Einführung Kreislaufwirtschaftsrecht Flashcards
Inwiefern betreffen EU-Verordungen die Bürger und Unternehmen der Europäischen Union?
• EG-Abfallsverbringungsverordnung; Verpackungsverordnung, Gewerbliche Abfallverordnung,
Deponieverordnung, Nachweisverodnung, Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (EfbV),
Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV)
• Regelungen, die unmittelbar für jeden Bürger und jedes Unternehmen in der Europäischen Union gelten (Verordnungen des Rates der Europäischen Gemeinschaften)
Inwiefern betreffen EU-Richtlinien die Bürger und Unternehmen der Europäischen Union?
Indirekt: Regelungen, die von den Mitgliedstaaten der EU in nationale Rechtsvorschriften
umgesetzt werden müssen.
Ordnen Sie folgende Rechtsquellen in ansteigender Reihenfolge in die Normenhierachie ein: EG-Recht, Landerecht, Ortsrecht, Bundesrecht
Ortsrecht -> Landesrecht -> Bundesrecht -> EG-Recht
In welchem Zusammenhang stehen die europäische Abfallrhmenrichtlinie und das deutsche Kreislaufwirtschaftsgesetz?
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) von 2012 ist die Umsetzung der europäischen Abfallrahmenrichtlinie von 2008 in deutsches Recht
Ordnen Sie folgende Rechtsquellen in absteigender Reihenfolge in die Normenhierachie ein: Satzungen, Verwaltungsvorschriften, und Technische Anleitungen, Gesetze, Verordnungen.
- Gesetze
- Verordnungen
- Satzungen
- Verwaltungsvorschriften/Technische Anleitungen
Welches ist das wichtigste Bundes-Abfallgesetz?
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Welcher Zweck des Kreislaufwirtschaftsgesetzes wird in §1 benannt?
Zweck: die Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen UND die
Sicherstellung des Schutzes von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und
Bewirtschaftung von Abfällen.
Ordnen Sie die folgenden Gesetze in eine chronologisch logische Reihenfolge und begründen Sie dies kurz: Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, Abfallgesetz, Abfallbeseitigungsgesetz und Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Abfallbeseitigungsgesetz (1972):
- > Gefahrenabwehr, Hygienisierung
- Abfallgesetz (1986)
- > Reduzierung von Deponievolumen (⇒Kapazitätsproblem)
- Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (1996)
- > Produktverantwortung, Ressourcenschonung (verdeutlicht durch den Begriff Kreislaufwirtschaft)
- Kreislaufwirtschafsgesetz (2012)
- > reine Kreislaufwirtschaft, Begriff Abfall taucht gar nicht mehr auf
Jedes dieser Gesetze geht aus dem vorherigen Gesetz hervor, es wurden immer Teile des alten Gesetzes übernommen, aber auch neue Aspekte hinzugefügt; deswegen kann man die Einordnung einfach nach der zeitlich chronologischen Reihenfolge machen.
Nennen Sie zwei Merkmale, de den Abfallbegriff nach §3 Abs. 1 KrWG ausmachen.
- Stoffe oder Gegenstände
* Entledigungsvariante (entledigen, entledigen wollen, entledigen müssen)
Welche drei Entledigungsvariaten gibt es im KrWG?
- tatsächliche Entledigung
- Entledigungswille (zB. Sperrmüll)
- Entledigungspflicht (zB. Batterie)
Welche Ziel wurden mit der Einführung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes verfolgt? Nennen Sie drei Punkte.
- Steuerung wirtschaftlicher Tätigkeit
- Gesamtauswirkungen der Ressourcennutzung reduzieren
- Ressourceneffizienz der Abfallwirtschaft verbessern
Welche natürlichen bzw. juristischen Personen, die im KrWG definiert werden, sind originär für die Entsorgung von Abfällen verantwortlich?
• Abfallerzeuger
• Abfallbesitzer:
o natürliche oder juristische Personen, die die tatsächliche Sachherrschaft über Abfälle hat
o Dabei spielt es keine Rolle ob zum Beispiel Abfall gegen den Willen des Grundstückbesitzers auf dessen Grundstück entsorgt wurde, verantwortlich ist dann der Grundstückbesitzer, weil er die tatsächliche Sachherrschaft hat.
o Besitzwille spielt keine Rolle in der Verantwortung über Abfall.
o Bei „mittelbaren Besitz“ (Vermietung von Grundstücken) ist im Einzelfall zu prüfen wer die Sachherrschaft innehat.
Nennen Sie je ein konkretes Beispiel für eine natürliche und juristische Personen als Abfallerzeuger.
• natürliche Person: Privatperson
• juristische Person: Baufirma (Abfälle aus Baumaßnahmen)
• Ersterzeuger: durch Tätigkeiten gehen Abfälle hervor -> Privatpersonen
• Zweiterzeuger: Handlung, die eine Veränderung der Zusammensetzung der Abfälle bewirkt hat
-> Unternehmen zur Regenerierung von Lösemitteln
Wann endet die Verantwortlichkeit für Abfallerzeuger (Tätigkeit der Abfallerzeugung) bzw. -besitzer (Sachherrschaft über einen Abfall)?
Verantwortung endet mit Abschluss der endgültigen und ordnungsgemäßen Entsorgung, außerdem endet die Verantwortung mit Wegfall des Abfalls (physische Vernichtung)
Wie lautet die Abfallhierarchie nach dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz?
- Vermeidung
- Vorbereitung zur Wiederverwendung
- Recycling
- sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung
- Beseitigung