Arbeitsrecht Flashcards
Arbeitnehmer
Privatrechtlicher Vertrag, weisungsgebunden, fremdbestimmt, persönliche Abhängigkeit
Wonach richtet sich Arbeitsverhältnis innerhalb der Familie?
klar vereinbart, ernsthaft gewollt, tatsächlich durchgeführt (=genau wie zwischen nicht-Verwandten)
Mögliche AN-Stellung von Gesellschaftern
GbR, oHG (-), Kommanditist möglich
GmbH Geschäftsführer (-), Gesellschafter wenn vereinbart & kein großer Anteil (+)
Weisungsgebundenheit
Ort/Zeit, fachlich (Eingliederung + kein wirtschaftl. Risiko)
Eingliederung
Arbeitsplatz + keine eigenen Betriebsmittel
Schriftform nicht gewahrt Befristung? RF
Unbefristetes Arbeitsverhältnis
Arbeitnehmerähnlich: Wer und wie behandelt
Freie Gestaltung Zeit & Ort, aber wirtschaftlich abhängig (Heimarbeiter) -> kein allgemeines Arbeitsrecht
Sonderregelung für leitende Angestellte
§ 14 II KSchG
Arbeitgeber ist, wer …
… mindestens 1 AN beschäftigt. Auch jur. Personen
Betrieb
Organisatorische Einheit, die arbeitstechnische Zwecke verfolgt.
Unternehmen
Unternehmerische Arbeit, die einen wirtschaftlichen oder ideellen Zweck verfolgt
Keine Einstellung wegen Diskriminierung, RF?
Kein Kontrahierungszwang, aber Entschädigung nach § 15 AGG
Schadensersatz des bestqualifizierten bei Nichteinstellung durch Diskriminierung
a. A. bis zur Pensionsgrenze abzüglich anderweitigen Verdienst.
h. M. bis zur 1. Kündigungsmöglichkeit
Nichteinstellung - wäre auch ohne Diskriminierung nicht eingestellt worden
Maximal 3 Monatsgehälter als Entschädigung
Prüfschema Nichteinstellung wegen Diskriminierung
I. Anspruch auf Einstellung? (-) § 15 VI AGG
II. Entschädigung? § 15 II
1. Liegt Diskriminierung vor zB Geschlecht
2. Gerechtfertigt? § 8 AGG
3. Rechtsfolge
a) Auch ohne Diskriminierung nicht eingestellt - max. 3 Monatsgehälter § 15 II 2
b) Keine plausiblen Gründe -> keine Grenze § 15 I
c) Verschulden des AG? Vermutet § 22
d) Bestqualifizierter bis 1. Kündigungsmöglichkeit
Nichteinstellung wegen Schwangerschaft?
Stoffe schädlich für Schwangere
-> Nicht gerechtfertigt, Beschäftigungsverbot nur für beschränkte Dauer -> nur finanzielle Belastung des AG
Welche Art von Schaden für jemanden, der auch ohne Diskriminierung nicht eingestellt geworden wäre?
KEIN materieller Schaden! Erhält also “nur” Schmerzensgeld gemäß § 15 AGG
Schmerzensgeld?
Nur für immaterielle Schäden gemäß § 15 AGG -> verschuldensunabhängig
Form des Vertrages
Formlos
Schriftformklausel für Vertragsänderung?
unwirksam, qualifizierte? (nur schriftlich, mündlich ist nichtig) - kollidiert aber mit Vorrang der Individualabrede nach § 305b BGB. Aber: Betriebliche Übung ist keine Individualabrede, ABER verstößt gegen § 307 BGB -> unwirksam da zu weit gefasst, außer AGB schließen ausdrücklich betriebliche Übung aus
Unterschied Anfechtung / Kündigung?
Anfechtung = Willensmangel, Kündigung = nachträgliche Leistungsstörung
Eigenschaftsirrtum § 119 II
verkehrswesentlich (einschlägige Vorstrafen, Behinderung die auf Dauer die Leistung ausschließt)
Krankheit Eigenschaftsirrtum?
Wenn langfristig die Fähigkeit der vertragsgemäßen Leistung erheblich beeinträchtigt ist
Wie weit muss AG auf behinderte AN eingehen?
VHM (Teilzeit, Zugang zum Büro)
Behinderung in Abgrenzung zur Krankheit
Beeinträchtigung, die ein langfristiges Hindernis für Teilhabe am Berufsleben darstellt.
Arglistige Täuschung - Offenbarungspflicht?
Wenn Leistung unmöglich oder erheblich beeinträchtigt (nicht Schwangerschaft)
Fragen zur Eignung zulässig?
Ja, bei arbeitsbezogenen Fragen (Krankheit für konkrete Arbeitsleistung, einschlägige Vorstrafen)
Fragen nach Privatleben?
Nur wenn für konkretes Arbeitsverhältnis relevant (Kirche nach Konfession)
Lohnwucher sittenwidrig gemäß § 138
bei 1/3 unter normalem Gehalt -> Nur Entgeltabrede nichtig zum Schutz des AN, Anspruch auf angemessenen Lohn § 612 II BGB
Nichtigkeit?
§ 812 ff. greifen nicht! Wirkung ex-nunc (ab jetzt)
Was ist erforderlich für Verstoß gegen gesetzliches Verbot?
