit, vorrübergehende Verhinderungen”
- Urlaub
- Mutterschutz, Erziehungszeit
- Betriebsstörungen
- Arbeitskampf
Leistungsstörungen des Arbeitsvertrags (2)
2) Pflichtverletzung durch Arbeitnehmer (AN)
- Nichtleistung
- Schlechtleistung
1) Beendigung von Arbeitsverhältnissen
1) Beendigungsgründe
- ex tunc: Anfechtung, Nichtigkeit
- ex nunc: (Be-)Frist(-ungs)-Ende; Kündigung; Aufhebung/ Vereinbarung; Auflösung; Tod
2) Kündigungsarten
- fristlose Kündigung
- ordentliche Kündigung
- Änderungskündigung
(=Endkündigung + neues Angebot)
3) Wirksamkeitsvorraussetzungen
- Kündigungserklärung
- Schriftform (keine Begründung notwendig)
- Praxisproblem: Zugang der Willenserklärung
- Frist
- > fristlose Kündigung ($626 ||)
- > ordentliche Kündigung ($622)
- > Fristberechnung ($186)
4) “Sonderkündigungsschutz”
- > Ggf. Anhörung oder Zustimmung Dritter
- notwendig bei
- > Betrieb-/Personalräten
- > Schwerbehinderten
- > AN die Bedürftige pflegen
- > Müttern
- ohne die Beteiligung Dritter ist Kündigung zwingend unwirksam!
- zumeist bestehen bes. Verfahrensvorschriften
5) Fristlose Kündigung
a) Kündigungsgrund: “wichtiger Grund”
b) Frist (2 Wochen=Wirksamkeitsvorraussetzungen)
c) Folge
- sofortige Beendigung
- Schadensersatzanspruch ($628 BGB)
c) Selbstständigkeit der fristlosen Kündigung
Beendigung von Arbeitsverhältnisse 2.0
-> Allgemein:
1. Stufe: Kündigungsgrund “an sich”
(ist Grund an sich nicht geeignet, kann K. nicht rechtmäßig sein)
2. Stufe: Verhältnismäßigkeitsprüfung/ Interessenabwägung
-> Merke:
Kündigungen sind immer anhand des Einzelfalls zu prüfen!
6) Ordentliche Kündigung
a) möglich: Erklärung + Zugang + Frist
- > Arbeitsverhältnis endet mit Auslaufen der KF
b) Kündigungsschutz
6) Ordentliche Kündigung 2.0
aa) Allgemeiner Kündigungsschutz
- Sittenwidrigkeit, Treuwidrigkeit ($$138, 242)
- Verstoß gegen gesetzliches Verbot ($134)
bb) Kündigungsschutz nach KSchG
- “soziale Rechtfertigung”
- > Abwägung privater gg betriebl. Interesse vor dem Hintergrund der vertraglichen Bedingungen
6) Zusammenfassung (ordentliche Kündigung)
- Unterscheidung zwischen Betriebs-, Personen- und Verhaltens- bedingter Kündigung
- Prognosenprinzip
- > steht Grund der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses auch in Zukunft entgegen ?
- > Abmahnungen dienen der Objektivierung der negativen Prognose
- Ultima-Ratio-Prinzip/ Verhältnismäßigkeitsprinzip, erfordert u.a.
- > Interessenabwägung bei vh.bed. und pers.bed. Kündigungen
- > Sozialauswahl bei betr.bed. Kündigung
7) Personenbedingte Kündigung
- (“Mangel an persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten”)
- bei Krankheit 3-stufiges Prüfungsschema des BAG
- analog diesem Schema bei anderen personenbedingten Kündigungsgründen
8) Verhaltensbedingte Kündigungen
a) Vertragswidriges Verhalten + Störung (inkl. Wiederholungsgefahr)
- erhebliche Verletzungen von Haupt- & Nebenpflichten
b) Willensgesteuertes Verhalten; grds. kein Vorsatz notwendig
c) Verhältnismäßigkeit
- Abmahnung
8) c) Abmahnung
- gesetzlich nicht geregelt
- formfrei (wg. Beweisform Schriftform sinnvoll!)
- 3 wesentliche Kriterien:
1) Fehlverhalten muss konkret beschrieben werden
2) korrektes Alternativverhalten ist zu beschreiben
3) Warnfunktion (“gelbe Karte”)
- > keine “leere” Drohungen aussprechen!
9) betriebsbedingte Kündigungen
a) gesetzlicher Rahmen
b) außer- oder innerbetriebliche Ursachen + unternehmerische Entscheidung
10) Wiedereinstellungsanspruch
- aus Verteidigung