Grundbegriffe & Grundsätze Flashcards

1
Q

Personen

A

Personen, als Träger von Rechten und Pflichten, werden als Rechtssubjekte bezeichnet.
Menschen sind natürliche Personen.
Juristische Personen sind Personenvereinigungen.

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2
Q

Rechtsobjekte

A

Rechtsobjekte sind Sachen und Rechte.

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3
Q

Anspruchsgrundlage

A

Eine Anspruchsgrundlage ist eine solche Norm, die unmittelbar ein Tun oder Unterlassen als Rechtsfolge normiert

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4
Q

Einwendungen

A

rechtshindernd
rechtsvernichtend
rechtshemmend (sog. “Einreden”)

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5
Q

Rechtsgeschäft

A

Ein Rechtsgeschäft ist die Möglichkeit, durch WE Rechtsfolgen herbeizuführen

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6
Q

Realakt

A

Bei einem Realakt tritt die Rechtsfolge nur auf Grund des tatsächlichen Zustands kraft Gesetzes ein

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7
Q

Mehrseitiges Rechtsgeschäft

A

Von einem mehrseitigen Rechtsgeschäft spricht man dann, wenn mindestens zwei WE erforderlich sind, um eine Rechtsfolge herbeizuführen

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8
Q

Gegenseitiges SV

A

Ein gegenseitiges Schuldverhältnis liegt dann vor, wenn jede Partei Rechte und Pflichten hat

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9
Q

Streng einseitiges SV

A

Um ein streng einseitiges Schuldverhältnis handelt es sich

dann, wenn nur eine Partei Schuldner und nur eine Partei Gläubiger ist

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10
Q

Trennungsprinzip

A

Nach dem Trennungsprinzip führt ein kausales Verpflichtungsgeschäft nicht zu einem
dinglichen Erfüllungsgeschäft.

Der Abschluss eines Kaufvertrages führt also nicht automatisch zum Eigentumswechsel.

Es sind die einzelnen Rechtsgeschäfte haben nichts miteinander zu tun.

=> Die verschiedenen Verfügungsgeschäfte sind voneinander zu trennen.
Die Unwirksamkeit der Übereignung des Preises führt nicht automatisch zur Unwirksamkeit der Übereignung der Sache.

Das Trennungsprinzip besagt: Das schuldrechtliche und das sachenrechtliche Rechtsgeschäft sind zwei voneinander getrennte Rechtsgeschäfte.

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11
Q

Wenn ein Vertrag unwirksam ist, ist die Eigentumsübertragung zum Zwecke der Erfüllung auch unwirksam?

A

Abstraktionsprinzip:
Die Unwirksamkeit des Verpflichtungsgeschäftes führt nicht zur Unwirksamkeit des Verfügungsgeschäftes.

Verpflichtung & Verfügung sind unabhängig voneinander!

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12
Q

K verlangt von V aus dem KV die Übertragung von Eigentum und Besitz am Buch.
Anspruchsgrundlage: ?

A

Nur: § 433 I

Abstraktionsprinzip-Fehler:
§§ 433 I, 929’1

Verfügungs- & Verpflichtungsnormen nie im selben OS!

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13
Q

Realakte (4)

A

§ 946 Verbindung Grundstück
§ 947 Verbindung bew. Sache
§ 948 Vermischung
§ 950 Verarbeitung

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14
Q

Zwecke von Formvorschriften

A

Beweisfunktion
Belehrungsfunktion
Warnfunktion / Übereilungsschutz

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15
Q

Formen § (5)

A
§ 126 I Schriftform
§ 126 III, 126a Elektronische Form
§ 126b Textform
§ 128 Notarielle Beurkundung
§ 129 Öffentliche Beglaubigung
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16
Q

Auftrag Def

A

Def 1:
Ein Auftrag §§ 662 ff. liegt vor, wenn eine fremdbezogene, unentgeltliche Tätigkeit geleistet wird und keine spezielleren Vorschriften eingreifen.

