Final Unit Flashcards
Einzelbewertungsgrundsatz
Verrechnungen jeder Art zwischen Vermögensgegenständen und Schulden sind grundsätzlich verboten.
Abschreibungen
Abschreibungen übernehmen die Funktion, die buchungstechnische Wertminderung bzw. den Wertverlust der abnutzbaren Vermögensgegenstände des Anlagevermögens zu erfassen, um am Bilanzstichtag die aktuelle Vermögenslage bzw. Vermögensstruktur eines Unternehmens darzustellen. Als planmäßige Abschreibung wird die systematische Verteilung des Abschreibungsvolumens eines Vermögenswerts über seine Nutzungsdauer bezeichnet. Außerplanmäßige Abschreibungen sind gemäß ihrer Benennung zusätzlich notwendig gewordene Abschreibungen.
Anschaffungskostenprinzip
Vermögensgegenstände sind höchstens mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, ggf. vermindert um Abschreibungen, zu bewerten.
Bestimmtheit des Wertansatzes
Vorgabe absoluter Wertober- und Wertuntergrenzen (Niederst- und Höchstwertprinzip, Anschaffungskostenprinzip)
Nominalwertprinzip
Bewertung ohne Berücksichtigung der Geldwertentwicklung
Imparitätsprinzip
Vorhersehbare Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, sind zu berücksichtigen, auch wenn sie erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt werden.
Stichtagsprinzip
Bewertung zum Abschlussstichtag, d. h. maßgebend sind allein die Verhältnisse zu diesem Zeitpunkt.
Grundsatz der Bilanzidentität
Eine Neubewertung zu Beginn des neuen Geschäftsjahres scheidet aus.
Herstellungskosten
Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstands, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen.
FIFO
Bewertungsverfahren i. S. einer Verbrauchsfolge für die Bewertung bestimmter Bilanzposten, insbesondere Vorräte, bei dem unterstellt wird, dass die zuerst angeschafften Vermögensgegenstände zuerst verbraucht werden.
LIFO
Bewertungsverfahren i. S. einer Verbrauchsfolge für die Bewertung bestimmter Bilanzposten, insbesondere Vorräte, bei dem unterstellt wird, dass die zuletzt angeschafften Vermögensgegenstände zuerst verbraucht werden.
Vorsichtprinzip
Im Rahmen der „vernünftigen kaufmännischen Beurteilung“ ist somit nach der pessimistischeren Variante zu bewerten, d. h. die untere Grenze des Bewertungsspielraums genießt Vorrang vor der oberen
Grundsatz der periodengerechten Erfolgsabgrenzung
Maßgeblich für die Zurechnung des Erfolgs zu einem Geschäftsjahr ist nicht der Zahlungsvorgang, sondern der Zeitraum, in dem der Erfolg entstanden bzw. „verursacht“ worden ist.
Bewertungsstetigkeit
Die im vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind grundsätzlich beizubehalten.
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag
der Bewertungsmaßstab für Rückstellungen, der die Notwendigkeit von Schätzungen u. ä. beinhaltet.