Grundrechte Flashcards

1
Q

Tatsachenbehauptung

A

Äußerung, die dem Beweis zugänglich ist

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2
Q

Moderner Eingriffsbegriff

A

Durch staatliches Verhalten wird die Ausübung eines grundrechtlich geschützten Verhaltens zumindest erschwert UND ist dem Staat zurechenbar

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3
Q

Objektiv berufsregelnde Tendenz

A

Eine Maßnahme hat objektiv berufsregelnde Tendenz, wenn sie im Schwerpunkt Tätigkeiten betrifft, die auch beruflich ausgeübt werden können

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4
Q

Klassischer Eingriffsbegriff

A

Finaler, unmittelbarer Eingriff in Form eines verbindlichen Rechtsaktes, der mit Zwang durchgesetzt werden kann

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5
Q

Versammlung

A

Körperliche Zusammenkunft mehrerer Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks bei innerer Verbundenheit

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6
Q

Meinung

A

Werturteil, welches durch Elemente der Stellungnahme/des Dafürhaltens und Meinens im Rahmen einer geistigen Auseinandersetzung geprägt ist

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7
Q

Tatsachen

A

Vorgänge oder Zustände der Vergangenheit und Gegenwart, die dem Beweis zugänglich sind

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8
Q

Forum internum

A

Recht, eine religiöse oder areligiöse Überzeugung zu bilden und zu haben

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9
Q

Forum externum

A

Recht, sich zu diesen Überzeugungen zu bekennen, danach zu handeln und diese zu verbreiten

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10
Q

Glaube

A

Jede religiöse und weltanschauliche Überzeugung von der Stellung des Menschen in der Welt und seiner Beziehung zu höheren Mächten und tieferen Seinsschichten

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11
Q

Religionsausübung

A

Jedes glaubens- oder weltanschaulich motivierte Denken, Reden oder Handeln

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12
Q

Eltern

A

Leibliche Mutter und Vater, darüber hinaus nach Kindswohl ggf möglich: Scheinvater

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13
Q

Schule

A

Auf gewisse Dauer ausgerichtete, an fester Stätte, in überlieferten Formen organisierte Einrichtung der Erziehung und des Unterrichts, die durch planmäßige und methodische Unterweisung eines größeren Personenkreises in einer Mehrzahl allgemeinbildender oder berufsbildender Fächer Bildungs- und Erziehungsziele zu verwirklichen bestrebt ist und die nach Sprachsinn und allgemeiner Auffassung als Schule angesehen wird

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14
Q

Ehe

A

(Noch) BVerfG: Vereinigung eines Mannes und einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft, in der sie als gleichberechtigte Partner ihr Zusammenleben frei ausgestalten können

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15
Q

Familie

A

Natürliche Lebens- und Erziehungsgemeinschaft von Eltern und Kindern

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16
Q

Pflege (Art. 6 II)

A

Sorge für das körperliche Wohl, Ernährung, Gesundheit und Vermögen

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17
Q

Erziehung (Art. 6 II)

A

Sorge für die seelische und geistige Entwicklung des Kindes sowie die Vermittlung von Wissen und Wertorientierung

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18
Q

Beruf

A

Jede auf Dauer angelegte Tätigkeit, die der Schaffung oder Erhaltung einer Lebensgrundlage dient

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19
Q

Ausbildung

A

Nur die berufsbezogene Ausbildung

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20
Q

Berufsausübungsregel

A

Beschränkt die Ausübung des Berufs in bestimmten Formen oder Ausdrucksarten

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21
Q

Subjektive Berufswahlbeschränkung

A

Berufswahl wird an das Vorliegen bestimmter subjektiver Voraussetzungen geknüpft, z.B. Qualifikation, Kenntnisse, Abschlüsse

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22
Q

Objektive Berufswahlbeschränkung

A

Berufswahl ist an objektive, dem Bewerber entzogene Kriterien geknüpft, die nicht mit seiner Qualifikation zusammenhängen, z.B. Bedürfnisklauseln