Def 2:
Wenn sich die Parteien über eine unentgeltliche Tätigkeit geeinigt haben, die nicht bereits durch Sonderregeln erfasst ist.

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17
Q

Wann liegt ein Rechtsbindungswille vor?

A

Grundsätzlich dann, wenn bei objektiver Betrachtung wesentliche
wirtschaftliche Interessen auf dem Spiel stehen.

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18
Q

Schuldrechtliche Enklave für gegenseitige Verträge §§

A

§§ 320 - 326

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19
Q

Können schuldrechtliche und sachenrechtliche Vorschriften im selben OS auftauchen? Begründe.

A

Nein.
Das Sachenrecht regelt absolute Rechte, das Schuldrecht relative Rechte.
Diese zu vermengen wäre ein Verstoß gegen das Abstraktionsprinzip!

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20
Q

Wann immer ich einen Sachverhalt zu lösen habe …

A
Nehme ich mir im Vorfeld Zeit um den Sachverhalt zu gliedern.
Finde Anspruchsgrundlagen mit: 
V
G
S
D
B
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21
Q

Grundsatz bei Unentgeltlichkeit

A

Derjenige, der etwas unentgeltlich erhält, ist weniger schützenswert.

=> Kann zu Ausnahmen führen, in denen dieser schlechter gestellt wird

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21
Q

Abstraktionsprinzip

A

Das Abstraktionsprinzip besagt, dass die
Wirksamkeit des sachenrechtlichen Rechtsgeschäfts von der
Wirksamkeit des schuldrechtlichen Kausalgeschäfts
unabhängig ist.

