Definitionen Flashcards
Gewahrsam
Unter Gewahrsam ist das mit hoheitlicher Gewalt hergestellte Rechtsverhältnis zu verstehen, kraft dessen einer Person die Freiheit dargestellt entzogen ist, dass sie von der Polizei in einer dem polizeilichen Zweck entsprechenden Weise verwahrt und daran gehindert wird, sich fortzubewegen.
Freiheit der Person
garantiert, dass sich jeder Mensch frei bewegen kann
APR
schützt Privatsphäre, Intimität und Ehre des Einzelnen
RIS
schützt den Einzelnen vor der unfreiwilligen Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe von persönlichen Daten
Gefahr für Leib und Leben
besteht wenn eine nicht nur leichte KV oder der Tod einzutreten droht
gegenwärtige Gefahr
liegt vor wenn das schädigende Ereignis bereits begonnen hat oder unmittelbar mit hinreichender Wahrscheinlichkeit bevorsteht
Durchsuchung
ist die zielgerichtete Suche in oder unter der Kleidung, auch auf der Körperoberfläche und in natürlichen Körperöffnungen, die ohne Eingriff mit medizinischen Hilfsmitteln einzusehen sind
Verhaltensstörer
sind Personen die Gefahr durch ihr Verhalten oder Zustand unmittelbar verursachen
Geeignetheit
eine Maßnahme ist geeignet wenn das polizeiliche Ziel ganz oder zum Teil erreicht werden kann
Erforderlichkeit
eine Maßnahme ist erforderlich wenn kein gleich geeignetes und milderes mittel erkennbar
Angemessenheit
im Rahmen einer Rechtsgüterabwägung ist somit zu klären, ob die eingeschränkten Rechtsgüter die geschützten nicht überwiegen
Verdächtiger
konkrete Tatsachen liegen vor, die auf die nahe liegende Möglichkeit der Täterschaft / Teilnahme schließen lassen
Nichtverdächtiger
es liegen keine konkreten Tatsachen/Anhaltspukte dafür vor, dass die Person TT oder Teilnehmer einer Straftat / Owi sein könnte. Person die als Zeuge in Betracht kommt und zur Aufklärung beitragen kannTr
Transmissionsklausel
§46 OwiG
-entsprechende Anwendung der Befugnis aus StPO wenn OwiG nichts weiter bestimmt
Anfangsverdacht
§152 II StPO
-hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für das vorliegen einer Straftat
Öffentliche Sicherheit
umfasst die Unverletzlichkeit der Rechtsordnung, subjektiven Rechte und Rechtsgüter des Einzelnen sowie der Bestand, Veranstaltung und der Einrichtung des Staates oder sonstiger Träger hoheitlicher Gewalt
Legalitätsprinzip
gem. §163 I S.1 StPO
- die Behörden und Beamten der Polizei haben Straftaten zu verfolgen und alle nicht aufschiebbaren Anordnungen zu treffen um die Verdunklung der Sache zu verhüten
Opportunitätsprinzip
gem. 53/47 OwiG
- die Behörden und Beamten der Polizei haben Owis nach pflichtgemäßen Ermessen zu erforschen und alle nicht aufschiebbaren Anordnungen zu treffen um die Verdunklung der Sache zu verhüten