Anfechtung Flashcards
Wozu dient das Anfechten von Willenserklärungen?
Um „fehlerhafte“ WE rückwirkend zu korrigieren oder ganz zu beseitigen
Was ist die Rechtsfolge der Anfechtung einer Willenserklärung?
Die Nichtigkeit der Willenserklärung,und somit des Rechtsgeschäftes, ex tunc (von Anfang an) (142 I BGB)
Was sind Anfechtungsgründe?
1) Inhaltsirrtum: Der Tatbestand der WE entspricht zwar dem Erklärungswillen, aber die WE hat inhaltlich eine andere Bedeutung als ihr der Erklärende geben wollte. Die äußere Erklärungsbildung ist gewollt, jedoch verbindet der Erklärende darüber bewusst, was er sagt, jedoch nicht darüber, was er damit sagt. (119 I S.1 Alt.1 BGB)
2) Erklaerungsirrtum: Erklärungstatbestand und Wille des Erklärenden fallen hier auseinander; Das äußere Erklärungszeichen wurde vom Erklärenden nicht so gesetzt wie eigentlich beabsichtigt (119 I S.1 Alt.2 BGB)
3) arglistige Täuschung oder widerrechtliche Drohung (123 BGB)
Wie lautet das Grundschema einer Anfechtungsprüfung?
1) Anfechtungserklärung muss vom Anfechtungsberechtigten gegenüber dem richtigen Anfechtungsgegner erklärt werden, § 143 BGB
2) Es muss ein Anfechtungsgrund vorliegen, §§ 119 f. BGB
-» Irrtum, arglistige Täuschung oder widerrechtliche Drohung
3) Anfechtungsfrist
-» In den Fällen der §§ 119 f. BGB gemäß § 121 BGB unverzüglich
-» In den Fällen der § 123 Abs. 1 BGB gemäß 124 BGB ein Jahr
Rechtsfolge: Die angefochtene WE gilt als von Anfang an nichtig (§ 142 Abs. 1 BGB)
Kann ich die Sache aus 119 BGB (Irrtum) zurückverlangen?
Nein, aufgrund des Trennungsprinzips, bleibt das Verfügungsgeschäft wirksam. Um die Sache zurückverlangen brauche ich einen anderen Herausgabeanspruch (z.B. ungerechtfertigte Bereicherung 812 BGB)
Was ist der Unterschied zwischen negativem und positivem Interesse?
Beide Interessen sind in Bezug auf die Schadensersatzpflicht infolge einer Anfechtung (122 BGB) relevant.
Beim negativen Interesse schaut man auf den Schaden der entfiele, wenn sich die Parteien nie getroffen hätten.
Beim positiven Interesse schaut man auf den Zustand, der bestünde, wenn ordnungsgemäß erfüllt worden wäre.