Arbeitsrecht Flashcards

1
Q

Was ist das Arbeitsrecht und wie unterscheidet man es?

A

Sonderrecht der Arbeitnehmer (Zivilrecht)

  • Individualarbeitsrecht
    • Arbeitsvertragsrecht
    • Arbeitsschutzrecht
  • Kollektives Arbeitsrecht
    • Tarifrecht
    • Arbeitskampfrecht
    • Betriebsverfassungs- und Unternehmensrecht
  • Arbeitsverfahrensrecht
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2
Q

Was ist der Arbeitsvertrag?

A

Arbeitsvertrag:

  • Privatrechtlicher Vertrag
  • Dienstvertrag (§ 611 BGB)
  • Regelt eine unselbstständige Arbeit
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3
Q

Definition Arbeitnehmer?

A

Arbeitnehmer:

Der Arbeitnehmer ist,

  • wer gegen Entgelt
  • dauerhaft
  • fremdbestimmte Dienste
  • für einen anderen auf der
  • Grundlage eine privatrechtlichen Vertrages

leistet.

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4
Q

Was ist der freie Mitarbeiter?

A

Der freie Mitarbeiter steht in keinem Arbeitsverhältnis, sondern ist als Selbstständiger in einem freien Dienstverhältnis tätig.

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5
Q

Abgrenzungskriterien zwischen freien Mitarbeiter und Angestellten?

A

Abgrenzungskriterien:

  • Konkrete Weisungsunterworfenheit bzw. Weisungsgebundenheit
  • Leistungserbringung für nur einen Arbeitgeber
  • Eingebunden sein in eine betriebliche Organisation
  • Zurverfügungstellung von Arbeitsgerät
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6
Q

Was ist der leitende Angestellte?

A

Leitende Angestellte:

  • Weisungsbefugnis
  • Einstellungsmöglichkeit
  • Prokura oder Handlungsvollmacht

Einige gesetzliche Bestimmungen gelten nicht:

  • kein Arbeitszeitschutz
  • BetrVG nicht anwendbar
  • eingeschränktes KSchG
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7
Q

Was ist ein Arbeitgeber?

A

Arbeitgeber:

  • Mindestens einen Arbeitnehmer besitzt
  • Natürlich + juristische Person
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8
Q

Was ist die Rangordnung der Rechtsquellen?

A
  • EG-Recht
  • Verfassung
  • Formelle Gesetze
  • Rechtsverordnungen
  • Tarifverträge
  • Betriebsvereinbarungen
  • Einzelarbeitsvertrag
  • Betriebliche Übung
  • Weisungsrecht
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9
Q

Welche Beendigungstatbestände gibt es bei Arbeitsverträgen?

A
  • Kündigung
  • Zeitlicher Ablauf bei Zeitablauf
  • Aufhebungsvertrag
  • Zweckerreichung
  • Tod des Arbeitnehmers (§ 613 BGB)
  • Anfechtung des Arbeitsvertrages (§§ 119 ff. BGB)
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10
Q

Was ist eine Kündigung und welche Arten gibt es?

A

Was ist eine Kündigung?

Einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung einer der beiden Vertragsseiten

Welche Arten?

  • Außerordentliche
  • Ordentliche
  • Änderungskündigung
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11
Q

Was ist beim Ausspruch der Kündigung zu beachten?

A
  • Beachtung der Fristen
  • Eindeutigkeit der Formulierung
  • Schriftform § 623 BGB
  • Zugang (Einschreiben, persönlich,….)
  • Kündigungsberechtigt
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12
Q

Wie lange sind die Kündigungsfristen und wo sind diese geregelt?

A

Kündigungsfristen:

  • 4 Wochen zum 15. oder Ende des Monats (§ 622 I BGB, beachte § 622 II BGB)
  • Individuelle Vereinbarung kürzerer Fristen nicht möglich (außer 622 V BGB)
  • Verlängerung oder Verkürzung der Fristen durch TV möglich
  • Probezeit: 2 Wochen Frist während der ersten 6 Monate
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13
Q

Was sind die drei Kündigungsgründe des KSchG?

A

Kündigungsgründe nach dem KSchG?

  • Personenbedingt (lange Krankheiten, oft viele kurze, schlechte Prognose)
  • Verhaltensbedingt (muss immer abmahnen, außer bei eklatantes Fehlverhalten (Strafbares Handeln))
  • Betriebliche Gründe (schlechte wirtschaftliche Lage)
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14
Q

Wie ist die Systematik der Kündigungsgründe nach dem KSchG?

