Einführungslehrgang Flashcards
Was ist der Sachverständigenbeweis?
Der Sachverständige vermittelt dem Richter fehlendes Fachwissen zur Beurteilung von Tatsachen durch
- Feststellung von Tatsachen
- Schlussfolgerungen aus den Tatsachen
- Vermittlung von abstrakten Erfahrungssätzen
Wer kann nicht Zeuge sein?
- prozessunfähige Partei
- deren gesetzlicher Vertreter
- Im Prozess des Insolvenzverwalters: Insolvenzverwalter, Insolvenzschuldner
- Geschäftsführer einer GmbH
- Kommanditist einer KG
- Gesellschafter einer OHG, der von der Vertretung ausgeschlossen ist
Zeuge kann nicht sein, wer Partei ist.
- prozessunfähige Partei: Zeuge (Umkehrschluss § 455 II 1 ZPO)
- deren gesetzlicher Vertreter: Partei
- Im Prozess des Insolvenzverwalters: Insolvenzverwalter: Partei, Insolvenzschuldner: Zeuge
- Geschäftsführer einer GmbH: Partei
- Kommanditist einer KG: Zeuge
- Gesellschafter einer OHG, der von der Vertretung ausgeschlossen ist: Zeuge
Wer ist Sachverständiger?
Sachverständiger ist, wer im Auftrag des Gerichts tätig ist.
Wer Sachkunde hat und unabhängig vom Gericht tätig ist, ist ein sachverständiger Zeuge (§ 414 ZPO)
Nimmt eine Partei Bezug auf ein Gutachten eines selbst beauftragten Sachverständigen ist dies ein qualifizierter Parteivortrag.
Welche Beweismittel sieht die ZPO vor?
Augenschein, Zeugen, Urkunden, Sachverständige, Parteivernehmung
Was ist der Strengbeweis?
Die Beweiserhebung, die im Beweisverfahren mit den Beweismitteln der §§ 355 ff. ZPO die volle Überzeugung des Richters herbeiführen soll.
Was ist der Freibeweis?
Beim Freibeweis stehen das Beweisverfahren und die Beweismittel im Ermessen des Gerichts. Das Einverständnis der Parteien ist erforderlich, § 284 ZPO.
Was besagt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung, § 286 ZPO?
- Es gibt keine festen Beweisregeln.
- Grundlage der Beweiswürdigung ist der gesamte Inhalt der mündlichen Verhandlung.
Was ist die Beweislast?
Das die Partei treffende Risiko des Prozessverlustes wegen Nichtnachweislichkeit der ihren Sachantrag stützenden Tatsachenbehauptung.
Wer trägt die Beweislast?
Der Anspruchsteller trägt die Beweislast für die rechtsbegründenden, der Anspruchsgegner für die rechtsvernichtenden, rechtshindernden und rechtshemmenden Tatsachen.
Welche Beweiserleichterungen gibt es?
- gesetzlich vorgesehene Beweiserleichterung: § 287 ZPO; § 179 BGB, § 280 I 2 BGB
- gesetzliche Vermutungen: § 292 ZPO (Beweis des Gegenteils ist möglich, außer es ist anders geregelt) -> §§ 891, 1006, 477, 630h BGB
Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit von Urkunden über ein Rechtsgeschäft
- tatsächliche Vermutungen
- Anscheinsbeweis
- Beweislastverteilung nach Verantwortungsbereichen
Was ist die Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit von Urkunden über ein Rechtsgeschäft?
Für alle über ein Rechtsgeschäft aufgenommenen Urkunden besteht eine Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit. Wer diese bestreitet trägt die Beweislast.
-> Wirkung des § 292 ZPO
Was ist der Anscheinsbeweis?
Der Anscheinsbeweis erlaubt bei typischen Geschehensabläufen den Nachweis eines ursächlichen Zusammenhangs oder eines schuldhaften Verhaltens ohne exakte Tatsachengrundlage sondern aufgrund von Erfahrungssätzen.
Für die Erschütterung des Anscheins genügt es, die ernsthafte Möglichkeit eines anderen als des erfahrungsgemäßen Ablaufs zu beweisen.
Die Tatsachen aus denen sich die Möglichkeit ableiten soll, müssen voll bewiesen werden.
Was sind tatsächliche Vermutungen?
Sie werden herangezogen, um schwierige Beweisführungen zu erleichtern, insbesondere beim Beweis der Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Schaden.
