Gute wissenschaftliche Praxis Flashcards
Was sind Merkmale guter wissenschaftlicher Praxis?
Lege artis (nach den Regeln der Kunst)
Einhaltung ethnischer Standards
Sicherung und Aufbewahrung von primärdaten
Ständiges anzweifeln der eigenen Ergebnisse
Zusammenarbeit in Arbeitsgruppen
Ehrlichkeit
Achtung vor fremden geistigen Eigentum
Wissenschaftliches Fehlverhalten I
Falschangaben durch erfinden von Daten oder verfälschen von Daten und Quellen
ZB. durch:
Unterdrücken relevanter Quellen
Manipulation der Quellen
Auswählen unerwünschter Ergebnisse
Unrichtige Angaben
Wissenschaftliches Fehlverhalten II
Verletzung geistigen Eigentums in Bezug auf von jemand anderem geschaffene Werke, Erkenntnisse oder Forschungsansätze
ZB. durch:
Ideendiebstahl
Anmaßung Autoren-oder Mitautorenschaft
Unbefugte Veröffentlichung
Wissenschaftliches Fehlverhalten III
Beeinträchtigung der Forschungsarbeit anderer durch Sabotage
ZB. durch:
Beschädigen, Zerstören von Versuchsanordnungen, Geräten, Unterlahen etc.
Verstellen oder entwenden von Literatur oder Datensätzen
Vernichten oder Weitergabe von Forschungsmaterial
Was gilt für Publikationen?
Ergebnisse sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen
Alle Autoren in Reihenfolge angeben
Fehler nach Publikation müssen ausgebessert werden
Wann wird jemand als Autor genannt ?
Wenn:
Einleitende Initiative zur wissenschaftlichen Arbeit kam und ein substanzieller Beitrag dazu geleistet wurde
An Erhebung, Verarbeitung und Formatierung der Daten beleidigt war
An Konzeption oder Revision des Manuskripts beteiligt war
Welche Verantwortung wird in der Studie gegenüber den Teilnehmern getragen?
Keine Verfahren zum Nachteil der Versuchsperson
Keine Verfahren über die Psychologen keine Kompetenz haben
Keine Übertragung der Verantwortung an fachfremde Personen
Informationen und Einverständnis der teilnehmenden
Teilnahme freiwillig
Keine übermäßigen Belohnungen
Umfangreiche Aufklärung (Zweck, Dauer, Unannehmlichkeiten etc)
Einverständnis zu Bild und Ton
Keine negativen Auswirkungen auf Teilnehmer die abbrechen möchten
Was gilt für die Täuschung?
Nur wenn wissenschaftlichen Nutzen hat und keine anderen Alternativen
Nicht wenn schmerzen oder emotionale Belastung zur Folge hat
VP muss so bald wie möglich darüber aufgeklärt werden und hat recht Daten zurückzuziehen