Grundrechte Flashcards

1
Q

Tatsachenbehauptung

A

Äußerung, die dem Beweis zugänglich ist

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2
Q

Moderner Eingriffsbegriff

A

Durch staatliches Verhalten wird die Ausübung eines grundrechtlich geschützten Verhaltens zumindest erschwert UND ist dem Staat zurechenbar

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3
Q

Objektiv berufsregelnde Tendenz

A

Eine Maßnahme hat objektiv berufsregelnde Tendenz, wenn sie im Schwerpunkt Tätigkeiten betrifft, die auch beruflich ausgeübt werden können

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4
Q

Klassischer Eingriffsbegriff

A

Finaler, unmittelbarer Eingriff in Form eines verbindlichen Rechtsaktes, der mit Zwang durchgesetzt werden kann

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5
Q

Versammlung

A

Körperliche Zusammenkunft mehrerer Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks bei innerer Verbundenheit

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6
Q

Meinung

A

Werturteil, welches durch Elemente der Stellungnahme/des Dafürhaltens und Meinens im Rahmen einer geistigen Auseinandersetzung geprägt ist

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7
Q

Tatsachen

A

Vorgänge oder Zustände der Vergangenheit und Gegenwart, die dem Beweis zugänglich sind

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8
Q

Forum internum

A

Recht, eine religiöse oder areligiöse Überzeugung zu bilden und zu haben

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9
Q

Forum externum

A

Recht, sich zu diesen Überzeugungen zu bekennen, danach zu handeln und diese zu verbreiten

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10
Q

Glaube

A

Jede religiöse und weltanschauliche Überzeugung von der Stellung des Menschen in der Welt und seiner Beziehung zu höheren Mächten und tieferen Seinsschichten

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11
Q

Religionsausübung

A

Jedes glaubens- oder weltanschaulich motivierte Denken, Reden oder Handeln

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12
Q

Eltern

A

Leibliche Mutter und Vater, darüber hinaus nach Kindswohl ggf möglich: Scheinvater

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13
Q

Schule

A

Auf gewisse Dauer ausgerichtete, an fester Stätte, in überlieferten Formen organisierte Einrichtung der Erziehung und des Unterrichts, die durch planmäßige und methodische Unterweisung eines größeren Personenkreises in einer Mehrzahl allgemeinbildender oder berufsbildender Fächer Bildungs- und Erziehungsziele zu verwirklichen bestrebt ist und die nach Sprachsinn und allgemeiner Auffassung als Schule angesehen wird

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14
Q

Ehe

A

(Noch) BVerfG: Vereinigung eines Mannes und einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft, in der sie als gleichberechtigte Partner ihr Zusammenleben frei ausgestalten können

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15
Q

Familie

A

Natürliche Lebens- und Erziehungsgemeinschaft von Eltern und Kindern

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16
Q

Pflege (Art. 6 II)

A

Sorge für das körperliche Wohl, Ernährung, Gesundheit und Vermögen

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17
Q

Erziehung (Art. 6 II)

A

Sorge für die seelische und geistige Entwicklung des Kindes sowie die Vermittlung von Wissen und Wertorientierung

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18
Q

Beruf

A

Jede auf Dauer angelegte Tätigkeit, die der Schaffung oder Erhaltung einer Lebensgrundlage dient

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19
Q

Ausbildung

A

Nur die berufsbezogene Ausbildung

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20
Q

Berufsausübungsregel

A

Beschränkt die Ausübung des Berufs in bestimmten Formen oder Ausdrucksarten

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21
Q

Subjektive Berufswahlbeschränkung

A

Berufswahl wird an das Vorliegen bestimmter subjektiver Voraussetzungen geknüpft, z.B. Qualifikation, Kenntnisse, Abschlüsse

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22
Q

Objektive Berufswahlbeschränkung

A

Berufswahl ist an objektive, dem Bewerber entzogene Kriterien geknüpft, die nicht mit seiner Qualifikation zusammenhängen, z.B. Bedürfnisklauseln

