Einsatzlehre Flashcards
Abgrenzung Geiselnahme
- Geiselnahme
= Aufenthaltsort des Opfers ist bekannt. - herausragende Bedrohungslage
= Täter stellt absdruse Forderungen - Entführung
= Aufenthaltsort des Opfers ist unbekannt.
relevante Lagefelder
- Täter
- Opfer / Geisel
- Medien
- Bevölkerung
- Zugriff
Leitlinien
- Das Leben der Geiseln hat Vorrang.
- Die Lage ist stabil zu halten.
- Fortführung des Verhandlungskonzepts mit dem Ziel der Täteraufgabe
- Verhandlungslösung vor Zugriffslösung
- kein Eingehen auf Täterforderungen ohne Lebenszeichen der Geiseln - Vermeidung jeglicher risikobehafteter Maßnahmen am Tatobjekt
- Kräfte dürfen für T und O keinesfalls erkennbar sein
- Zugriffslagen sind bei klarer Erkenntnislage nur mit Zustimmung des PF zugelassen
- -> Ausnahmen:
a) Notzugriff
b) Zugriff bei günstiger Gelegenheit
c) geplanter Zugriff
a) Notzugriff
Handeln als unabweisebare Reaktion mit hohem Risiko
(Abwehr einer akuten Lebensgefahr)
Prüfung:
- Zugriffsvoraussetzungen
- Einschreitschwelle / sonst. Anordnung
- SWG
b) ZgG
Handeln bei unerwarteter Lageentwicklung mit geringem Risiko
Prüfung:
- Zugriffsvoraussetzungen
- sonst. Anordnung
- SWG
Geiselnahme - Erste Phase
dient der Durchführung unaufschiebbarer notwendiger Maßnahmen sowie der Bildung einer vorläufigen BAO
Geiselnahme - Zweite Phase
Fortentwicklung der Ersten Phase und gekennz. durch die Verfügbarkeit der erforderlichen Kräfte
Gefahr von Amoktaten
- Zuständigkeiten
siehe PDV 100, Nr. 7 Landesteil RP
unbekannter T - unbekanntes Objekt
–> aufnehmende Beamte ermitteln weiter
bekannter T - unbekanntes Objekt
–> Tatortprinzip (zust. PI ermittelt)
unbekannter T - bekanntes Objekt
–> Tatortprinzip
bekannter T - bekanntes Objekt
–> Tatortprinzip
Gefahr von Amoktaten
- Bewertung der Ernsthaftigkeit
- keine Drohung
- flüchtige Drohung
(nicht ernst gemeint, klare Distanzierung bei Nachfrage) - substanzielle Drohung
(Planung, Vorbereitung, Plausibilität, Wdh., etc. - akut gefährliche substanzielle Drohung
(hinzutreten der zeitl. Komponente)
Phaseneinteilung bei Amoktaten
- gewaltfreier Lösungsversuch fehlgeschlagen
- Gewaltphase
- Realisierungsphase
- Realisierungsentschluss
- Vorbereitungshandlung
- letzter tatentschluss
–> Tat
GesB
= eine Handlung oder zs.hängende, fortgesetzte und wiederholende Handlung,
- in einer ehemaligen ider ggw. ehelichen oder nicht ehelichen Lebensgemeinschaft,
- in einer ehemaligen oder ggw., nicht auf eine Lebensgemeinschaft angelegte, sonstige partnerschaftl. Beziehung,
- die eine strafrechtl. sanktionierte Verletzung der phy. und psy. Integrität der Partnerin oder des partners bewirkt oder zu bewirken droht
(insb. von Leib,Leben, Freiheit, körperl. Unversehrtheit und sex. Selbstbestimmung)
Formen der Gewaltanwendung
- psyschiche Gewalt
(mit dem Ziel, zu erniedrigen) - verbale Gewalt
(beleidigt und demütigt durch Verachtung) - sexuelle Gewalt
(erzwingt mit Gewalt, Drohungen und/oder Druck eine sex. Beziehung) - ökonomische Gewalt
(Geldmittel stehen nicht mehr zur Verfügung) - körperliche Gewalt
(verletzt in der körperl. Integrität)
Abgrenzung GGSK
a) größere Gefahrenlage
b) größere Schadenslage
c) Katastrophe
Erwartungen der Bevökerung an POL/AOB
- sachgerechte Notfallplanung
- zielgerichtete Einsatzführung zur Rettung von Menschenleben sowie zur Schadensdämmung
- geeignetes und erfolgreiches Krisenmanagement
- umfängliche und offensive Informationspolitik hinsichtlich der Gefahrenlage sowie des Schadensausmaßes
–> Folgemaßnahmen einleiten zur Wiederherstellung des Sicherheitsgefühls!