Gesellschaft und Firma Flashcards
1
Q
Einführung
A
- KM führt Handelsgeschäfte unter Firma:
- > Name ist der, unter dem er Geschäfte betreibt
- durch Eintragung im HR Schutz der Firma
- HR öffentl. Register beim Amtsgericht
2
Q
Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen
A
- für Sicherheit und Transparenz
- Firma und Rechtsform
- Sitz des Unternehmens, Registergericht und Nummer
- bei Kapitalgesellschaften: Zusätzlich Name d. Geschäftsführer/ Vorstände und Vorsitzender des Aufsichtsrates
3
Q
Eine Firma muss:
A
- die Rechtsform enthalten
- zur Kennzeichnung des KM geeignet sein (Namensfkt)
- keine irreführenden Angaben enthalten
- sich von allen anderen Firmen in Gemeinde klar unterscheiden
4
Q
Definition “Einzelkaufmann”
A
- Einzelunternehmer (natürliche Person ist KM)
- Personenfirma
- “eingetragener Kaufmann, -frau” (e.K.,e.Kfm,e.Kfr.)
- trifft Entscheidungen allein!
- volle Haftung mit dem gesamten (Privat)vermögen!
5
Q
Definition “Einzelunternehmen”
A
- haftet mit Geschäftskapital
- > Privatvermögen
- > Kredit (mit Vermögenslage verbunden)
- Haftung unbeschränkt dem Unternehmer zugestanden
- Familienname + Vorname des Unternehmens
6
Q
Definition “Personengesellschaften”
A
- mind. einer der Gesellschafter haftet unbegrenzt mit gesamten Vermögen
- Gesellschafter = an Geschäftsführung beteiligt
- G. haben Anspruch auf Beteiligung am Gewinn
- Mitgliedschaft nicht frei übertragbar
- GbR, OHG, KG
7
Q
Definition “stille Gesellschaft”
A
- KAPITAL fließt in Unternehmen
- > von stillem Gesellschafter (Geldgeber)
- Gesellschafter hat kein Mitspracherecht bei Geschäftsführung, aber kann Bücher & Geschäftspapiere einsehen
- Beteiligung ohne Befugnisse
8
Q
Definition “Gesellschaft bürgerlichen Rechts” (GbR)
A
- mit Handschlag ohne Formalitäten nach BGB
- Verabredungen, gemeinsamen Zweck zu fördern
- alle BGB-Gesellschafter haften mit Privatvermögen
- alle Gesellschafter führen Geschäfte gemeinsam
- BGB-Ges. ist kein Handelsgewerbe, das auf Gewinn aus ist. Daher kein Kaufmann; HGB gilt nicht
- keine Eintragung in öffentl. Register
- Praxisgemeinschaft
9
Q
Aufbau GbR
A
- Vereinigung der juristischen Personen
- Haftung
=> unbeschränkt und solidarisch, d.h. mit eigenem Vermögen - Gesellschaftsverträge
=> enthält Gesellschafter, Laufzeit, Ziel der Gesellschafter
10
Q
Definition “offene Handelsgesellschaft (OHG)”
A
- formloser Gesellschaftsvertrag
- zum gemeinsamen Betreiben eines Handelsgeschäft
- tritt unter einer Firma auf
- zusätzlich haften alle Gesellschafter persönlich unbegrenzt
- gemeinsame Geschäftsführung, aber
- jeder Gesellschafter kann einzeln nach außen vertreten
11
Q
Aufbau OHG
A
- Gründung durch einen Vertrag, von mind. 2 Gesellschaftern
- Haftung durch betriebl. & privates Vermögen eines jeden Gesellschafters
- nicht körperschaftssteuerpflichtig oder einkommensteuerpflichtig
- Einkommenssteuerpflichtig sind Gewinne der Gesellschafter
12
Q
Definition “Kommanditgesellschaft (KG)”
A
- Gesellschafter haftet persönlich unbegrenzt
- andere haften persönlich auf Summe begrenzt (Kommandist)
- I.d.R. zahlt Kommanditist seine Haftsumme in die KG ein
- Geschäftsführung und Vertretung nur durch den oder die Komplementäre (phG)
13
Q
Aufbau KG
A
- Gründung durch einen Vertrag von mind. 2 Gesellschaftern
-> Komplementär: min. 1 vollhaftender Gesellschafter hat
Leistungsbefugnis
-> Kommanditist: min. 1 teilhaftender Gesellschafter, hat
Kontrollbefugnis - weder Einkommens- noch körperschaftssteuerpflichtig
- Gesellschafter sind mit Einkommen Einkommenssteuerpflichtig
14
Q
Definition “Kapitalgesellschaften”
A
- Gesellschafter zahlen Kapital ein
- Gesellschafter haften nicht persönlich für Verbindlichkeit oder Verluste der Firma
- Bonität hängt vom Firmenvermögen ab
- Geschäftsführung/ Vertretung nach außen sind unabhängig von Gesellschafterrolle
- Gesellschafter können wechseln/ austreten ohne Auswirkung auf die Firma
- GmbH, AG
15
Q
Definition “Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)”
A
- ein einziger Gesellschafter reicht
- Stammkapital mind. 25.000 Euro
- Gründung durch notarielle Ges.-Vertrag und Eintragung ins HR
- Gesellschafter: bestellen eine natürliche Person als Geschäftsführer
- Kapital darf nicht mutwillig ausgehöhlt werden