Europäisches und deutsches Verpackungsrecht Flashcards

1
Q

Basiert die Verpackungsverordnung aus dem Jahr 1991 auf der Umsetzung von Europarecht in deutsches Recht?

A

Nein

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2
Q

Wie oft wurde die Verpackungsverordnung bereits seit 1991 novelliert?

A

fünf mal, 1998 (EU-Verpackungsrichtlinie), 2002, Mai 2005, Dezember 2005 (Novelle der EU-Richtlinie) und 2008

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3
Q

Wird es eine 6.Novelle der Verpackungsverordnung geben?

A

Ja, “Nach der Novelle ist vor der Novelle”, vgl. Entschließung des Bundesrates vom 20.12.2007

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4
Q

Welches abfallpolitisches Ziel soll durch die Verpackungsverordnung verwirklicht werden?

A

Vermeidung und Verringerung von Umweltbelastungen durch Verpackungen und Verpackungsabfällen

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5
Q

Was bedeutet Produktverantwortung?

A

Verantwortung für die Entsorgung von Verpackungen (Hersteller und Vertreiber)

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6
Q

Gibt es neben der Rücknahmeplicht andere Instrumente der Produktverantwortung?

A
  • Zurücklassen
  • Pfandpflicht
  • Mehrwegsystem
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7
Q

Was sind die abfallwirtschaftlichen Ziele der Verpackungsverordnung?

A

gleiche Wettbewerbsbedingungen für duale System- und Selbstversorger

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8
Q

Welche unterschiedlichen Verpackungsarten gibt es (mind. drei benennen)?

A
  • Verpackungen
  • Verkaufverpackunen
  • Umverpackungen
  • Transportverpackungen
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9
Q

Wo fallen Verkaufsverpackungen an?

A

Lieferung und Darbietung von Waren

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10
Q

Welche Verpackungsarten fällt mengenmäßig am meisten an?

A

???

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11
Q

Was ist aus Sicht des Herstellers oder Vertreibers die grundsätzliche Rechtsfolge, wenn eine Verpackung dafür vorgesehen ist beim privaten Endverbraucher anzufallen?

A

???

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12
Q

Was ist ein privater Endverbraucher?

A

???

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13
Q

Wer ist grundsätzlich verpflichtet sich an einem oder mehreren dualen Systemen zu beteiligen?

A

Hersteller und Vertreiber

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14
Q

Wer zahlt im Endeffekt die Systembeteiligungskosten?

A

der Verbraucher

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15
Q

Gibt es Alternativen zur Systembeteiligungspflicht?

A

Selbstentsorgung

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16
Q

Gibt es eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht mit dem Markenzeichen “Der Grüne Punkt”?

A

keine gesetzlichen, aber vertragliche Kennzeichnungspflicht

17
Q

Müssen die Hersteller und Vertreiber (Abfüller) Rechenschaft über die Verpackungsmengen ablegen, die sie in Verkehr bringen?

A

Ja

18
Q

Wo ist die Vollständigkeiterklärung zu hinterlegen?

A

bei der IHK