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22
Q

Rechtshängigkeit des Anspruchs

A

Wenn die Klageschrift dem Beklagten zugestellt worden ist

§ 261 ZPO

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23
Q

Anhängigkeit eines Anspruchs

A

Wenn die Klageschrift bei Gericht eingereicht worden ist

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24
Welches Merkmal hat jede Schadensersatznorm?
Verschulden, denn wir haben ein verschuldensabhängiges Schadensersatzsystem
25
Nichtleistungskondiktion | Anwendbarkeit
Vorrang des Leistungsverhältnisses: Nichtleistungskondiktion NUR anwendbar, wenn NIRGENDS eine Leistung vorliegt! Wenige Ausnahmen: - Erwerber hat Sache unentgeltlich erhalten => weniger schützenswert
26
Vertrag und Beschluss: Unterschied
Beim Vertrag werden WE ausgetauscht, | beim Beschluss werden WE abgegeben (an eine zentrale Stelle)
27
Ein Schuldverhältnis liegt dann vor, wenn ...
eine Person von der anderen Person etwas verlangen kann (=ein Verpflichtungsgeschäft vorliegt).
28
Woher kann ein Schuldverhältnis herrühren? (2)
Gesetz (z.B. SE) | Vertrag
29
Einseitiges Rechtsgeschäft & Schuldverhältnis: Unterschied
Einseitiges Rechtsgeschäft: Eine WE ist ausreichend um eine Rechtsfolge herbeizuführen (Streng) einseitiges Schuldverhältnis: Nur eine Seite hat Pflichten (= ist Schuldner)
30
Auftrag Herausgabepflicht des Beauftragten §
§ 667
31
Ein SV liegt vor, wenn Willenserklärungen derart abgegeben werden, dass sie ein Verpflichtungsgeschäft begründen. Korrigiere
vertragliches Schuldverhältnis
32
Auftrag: Ersatz von Aufwendungen §
§ 670
33
Anspruchssuche im Schuldrecht
``` Schuldrecht BT Schuldrecht AT - liegt ein gegenseitiger Vertrag vor? Ja: Enklave §§ 320 - 326, dann der Rest vom Schuldrecht AT Nein: Außerhalb Enklave ```
34
Arglistige Täuschung Def
§ 123 Vorsätzliche Herbeiführung eines Irrtums durch Vorspiegeln falscher Tatsachen oder Unterdrückung wahrer Tatsachen
35
Widerrechtliche Drohung Def
§ 123 Ankündigung eines zukünftigen Übels, auf das man vorgibt Einfluss zu haben
36
Kann man ein sachenrechtliches Rechtsgeschäft anfechten? | z.B. § 929'1
Ja
37
Verkehrswesentliche Eigenschaft Def
119 II - Merkmal auf Dauer (permanent: Echtheit, etc.; Nicht z.B. Schwangerschaft) - Wertbildender Faktor (=> Nicht Wert oder Preis selbst) - Eigenschaft für dieses Rechtsgeschäft vereinbart oder wesentlich
38
Welche Folge hat der Grundsatz "pacta sunt servanda" für die Anfechtung?
Die Anfechtung muss eng gehalten werden
39
Wenn eine Erklärung nicht für jeden offensichtlich, dann muss ...
die Erklärung konkret gemacht werden im Wege der Auslegung => Bestimmbar? Ja: Erklärung wird auf den bestimmbaren gewollten Willen umgedeutet Nein: Perplexe Erklärung
40
Wann kann nach § 119 I angefochten werden?
Wenn Wille und Erklärung auseinanderfallen: - Was wurde objektiv erklärt? - Was wollte x subjektiv erklären (im Augenblick)?
41
Was ist die Rechtsfolge der Anfechtung?
§ 142 I Nichtigkeit ex-tunc => Von Anfang an
42
Welche Anfechtungsnormen kennst du? (3)
§ 119 Anfechtung wegen Irrtums § 120 Anfechtung wegen falscher Übermittlung § 123 Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung
43
Eine WE besteht aus Wille und Erklärung | Ein Wille besteht aus ...
- Handlungswille - Erklärungswille (Rechtsbindungswille) - Geschäftswille
44
Bei was für einen Fehler ist an die Anfechtung zu denken?
