Grundlagen des Umweltschutzes in der Pferdehaltung& Bsp. der Bewertung Flashcards

1
Q

Gib eine Definition für Immissionen an

A

Immissionen
sind auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen.

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2
Q

Gib eine Definition für Emissionen an

A

Emissionen
sind die von einer Anlage ausgehenden Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen.

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3
Q

Gib eine Definition für Luftverunreinigungen an

A

Luftverunreinigungen
sind Veränderungen der natürlichen Zusammensetzung der Luft insbesondere durch Rauch, Ruß, Staub, Gase, Aerosole, Dämpfe oder Geruchsstoffe.

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4
Q

Was sagt das Europäisches Umweltrecht zu Immissionen/Emissionen..?

A

Richtlinie 2001/81/EG (2001) über nationale Emissionsgrenzen
(sog. NEC-Richtlinie; NEC = National Emission Ceilings)

UN/ECE-Protokoll zur “Bekämpfung der Versauerung, Eutrophierung und von bodennahem Ozon” sieht eine Reduzierung der nationalen Ammoniakemissionen auf 550 kt/a vor.  Auf europäischer Ebene hat die Gesetzgebung nationalen Charakter.

“Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung” verlangt von den Mitgliedstaaten unter anderem:
die Definition sog. “Bester verfügbarer Techniken (BVT)”; diese werden von den Mitgliedsstaaten regelmäßig fortgeschrieben
und die Anwendung “Guten fachlicher Praxis zur Emissionsminderung”

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5
Q

Nenne Wesentliche gesetzliche Grundlagen und Richtlinien für Immissionen

A

Bundes-Immissionsschutzgesetz i. d. F. 26.09.2002 - BImSchG - (BGBl. I S. 3830), zuletzt geändert durch Art. 1 d. G. 23.10.2007 (BGBl. I S. 2470)

  • Erste allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft -) 24. Juli 2002
  • Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG - 12.02.1990
  • Festlegung und Beurteilung von Geruchsimmissionen (Geruchsimmissions-Richtlinie - GIRL -) 29.02.2008
  • Gülleverordnungen der Länder – NRW 1.6.84…….NieSa 1.02.90
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6
Q

Wie müssen genehmigungspflichtige Anlagen errichtet& betrieben werden laut dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)?

A

Nach dem BImSchG sind genehmigungspflichtige Anlagen so zu errichten und zu betreiben, dass

schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft nicht hervorgerufen werden können.

Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen getroffen wird, insbesondere durch die dem Stand der Technik entsprechenden Maßnahmen zur Emissionsbegrenzung.

Reststoffe vermieden werden, es sei denn, sie werden ordnungsgemäß und schadlos verwertet oder, soweit Vermeidung und Verwertung technisch nicht möglich oder unzumutbar sind, als Abfälle ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit beseitigt.

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7
Q

Im Genehmigungsverfahren nach BImSchG (2007) spielt die technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft) eine entscheidende Rolle, was sind derer enthaltenen Kernstücke?

A

Im Genehmigungsverfahren nach BImSchG (2007) spielt die technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft) eine entscheidende Rolle.

Kernstücke:

Mindestabstandsregelungen zur Vermeidung von Geruchsbelästigungen sowie Ammoniak und Staub im Umfeld von Tierhaltungsanlagen

des Weiteren werden Emissions- und Immissionsgrenzwerte festgelegt

nach dem BImSchG (2002) müssen genehmigungspflichtige Anlagen bezüglich der Emissionsminderung dem Stand der Technik (den sog. Besten Verfügbaren Techniken, BVT) entsprechen

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8
Q

Nenne Wesentliche gesetzliche Grundlagen und Richtlinien zu “Emissionen und Immissionen aus Tierhaltungsverfahren”

A

VDI-Richtlinien “Emissionen und Immissionen aus Tierhaltungsverfahren”
3894 (1) Haltungsverfahren und Emissionen (Schweine, Geflügel, Pferde)
3894 (2) Methode zur Abstandsbestimmung (Abstandsregelung) GERUCH

VDI-Richtlinien “ Biologische Abgasreinigung”
3478 (1) Biowäscher
3478 (2) Biorieselbettreaktoren

VDI-Richtlinien “Geruch” Messen/Charakterisieren
3882 (1) Olfaktometrie - Bestimmung der Geruchsintensität
3882 (2) Olfaktometrie - Bestimmung der hedonischen Geruchswirkung

VDI-Richtlinien “Geruch” Geruchsbelastung
3883(1/2) Wirkung und Bewertung von Gerüchen

VDI-Richtlinie “Geruch” Bestimmung von Geruchsstoffimmissionen durch Begehung
3940 (1) Immissionshäufigkeit - Rastermessungen

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9
Q

Gib eine Definition für Stallklima an

A

Gesamtheit der physikalischen Beschaffenheit und des chemischen Zustandes der Stallluft, insbesondere Temperatur, relative Luftfeuchte, Luftgeschwindigkeit und Luftströmung, Gehalt an gasförmigen Verbindungen

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