A

Systematik:

2 Stufen bei Kündigung:

  1. Formelle
  2. Materielle Gründe vorliegend?
    1. Anwendung des KSchG?
    2. Gründe der Kündigung?
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15
Q

Was sind Fragestellungen die im Arbeitsvertrag geregelt sein sollten?

A
  • Beginn
  • Vergütung
  • Art der Tätigkeit
  • Urlaubsanspruch
  • Nebentätigkeiten
  • Verschwiegenheitspflicht
  • Ende des Arbeitsverhältnis
  • Tarifverträge
  • Nutzen von Betriebsmittel
  • Nebenabreden
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16
Q

Prüfungsschema Kündigung?

A
  1. Kann der Arbeitsvertrag gekündigt werden?
  2. Ist vor der Kündigung eine Zustimmung oder Anzeige erforderlich?
  3. Ist ein Kündigungsgrund erforderlich?
  4. Falls ja, liegt ein Grund
    1. für eine ordentliche oder
    2. außerordentliche Kündigung vor?
  5. Innerhalb welcher Frist muss die Kündigung ausgesprochen werden?
  6. Ist der Arbeitnehmer vor der Kündigung anzuhören?
  7. Ist der Betriebsrat vor der Kündigung anzuhören?
  8. Wer kann die Kündigung aussprechen?
  9. In welcher Form muss gekündigt werden?
  10. Wann wird die Kündigungserklärung wirksam?
  11. Wann endet das Arbeitsverhältnis?
  12. Was gilt bis zum Ablauf der Kündigungsfrist?
  13. Muss der Arbeitnehmer während des Kündigungsschutzprozesses weiterbeschäftigt werden?
  14. Kann der Arbeitnehmer Wiedereinstellung verlangen, wenn der Kündigungsgrund wegfällt?
17
Q

Wann ist vor der Kündigung eine Zustimmung oder Anzeige erforderlich?

A
  • Ordentlichen Kündigung
    • Schwangerschaft
    • Elternzeit
    • Schwerbehinderte
    • Massenentlassung
  • Außerordentlichen Kündigung
    • Schwangere
    • Betriebsverfassungsorgane
    • Zivildienstleistende
18
Q

Wann kommt das KSchG zur Anwendung?

A
  • Ab sechs Monate Betriebszugehörigkeit
  • Größer als 10 Mitarbeiter
    *
19
Q

Personenbedingte Kündigung

Was ist:

  1. der Kündigungsgrund?
  2. die Prognose
  3. Ultima Ratio
  4. die Interessensabwägung?
A
  1. Erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen durch den AN nicht vorwerfbaren Gründen
  2. Vertragsstörung auch in der Zukunft
  3. Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz, ggf. zumutbare Umschulung
  4. Ursache und Ausmaß der Störung, Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten
20
Q

Wie sieht die dreistufige Prüfung bei personenbedingten Kündigungsgründen aus?

A
  1. Negative Gesundheitsprognose
  2. Erhebliche Störung betrieblicher Interessen
  3. Umfassende Interessensabwägung
21
Q

Verhaltensbedingte Kündigung

Was ist:

  1. der Kündigungsgrund?
  2. die Prognose
  3. Ultima Ratio
  4. die Interessensabwägung?
A
  1. Vorwerfbare Vertragsverletzung
  2. Wiederholungsgefahr oder Störung des Vertrauensverhältnisses?
  3. Abmanhnung, Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz
  4. Ursache und Schwere der Vertragsverletzung, Folgen, Schäden, Lebens- und Dienstalter, Verlauf der Arbeit bisher, Unterhaltspflichten
22
Q

Betriebsbedingte Kündigung

Was ist:

  1. der Kündigungsgrund?
  2. die Prognose
  3. Ultima Ratio
  4. die Interessensabwägung?
A
  1. Unternehmerische Entscheidung, nachdem der AN nicht mehr vertragsgerecht eingesetzt werden kann
  2. Einsatzmöglichkeit entfällt auf Dauer, oder unvorhersehbare Zeit
  3. Abbau von Überstunden, Urlaub, versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz, ggf. zumutbare Umschulungsmaßnahmen, geänderte Arbeitsbedingungen
  4. Statt Interessensabwägung:

Sozialauswahl:

  • Vergleichsgruppe bilden
  • den sozial am wenigsten schutzwürdigen AN auswählen
  • Prüfung der anderweitigen Einsetzbarkeit im Betrieb
23
Q

Innerhalb welcher Frist muss gekündigt werden?