-> Verwertung von Erfahrungswissen, welches der freien Beweiswürdigung zuzuordnen ist
Welchen Zweck hat eine informatorische Befragung der Partei?
Die Lücken im Parteivortrag zu füllen; sie dient nicht der Beweiserhebung.
Parteivernehmung, §§ 445 ff. ZPO
- subsidiär ggü. anderen Beweismitteln
- setzt voraus, dass alle angebotenen Beweismittel ausgeschöpft wurden und keinen vollständigen Beweis erbracht haben
- setzt weiterhin einen “Anbeweis” voraus; dieser kann aus der Anhörung nach § 451 ZPO entnommen werden
Wer trägt die Beweislast beim Streit über das Vorliegen der Kausalität bei der Verletzung von Aufklärungspflichten?
- eigentlich hat der Anspruchsteller die Kausalität zu beweisen
- Rspr.: “Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens” -> Beweislastumkehr; Anspruchsgegner hat zu beweisen, dass der Schaden auch bei pflichtgemäßer Aufklärung entstanden wäre (insb. bei Kapitalanlagefällen)
(Bei Rechtsberatung -> Anscheinsbeweis oder § 287 ZPO)
Was ist die Beweislastverteilung nach Verantwortungsbereichen?
Rspr.: Vom Schaden wird auf die Pflichtverletzung geschlossen, wenn die Schadensursache allein aus dem Verantwortungsbereich des Schuldners herrühren kann.
Wer trägt beim Streit über das Ob der Vereinbarung einer aufschiebenden Bedingung / den Eintritt der aufschiebenden Bedingung die Beweislast?
Ob: anspruchsbegründende Tatsache, dass KV unbedingt geschlossen wurde -> Beweislast beim Kläger
Eintritt: der, der sich auf den Eintritt beruft (-> Kläger)
Wer trägt beim Streit über das Ob der Vereinbarung einer auflösenden Bedingung / den Eintritt der auflösenden Bedingung die Beweislast?
Der Beklagte (h.M.)
Klage auf Zahlung des Werklohns. Werk nicht abgenommen wegen angeblichen Mangels, Kläger bestreitet Mangel. Wer trägt die Beweislast bzgl. des Mangels?
Klage schlüssig? -> Vss.: Fälligkeit, die Abnahme erfordert. Von der Abnahme unabhängige Fälligkeit gem. § 640 II BGB? -> setzt offensichtlich unbegründete Verweigerung voraus -> Mangelfreiheit ist anspruchsbegründend -> Kläger trägt die Beweislast
für einen substantiierten Vortrag eines Mangels reicht ein “Symptomvortrag” aus
Welche Unterscheidung macht der BGH bei der Kausalität im Zusammenhang mit dem Beweismaß?
Bei der haftungsbegründenden Kausalität (Unfall - HWS) gibt es keine Beweiserleichterung, bei der haftungsausfüllenden Kausalität (HWS - Kopfschmerzen) wendet der BGH hingegen ein erleichtertes Beweismaß nach § 287 ZPO an, wonach die überwiegende Wahrscheinlichkeit eines Kausalzusammenhangs genügt.
Was ist ein Ausforschungsbeweis?
Von einem Ausforschungsbeweis spricht man, wenn die Partei ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürlich Behauptungen “ins Blaue hinein” aufstellt (unzulässig).
Können Beweise auch von Amts wegen, also ohne Beweisantrag erhoben werden?
Mit Ausnahme des Zeugenbeweises, ja. Darin liegt eine Abweichung vom Beibringungsgrundsatz.
Welche Besonderheit gibt es bei der Parteivernehmung in einer 4-Augen-Situation?
Nach der Rspr. ist demjenigen, der in einer 4-Augen-Situation war die Möglichkeit zur Äußerung, unabhängig von den Voraussetzungen des § 448 ZPO, zu geben.
Wie und unter welchen Voraussetzungen kann ein Beweisantrag abgelehnt werden?
Indem dem Beweisantrag nicht nachgegangen wird, im Urteil ist dies kurz zu begründen.
Eine Ablehnung ist möglich bei:
- unstreitigem Gegenstand
- ungeeignetem oder unerreichbarem Beweismittel
- Unzulässigkeit der Beweiserhebung
Wie erfolgt eine Beweiserhebung?
