Einführung Flashcards
Rechtssystem:
-> Privatrechts (Zivilrecht) (Rechtsbeziehungen zwischen privaten Rechtssubjekten ) \+Bürgerliches Recht \+Handelsrecht \+Arbeitsrecht \+Gesellschaftsrecht
-> Öffentliches Recht (Staatsorganisation + Rechtsbeziehungen zwischen Staat und privaten Rechtssubjekten ) \+ Staatsrecht \+Verwaltungsrecht \+Prozessrecht \+Strafrecht
Der Zivilprozess:
+Streitfälle, die das bürgerliche Recht betreffen, werden von den ordentlichen Gerichten in Zivilsachen entschieden
+Kläger—-> Beklagter
+ Der Prozess wird dadurch eingeleitet, dass der Kläger eine
Klageschrift bei Gericht einreicht, die dann vom Gericht dem Beklagten zugestellt wird.
+Mit der Zustellung wird die Klage rechtshängig
+Das Gericht ermittelt nicht selbst
+Der Parteien halten der Vortrag
++relevante Punkten legen Parteien vor
++die beweisbelastete Partei erbringt den Beweis durch Zeugen/Urkunden/Sachverständige
++der Kläger ist verantwortlich für ansruchsgründe
++Der Beklagter ist verantwortlich für Anspruchsvernichtung
Fazit: Jeder Partei muss beweisen, was für die günstig ist.
+Das Gericht trifft seine rechtliche Entscheidung und weist die Klage ganz oder teilweise ab oder spricht ein Urteil zugunsten des Klägers.
Das gerichtliche Mahnverfahren:
+Bei Geldforderungen besteht dir Möglichkeit statt eines Klageverfahren —> gerichtliche Mahnverfahren
+so wird der Titel (=Vollstreckungsgrundlage) erlangen.
+Auf Antrag erlässt das zentrale Mahngericht am Wohnsitz des Antragstellers ohne inhaltliche Prüfung einen Mahnbescheid, der dem Antragsgegner
zugestellt wird.
+Der Antragsgegner kann innerhalb von 2 Wochen Widerspruchs erheben
+Mit Mahnbescheid kann Erlass eines Vollstreckungsbescheid beantragt werden.
+auch hier kann der Antragsgegner innerhalb von 2 Wochen Widerspruch erheben.
+Bei Anspruch oder Widerspruch geht das Mahnverfahren in ein Klagverfahren über.
Die ordentlichen Gerichte in Zivilsachen:
1.Instanz: AG (Amtsgericht) Streitwert bis einschließlich 5000 €, Wohnraummiete, Reise, Familie --> LG (Landgericht) Streitwert über 5000 € -->
Berufung : LG oder Oberlandesgericht (OLG) Beschwerdegegenstand über 600 € oder Zulassung durch 1. Instanz -->
Revision :
BGH (Bundesgerichtshof)
nur bei grundsätzlich Rechtsfragen
BEACHTE:
+Örtlich zuständig ist im Normalfall das Gericht am Wohnsitz des Beklagten.
+An Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof besteht Anwaltszwang.
Die fünf Gerichtszweige:
+Ordentliche Gerichtbarkeit
+Arbeits,-Verwaltungs,-Finanz, und Sozialgerichsbarkeit