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23
Q

Gewissensentscheidung

A

Ein unmittelbar evidentes Gebot unbedingten Sollens, das den Charakter eines unabweisbaren, den Ernst eines die ganze Persönlichkeit ergreifenden ergreifenden sittlichen Gebots trägt

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24
Q

Kriegsdienst mit der Waffe

A

Nicht nur Dienst im Verteidigungsfall, sondern auch die Ausbildung an der Waffe zu Friedenszeiten

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25
Q

Religionsgesellschaft

A

Verband, der die Angehörigen ein und desselben Glaubensbekenntnisses zu allseitiger Erfüllung der durch das gemeinsame Bekenntnis gestellten Aufgaben zusammenfasst

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26
Q

Willkürformel

A

Willkürlich ist eine Ungleichbehandlung, wenn sich für sie keine vernünftigen Erwägungen finden lassen, die sich aus der Natur der Sache ergeben oder auf andere Weise einleuchtend sind

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27
Q

Neue Formel

A

Es wird zwischen Gruppen/Personen differenziert, obwohl keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können

28
Q

Presse

A

Alle zur Verbreitung gegenüber der Allgemeinheit geeigneten und bestimmten Druckerzeugnisse, darüber hinaus aber auch der Inbegriff der Personen, Institutionen und Unternehmen, die über gedrucktes Papier oÄ einen Beitrag zu öffentlicher Information und Meinungsbildung leisten

29
Q

Rundfunk

A

Übermittlung von Gedankeninhalten an die Allgemeinheit durch Funktechnik, die eine Darbietung von besonderer Meinungsrelevanz darstellt

30
Q

Film

A

Bildträger, die durch Projektion der Öffentlichkeit vorgeführt werden

31
Q

Unmittelbarer Berufsbezug

A

Die Regelung bezieht sich unmittelbar auf die Berufsausübung als solche

32
Q

Materieller Kunstbegriff

A

Künstlerische Betätigung ist jedes freie, schöpferische Gestalten, in dem Eindrücke, Erfahrungen, Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zu unmittelbarer Anschauung gebracht werden, Ausdruck der individuellen Persönlichkeit des Künstlers

33
Q

Formaler Kunstbegriff

A

Zuordnung zu einem bestimmten Werktyp

34
Q

Offener Kunstbegriff

A

Kunst ist künstlerische Äußerung, die wegen der Mannigfaltigkeit ihres Aussagegehalts einer fortgesetzten Interpretation zugänglich und der dadurch immer weiterreichende Bedeutung entnommen werden kann, so dass sich eine praktisch unerschöpfliche, vielstufige Informationsvermittlung ergibt

35
Q

Werkbereich künstlerischer Betätigung

A

Prozess des Schöpfens und Gestaltens an sich, insb. Herstellung, aber auch Idee und Vorbereitung

36
Q

Wirkbereich künstlerischer Betätigung

A

Die Darbietung und das Inverkehrbringen des Werkes

37
Q

Wissenschaft

A

Alles, was nach Inhalt und Form als ernsthafter planmäßiger Versuch zur Ermittlung der Wahrheit anzusehen ist

38
Q

Wissenschaftliche Forschung

A

Geistige Tätigkeit mit dem Ziel, in methodischer, systematischer und nachprüfbarer Weise neue Erkenntnisse zu gewinnen

39
Q

Wissenschaftliche Lehre

A

Wissenschaftlich fundierte Übermittlung der durch die Forschung gewonnenen Erkenntnisse

40
Q

Wesensmerkmale Eigentum

A

Privatnützigkeit, Verfügungsbefugnis, Rechtsnachfolgegarantie

41
Q

Schutzbereich Eigentum

A

Konkrete vermögenswerte Rechtspositionen, die dem Berechtigten von der Rechtsordnung zugewiesen sind und zur Ausübung nach eigenverantwortlicher Entscheidung zum privaten Nutzen zur Verfügung stehen

42
Q

Erbrecht

A

Recht des Erblassers, sein Vermögen an denjenigen zu überlassen, an den er will, aber auch das Recht des Erben mit Tod des Erblassers in dessen vermögensrechtliche Positionen einzutreten