A
  • Ordentlcihe Kündigung
    • keine Frist
  • Außerordentliche Kündigung
    • Innerhalb von zwei Wochen
    • Fristbeginn: AG erlangt Kenntnis über maßgebenden Grund der Kündigung § 626 II BGB
24
Q

Kündigung und Zustimmung des BR?

A
25
Q

Wann wird eine Kündigungserklärung wirksam?

A
  • mit Zugang
  • Zustimmung des AN oder seine Bestätigung ist nicht erforderlich
  • Zugang, wenn sie in den Bereich des AN gelangt und sobald bei Annahme gewöhnlicher Umstände damit zu rechnen ist, dass der AN von ihr Kenntnis nehmen konnte
  • Es ist nicht erforderlich, dass der AN tatsächlich Kenntnis nimmt, Möglichkeit reicht aus
26
Q

Was ist eine arbeitnehmerähnliche Person?

A

Ist ein freier Mitarbeiter, der zwar nicht persönlich, aber wirtschaftlich abhängig ist und einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig ist.

Es gelten einzelne Schutzbestimmungen des Arbeitsrechts.

27
Q

Wann kann der Arbeitnehmer weiterbeschäftigung nach der Kündigung verlangen?

A

Weiterbeschäftigungsanspruch nach Kündigung

Gesetzlicher Anspruch aus § 102 V BetrVG.

Weiterbeschäftigung, wenn:

  • eine ordentliche Kündigung ausgesprochen wurde
  • Der AN die Weiterbeschäftigung verlangt
  • Der AN Kündigungsschutzklage nach dem KSchG erhebt
  • Der Betriebsrat aus den in § 102 III BetrVG genannten Gründen der Kündigung fristgerecht widerspricht
28
Q

Was sind die zwei Stufen der Prüfung bei einer außerordentlichen Kündigung?

A
  1. Stufe (abstrakte Geeignetheit). Stellt der Sachverhalt einen Grund dar?
  2. Stufe (konkrete Geeignetheit). Ist die Kündigung unter Berücksichtigung aller Umstände konkret gerechtfertigt?
29
Q

Was versteht man bei einer Umdeutung einer Kündigung?

A
  • Auslegung vom Empfängerhorizont: ordentliche oder außerordentliche Kündigung.?
  • Häufig Ausspruch außerordentliche Kündigung, hilfsweise ordentliche Kündigung.
  • Ist außerordentliche Kü. unwirksam, ist gem. § 140 BGB zu prüfen, ob diese in eine ordentliche Kü. umgedeutet werden kann.
  • Mutmaßlicher Wille des Erklärenden
  • Mutmaßlicher Wille muss für den Kündigungsempfänger bei Kündigung erkennbar sein.
    • Keine Umdeutung von Amts wegen.
    • Die unwirksame außerordentliche Kündigung muss als ordentliche Kündigung wirksam sein.
    • Umdeutung einer ordentlichen Kü. in außerordentliche Kü. nicht möglich.
30
Q

Was versteht man unter einer Änderungskündigung?

A

§ 2 S. 1 KSchG:

Der AG kann das AV kündigen und mit der Kündigung die Fortsetzung des AV zu geänderten Arbeitsbedingungen anbieten. Dabei müssen die üblichen Kündigungsbedingungen erfüllt sein.

31
Q

Wie kann der Arbeitnehmer auf eine Änderungskündigung reagieren?

A
  • Er kann das Änderungsangebot annehmen. Das AV bleibt unter den geänderten Bedingungen bestehen.
  • Er kann das Änderungsangebot ablehnen. Das AV endet mit Ablauf der Kündigungsfrist.
  • Er kann das Änderungsangebot ablehnen und gegen die Kündigung mit einer Klage vorgehen. Dann ist die soziale Rechtfertigung der Kündigung zu prüfen. Ist die Kündigung sozial gerechtfertigt, endet das AV mit Ablauf der Kündigungsfrist.
  • Der AN nimmt das Änderungsangebot unter dem Vorbehalt an, dass die Änderung nicht sozial gerechtfertigt ist. Ist die Klage begründet, ist die Änderungskündigung von Beginn an unwirksam. Ist die Klage unbegründet, bleibt das AV zu den geänderten Bedingungen bestehen.