Tätigkeitsverbot reicht nicht aus! (Verbot der Schwangeren, Steuerhinterziehung,…)
Voraussetzungen für faktisches Arbeitsverhältnis
Arbeitsvertrag, in-Vollzug-Setzen des Arbeitsverhältnisses, Schutzwürdigkeit des AN
Gründe Befristung (§ 14 TzBfG)
- konkrete Prognose, dass vorübergehender Bedarf wegfällt (Saisonarbeit, aber AG darf unternehmerisches Risiko nicht auf AN abwälzen!)
- Anschlussbeschäftigung
- Vertretung
- Eigenart der Leistung (Künstler)
- Probezeit
Befristung ohne Grund?
Bis 2 Jahre, ab 52. Lebensjahr (wenn AN vorher 4 Monate arbeitslos), aber: Anschlussverbot (greift nicht, wenn dazwischen mind. 3 Jahre)
Befristung für wissenschaftliche Mitarbeiter wie lang?
6 Jahre bis zum Abschluss des Studiums, der Promotion oder danach
Form der Befristung?
Schriftform, sonst unbefristet (aber Kündigung möglich)
Falscher Sachgrund für Befristung?
Anderen Grund nachschieben erlaubt
Beginn der Arbeit, nachträglich schriftlich festgelegt das befristet?
Unbefristet! Mündlicher AV war wirksam, Schriftform der Befristung allerdings nicht gewahrt
Probearbeit = befristet oder nicht?
Kann beides sein: § 620 befristet / § 622 unbefristet (vorgeschaltete Probezeit) -> im Zweifel § 133, 157 unbefristet
Kündigung befristeter Arbeitsverhältnisse?
Nur außerordentlich gemäß § 626 BGB
Definition “Betriebliche Übung”
sich wiederholende Verhaltensweise des AG, aus der die AN schließen dürfen, dass die Leistung auf Dauer gewährt werden soll (§133,157 Anschein eines RBW)
Mitbestimmung des BR
Versetzungen, soziale Angelegenheiten, Ordnung des Betriebs (aber nicht bei arbeitsnotwendigen Weisungen)
Worauf bezieht sich das Direktionsrecht des AG in erster Linie?
Arbeitsbegleitendes Verhalten (Rauchen, Kleider, Anzug), Arbeitsnotwendiges Verhalten (Richtlinien, Design, Organisation)
Welche gesetzlichen Regelungen schränken die Vertragsfreiheit ein, mit welcher Ausnahme?
Arbeitnehmerschutz zwingend, KSchG und MuSchG zwingend (-> günstigere Regelungen erlaubt)
Reihenfolge der Grundlagen
Gesetz - Tarifvertrag - Betriebsvereinbarung - Vertrag
jeweils Günstigkeitsprinzip!
Pflichten des AG
Lohnzahlung (Brutto), Fürsorgepflicht (§ 618), Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Akte nicht weiterleiten, Akademische Titel verwenden), unklar: “Duzen” oder “Siezen”, Gleichbehandlung, Anspruch auf Beschäftigung
Überzahlung?
AG Anspruch aus § 812, Wegfall § 818 III? Im Normalfall erspart AN dadurch eigene Aufwendungen (-) (Außer kleiner Betrag < 100€)
Verjährung von Lohnzahlungen?
Regelverjährung §§ 195, 199 BGB - 3 Jahre, ab Ende des Kalenderjahres oder grob fahrlässige Unkenntnis
Abtretung-/Aufrechnung des Gehalts?
Nein, §§ 394, 400 BGB (außer bei vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung)
Wofür gibts ne Gratifikation?
Für Betriebstreue und Anreiz für Zukunft
Haftet AG für Eigentumsschaden des AN?
Nicht, wenn man damit mal rechnen muss (Abnutzung der Kleidung, Säure auf Kleidung bei Säurearbeiten)
Arbeitszeugnis
Recht auf qualifiziertes Zeugnis § 630 BGB, Wahrheit, Klarheit, wohlwollend
Pflichten des AN
Inhalt, Ort und Zeit (Versetzung bundesweit möglich, Grenze: Familie Art. 6), 8h/Tag (max. 10, wenn abgebaut innerhalb 6 Monaten), Nebenpflichten
Pflicht zu Überstunden?
wenn vorgesehen (+), sonst nur in Notfällen (nicht ständige Unterbesetzung oder schlechte Organisation)
Überstunden vergütet?
Normal, Zuschlag nur wenn vereinbart
Nebenpflichten des AN
Verschwiegenheit, Loyalität (Grenze: Freie Meinungsäußerung), Wettbewerbsverbot
Prüfschema außerordentliche Kündigung
- Kündigungserklärung
- Frist § 626 II BGB
- Betriebsrat § 102 I BetrVG
- Wichtiger Grund § 626 I (Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung bis zum nächsten ordentlichen Kündigungsgrund, Abwägung)
Prüfschema ordentliche Kündigung
*Kündigungserklärung (einseitig, empfangsbedürftig, schriftlich, Frist § 622)
Sonderregelung für AN unter 25, § 622 II 2 unionsrechtswidrig (Ungleichbehandlung), also keine Anwendung!
*Betriebsrat § 102 I BetrVG
*Soziale Rechtfertigung § 1 KSchG (anwendbar > 6 Monate BZ, Betrieb > 10 AN § 23)
- personenbedingt (Eignung), verhaltensbedingt (schuldhafte Pflichtverletzung), betriebsbedingt (Wegfall Arbeitsplatz)
Grund muss nicht angegeben werden