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23
Q

Gewissensentscheidung

A

Ein unmittelbar evidentes Gebot unbedingten Sollens, das den Charakter eines unabweisbaren, den Ernst eines die ganze Persönlichkeit ergreifenden ergreifenden sittlichen Gebots trägt

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24
Q

Kriegsdienst mit der Waffe

A

Nicht nur Dienst im Verteidigungsfall, sondern auch die Ausbildung an der Waffe zu Friedenszeiten

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25
Religionsgesellschaft
Verband, der die Angehörigen ein und desselben Glaubensbekenntnisses zu allseitiger Erfüllung der durch das gemeinsame Bekenntnis gestellten Aufgaben zusammenfasst
26
Willkürformel
Willkürlich ist eine Ungleichbehandlung, wenn sich für sie keine vernünftigen Erwägungen finden lassen, die sich aus der Natur der Sache ergeben oder auf andere Weise einleuchtend sind
27
Neue Formel
Es wird zwischen Gruppen/Personen differenziert, obwohl keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können
28
Presse
Alle zur Verbreitung gegenüber der Allgemeinheit geeigneten und bestimmten Druckerzeugnisse, darüber hinaus aber auch der Inbegriff der Personen, Institutionen und Unternehmen, die über gedrucktes Papier oÄ einen Beitrag zu öffentlicher Information und Meinungsbildung leisten
29
Rundfunk
Übermittlung von Gedankeninhalten an die Allgemeinheit durch Funktechnik, die eine Darbietung von besonderer Meinungsrelevanz darstellt
30
Film
Bildträger, die durch Projektion der Öffentlichkeit vorgeführt werden
31
Unmittelbarer Berufsbezug
Die Regelung bezieht sich unmittelbar auf die Berufsausübung als solche
32
Materieller Kunstbegriff
Künstlerische Betätigung ist jedes freie, schöpferische Gestalten, in dem Eindrücke, Erfahrungen, Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zu unmittelbarer Anschauung gebracht werden, Ausdruck der individuellen Persönlichkeit des Künstlers
33
Formaler Kunstbegriff
Zuordnung zu einem bestimmten Werktyp
34
Offener Kunstbegriff
Kunst ist künstlerische Äußerung, die wegen der Mannigfaltigkeit ihres Aussagegehalts einer fortgesetzten Interpretation zugänglich und der dadurch immer weiterreichende Bedeutung entnommen werden kann, so dass sich eine praktisch unerschöpfliche, vielstufige Informationsvermittlung ergibt
35
Werkbereich künstlerischer Betätigung
Prozess des Schöpfens und Gestaltens an sich, insb. Herstellung, aber auch Idee und Vorbereitung
36
Wirkbereich künstlerischer Betätigung
Die Darbietung und das Inverkehrbringen des Werkes
37
Wissenschaft
Alles, was nach Inhalt und Form als ernsthafter planmäßiger Versuch zur Ermittlung der Wahrheit anzusehen ist
38
Wissenschaftliche Forschung
Geistige Tätigkeit mit dem Ziel, in methodischer, systematischer und nachprüfbarer Weise neue Erkenntnisse zu gewinnen
39
Wissenschaftliche Lehre
Wissenschaftlich fundierte Übermittlung der durch die Forschung gewonnenen Erkenntnisse
40
Wesensmerkmale Eigentum
Privatnützigkeit, Verfügungsbefugnis, Rechtsnachfolgegarantie
41
Schutzbereich Eigentum
Konkrete vermögenswerte Rechtspositionen, die dem Berechtigten von der Rechtsordnung zugewiesen sind und zur Ausübung nach eigenverantwortlicher Entscheidung zum privaten Nutzen zur Verfügung stehen
42
Erbrecht
