Grundprinzipien Flashcards
1
Q
Völkerrechtliche GrundR und Grundpflichten
A
= Kanon von Rechtsgrundsätzen, die den Staaten aufgrund ihrer VRSubj zukommen und die für ein friedliches Zusammenleben der Staaten konstitutiv sind
eA: Verfassungsprinzipien der Staatengemeinschaft - Konstitutionalisierung
-> normativer Ausgangspunkt: Art 2 SVN
-> zudem: Art 1, 11, 13, 56 SVN
-> Und UN Res 2625 -> Friendly Relations Declaration
2
Q
Grundsätze nach der Friendly Relations Declaration
A
- Gewaltverbot (Kap VI der Satzung der UN)
- Gebot der friedlichen Streitbeilegung
- Verbot der Intervention
- Gebot der Kooperation
- Prinzipien der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker
- Prinzip der souveränen Gleichheit aller Staaten
- Pflicht aller Staaten, die Vorschriften der UNCharta zu erfüllen
3
Q
Grds. der souveränen Gleichheit
A
- Art. 2 Nr. 1 SVN
- > formale Gleichheit trotz faktischer Ungleichheit
- -> daher grds. Einstimmigkeitsprinzip
- –> Ausnahmen: Besetzung des Sicherheitsrates und Vetorecht (Art 23); Stimmengewichtung bei IWF und Weltbank nach Finanzeinlage; Repräsentanz der Mitgliedsstaaten in der beratenden Versammlung des Europarates nach Bevölkerungszahl; G10 in Art 7 II der Satzung der Int. Arbeitsorganisation; Prinzip der gemeinsamen, aber differenzierten Verantwortung im Umweltvölkerrecht
- Souveränität: rechtliche Unabhängigkeit, die in eine innere und eine äußere Dimension geteilt werden kann, Art 2 Nr 1, 7 SVN; auch Art 1 Nr 2, 51 SVN
- > Recht jedes Staates, sein politisches, soziales, … , zu wählen und zu entfalten (Friendly Relations Declaration), vgl auch Art 1 PpolbRechte
4
Q
P: Demokratiegebot im VR?
A
pro:
- Stärkung des Schutzes der MR
- Partielle VRSubj von Individuen, str
- Praxis der Wahlbeobachtung
con:
- P: Definitionsversuche von Demokratie
- keine VVRliche oder VGRliche Anerkennung
- keine Verpflichtung zur demokratischen Organisationsform aus int. MRAbkommen
5
Q
Ergänzung
A
ab Folie § 3 2. b) Forts.