Arbeitsrecht Flashcards

1
Q

Arbeitnehmer

A

Privatrechtlicher Vertrag, weisungsgebunden, fremdbestimmt, persönliche Abhängigkeit

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2
Q

Wonach richtet sich Arbeitsverhältnis innerhalb der Familie?

A

klar vereinbart, ernsthaft gewollt, tatsächlich durchgeführt (=genau wie zwischen nicht-Verwandten)

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3
Q

Mögliche AN-Stellung von Gesellschaftern

A

GbR, oHG (-), Kommanditist möglich

GmbH Geschäftsführer (-), Gesellschafter wenn vereinbart & kein großer Anteil (+)

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4
Q

Weisungsgebundenheit

A

Ort/Zeit, fachlich (Eingliederung + kein wirtschaftl. Risiko)

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5
Q

Eingliederung

A

Arbeitsplatz + keine eigenen Betriebsmittel

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6
Q

Schriftform nicht gewahrt Befristung? RF

A

Unbefristetes Arbeitsverhältnis

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7
Q

Arbeitnehmerähnlich: Wer und wie behandelt

A

Freie Gestaltung Zeit & Ort, aber wirtschaftlich abhängig (Heimarbeiter) -> kein allgemeines Arbeitsrecht

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8
Q

Sonderregelung für leitende Angestellte

A

§ 14 II KSchG

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9
Q

Arbeitgeber ist, wer …

A

… mindestens 1 AN beschäftigt. Auch jur. Personen

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10
Q

Betrieb

A

Organisatorische Einheit, die arbeitstechnische Zwecke verfolgt.

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11
Q

Unternehmen

A

Unternehmerische Arbeit, die einen wirtschaftlichen oder ideellen Zweck verfolgt

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12
Q

Keine Einstellung wegen Diskriminierung, RF?

A

Kein Kontrahierungszwang, aber Entschädigung nach § 15 AGG

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13
Q

Schadensersatz des bestqualifizierten bei Nichteinstellung durch Diskriminierung

A

a. A. bis zur Pensionsgrenze abzüglich anderweitigen Verdienst.
h. M. bis zur 1. Kündigungsmöglichkeit

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14
Q

Nichteinstellung - wäre auch ohne Diskriminierung nicht eingestellt worden

A

Maximal 3 Monatsgehälter als Entschädigung

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15
Q

Prüfschema Nichteinstellung wegen Diskriminierung

A

I. Anspruch auf Einstellung? (-) § 15 VI AGG
II. Entschädigung? § 15 II
1. Liegt Diskriminierung vor zB Geschlecht
2. Gerechtfertigt? § 8 AGG
3. Rechtsfolge
a) Auch ohne Diskriminierung nicht eingestellt - max. 3 Monatsgehälter § 15 II 2
b) Keine plausiblen Gründe -> keine Grenze § 15 I
c) Verschulden des AG? Vermutet § 22
d) Bestqualifizierter bis 1. Kündigungsmöglichkeit

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16
Q

Nichteinstellung wegen Schwangerschaft?

Stoffe schädlich für Schwangere

A

-> Nicht gerechtfertigt, Beschäftigungsverbot nur für beschränkte Dauer -> nur finanzielle Belastung des AG

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17
Q

Welche Art von Schaden für jemanden, der auch ohne Diskriminierung nicht eingestellt geworden wäre?

A

KEIN materieller Schaden! Erhält also “nur” Schmerzensgeld gemäß § 15 AGG

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18
Q

Schmerzensgeld?

A

Nur für immaterielle Schäden gemäß § 15 AGG -> verschuldensunabhängig

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19
Q

Form des Vertrages

A

Formlos

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20
Q

Schriftformklausel für Vertragsänderung?

A

unwirksam, qualifizierte? (nur schriftlich, mündlich ist nichtig) - kollidiert aber mit Vorrang der Individualabrede nach § 305b BGB. Aber: Betriebliche Übung ist keine Individualabrede, ABER verstößt gegen § 307 BGB -> unwirksam da zu weit gefasst, außer AGB schließen ausdrücklich betriebliche Übung aus

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21
Q

Unterschied Anfechtung / Kündigung?

