Einfuehrung Flashcards

1
Q

Welche Schritte hat der Gutachtenstil?

A
  1. Obersatz: WER will WAS von WEM, WORAUS?
  2. Voraussetzungen des Anspruchs/ Definition (Gesetz, Rechtsprechung)
  3. Subsumption (passt der Sachverhalt auf die Voraussetzungen?)
  4. Ergebnis (Bejahen oder Ablehnen der Hypothese)
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2
Q

Was ist ein Anspruch?

A

Ein Anspruch gibt mir das Recht etwas zu verlangen.

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3
Q

Was sind Anspruchsgrundlagen?

A

Das Gesetz (z.B. Schadensersatz BGB 823, Kaufvertrag BGB 433)) oder ein Vertrag

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4
Q

Was ist das Trennungs- und Abstraktionsprinzip?

A

Laut dem Trennungs- und Abstraktionsprinzip sind die schuldrechtliche Ebene (das Verpflichtungsgeschäft) und die dingliche Ebene (das Verfügungsgeschäft) getrennt.
Bei Mangel an einem der Geschäfte, kann dieses angefochten werden, wobei das andere wirksam bleibt.

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5
Q

Was sind die essentialia negotii?

A

Essentialia negotii sind wesentliche Vertragsbestandteile, die in einem Angebot bestimmbar sein müssen, damit es wirksam ist. Es sind:
1) Kaufpreis
2) Parteien (V und K)
3) Kaufsache

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6
Q

Wo ist das Angebot geregelt?

A

Paragraph 145 BGB

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7
Q

Was ist der Unterschied zwischen einem Angebot und einer invitatio ad offerendum?

A

In einem Angebot müssen die essentialia negotii (wesentlichen Vertragsbestandteile: Kaufsache, Kaufpreis, Parteien: K und V) bestimmbar sein. Wenn ein oder mehrere Elemente fehlen, handelt es sich um kein Angebot, sondern um eine invitatio ad offerendum (Einladung zum Angebot)

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8
Q

Wo ist die Annahme geregelt?

A

Paragraph 147 BGB

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9
Q

Was ist ein Kaufvertrag?

A

Ein Kaufvertrag setzt zwei übereinstimmende Willenserklärungen, ein Angebot (145 BGB) und eine Annahme (147 BGB), voraus

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10
Q

Was ist wenn die Annahme nicht mit dem Angebot übereinstimmt?

A

Die Willenserklärung muss mit dem Angebot übereinstimmen damit es sich um eine Annahme handelt. Andernfalls handelt es sich um ein neues Angebot.
Die Annahme kann auch konkludent sein.

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11
Q

Wie kann ein Anspruch erlischen?

A

Ein Anspruch kann z. B. durch Leistung (362 BGB) oder Verjährung (194 BGB) erlöschen

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12
Q

Was ist eine Willenserklärung

A

Eine Willenserklärung ist die private Äußerung eines auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichteten Willens.
Eine WE besteht aus objektiven und subjektiven Tatbeständen.

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13
Q

Was ist der objektive Tatbestand einer Willenserklärung?

A

Der objektive Tatbestand muss objektiv, von außen, erkennbar sein.
-» Es handelt sich um ein Erklärungszeichnen, dass ausdrücklich oder konkludent sein kann.
-» Der Erklärungsinhalt muss (durch Auslegung) bestimmbar sein.
-»Er muss auf subjektive Tatbestandsmerkmale schließen lassen.

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14
Q

Was ist der Unterschied zwischen Bestimmbarkeit und Bestimmtheit?

A

Bestimmtheit bedeutet, dass es ganz klar hervorgeht (z.B. Buch und Buchpreis sind klar).
Bestimmbarkeit bedeutet, dass es nicht klar ist, aber klar bestimmen kann (z.B. Buch ist klar, Preis steht in einer Liste)

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15
Q

Was ist der subjektive Tatbestand einer Willenserklärung?

A

Der subjektive Tatbestand einer Willenserklärung besteht aus:
1) Handlungswillen
Es muss ein bewusster Willensakt sein)
2) Bewusstsein (der Wille eine rechtsgeschäftliche Erklärung abzugeben)
3) Geschäftswille – umstritten! (der Wille sich rechtlich zu binden)

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16
Q

Wie wird eine Willenserklärung wirksam?

A

In der Regel wird die Willenserklärung erst wirksam bei Abgabe und Zugang (130 I S. 1 BGB)

17
Q

Sind alle Willenserklärungen empfangsbedürftig?

A

Nein! Es gibt auch WE, wo der Zugang nicht nötig ist, und die alleine mit der Abgabe wirksam werden (z.B. Testament)

18
Q

Wie wird eine Willenserklärung gegenüber einem nicht voll Geschäftsfähigen wirksam?

A

Eine Willenserklärung gegenüber einem nicht voll Geschäftsfähigen wird erst dann wirksam, wenn sie dem gesetzlichen Vertreter zugeht (131 BGB).

19
Q

Wie wird eine Willenserklärung gegenüber einem Abwesenden wirksam?

A

In der Regel mit Abgabe und Zugang (130 I BGB).
Wenn der Antragende allerdings auf die Annahme verzichtet hat oder sie nach Verkehrssitte nicht zu erwarten ist, ist die Willenserklärung alleine mit der Abgabe wirksam (151 S. 1 BGB)

20
Q

Wie wird eine Willenserklärung gegenüber einem Anwesenden wirksam?

A

Hier gilt die eingeschränkte Vernehmungstheorie.
Ein verständiger Dritter ist der Maßstab.

Wenn ein verständiger Dritter das so wahrgenommen hätte, dass es einer Willenserklärung entspricht, dann entspricht es einer Willenserklärung.

Die eingeschränkte Vernehmungstheorie bejaht den Zugang einer mündlichen Erklärung unter Anwesenden, wenn für den Erklärenden kein begründeter Anlass besteht, daran zu zweifeln, dass der Empfänger seine Worte richtig und vollständig vernommen hat

21
Q

Was bezweckt das Auslegen von Willenserklärungen?

A

Die Bestimmung des Geschäftswillens des Erklärenden

22
Q

Wie erfolgt die Auslegung nicht empfangsbedürftiger Willenserklärungen?

A

Es ist allein nach dem wirkliche Willen des Erklärenden zu fragen (133 BGB). Zuerst schaut man auf den Wortlaut der Erklärung, und dann sekundär auf die Begleitumstände, soweit sie bei der Auslegung des Erklärungsinhalts weiterhelfen. Man schützt hier ausschließlich die Interessen der Erklärenden.

23
Q

Wie erfolgt die Auslegung empfangsbedürftiger Willenserklärungen?

A

Die Auslegung erfolgt nach dem verobjektivierten Empfängerhorizont mit Rücksicht auf die Verkehrssite und Treu und Glauben (133, 157, 242 BGB). Hier ist auf die Schutzwürdigkeit des Erklärungsempfängers abzustellen

24
Q

Wann ist eine Willenserklärung nichtig?

A

» Scheingeschäft 117 BGB
» Mangel der Ernstlichkeit 118 GB
» Irrtum (Inhalts- oder Erklärungsirrtum) 119 BGB
» Formmangel 125
» gesetzlich verbotenes Rechtsgeschäft 134 BGB
» Sittenwidriges Rechtsgeschäft 138 I BGB
» Wucher 138 II BGB
» unmögliches Rechtsgeschäft 275 I BGB