Fälle 🔍 Flashcards
Gemeinde X kauft bei einer Firma für Büroausstattungen neue Möbel für das Dienstzimmer des Bürgermeisters. Da einige Möbel beschädigt sind, zahlt die Gemeinde die Rechnung nicht.
Voraussetzungen für einen VA gem. § 35 S. 1 VwVfG sind:
1. Hoheitliche MaßnahmeEinseitiges Handeln der Verwaltung (kein Vertrag)
2. Behördevgl. § 1 Abs. 4 VwVfG
3. RegelungWE mit Rechtsfolge
4. Einzelfallkonkreter Sachverhalt individuelle Regelung
5. Öffentliches Recht(Abgrenzung nach der Sonderrechtstheorie)
6. Außenwirkungd.h., das Handeln der Verwaltung wirkt nach Außen, es darf
sich also nicht um eine interne Verwaltungsvorschrfit handeln
Es liegt kein Verwaltungsakt i.S.d. § 35 S.1 VwVfG vor.
Hier wird die Behörde tätig wie eine Privatperson (Kaufvertragsrecht).
Es handelt sich um ein fiskalisches Hilfsgeschäft. (Es scheitert hier schon an der hoheitlichen Maßnahme, die Behörde schließt einen Kaufvertrag; d.h. zwei übereinstimmende WE)