Ein Fehler im Geschäftswillen
45
Erklärungswille Def
Man will Rechtsfolgen herbeiführen
46
Geschäftswille Def
Man will die konkrete Rechtsfolge
47
Welche Teile des Willens sind dafür entscheidend, ob eine WE vorliegt?
- Handlungswille | - Erklärungswille
48
Liegt eine Willenserklärung vor, wenn ein Fehler im Geschäftswillen vorliegt?
Ja, ein Fehler im Geschäftswillen ist eine Frage der Anfechtung
49
Welche Meinungen gibt es beim Willen?
- objektiv: Ausschließlich das objektive Verständnis => Was ein objektiver Dritter / Empfänger versteht - subjektiv: Das, was der Erklärende vermitteln wollte => Handlungswille & Erklärungswille des Erklärenden - BGH: Potentielles Erklärungsbewusstsein => Handlungswille des Erklärenden + Potentielles Erklärungsbewusstsein = Verständnis innerhalb des jeweiligen Verkehrskreises
50
Welche 3 Formen des Zugang von WE gibt es?
Verkörperte WE unter Anwesenden Verkörperte WE unter Abwesenden Nichtverkörperte WE
51
Wodurch geht die verkörperte WE unter Anwesenden zu?
Übergabe
52
Wodurch geht die verkörperte WE unter Abwesenden zu?
Die WE muss so - in den Machtbereich des Empfängers gelangen, - sodass man erwarten kann, dass Kenntnis von der WE genommen werden kann - und zu dem Zeitpunkt, wo mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist (nach der Verkehrssitte)
53
Wodurch geht die nichtverkörperte WE?
Vernehmung => Vernehmungstheorien -subjektiv (Vernehmung, wenn der andere es richtig verstanden hat) -objektiv (Vernehmung, wenn ein obj. Dritter es richtig verstanden hätte)
54
Beim Zugang von verkörperten WE, welche Partei hat welches Risiko?
Absender: Transport- / Übergaberisiko | Empfänger: Risiko der Kenntnisnahme
55
Wann sprechen sie den Zugang an?
Nur, wenn er problematisch ist
56
Schweigen im Rechtsverkehr gilt ausnahmeweise als Annahme bei §§
§ 516 II §§ 1943, 1944 § 362 HGB
57
Kollusion
Das bewusste Zusammenwirken von Stellvertreter und Drittem zum Nachteil des Vertretenen
58
Personenidentität
§ 181 | Der Vertreter tritt beim selben Rechtsgeschäft auf beiden Seiten auf
59
Verjährungslängen § (7)
§ 195 Regelmäßige Verjährung: 3 Jahre § 196 Eigentumsübertragung bei Grundstücken: 10 Jahre § 197 Herausgabe des Eigentums u.a. : 30 Jahre § 438 I Nr. 3 Gewährleistungsrecht beim Kauf: 2 Jahre § 634 I Nr. 1 Gewährleistungsrecht beim Werk: 2 Jahre § 548; 606 Ersatzansprüche bei Miete, Leihe: 6 Monate
60
Inkassobevollmächtigung | Bsp. & §§
Bsp. Einziehung der Miete durch Hausmeister | §§ 362 I, 929'1, 164 I
61
§ 362 I | "bewirkt wird" & Folge
Hierbei handelt es sich um die reale Leistungsbeschaffung Hierbei handelt es sich nicht um eine Frage des Willens, somit kann 362 I mit solchen Normen nicht einfach kombiniert werden. Es wird eine Brückennorm benötigt. Bsp. §§ 362 I, 929'1, 164 I
62
Wann darf man auf eine Anscheins- oder Duldungsvollmacht abstellen?
Wenn das Gesetz keine klaren Regelungen hat (z.B. in §§ 170ff.)
63
Duldungsvollmacht Def
Die bewusste Duldung des Vertreterhandelns durch den Vertretenen.
64
Anscheinsvollmacht Def
Unbewusste freiwillige Duldung des Vertreterhandelns. | Der Vertretene hätte bei pflichtgemäßer Sorgfalt das Auftreten des Stellvertreters erkennen und verhindern können.
65
Hemmung der Verjährung durch Klage | § und Zeitpunkt
§ 204 I Nr. 1 § 253 ZPO Grundsätzlich bei Rechtshängigkeit § 167 ZPO Vorverlagerung auf Anhängigkeit (damit z.B. Verspätungen in der Bearbeitung nicht dem Kläger zu Lasten fallen)