A

Anfechtung = Willensmangel, Kündigung = nachträgliche Leistungsstörung

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22
Q

Eigenschaftsirrtum § 119 II

A

verkehrswesentlich (einschlägige Vorstrafen, Behinderung die auf Dauer die Leistung ausschließt)

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23
Q

Krankheit Eigenschaftsirrtum?

A

Wenn langfristig die Fähigkeit der vertragsgemäßen Leistung erheblich beeinträchtigt ist

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24
Q

Wie weit muss AG auf behinderte AN eingehen?

A

VHM (Teilzeit, Zugang zum Büro)

25
Q

Behinderung in Abgrenzung zur Krankheit

A

Beeinträchtigung, die ein langfristiges Hindernis für Teilhabe am Berufsleben darstellt.

26
Q

Arglistige Täuschung - Offenbarungspflicht?

A

Wenn Leistung unmöglich oder erheblich beeinträchtigt (nicht Schwangerschaft)

27
Q

Fragen zur Eignung zulässig?

A

Ja, bei arbeitsbezogenen Fragen (Krankheit für konkrete Arbeitsleistung, einschlägige Vorstrafen)

28
Q

Fragen nach Privatleben?

A

Nur wenn für konkretes Arbeitsverhältnis relevant (Kirche nach Konfession)

29
Q

Lohnwucher sittenwidrig gemäß § 138

A

bei 1/3 unter normalem Gehalt -> Nur Entgeltabrede nichtig zum Schutz des AN, Anspruch auf angemessenen Lohn § 612 II BGB

30
Q

Nichtigkeit?

A

§ 812 ff. greifen nicht! Wirkung ex-nunc (ab jetzt)

31
Q

Was ist erforderlich für Verstoß gegen gesetzliches Verbot?

A

Tätigkeitsverbot reicht nicht aus! (Verbot der Schwangeren, Steuerhinterziehung,…)

32
Q

Voraussetzungen für faktisches Arbeitsverhältnis

A

Arbeitsvertrag, in-Vollzug-Setzen des Arbeitsverhältnisses, Schutzwürdigkeit des AN

33
Q

Gründe Befristung (§ 14 TzBfG)

A
  • konkrete Prognose, dass vorübergehender Bedarf wegfällt (Saisonarbeit, aber AG darf unternehmerisches Risiko nicht auf AN abwälzen!)
  • Anschlussbeschäftigung
  • Vertretung
  • Eigenart der Leistung (Künstler)
  • Probezeit
34
Q

Befristung ohne Grund?

A

Bis 2 Jahre, ab 52. Lebensjahr (wenn AN vorher 4 Monate arbeitslos), aber: Anschlussverbot (greift nicht, wenn dazwischen mind. 3 Jahre)

35
Q

Befristung für wissenschaftliche Mitarbeiter wie lang?

A

6 Jahre bis zum Abschluss des Studiums, der Promotion oder danach

36
Q

Form der Befristung?

A

Schriftform, sonst unbefristet (aber Kündigung möglich)

37
Q

Falscher Sachgrund für Befristung?

A

Anderen Grund nachschieben erlaubt

38
Q

Beginn der Arbeit, nachträglich schriftlich festgelegt das befristet?

A

Unbefristet! Mündlicher AV war wirksam, Schriftform der Befristung allerdings nicht gewahrt

39
Q

Probearbeit = befristet oder nicht?

A

Kann beides sein: § 620 befristet / § 622 unbefristet (vorgeschaltete Probezeit) -> im Zweifel § 133, 157 unbefristet

40
Q

Kündigung befristeter Arbeitsverhältnisse?

A

Nur außerordentlich gemäß § 626 BGB

41
Q

Definition “Betriebliche Übung”

A

sich wiederholende Verhaltensweise des AG, aus der die AN schließen dürfen, dass die Leistung auf Dauer gewährt werden soll (§133,157 Anschein eines RBW)

42
Q

Mitbestimmung des BR

A

Versetzungen, soziale Angelegenheiten, Ordnung des Betriebs (aber nicht bei arbeitsnotwendigen Weisungen)

43
Q

Worauf bezieht sich das Direktionsrecht des AG in erster Linie?

A

Arbeitsbegleitendes Verhalten (Rauchen, Kleider, Anzug), Arbeitsnotwendiges Verhalten (Richtlinien, Design, Organisation)

44
Q

Welche gesetzlichen Regelungen schränken die Vertragsfreiheit ein, mit welcher Ausnahme?

A

Arbeitnehmerschutz zwingend, KSchG und MuSchG zwingend (-> günstigere Regelungen erlaubt)

45
Q

Reihenfolge der Grundlagen

A

Gesetz - Tarifvertrag - Betriebsvereinbarung - Vertrag

jeweils Günstigkeitsprinzip!

46
Q

Pflichten des AG

A

Lohnzahlung (Brutto), Fürsorgepflicht (§ 618), Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Akte nicht weiterleiten, Akademische Titel verwenden), unklar: “Duzen” oder “Siezen”, Gleichbehandlung, Anspruch auf Beschäftigung

47
Q

Überzahlung?

A

AG Anspruch aus § 812, Wegfall § 818 III? Im Normalfall erspart AN dadurch eigene Aufwendungen (-) (Außer kleiner Betrag < 100€)

48
Q

Verjährung von Lohnzahlungen?

A

Regelverjährung §§ 195, 199 BGB - 3 Jahre, ab Ende des Kalenderjahres oder grob fahrlässige Unkenntnis

49
Q

Abtretung-/Aufrechnung des Gehalts?

A

Nein, §§ 394, 400 BGB (außer bei vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung)

50
Q

Wofür gibts ne Gratifikation?

A

Für Betriebstreue und Anreiz für Zukunft

51
Q

Haftet AG für Eigentumsschaden des AN?

A

Nicht, wenn man damit mal rechnen muss (Abnutzung der Kleidung, Säure auf Kleidung bei Säurearbeiten)

52
Q

Arbeitszeugnis

A

Recht auf qualifiziertes Zeugnis § 630 BGB, Wahrheit, Klarheit, wohlwollend

53
Q

Pflichten des AN

A

Inhalt, Ort und Zeit (Versetzung bundesweit möglich, Grenze: Familie Art. 6), 8h/Tag (max. 10, wenn abgebaut innerhalb 6 Monaten), Nebenpflichten

54
Q

Pflicht zu Überstunden?

A

wenn vorgesehen (+), sonst nur in Notfällen (nicht ständige Unterbesetzung oder schlechte Organisation)

55
Q

Überstunden vergütet?

A

Normal, Zuschlag nur wenn vereinbart

56
Q

Nebenpflichten des AN

A

Verschwiegenheit, Loyalität (Grenze: Freie Meinungsäußerung), Wettbewerbsverbot

57
Q

Prüfschema außerordentliche Kündigung

A
  • Kündigungserklärung
  • Frist § 626 II BGB
  • Betriebsrat § 102 I BetrVG
  • Wichtiger Grund § 626 I (Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung bis zum nächsten ordentlichen Kündigungsgrund, Abwägung)
58
Q

Prüfschema ordentliche Kündigung

A

*Kündigungserklärung (einseitig, empfangsbedürftig, schriftlich, Frist § 622)
Sonderregelung für AN unter 25, § 622 II 2 unionsrechtswidrig (Ungleichbehandlung), also keine Anwendung!
*Betriebsrat § 102 I BetrVG
*Soziale Rechtfertigung § 1 KSchG (anwendbar > 6 Monate BZ, Betrieb > 10 AN § 23)
- personenbedingt (Eignung), verhaltensbedingt (schuldhafte Pflichtverletzung), betriebsbedingt (Wegfall Arbeitsplatz)
Grund muss nicht angegeben werden