Gesellschaftsrecht Flashcards
Was sind Unternehmensformen des Privatrechts?
- Einzelunternehmen
- Gesellschaften
- Personengesellschaften
- GbR
- OHG
- KG
- Körperschaften
- Verein
- Kapitalgesellschaften
- GmbH
- AG
- Genossenschaft
- Stiftung
- Personengesellschaften
Was sind die Kriterien, die bei der Rechtsformwahl eine wichtige Rolle spielen?
- Organisation
- Haftung
- Vermögensordnung
- Kontrolle
- Steuerrecht
- Finanzierung
- Puplizitätsvorschriften
Wann liegt eine GbR (BGB-Gesellschaft) vor?
Eine BGB-Gesellschaft liegt vor, wenn:
- mindestens 2 Gesellschafter
- vertragliche Bindung (Gesellschaftsvertrag)
- beliebiger gemeinsamer Zweck
- Förderungspflicht der Gesellschafter
Wie entsteht eine BGB-Gesellschaft und muss eine Form beachtet werden, Eintrag ins Handelsregister?
Wie entsteht eine BGB-Gesellschaft und muss eine Form beachtet werden, Eintrag ins Handelsregister?
- Gründung durch Abschluss des Gesellschaftsvertrages
- Mitglieder können auch juristische Personen sein
- keine Formvorschriften
- aber sinnvoll wäre ein schriftlicher Vertrag
- Kein Eintrag ins Handelsregister
Geschäftsführung, Vertretung, Kontrollrecht, Gesellchaftsvermögen und Haftung einer BGB-Gesellschaft?
Geschäftsführung:
- Gesamtgeschäftsführung (§ 709 BGB), kann vertraglich abgeändert werden
Vertretung:
- Geschäftsführung kann vertreten
Kontrollrecht:
- § 716 BGB
Gesellschaftsvermögen
- Gesellschaftsvermögen ist Gesamthandsvermögen, § 718 BGB
- Abgegrenztes Sondervermögen gegenüber Privatvermögen der Gesellschafter
- Nicht zwingend notwendig für die Gesellschaft
- BGH: GbR ist im Zivilprozess rechts- und parteifähig
Haftung:
- Gesellschaftsvermögen + Privatvermögen der Gesellschafter
Was sind die Rechte und Pflichten der Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft?
Rechte der Gesellschafter
- Geschäftsführung (§ 709) -> Innenvertretung
- Informations- und Kontrollrechte (716)
- Stimmrecht (712)
- Rechnungslegung und GuV (721)
Pflichten der Gesellschafter
- Beitragspflicht (705)
- Treuepflicht
Wie wird die GBR beendet?
Beendigung der GBR:
- Zeitablauf
- Beschluss der Gesellschafter
- Insolvenzverfahren
- Kündigung eines Gesellschafters
- Kündigung durch Pfändungsgläubiger
- Zweckerreichung bzw. Unmöglichkeit der Zweckerreichung
- Tod eines Gesellschafters
Wann besteht eine oHG?
Eine oHG liegt vor, wenn:
- GbR §§705 BGB +
- gesetzlich definierter gemeinsamer Zweck:
- Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma (= Name eines Unternehmens)
Wie entsteht eine oHG?
Entstehung
Abschluss und Form des Gesellschaftsvertrages = GbR
Entstehung im Außenverhältnis:
- - Aufnahme des Geschäftsbetriebes, § 123 II HGB oder - - Eintragung in das HR, § 123 I, III HGB
Was versteht man unter dem Innenverhältnis einer oHG?
Innenverhältnis betrifft das Verhältnis der Gesellschafter untereinander und ist in §§ 109 - 122 HGB geregelt.
Was sind Rechte und Pflichten der Gesellschafter einer oHG?
Rechte:
- Kontrollrecht, § 118 I HGB.
- Stimmrecht, § 119 I HGB.
- Entnahmerecht, § 122 HGB.
Pflichten:
- Treuepflicht, z.B. § 112 HGB (Wettbewerbsverbot)
- Verzinsungspflicht, § 111 HGB (bei verzögerter Geldeinlage).
- Wer haftet für Verbindlichkeiten der oHG?
- Haftet ein Gesellschafter, der aus der oHG ausscheidet nicht mehr?
- Haftet ein neu eingetretener Gesellschafter für bereits exestierende Verbindlichkeiten der oHG?
- Gesellschaftsvermögen + Privatvermögen der Gesellschafter
- Für Altschulden bis zu 5 Jahren wird nachgehaftet (§§ 159,160 HGB)
- Ja! § 130 HGB
Wann liegt eine Kommanditgesellschaft (KG) vor?
Eine KG liegt vor, wenn:
- oHG +
- ein Gesellschafter dessen Haftung begrenzt ist (Kommanditist)
Wie ist die Geschäftsführung und Vertretung einer KG geregelt?
Geschäftsführung und Vertretung
Grundsatz: Wie bei OHG bzw. GbR
KG-spezifische Regelungen:
- Rechte und Plichten der Komplementäre = Gesellschafter einer oHG.
- Kommanditist ist von Geschäftsführung ausgeschlossen.
- Der persönlich haftende Gfter. ist zur Vertretung berechtigt
- Der Kommanditist kann nur mit Vollmacht oder Prokura die KG vertreten.
Was sind die Gründungsstadien der GmbH?
Gründungsstadien:
- Vorgründungsgesellschaft (BGB – Gesellschaft/OGH)
- Vor GmbH (Gesellschaft eigener Art)
- GmbH