Einführung Flashcards

1
Q

P: Ist VölkerR wirklich Recht?

<3 iiich hab ne roooseeee

A

Con:

  • mangelnde Durchsetzbarkeit
  • mangelnde Vollstreckungsmittel
  • mangelnde Kodifizierung
  • daher eA: VölkerR ist kein Recht, sondern die Durchsetzung von Macht
  • daher aA: VölkerRordnung als Friedensordnung verfehlt tagtäglich ihre Ziele

Pro:

  • “almost all nations observe almost all principles of international law and almost all of their obligations almost all the time” (Henkin, 1979)
  • wichtige Bereiche sind kodifiziert
  • Rechtsdurchsetzung findet nicht statt - nicht nur durch gerichtliche Durchsetzung
  • Durchsetzbarkeit ist keine Voraussetzung des Rechtsbegriff
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2
Q
  1. StIGH, Lotus (1927)

2. IGH, Construction of a Wall (2004)

A
  1. “The rules of law bindung upon States […] emanate from their own free will as expressed in…”
  2. political implications “do not suffice to deprive it of its character as a ‘legal’ question”
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3
Q

Begriff des Völkerrechts

A
  • Gesamtheit der rechtlichen Regelungen
  • über die (hoheitlichen) Beziehungen
  • von Staaten, Int Org und anderen VölkerRSubj untereinander
  • einschließl der für die Völkergemeinschaft relevanten Rechte oder Pflichte Einzelner
    = Zwischenvölkerrecht (ius inter potestates)
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4
Q

P: Geltungsgrund des VölkerR

A
  • Konsenstheorie (vgl. Lotus, 1927): Vermutung gegen die Freiheitsbeschränkung einzelner Staaten, wenn sich eine Verbotsnorm nicht klar nachweisen lässt
  • > nach eA: zudem Rechtsfolge: keine Lücken im VölkerR, die durch Analogie geschlossen werden könnten, sondern Freiheit der Staaten
    con: vielfältige Abschwächung des Konsensprinzips
  • Selbstverpflichtungslehre: entfällt der entsprechende konkretisierte Wille des Staates, entfällt die Bindung (vgl. auch Jellinek)
    con: auf Beständigkeit angelegt
    con: Eigenlogik des Rechts: Bindung gegen den Willen des Gebundenen (ius cogens)
    con: Verlust von Normativität von Recht
  • (Nur) Macht?: Realismus (Macht und Interesse bestimmen die Geltungskraft von Normen)
  • > policy-oriented jurisprudence: VölkerR als ein Abwägungsfaktor unter anderen (New Haven School)
  • Naturrechtstheorie: vorgegebene unabhängige Normen? Gott? Gemeinwohl? Natur? Vernunft?
  • > heute: “objektive Werteordnung”
    con: Eurozentrik?
    con: Deduktionsproblem?
    con: Sein-Sollens-Fehlschluss?
    con: Contradictio in adiecto!
  • Soziologische Theorien: deskriptiv
  • Critical Legal Studies: Konsens entspricht nicht der Wirklichkeit - stattdessen: Differenz und Widersprüche
  • > Notwendige Unterscheidung für Geltungsebenen:
  • -> Partikularismus // Universalität
  • -> Rule of Law // Flexibilität (-> treaty override möglich durch parlament. Gesetzgeber, BVerfG)
  • -> Theorienpluralismus
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5
Q

Funktionen des VölkerR

A
  • Langfristige und nachhaltige Sicherung der Grundlagen der menschlichen Existenz
  • Mittel zum Schutz (auch) von Gemeinschaftsgütern
  • Legitimitätsstiftende Wirkung für bestimmte Normen
  • Stabilisierung zwischenstaatlicher Beziehungen: Ordnungsfunktion und Rechtssicherheit
  • Steuerung des Verhaltens von VölkerRSubj
  • Konfliktvermeidung, -steuerung, -lösung
  • Bereitstellung von Verfahren
  • Institutionalisierung
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6
Q

Kennzeichen des modernen VölkerR

A
  • von der Koexistenz der Staaten zu einer Kooperation
  • Staatenwelt als Rechtsgemeinschaft (vgl. UN-Charta)
  • von der völkerrechtsbegrenzenden Souveränität zum souveränitätsbegrenzenden VölkerR
  • Obj Werteordnung?!
  • Gemeinwohlorientierung des VölkerR?
  • Flexibilisierung und Dynamik
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