Einf. Verwaltung Flashcards

1
Q

Bedeutung von Verwaltung

was ist Verwaltung?

A
  • Verwaltung ist die „arbeitende Staatsidee“, das „wirkliche Staatsleben“, die „inhaltliche Wesensverwirklichung des Staates“ (König 1970: 13)
  • lange Tradition als Gegenstand wiss./praktischer Auseinandersetzung
  • spiegelt in der Regel die akt. Themenkonjunktur des Staates wieder, durch Verw.handeln und Regulierung.
  • Staatshandeln = 50% des BIP; Staat als Arbeitgeber bei 15% d. Beschäf. (OECD ø)
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Grundauffassungen über die Rolle der öffentlichen Verwaltung:

A
  1. Klassisches (instrumentelles) Verständnis (Weber)
    - Verwaltung als neutrales Instrument zur Ausführung von Recht - Klare Trennung von Politik und Verwaltung (Wilson, NPM)
  2. Policy-analytisches Verständnis von Verwaltung
    – Zusammenwirken von Verwaltung und Politik (Scharpf, Mayntz u.a.)
    – Verwaltung als Akteur im Politikprozess (PAS, Policy-Making- Funktion)
    – Verwaltung sammelt Informationen, identifiziert Probleme, entwickelt Handlungsalternativen, initiiert/gestaltet/beeinflusst (politische) Entscheidungen
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Wesensmerkmale von „Bürokratie“ (nach Weber):

A
  1. Hauptamtliches Personal
  2. Einstellung und Beförderung nach Leistung
  3. Arbeitsteilung und Spezialisierung
  4. Hierarchische Über- und Unterordnung
  5. Regelgebundenheit
  6. Schriftlichkeit und Aktenmäßigkeit
  • Legit. durch rationale Kompetenz des Vorgesetzten (≠ charism., traditionale Herrsch.)
  • Pos. Bürokratiebegriff => Schutz vor Willkürakten der Herrschenden (aber: „bürokr. Gehäuse“)
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Ü. Was unterscheidet die Verwaltungswissenschaft von anderen sozialwissenschaftlichen Disziplinen? Was macht ihre Besonderheit und ihre Schwierigkeit aus?

A
  • Verwaltungswissenschaft gilt in DTL als multi-, transdisziplinäre Integrationswissenschaft, da sie in mehreren Disziplinen Anw. findet (Recht, VWL, BWL, Soziologie, Psychologie, Politik) und entsprechende Rationalitäten und Dimensionen aufweist.
  • Die Besonderh. der Verw.wissensch. ist die wechselseitige Anschlussfähigkeit an andere Disziplinen.
  • Entsprechend ergeben sich Schwierigkeiten bei der Konzept- und Theoriebildung & bei der Zusammenführung von Wissen, Methoden & Theorien.
  • Verw.wissenschaft lässt sich in DTL schwer institutionalisieren (bisher wenige Studiengänge & Professuren zum Thema Verwaltung, wenig Kommunikation zwischen den Disziplinen)
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Verwaltungshandeln unterliegt immer verschiedenen Rationalitäten
(interdisziplinäre Sicht wesentlich):

(Verwaltungshandeln ist allen Rationalitäten gleichzeitig ausgesetzt; kein Kriterium übergeordnet!)

A

• Legalität: Gesetzmäßigkeit, Gleichbehandlung, Rechtsschutz
=>juristische Rationalität
• Effizienz: Wirtschaftlichkeit, Kosten-Nutzen-Relation
=>ökonomische Rationalität
• Legitimität: demokratische Verantwortlichkeit, politische Kontrolle, Transparenz
=>politische Rationalität (politics)
• Effektivität: funktionale Wirksamkeit, Zielerreichung, Problemlösungsfähigkeit
=>politische Rationalität (policy)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Ü. Welches sind wichtige Wurzeln, Wegbereiter, Vorläufer
der modernen heutigen Verwaltungswissenschaft?
Welches war ihr Beitrag?

A

• Frühe Neuzeit; Aristoteles
• Staatswissenschaften/ -rechtslehre (19./20. Jhd.): Was ist Staat und was soll Staat?
• Policeywissenschaft; umfassendere Staats- & Verw.wiss.sch. in Unterdisziplinen (Kameralistik, Ökonomik, Staatswissenschaft)
• 1950er: Angelsächsische Political Science: Ausrichtung auf Government
• 60er: Arbeitender Staat; juristische & sozialwissenschaftl. Ausricht.
• 70er: Neuer Realismus: Stärker empir. orient. Arbeiten (Waldo, Dahl, Simon)
– Verflechtung Politik & Verw.; Scharpf: = Steuerungswiss.
– Problembearbeitung durch Politik und Verw. (PAS)
• 80er: Gesellsch. Selbststeuerung/ kooperativer Staat;
Mayntz/Scharpf
• 90er: New-Public-Management: Ökonomisierung der Verwaltung
• 2000er: Governance-Diskussion Lenkungsformen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Ü. Sollte man von Verwaltungswissenschaft (Singular) oder von Verwaltungswissenschaften (Plural) sprechen und warum?

A

Plural, da sie in mehreren Wissenschaftsdisziplinen (u.a. Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaft) und damit in mehreren Rationalitäten (juristisch, ökonomisch, politisch) und Erkenntnisdimensionen (Legalität, Effizienz, Legitimität/Effektivität) eine Rolle spielt.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Ü. Wie haben sich die Schwerpunkte der politikwissenschaftlichen Verwaltungsforschung im Laufe der Zeit verändert? Welches waren wichtige Vertreter und
was war ihr jeweiliger Beitrag zur Disziplin??

A

• Frühe Neuzeit; Aristoteles
• Staatswissenschaften/ -rechtslehre (19./20. Jhd.); Was ist Staat und was
soll Staat?
• Policywissenschaft; umfassendere Verwaltungswissenschaft in Form von
Unterdisziplinen (Kameralistik, Ökonomik, Staatswissenschaft)
• Angelsächsische Political Science (1950er); Ausrichtung auf Government
• Arbeitender Staat (1960er); juristische und sozialwissenschaftliche
Ausrichtung
• Neuer Realismus (1970er) Waldo, Dahl, Simon mit Verflechtung von
Politik und Verwaltung; