Einführung Flashcards
Begriff der Gesellschaft:
Eine Gesellschaft ist eine privatrechtliche Personenvereinigung, die zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks
durch Rechtsgeschäft (Gesellschaftsvertrag) gegründet wird.
Arten der Personengesellschaften:
-
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- nur GbR hat desp. Außenrecht
- § 705 ff BGB
- Offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Stille Gesellschaft
- Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
Arten der Kapitalbesellschaften:
- Eingetragener Verein (e.V.) und nicht rechtsfähiger Verein
- Aktiengesellschaft (AG)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
- Europäische Aktiengesellschaft/Societas Europaea (SE)
- Genossenschaften
„Numerus Clausus“ – Typenzwang:
In DE kann man nur deutsche Gesellschaftsformen gründen.
Welche sind die wesentliche Unterschiede zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften?
Faktoren der Rechtsformwahl:
- Gesellschaftszweck
- Keine persönliche Haftung
- Schnelle und kostengünstige Gründung
- Flexibilität der Gesellschaftsform
- Geeignetheit als Anlagegesellschaft
- Vermeidung von unternehmerischer Mitbestimmung
- Vermeidung von Publizität
- Steuerlast
- Image
Dispositives und Zwingendes Recht:
• Dispositives Recht: Die Parteien können eine abweichende Regelung treffen. Die gesetzliche Regelung
fungiert nur als „Auffangregelung“, wenn und soweit die Parteien nichts Abweichendes vereinbart haben,
bspw. § 709 II BGB.
• Zwingendes Recht: Eine Abweichung von den gesetzlichen Vorgaben durch Vertrag ist unzulässig und
unwirksam, bspw. § 30 I S. 1 GmbHG. Für die Annahme zwingendes Rechts spricht es, wenn die Vorschrift
Dritte oder Minderheiten schützt.