Arbeitsrecht Flashcards
1
Q
Systematik des Arbeiterrechtes
A
=> Sonderrecht der Arbeitnehmer
- Rechtsbeziehung zw. Arbeitgeber & Arbeitnehmer
- Rechtsbeziehung zw. Arbeitgeber, Arbeitgeberverbänden und Arbeitnehmerverbänden
- Rechtsbeziehung zw. Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Verbänden zum Staat
2
Q
Unterteilung “Arbeitsrecht”
A
- > Individualarbeitsrecht: Arbeitsvertragsrecht & Arbeitsschutzgesetz
- > kollektives Arbeitsrecht: alle Regelungen, die sich auf kollektive Ausgestaltung von Arbeitsbedingungen beziehen
3
Q
Hauptaufgaben im Arbeitsrecht
A
- Schutzfunktion
- Interessenausgleich zw. Arbeitgeber- und Arbeitnehmer
- Festlegung von Mindeststandards
4
Q
Definition “Arbeitnehmer”
A
- Person, die aufgrund eines Vertrages für einen Anderen auf Dauer zur Arbeitsleistung verpflichtet ist
5
Q
Definition “Arbeitgeber”
A
- Jeder, der einen Arbeitnehmer beschäftigt, (auch juristische Personen)
6
Q
Definition “Arbeitsverhältnis”
A
- liegt vor, wenn jmd. aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienste des anderen abhängige Arbeit leistet
7
Q
Definition “Arbeitsvertrag”
A
- privatrechtlicher Vertrag über eine abhängige DL
8
Q
Aufgaben “Arbeitgeber”
A
- Hauptpflichten: Lohnzahlung
- Nebenpflichten: Fürsorgepflicht
- > zB. Schutz von Leben und Gesundheit
- > Schutz der Persönlichkeit
- > Schutz eingebrachter Sachen
9
Q
Aufgaben “Arbeitnehmer”
A
- Hauptpflichten: Arbeitspflicht
- Nebenpflichten:
- > zB. Mitteilungs- & Anzeigepflicht
- > Schadensabwendungspflicht
- > Verschwiegenheitspflicht
- > Wettbewerbsverbot
10
Q
Indizien für Arbeitnehmerstellung
A
- in Betriebsorganisation eingebunden (personell und sachlich)
- Arbeit mit Arbeitsmitteln des Auftraggebers
- inhaltlich und fachlich weisungsgebunden
- zeitlich gebunden
- Entlohnung durch festes Gehalt, Arbeitgeber führt Sozialversicherungsbeträge ab
11
Q
Indizien für Selbständigkeit
A
- nicht inhaltlich abhängig
- eigenes unternehmerisches Risiko
- freie Zeiteinteilung
- eigene Betriebsräume etc.
12
Q
Abgrenzung ‘Arbeiter, Angestellte, Beamte’
A
- leitende Angestellte sind Angestellte, die Arbeitgeberaufgaben wahrnehmen (Prokurist, Personalrecht)
- Beamte, Soldaten, Richter: Staatsbedienstete, deren Verhältnis zum Staat als Arbeitgeber durch Verwaltungsakt begründet wird
13
Q
Definition “Individualarbeitsrecht”
A
=> rechtliche Beziehungen zwischen Arbeitgeber- und Nehmer
- Abschluss & Inhalt des Arbeitsvertrags
- Arbeitspflichten des Arbeitnehmers
- Lohnzahlungspflicht
- Urlaubsanspruch
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Arbeitszeiten
- Befristung des Arbeitsvertrags
- Jugendarbeitsschutz
- Kündigungsrecht
14
Q
Wie wird ein Arbeitsvertrag begründet ?
A
- grunds. nach allgemeinen Regeln
- Besonderheit: Arbeitsvertrag kann zwar formfrei abgeschlossen werden
15
Q
Anbahnung von Arbeitsverhältnissen
A
- Stellenausschreibung
- > Diskriminierungsverbot
- Vorstellungsgespräch
- > unzulässige Fragen
- > Offenbarungspflichten des AN
- Abschluss des Arbeitsvertrages
- > Formfreiheit
- > gegenseitiger Vertrag