43
Q

Enteignung

A

Jeder hoheitliche Zugriff, der auf die vollständige oder partielle Entziehung konkreter subjektiver, durch Art. 14 I 1 gewährleisteter Rechtspositionen zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben gerichtet ist und zugleich Güterbeschaffung zugunsten der öffentlichen Hand darstellt

44
Q

Entziehung (Enteignung)

A

Auflösung der rechtlichen Zuordnung eines eigentumsrechtlich geschützten Vermögensgegenstandes zum bisherigen Rechtsinhaber

45
Q

Inhalts- und Schrankenbestimmung

A

Festlegung der Rechte und Pflichten hinsichtlich solcher Rechtsgüter, die als Eigentum im Sinne der Verfassung zu verstehen sind durch Gesetz

46
Q

Inhaltsbestimmung

A

Festlegung der Befugnisse, die dem Eigentümer im Bezug auf seine Rechtsposition zustehen

47
Q

Schrankenbestimmung

A

Begründung von Handlungs-, Duldungs- oder Unterlassungspflichten

48
Q

Briefgeheimnis

A

Brieflicher Verkehr

49
Q

Brief

A

Jede den mündlichen Verkehr ersetzende schriftliche Nachricht in beliebiger Schrift- und Vervielfältigungsart

50
Q

Postgeheimnis

A

Vorgang der Kommunikationsübermittlung von körperlicher Nachrichtenübermittlung

51
Q

Telekommunikation

A

Unkörperliche Übermittlung von Informationen an individuelle Empfänger mit Hilfe des Telekommunikationsverkehrs, die Informationen werden am Empfangsort wiedererzeugt

52
Q

Wohnsitz

A

Ort der ständigen Niederlassung mit dem Willen, sich dauerhaft an diesem Ort aufzuhalten

53
Q

Wohnung

A

Räume, die durch räumliche Abschirmung der allgemeinen Zugänglichkeit entzogen sind und als Stätte des privaten Lebens dienen

54
Q

Briefgeheimnis

A

Brieflicher Verkehr

55
Q

Brief

A

Jede den mündlichen Verkehr ersetzende schriftliche Nachricht in beliebiger Schrift- und Vervielfältigungsart

56
Q

Postgeheimnis

A

Vorgang der Kommunikationsübermittlung von körperlicher Nachrichtenübermittlung

57
Q

Telekommunikation

A

Unkörperliche Übermittlung von Informationen an individuelle Empfänger mit Hilfe des Telekommunikationsverkehrs, die Informationen werden am Empfangsort wiedererzeugt

58
Q

Wohnsitz

A

Ort der ständigen Niederlassung mit dem Willen, sich dauerhaft an diesem Ort aufzuhalten

59
Q

Wohnung

A

Räume, die durch räumliche Abschirmung der allgemeinen Zugänglichkeit entzogen sind und als Stätte des privaten Lebens dienen

60
Q

Vereinigung

A

Jeder Zusammenschluss einer Mehrheit natürlicher und juristischer Personen für längere Zeit zu einem gemeinsamen Zweck, die sich einer organisierten Willensbildung unterwerfen

61
Q

Organisierte Willensbildung

A

Gewisses Maß an verfestigten Entscheidungs- und Handlungsstrukturen

62
Q

Objektformel

A

Menschenwürde ist betroffen, wenn der konkrete Mensch zum Objekt, zu einem bloßen Mittel, zur vertretbaren Größe herabgewürdigt wird und dadurch seine Subjektqualität verliert

63
Q

Verfassungsmäßige Ordnung, Art. 2 I

A

Alle formell und materiell verfassungsmäßigen Rechtssätze

64
Q

Rechte anderer, Art. 2 I

A

Alle subjektiven Rechte natürlicher oder juristischer Personen des Privatrechts

65
Q

Sittengesetz, Art. 2 I

A

Grundlegende, allgemein anerkannte sozial-ethische Wertvorstellungen

66
Q

Fortbewegungsfreiheit, Art. 2 II

A

Recht, seinen Aufenthaltsort verlassen zu können, Schutz vor direkten Einwirkungen