Gesellschaftsrecht Flashcards
Rückgriff A -> B (oHG)
§§ 128, 1110 (-)
§ 426 I (+)
§ 426 II (+)
§ 426 subsidiär zum Anspruch gegen die Gesellschaft aus § 110
Argument gegen §§ 128, 110 bei A -> B
Anspruch des A gegen G Sozialverbindlichkeiten. Dafür haftet der andere Gesellschafter nicht, weil es das Verbot der Nachschusspflicht ohne Einverständnis aus § 707, 105 III HGB unterwandern würde.
Anwendbarkeit der § 426 I, II BGB bei Rückgriff A -> B
§ 128 spricht von “Gesamtschuldnern” -> Verweis auf die §§ 421 ff. BGB
a. A.: Keine Nachschusspflicht = keine Anwendung des § 426
h. M.: Anwendbar wenn Gesellschafter Verbindlichkeit aus § 128 tilgt. Dabei entscheidet oft der Zufall, welcher Gesellschafter zahlen muss. Unbillig, weil wenn G Pleite, muss er alles zahlen obwohl B und C noch Geld haben.
Erst § 110 gegen G oder § 426 gegen B?
§ 110 gegen G
Sekundäre Unrichtigkeit
§ 15 I greift nicht: jetzt wieder wahre Rechtslage
§ 15 I greift: schützt nicht Vertrauen auf Richtigkeit, sondern auf Veränderung, Kenntnis des 3. auf andere Weise,
§ 15 I, Widerruf der Prokura nicht eingetragen: Verschulden & Kausalität erforderlich?
Verschulden (-)
Kausalität (-)
Prüfung Prokura
Wirksame Vertretung § 164 I, III
Eigene WE im Namen des anderen
VM - Prokura?
Erteilung der Prokura (Ausdrücklich, Kaufmann, HR) + Umfang der Prokura
Prokurist Restkaufpreishypothek - erlaubt?
Nein, § 49 II erfasst auch Verpflichtungsgeschäfte, würde sonst leerlaufen.
Tel. Reduktion: Lediglich Zahlungsmodalität. keine Belastung eines bisherigen Grundstücks, wirtschaftliche Argumente
Bürgschaft prüfen
Hauptforderung § 767 (Vertrag + Fälligkeit § 488)
Bürgschaftsvereinbarung § 756 BGB
Missbrauch der Prokura: Wann muss es Geschäftspartner gegen sich gelten lassen?
Bei Kenntnis, wenn es für 3. ersichtlich verdächtig ist oder bei offensichtlichem Missbrauch. (2. oder 3.)
Anspruch gegen GbR
§§ 433 II, 705 BGB
Verpflichtungsfähigkeit = Vorliegen einer GbR + Verpflichtungsfähigkeit der GbR
Verpflichtungsfähigkeit der GbR
Lehre vom individualistischen Gesamthandsvermögen (Anspruch gegen alles GS, GbR nicht rechtsfähig)
Gesamthand als Rechtssubjekt (§ 124 analog, praktisch, nach außen hin rechtsfähig)
Prüfschema kaufmännisches Bestätigungsschreiben
Anwendbarkeit (GbR wie ein Kaufmann), Vorverhandlung, Unmittelbarkeit (paar Tage sind ok), Schutzwürdigkeit, Zugang, rechtzeitiger Widerspruch? (ohne zögern)
GbR mbH - beschränkte Haftung?
Doppelverpflichtungslehre (+) eine Verpflichtung für Gesellschaft, eine für Gesellschafter. Letztere durch mbH ausgeschlossen -> Ablehnen!
Akzessoritätstheorie (-): § 128 analog, Haftungsbeschränkung nur unter Auflagen (Publizität - aber GbR nicht im HR), vergleichbar mit OHG
Anspruch gegen Gesellschafter bei GbR
§§ 433 II, 128 HGB analog