Formvorschriften Flashcards
1
Q
§12 PAG
A
- jeder PB ist anordnungsbefugt
- Grund der Maßnahme nennen
2
Q
§163 I S.2
A
- jeder PB ist anordnungsbefugt
- Grund der Maßnahme ist dem Betroffenen zu nennen
3
Q
§13 PAG
A
- jeder PB ist anordnungsbefugt
- Grund der Maßnahme nennen
4
Q
§14 PAG
A
- jeder PB ist anordnungsbefugt
- Grund der Maßnahme nennen
- Grund des Festhaltens nennen §21 I PAG
- richterliche Entscheidung über Zulässigkeit und Fortdauer der Freiheitsentziehung §20 I PAG
- Benachrichtigung Angehöriger
- getrennte und gleichgeschlechtliche Unterbringung
- Entlassung der Person, wenn - Wegfall des Grundes §22 Nr.1, - richterlichen Entscheidung §22 Nr.2 PAG, - spätestens nach 24h
- gleichgeschlechtliche Durchsuchung
- Anwesenheitsrecht bei DuSu
5
Q
§163 b I StPO
A
- jeder PB ist anordnungsbefugt
- Grund der Maßnahme nennen, §163 a IV StPO
- Tatvorwurf eröffnen
- gleichgeschlechtliche DuSu
- Anwesenheitspflicht bei DuSu
6
Q
§163 b II StPO
A
- jeder PB ist anordnungsbefugt
- Grund der Maßnahme nennen, §69 I S.2 StPO
- Aufklärung um welche Tat es geht und über die Person des Beschuldigten
7
Q
§15 PAG
A
- jeder PB ist anordnungsbefugt
- Grund der Maßnahme nennen
8
Q
§18 I PAG
A
- jeder PB ist anordnungsbefugt
- Grund der Maßnahme nennen
9
Q
§18 II PAG
A
- jeder PB ist anordnungsbefugt
- Grund der Maßnahme nennen
- Regelfrist 10 Tage, Verkürzung des Einzelfalls
- örtl. Umfang auf erforderliches Maß beschränken
- Betroffenen Gelegenheit geben, dringend benötigte Gegenstände des persönlichen Bedarfs mitzunehmen
- gefährdete Person über örtl. und zeitl. Umfang der Maßnahme informieren
- ggf. personengebundene Daten an Beratungsstellen übermitteln
10
Q
§19 PAG
A
- jeder PB ist anordnungsbefugt
- §20 I PAG richterliche Entscheidung über Zulässigkeit und Fortdauer der Freiheitsentziehung
- §21 I PAG Grund des Festhaltens nennen
- §22 I PAG Entlassung der Person, wenn - Grund der Maßnahme weggefallen ist, - nach entsprechender richterlicher Entscheidung, - spätestens nach 24h
- §21 II PAG Angehörige oder Vertrauenspersonen benachrichtigen
- §21 III PAG Unterbringung nur gleichgeschlechtlich
- Gewahrsamsordnungen