66
Anscheins- / Duldungsvollmacht | Folge
- Der Vertretene haftet auf Erfüllung | - Die Haftung des Stellvertreters entfällt (im Außenverhältnis)
67
Klagehemmung & Klageunterbrechung | Unterschied & §§
Klagehemmung: Der Fristlauf wird temporär gestoppt (§ 203ff.) § 209 Klageunterbrechung: Die Frist beginnt neu zu laufen (§ 212)
68
Vertrauensschaden | Def & anderer Begriff
Vertrauensschaden = Negatives Interesse | => Man ist so zu stellen, als wenn niemals vom Geschäft die Rede gewesen wäre
69
Erfüllungsinteresse | Def & anderer Begriff
Erfüllungsinteresse = Positives Interesse => Begrenzt den Vertrauensschaden => Man ist maximal so gut zu stellen, wie wenn der Vertrag erfüllt worden wäre = Wertzuwachs (Wert - Preis)
70
Abgabe (einer WE) | Def
Willentliche Entlassung in den Rechtsverkehr
71
Kann die Abgabe einer WE durch Erfüllungsgehilfe erfolgen?
Ja | aber: Liegt ein Wissen & Wollen in diesem Geschäftskreis vor?
72
Erfüllungsgehilfe Def
Derjenige, der mit Wissen und Wollen im Geschäftskreis eines anderen tätig wird
73
Nenne WE, die ohne Zugang wirksam werden (5) | & den Fachbegriff
= Nicht-Empfangsbedürftige WE - Testament - Eigentumsaufgabe (= Dereliktion) - Katalogbestellung (u.a. im Onlinebereich) [§ 151 konkludent durch Verkehrssitte] - Eilbestellung [§ 151 konkludent durch Verkehrssitte] - Bei Vereinbarung § 151
74
Grundsatz bzgl. Zugang von WE
WE sind grundsätzlich empfangsbedürftig (§ 130 I 1) | = müssen der anderen Seite zugehen um wirksam zu werden
75
Welche Frist ist entscheidend, wenn mehrere Verjährungsfristen laufen?
Die Kürzeste
76
Konkretisierung §
§ 243 II | "das seinerseits Erforderliche getan hat"
77
Woraus ergibt sich das "Erforderliche" bei der Konkretisierung?
``` Aus der Vereinbarung Diese kann enthalten: - Holschuld - Bringschuld - Schickschuld ```
78
Wann liegt ein Problem im juristischen Sinne vor?
Wenn das Gesetz keine klare Regelung enthält | => Mehrere Meinungen vertretbar
79
Körper- & Gesundheitsverletzung §823 I | Unterschied
Körper: Wenn ein äußerer Eingriff in die körperliche Unversehrtheit vorliegt. Gesundheit: Wenn die inneren Lebensprozesse beeinträchtigt werden. Erforderlich ist das hervorrufen oder steigen eines pathologischen Zustandes
80
Wenn Leistungsgefahr & Preisgefahr zu prüfen ist, was prüfen sie zuerst? Bsp: Welche Ansprüche haben V & K gegeneinander?
Beginne mit der Leistungsgefahr = K gegen V => Vereinfacht Aufbau, da die Gegenleistungsgefahr von der Leistungsgefahr abhängt
81
U tauscht mit M: Uhr gegen Mac U verspätet sich. Schuldner- oder Gläubigerverzug?
Damit ein Schuldner- / Gläubigerverzug Auswirkungen hat müsste eine Sache untergehen (Unmöglichkeit) => Was geht unter? => Wer verspätet sich? (mit seiner vertraglichen Pflicht) #Stelle dir eine Tabelle mit diesen 2 Achsen vor U - Uhr => Schuldnerverzug (er hätte zum Untergangszeitpunkt bereits leisten müssen) U - Mac => Gläubigerverzug (er hätte zum Untergangszeitpunkt bereits abnehmen müssen)
82
K kauft eine Vase von V. 1. K verspätet sich 2. V verspätet sich Schuldnerverzug oder Gläubigerverzug?