Recht des Erblassers, sein Vermögen an denjenigen zu überlassen, an den er will, aber auch das Recht des Erben mit Tod des Erblassers in dessen vermögensrechtliche Positionen einzutreten
43
Enteignung
Jeder hoheitliche Zugriff, der auf die vollständige oder partielle Entziehung konkreter subjektiver, durch Art. 14 I 1 gewährleisteter Rechtspositionen zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben gerichtet ist und zugleich Güterbeschaffung zugunsten der öffentlichen Hand darstellt
44
Entziehung (Enteignung)
Auflösung der rechtlichen Zuordnung eines eigentumsrechtlich geschützten Vermögensgegenstandes zum bisherigen Rechtsinhaber
45
Inhalts- und Schrankenbestimmung
Festlegung der Rechte und Pflichten hinsichtlich solcher Rechtsgüter, die als Eigentum im Sinne der Verfassung zu verstehen sind durch Gesetz
46
Inhaltsbestimmung
Festlegung der Befugnisse, die dem Eigentümer im Bezug auf seine Rechtsposition zustehen
47
Schrankenbestimmung
Begründung von Handlungs-, Duldungs- oder Unterlassungspflichten
48
Briefgeheimnis
Brieflicher Verkehr
49
Brief
Jede den mündlichen Verkehr ersetzende schriftliche Nachricht in beliebiger Schrift- und Vervielfältigungsart
50
Postgeheimnis
Vorgang der Kommunikationsübermittlung von körperlicher Nachrichtenübermittlung
51
Telekommunikation
Unkörperliche Übermittlung von Informationen an individuelle Empfänger mit Hilfe des Telekommunikationsverkehrs, die Informationen werden am Empfangsort wiedererzeugt
52
Wohnsitz
Ort der ständigen Niederlassung mit dem Willen, sich dauerhaft an diesem Ort aufzuhalten
53
Wohnung
Räume, die durch räumliche Abschirmung der allgemeinen Zugänglichkeit entzogen sind und als Stätte des privaten Lebens dienen
54
Briefgeheimnis
Brieflicher Verkehr
55
Brief
Jede den mündlichen Verkehr ersetzende schriftliche Nachricht in beliebiger Schrift- und Vervielfältigungsart
56
Postgeheimnis
Vorgang der Kommunikationsübermittlung von körperlicher Nachrichtenübermittlung
57
Telekommunikation
Unkörperliche Übermittlung von Informationen an individuelle Empfänger mit Hilfe des Telekommunikationsverkehrs, die Informationen werden am Empfangsort wiedererzeugt
58
Wohnsitz
Ort der ständigen Niederlassung mit dem Willen, sich dauerhaft an diesem Ort aufzuhalten
59
Wohnung
Räume, die durch räumliche Abschirmung der allgemeinen Zugänglichkeit entzogen sind und als Stätte des privaten Lebens dienen
60
Vereinigung
Jeder Zusammenschluss einer Mehrheit natürlicher und juristischer Personen für längere Zeit zu einem gemeinsamen Zweck, die sich einer organisierten Willensbildung unterwerfen
61
Organisierte Willensbildung
Gewisses Maß an verfestigten Entscheidungs- und Handlungsstrukturen
62
Objektformel
Menschenwürde ist betroffen, wenn der konkrete Mensch zum Objekt, zu einem bloßen Mittel, zur vertretbaren Größe herabgewürdigt wird und dadurch seine Subjektqualität verliert
63
Verfassungsmäßige Ordnung, Art. 2 I
Alle formell und materiell verfassungsmäßigen Rechtssätze
64
Rechte anderer, Art. 2 I
Alle subjektiven Rechte natürlicher oder juristischer Personen des Privatrechts
65
Sittengesetz, Art. 2 I
Grundlegende, allgemein anerkannte sozial-ethische Wertvorstellungen
66
Fortbewegungsfreiheit, Art. 2 II
Recht, seinen Aufenthaltsort verlassen zu können, Schutz vor direkten Einwirkungen