- auf Anordnung des Gerichts (durch Ladung von benannten Zeugen)
- ausnahmsweise durch Beweisbeschluss, § 358 ZPO (zB. erforderlich bei Parteivernehmung, § 450 ZPO oder einem schriftlichen Sachverständigengutachten)
Wie verläuft der Verhandlungstermin?
- Güteverhandlung
- im Anschluss mündliche Verhandlung
- Einleitung durch Stellung der Anträge, § 137 I ZPO
- Parteivorträge in freier Rede, in Anwaltsprozess ist
auch der Partei auf Antrag das Wort zu erteilen - Beweisaufnahme unmittelbar nach streitiger
Verhandlung, § 279 II ZPO - Schluss der Verhandlung, § 136 IV ZPO
(ausdrücklich/konkludent; kein Schluss bei Vertagung,
§ 296a ZPO Nachschubrecht; Wiedereröffnung unter
Vss. des § 156 ZPO)
Was ist die Relationstechnik?
Die effektivste Methode zur schnellstmöglichen und kostengünstigsten Erfassung des Sachverhalts und der rechtlichen Lösung.
Was ist ein einschichtiges Gutachten?
Entspricht dem universitären Gutachten, an den Stellen, wo der Sachverhalt streitig ist, ist im Gutachten ein Beweisangebot zu machen.
Wie sortiert man den Sachbericht/Tatbestand?
- Abgrenzung von Tatsachen und Rechtsansichten
- Abgrenzung von Streitigem und Unstreitigem
- historische Reihenfolge
- überholtes Vorbringen? (zB. zeitlich neuerer Vortrag?)
Welches Tempus wird für die einzelnen Teile im Sachbericht/Tatbestand verwendet?
- Geschichtserzählung
- streitiger Vortrag des Klägers
- Anträge der Parteien
- streitiger Vortrag des Beklagten
- Prozessgeschichte
- Geschichtserzählung: Imperfekt
- streitiger Vortrag des Klägers: Konjunktiv Präsens
- Anträge der Parteien: Präsens
- streitiger Vortrag des Beklagten: Konjunktiv Präsens
(nur berichten, wenn der Beklagte eine Gegendarstellung macht, nicht nur einfach Bestreitet) - Prozessgeschichte: Perfekt
Relationsgutachten: Womit befasst sich die Schlüssigkeit (Klägerstation)?
-> Rechtsgutachten zur Frage, ob der Klageantrag auf Grundlage des Klägervortrags gerechtfertigt ist.
Der Klageantrag ist gerechtfertigt, wenn Tatsachen vorgetragen werden, die iVm. dem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht zu begründen.
umsubstantiiertes Vorbringen -> umbeachtlich
Relationsgutachten: Womit befasst sich die Erheblichkeit (Beklagtenstation)?
-> Auf Grundlage des Beklagtenvortrags ist ein zweites Gutachten zu erstellen. Überprüft wird, ob der Klageantrag nach dem Beklagtenvortrag gerechtfertigt ist.
Relationsgutachten: Was ist die Beweisstation?
= Feststellung, welche vorgetragenen Tatsachen (vom Kläger oder Beklagten) der Entscheidung zugrunde zu legen ist.
Relationsgutachten: Was ist die Entscheidungsstation?
= Vorschlag zum weiteren Vorgehen.
- Bei Entscheidungsreife: Urteil
- Beweisbeschluss
- Terminverfügung
- Hinweisbeschluss
Kombination möglich zB. Terminverfügung mit Hinweis
Was ist Grundlage des Urteils?
Der Prozessstoff zum Zeitpunkt der Schlusses der mündlichen Verhandlung.
Für die anzuwendenden Rechtsnormen entscheidet jedoch der Zeitpunkt der Urteilsverkündung.
Wie wird das Urteil verkündet?
Durch Verlesung der Urteilsformel, § 311 II ZPO.
Entweder im Termin, in dem die mündliche Verhandlung geschlossen wird (-> Tenor genügt)
oder in einem sofort anzuberaumenden Termin (Urteil muss dann komplett vorliegen)
Welche Urteilsarten unterscheidet man?
- Sach- und Prozessurteil (nach dem Inhalt)
- Säumnisurteil und kontradiktorisches Urteil (nach Art der vorangegangenen mündlichen Verhandlung)
- Feststellungs- / Leistungs- / Gestaltungsurteil
- Endurteil / Zwischenurteil (nach dem Gegenstand)
- Voll- und Teilurteil (nach dem Umfang)