Europarecht Flashcards
Gesetzgebungsatz
Art. 289 II, III AEUV: Alles, was im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren aufgenommen wurde
Individuelle Betroffenheit
Die Entscheidung trifft den Kläger wegen persönlicher Eigenschaften oder besonderer, ihn heraushebender Umstände in ähnlich individualisierter Weise
Unmittelbare Betroffenheit
Entscheidung trifft den Kläger in seiner Position zwangsläufig und ohne zwischengeschaltete Maßnahmen
Gericht
Jeder Spruchkörper, der zu rechtsverbindlichen Entscheidungen in Rechtsstreitigkeiten berufen ist, sachlich unabhängig entscheidet und rechtsstaatlich geordnetes Verfahren anwendet
Unabdingbar gebotene Grundrechtsschutz
Nur den Wesensgehalt der Grundrechte
Generell geboten
H.L.: verlangt eine Serie von Grundrechtsbeeinträchtigungen im Sinne von mehreren evidenten Verstößen gegen die vom BVerfG formulierten Grenzen
Drittschützende Norm
Inhaltlich unbedingt und hinreichend bestimmt und zielt darauf ab, den Einzelnen zu begünstigen
Hinreichend qualifizierter Normverstoß
Ermessen wird offenkundig und erheblich überschritten
Schaden
Jede Vermögenseinbuße oder Einbuße eines sonstigen rechtlich geschützten Gutes
Kausalität
Der Schaden wurde aus Sicht eines objektiven Dritten adäquat vorhersehbar verursacht
Öffentliche Sicherheit
Innere und äußere Sicherheit der Mitgliedstaaten
Öffentliche Gesundheit
Übertragbare Krankheiten
Öffentliche Ordnung
Alle tatsächlichen und hinreichend schwere Gefährdungen, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berühren
Teil des Wirtschaftslebens
Tatsächliche und echte entgeltliche Arbeits- oder Dienstleistung, die keinen so geringen Umfang hat, dass sie sich als völlig untergeordnet darstellt
Beschränkung
Jede nationale Maßnahme, die die Ausübung der durch den Vertrag garantierten Freiheiten behindern oder weniger attraktiv machen kann