Erkennen und Handeln Flashcards
Symptome, Auffälligkeiten, Hinweise auf Gewalterfahrungen
Was sind Hinweise auf Gewalterfahrungen?
Die Anzeichen für Gewalt variieren und hängen von der Art der Gewalt und dem
Alter des Kindes ab.
Folgende Symptome können auf eine Gefährdung des Kindeswohls hinweisen,
insbesondere wenn sie gehäuft auftreten:
* Sichtbare Verletzungen und Gesundheitsschädigungen wie Blutergüsse oder
Würgemale.
* Allgemeine Anzeichen und Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern wie
unzureichende Ernährung, Körperpflege und Entwicklungsverzögerungen.
* Allgemeine Anzeichen und Verhaltensauffälligkeiten bei Eltern wie wechselnde
Angaben über Verletzungen und häufige Arzt- und Krankenhausbesuche.
Kinder, die besonders gefährdet sind, weisen oft Merkmale auf wie fehlendes
soziales Netzwerk, mangelnde Zuwendung oder soziale Isolation. Kinder, die Gewalt
erfahren, äußern selten direkt, dass sie Opfer sind, und ihre versteckten Hilferufe
werden oft nicht verstanden oder ihnen wird nicht geglaubt.
Die TäterInnen üben oft Druck zur Geheimhaltung aus und drohen, was dazu führt,
dass Kinder aus Angst schweigen. Das nähere Umfeld als potenzielle TäterInnen,
wie nahe Bezugspersonen, führt zu einem Loyalitätskonflikt, während das Gefühl der
Ohnmacht und die Überzeugung, dass niemand ihnen glauben oder helfen kann,
Kinder zum Schweigen zwingt.
Wie geht man bei einem Verdacht vor?
Bei einem Verdachtfall gilt es Ruhe zu bewahren und die folgenden Punkte zu beachten:
Vager Verdacht
* Liegt ein vager Verdacht vor, das heißt, sind die Beobachtungen (noch) nicht eindeutig und die vermuteten Übergriffe können, müssen aber nicht vorliegen, so sollten Sie die Beobachtungen gut dokumentieren.
* Nehmen Sie Kontakt zu einer professionellen Beratungseinrichtung auf, die Sie begleitet, berät und unterstützt.
* Um die Verdachtsmomente zu überprüfen, kann beispielsweise die „Einschätzungsskala zur Kindes-wohlgefährdung” herangezogen werden.
Verdacht erhärtet sich und wird konkreter
* Sollte sich der Verdacht erhärten und konkreter werden - beispielsweise, weil einige Indikatoren der Einschätzungsskala zutreffen oder weil neue Beobachtungen dazugekommen sind - dann binden Sie Kolleginnen/Kollegen ein und sprechen Sie miteinander über diese Beobachtungen.
* Informieren Sie nun die Leitung Ihrer Einrichtung über diese Beobachtungen, dazu sind Sie gesetzlich verpflichtet. Jede Person ist jederzeit dazu berechtigt, eine Kindeswohlgefährdung an die Kinder- und Jugendhilfe (KJH) zu melden.
Konkreter Verdacht:
* Bei einem konkreten Verdacht - beispielsweise eindeutigen Anzeichen von Gewalt oder konkreten Äußerungen zu Gewalterlebnissen - muss umgehend Meldung an die Kinder- und Jugendhilfe gemacht werden.
* Je konkreter die Beobachtungen und das Verhalten der Eltern etc. dokumentiert sind, desto effizienter kann die Kinder- und Jugendhilfe das Kind unterstützen und schützen.
Was sind die sieben Botschaften der Prävention
- Vertraue deinem Gefühl!
Es gibt angenehme und unangenehme Gefühle und es ist gut darüber zu sprechen! - Es gibt gute und schlechte Geheimnisse!
Belastende Geheimnisse sollen weitererzählt werden. - Dein Körper gehört dir!
Es gibt angenehme und unangenehme Berührungen. Jeder hat das Recht über seinen Körper selbst zu bestimmen. - Du darfst NEIN sagen!
Respekt voreinander ist wichtig. Dazu gehört auch, den Wunsch und Willen des Gegenübers zu akzeptieren. - Es ist nicht alles richtig, was andere tun.
Auch Menschen, denen wir vertrauen und die wir sehr be-wundern, machen Fehler. - Hol dir Hilfe und sprich darüber
Das Erzählen von Problemen ist so lange notwendig, bis jemand richtig zuhört und hilft. - Gewalt ist nie in Ordnung.
Es gibt Alternativen zu Gewalt - nur so kann sie gestoppt werden.
Checkliste für Pädagogen bei einem Verdacht
- Sich selbst Unterstützung holen, z. B. im Kolleg/innenkreis, in Supervisionen, beim Jugendamt oder bei einschlägigen Beratungsstellen.
- Versuchen Sie, „am Kind dran zu bleiben”, Ihren Verdacht eventuell zu erhärten, indem Sie weiter als Vertrauensperson zur Verfügung stehen, ohne es zu bedrängen. Geben Sie dem Kind Signale, dass Sie bereit sind zuzuhören, und dass es selbst bestimmen kann wann und in welchem Ausmaß. Stärken Sie das kindliche Selbsthilfepotential!
- Verfassen Sie Gedächtnisprotokolle über Aussagen und Verhaltensweisen des Kindes. Das kann für die weitere Betreuung des Kindes, aber auch für eine Anzeige und bei Gericht wichtig sein.
- Konfrontieren Sie niemals vorschnell Eltern oder andere Bezugspersonen des Kindes mit Ihrem Verdacht, insbesondere wenn ein möglicher Täter im engsten Umfeld des Kindes zu vermuten ist! Der Druck auf das Kind könnte noch verstärkt werden.
- Machen Sie niemals vorschnell und unüberlegt eine polizeiliche Anzeige. Missbrauch ist ein „Offizialdelikt”, d. h., eine diesbezügliche Anzeige muss von Polizei und Gericht weiterverfolgt und kann auch nicht zurückgezogen werden. Die Anzeige bei der Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft sollte zu einem für das betroffene Kind „passenden Zeitpunkt” erfolgen und gut vorbereitet sein.
Was ist die allgemeine Definition von Gewalt?
Unter “Gewalt” werden generell Handlungen und Drohungen verstanden, die mit der klaren Absicht ausgeführt werden, direkt oder indirekt Schaden zuzufügen.
Diese Form von Gewalt kann sich sowohl durch körperlichen Einsatz als auch durch psychische und verbale Handlungen äußern.
In der Soziologie ist “Gewalt” ein etablierter Begriff, während in der Psychologie eher von Aggression, Aggressivität und Misshandlung die Rede ist.
Aggression wird als eine Handlung definiert, die mit der Absicht erfolgt, einer anderen Person oder einer Sache Verletzung oder Schaden zuzufügen.
Aggressivität hingegen beschreibt eine individuell unterschiedliche Neigung, in bestimmten Situationen aggressiv zu reagieren.
Bezüglich Misshandlung wird diese als tatsächliches oder angedrohtes Verhalten oder Unterlassungen von Erwachsenen gegenüber Kindern beschrieben