Damit ein Schuldner- / Gläubigerverzug Auswirkungen hat müsste eine Sache untergehen (Unmöglichkeit) => Was geht unter? => Wer verspätet sich? (mit seiner vertraglichen Pflicht) #Stelle dir eine Tabelle mit diesen 2 Achsen vor Eine Geldzahlung kann nicht unmöglich werden. Wenn die Vase untergeht, und - V verspätet sich in seinen Pflichten => Schuldnerverzug (er schuldet die Vase & hätte vor Untergang bereits leisten müssen) - K verspätet sich in seinen Pflichten => Gläubigerverzug (er ist Gläubiger der Vase & hätte vor Untergang bereits abnehmen müssen)
83
Was hat der Gläubiger zu vertreten? §
Vorsatz & Fahrlässigkeit § 276ff ANALOG (wörtlich "... des Schuldners") => Nur analoge Anwendung
84
Besitzdiener §
§ 855
85
Unmittelbarer Besitz §
§ 854
86
Mittelbarer Besitz §
§ 868
87
Mittelbarer Besitz | VSS
1. Unmittelbarer Besitz eines Dritten 2. Auf Zeit 3. Dritter berechtigt zum Besitz (= Besitzmittlungsverhältnis: Miete, Leihe, Pacht)
88
Eigenbesitzer §
§ 872 | Auch ein Dieb kann "eine Sache als ihm gehörend" besitzen
89
Was kann man anfechten?
Den Rechtsgeschäftliche Willenserklärung (über den Inhalt der WE) Nicht anfechtbar ist insbesondere: - Natürlicher / Tatsächlicher Wille
90
Abhandenkommen (§935) Def
Abhandenkommen: Verlust des unmittelbaren Besitzes gegen / ohne Willen des Eigentümers Wille: Hierbei handelt es sich um den natürlichen, tatsächlichen Willen
91
Abhandenkommen bei - Geschäftsunfähigen - beschränkt Geschäftsfähigen
Geschäftsunfähigen: - Bei Diebstahl: => Abhandenkommen - Bei "Dreiecksübereignung" mit Gutgläubigem: - Mittelmann wird nicht Eigentümer (WE nichtig gem. §§ 104, 105 I) - Gutgläubiger wird nur Eigentümer, wenn nicht abhandengekommen = Verlust des unmittelbaren Besitzes gegen / ohne Willen des Eigentümers - Wille = natürlicher Wille => Kann ein Geschäftsunfähiger einen natürlichen Willen fassen? => h.M. Zum Schutz der Geschäftsunfähigen wird unabhängig von Fähigkeiten gesagt: Nein => Ohne Wille => Unfreiwillig => Abhandenkommen (+) => Kein § 932, 929'1 => Geschäftsunfähiger kann Sache als Eigentümer herausverlangen Beschränkt Geschäftsfähiger: - Bei Diebstahl: => Abhandenkommen - Bei "Dreiecksübereignung" mit Gutgläubigem: - Mittelmann wird nicht Eigentümer (WE schwebend unwirksam (keine Genehmigung)) - Gutgläubiger wird nur Eigentümer, wenn nicht abhandengekommen = Verlust des unmittelbaren Besitzes gegen / ohne Willen des Eigentümers - Wille = natürlicher Wille => Kann ein beschränkt Geschäftsfähiger einen natürlichen Willen fassen? => Ja (z.B. Entscheidung 7 Jähriger: Will haben, will loslassen) => Mit Wille => Abhandenkommen (-) => § 932, 929'1
92
Vorratsschuld
Der Schuldner muss nur aus dem jeweiligen Vorrat leisten | = beschränkte Gattungsschuld
93
Wann kann insbesondere eine Vorratsschuld angenommen werden?
Wenn beim Erzeuger eingekauft wird: Bsp. K kauft beim Bauer B ein Kilo Kartoffeln der nächsten Ernte. Bei stark begrenzten Gütern, wenn auf die Möglichkeit des Rückkaufs bei Dritten abgestellt wird, kann alternativ/ferner §275 II herangezogen werden
94
Was für eine Einwendung ist §326 I 1 BGB?
- Bei anfänglicher Unmöglichkeit: Rechtshindernd - Bei nachträglicher Unmöglichkeit: Rechtsvernichtend Merke: § 326 I 1 spiegelt § 275
95
Wenn eine Bringschuld vorliegt müssen die VSS vom ______ geprüft werden
Annahmeverzug (§ 293 ff., ohne § 295 f.)
96
Geld ist was für eine Schuld?
Geld ist eine Schuld eigener Art, wird aber wie eine Gattungsschuld behandelt. (Dass Geld keine Gattungsschuld ist erkennt man daran, dass es kein Geld mittlerer Art und Güte gibt)
97
Was ist bei § 275 III abzuwägen?
- pers. Belange des Schuldners - Gläubigerinteresse => Unzumutbarkeit für Schuldner?
