Einführung Körperschaft Flashcards

1
Q

Was sind die entscheidenden Unterschiede zwischen Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften?

A

KapG:

  • Beitrag der Gf-> Kapital zur Verfügung stellen
  • Bedeutung des Gesellschaftskapitals für Erreichung des Gesellschaftszwecks
  • Satzung muss das in Aktien bzw. Geschäftsanteile zerlegt Grund-/Stammkapital ziffernmäßig ausweisen

PersG:
- Beitrag der Gesellschafter-> persönlicher Einsatz der Gesellschafter z.B. Arbeitskraft, Privatvermögen

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2
Q

Warum spricht man von Körperschaften?

A
  • körperschaftliche Struktur, d.h. Körperschaften haben eigenen Namen, unter dem sie im Rechtsverkehr auftreten
  • eigene Rechtspersönlichkeit
  • benötigen eine Satzung
  • haben Organe (mind. 2, Mitgliederversammlung und Vorstand)
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3
Q

Was ist ein Verein?

A

auf Dauer angelegter, körperschaftliche organisierter Zusammenschluss von Personen zu einem gemeinsamen Zweck

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4
Q

Wodurch unterscheidet sich der Verein von den kapitalistischen Körperschaften?

A

durch das sog. Gewinnausschüttungsverbot (§ 55 AO) d.h. Beteiligungen am Vermögen der jur. Person ist von vornerein ausgeschlossen

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5
Q

Welche Unterschiede hat der rechtsfähige vom nichtrechtsfähigen Verein? Welche zwei Arten dieser gibt es?

A

rechtsfähiger Verein:
- wirtschaftlicher Verein-> Gründung durch staatliche
Verleihung (Konzession), § 22 BGB / aber selten
- nicht wirtschaftlich->Gründung durch Eintragung ins
Vereinsregister (§ 55 BGB) / Idealverein / Verfolgung
kult., sportl. oder sozialer Zwecke / mind. 7
Gründungsmitglieder

nichtrechtsfähiger Verein
- wirtschaftliche Verein-> keine jur. Person / § 54 S. 1
BGB: §§ 705 BGBff anwendbar
nicht wirtschaftlicher Verein
- Vorschriften des e.V. anwendbar / teilrechtsfähig / z.B.
Parteien, Gewerkschaften

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6
Q

Was ist ein wirtscaftlicher Geschäftsbetrieb? (beim Abgrenzung zw. Wirtschaftlichen und nicht-wirtschaftlichen Verein)

A

nach außen gerichtete, planmäßig und dauernde Tätigkeit (“siehe Gewerbe”) um Gewinne zu erzielen (str.)

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7
Q

Was besagt das Nebenzweckprivileg?

A

Verein bleibt auch dann nicht-wirtschaftliche, wenn er zu Erreichung seiner ideellen Zwecke unternehmerische Tätigkeiten entfaltet, solange diese “dem nichtwirtschaftlichen Hauptzweck zu- und untergeordnet und Hilfsmittel zu dessen Erreichung” sind

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8
Q

Was ist ein Indiz für die nicht wirtschaftliche EInordnung?

A

Die steuerrechtliche Gemeinützigkeit aus § 51 ff. AO

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9
Q

Kann ein Verein bestimmen, wer seine Mitglieder sind?

A

Ja, ein Verein muss sich seine Mitglieder aussuchen können und auch entscheiden können, welch Personen die Vereinsparzellen nutzen. (Bsp. Kleingartenverein)

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10
Q

Was ist die Handelndenhaftung und wo ist sie geregelt?

A

In § 54 S. 2 BGB, sie besagt, dass der Vertreter persönlich und unabhängig davon ob er Vertretungsmacht hatte oder nicht haftet; diese kann grds. nur in der Satzung ausgeschlossen werden

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11
Q

Nichtrechtsfähiger Verein-> Haftung?

A

einschränkende Auslegung des § 54 S. 1 BGB: Verweis auf §§ 705 ff. BGB idR (-) bei nichtwirtschaftlicher Tätigkeit; stattdessen Anwendbarkeit des Vereinsrechts-> “rechtsfähiger nichtrechtsfähiger (d.h. nicht eingetragener) Verein”

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12
Q

Haftung des Vereins im Außenverhältnis?

A
  • für rechtsgeschäftliche Verb., die durch einen Stellvertreter wirksam eingegangen wurden § 164 f. BGB
  • für Schäden seiner Organe § 31 BGB; zudem Organ auch selbst
  • Erfüllungsgehilfen § 278 BGB
    Verrichtungsgehilfen § 831 BGB (eigene AGL)
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