Einführung Flashcards
1
Q
P: Ist VölkerR wirklich Recht?
<3 iiich hab ne roooseeee
A
Con:
- mangelnde Durchsetzbarkeit
- mangelnde Vollstreckungsmittel
- mangelnde Kodifizierung
- daher eA: VölkerR ist kein Recht, sondern die Durchsetzung von Macht
- daher aA: VölkerRordnung als Friedensordnung verfehlt tagtäglich ihre Ziele
Pro:
- “almost all nations observe almost all principles of international law and almost all of their obligations almost all the time” (Henkin, 1979)
- wichtige Bereiche sind kodifiziert
- Rechtsdurchsetzung findet nicht statt - nicht nur durch gerichtliche Durchsetzung
- Durchsetzbarkeit ist keine Voraussetzung des Rechtsbegriff
2
Q
- StIGH, Lotus (1927)
2. IGH, Construction of a Wall (2004)
A
- “The rules of law bindung upon States […] emanate from their own free will as expressed in…”
- political implications “do not suffice to deprive it of its character as a ‘legal’ question”
3
Q
Begriff des Völkerrechts
A
- Gesamtheit der rechtlichen Regelungen
- über die (hoheitlichen) Beziehungen
- von Staaten, Int Org und anderen VölkerRSubj untereinander
- einschließl der für die Völkergemeinschaft relevanten Rechte oder Pflichte Einzelner
= Zwischenvölkerrecht (ius inter potestates)
4
Q
P: Geltungsgrund des VölkerR
A
- Konsenstheorie (vgl. Lotus, 1927): Vermutung gegen die Freiheitsbeschränkung einzelner Staaten, wenn sich eine Verbotsnorm nicht klar nachweisen lässt
- > nach eA: zudem Rechtsfolge: keine Lücken im VölkerR, die durch Analogie geschlossen werden könnten, sondern Freiheit der Staaten
con: vielfältige Abschwächung des Konsensprinzips - Selbstverpflichtungslehre: entfällt der entsprechende konkretisierte Wille des Staates, entfällt die Bindung (vgl. auch Jellinek)
con: auf Beständigkeit angelegt
con: Eigenlogik des Rechts: Bindung gegen den Willen des Gebundenen (ius cogens)
con: Verlust von Normativität von Recht - (Nur) Macht?: Realismus (Macht und Interesse bestimmen die Geltungskraft von Normen)
- > policy-oriented jurisprudence: VölkerR als ein Abwägungsfaktor unter anderen (New Haven School)
- Naturrechtstheorie: vorgegebene unabhängige Normen? Gott? Gemeinwohl? Natur? Vernunft?
- > heute: “objektive Werteordnung”
con: Eurozentrik?
con: Deduktionsproblem?
con: Sein-Sollens-Fehlschluss?
con: Contradictio in adiecto! - Soziologische Theorien: deskriptiv
- Critical Legal Studies: Konsens entspricht nicht der Wirklichkeit - stattdessen: Differenz und Widersprüche
- > Notwendige Unterscheidung für Geltungsebenen:
- -> Partikularismus // Universalität
- -> Rule of Law // Flexibilität (-> treaty override möglich durch parlament. Gesetzgeber, BVerfG)
- -> Theorienpluralismus
5
Q
Funktionen des VölkerR
A
- Langfristige und nachhaltige Sicherung der Grundlagen der menschlichen Existenz
- Mittel zum Schutz (auch) von Gemeinschaftsgütern
- Legitimitätsstiftende Wirkung für bestimmte Normen
- Stabilisierung zwischenstaatlicher Beziehungen: Ordnungsfunktion und Rechtssicherheit
- Steuerung des Verhaltens von VölkerRSubj
- Konfliktvermeidung, -steuerung, -lösung
- Bereitstellung von Verfahren
- Institutionalisierung
6
Q
Kennzeichen des modernen VölkerR
A
- von der Koexistenz der Staaten zu einer Kooperation
- Staatenwelt als Rechtsgemeinschaft (vgl. UN-Charta)
- von der völkerrechtsbegrenzenden Souveränität zum souveränitätsbegrenzenden VölkerR
- Obj Werteordnung?!
- Gemeinwohlorientierung des VölkerR?
- Flexibilisierung und Dynamik