98
Gesellschaft bürgerlichen Rechts | VSS, §
§ 705ff. - 2+ Personen - gemeinsamer Zweck - gefördert (durch z.B. finanzielle Beiträge) Bsp. WG
99
Vertragliche Begründung einer Gesamtschuld
Durch Vertrag: - 427, 421 Bsp. Schuldnerbeitritt (311, 241)
100
Begründung einer Gesamtschuld kraft Gesetz Gesamtschuld => Mehrere Schuldner MD - BB - SS - EE - EE - GG - GG - IE (Personen) M - B - uH - E - N - G - G - F (Art) 5__ - 7__ - 8__ - 13__ - 20__ - 1__ - 1__ - 2_
Durch Gesetz: - Zw. Mieter & Drittem, dem die Sache von diesem überlassen wurde (546 II) - Zw. mehreren Bürgen (769) - Zw. Schädigern bei einer unerlaubten Handlung (840 I) - Zw. Ehegatten bei Geschäften des täglichen Lebens (1357) - Zw. Erben bei Nachlassverbindlichkeiten (2058) - Zw. Gesellschaftern einer GBR (128 HGB analog) - Zw. Gesellschaftern einer OHG/KG (128 HGB) - Erwerben und Altinhaber bei einer Firmenfortführung für begründete Verbindlichkeiten des früheren Inhabers (25 HGB)
101
Ist jede Pflicht in einem gegenseitigen Vertrag synallagmatisch?
Nein Bsp. Mietvertrag 535 I - 535 II (Überlassung Mietsache - Zahlung Miete) <= im Synallagma Pflicht: 546 I <= Teil des gegenseitigen Vertrags, aber einseitige Verpflichtung (Rückgabe der Mietsache)
102
Welche Art der Pflicht muss nach § 275 wegfallen, damit § 326 I 1 eingreift?
Eine synallagmatische Pflicht (Der eine verpflichtet sich dazu, damit sich der andere dazu verpflichtet) Synallagmatische Pflichten sind nicht jede Pflicht eines gegenseitigen Vertrags Bsp. Rückgabepflicht der Mietsache (§ 546 I). Der Vermieter verpflichtet sich nicht um die Mietsache zurückzuerhalten, sondern um den Mietzins zu erhalten (§ 535 II).
103
Liegt ein gegenseitiger Vertrag vor? (mit synallagmatische Pflichten §§) - Kaufvertrag - Mietvertrag - Darlehensvertrag
Kaufvertrag ✔ - 433 I - 433 II Mietvertrag ✔ - 535 I - 535 II Darlehensvertrag: Mit Zins: ✔ - Darlehensgeber verpflichtet sich, damit er den Zins bekommt Ohne Zins: X - Darlehensgeber verpflichtet sich nicht deshalb um sein Geld zurückzuerhalten
104
Ist jeder Vertrag in dem beide Seiten Leistungspflichten haben, ein gegenseitiger Vertrag (§§ 320 ff.)?
Nein, nur wenn die Leistungspflichten im Synallagma stehen. Bsp. - Leihe - Darlehen ohne Zinsen Person verpflichtet sich nicht deshalb, damit er das Gegebene zurückerhält => Kein Synallagma zwischen den Pflichten => V.a. bei unentgeltlichen Verträgen
105
Welchen Anspruch erhält der Gesamtschuldner, der den Gläubiger befriedigt hat?
a) § 426 II Erhält den Anspruch des Gläubigers b) § 426 I Kann von den übrigen Gesamtschuldnern nach Kopfteilen das Geld verlangen ``` Nach Kopfteilen: Wenn ein Gesamtschuldner nicht greifbar ist, so haben sich die anderen Gesamtschuldner die Last zu teilen und jeder von diesen hat einen Anspruch gegen den nicht greifbaren Gesamtschuldner in Höhe der von ihnen überzahlten Menge Bsp. A hat an Gläubiger die 900€ geleistet A, B, C sind Gesamtschuldner C ist nicht greifbar A verlangt von B wie viel? => 450€ (900€ / 2 Personen) => A und B haben einen Anspruch gegen C i.H.v. 150€ ```
106
Beim § 326 I 1 BGB muss es sich nicht nur um einen gegenseitigen Vertrag handeln, darüber hinaus ...
müssen die betroffenen Leistungspflichten (Leistung mit 275 - Gegenleistung mit 326) im Synallagma stehen. (Eine Seite verpflichtet sich dazu, damit sich die andere Seite dazu verpflichtet)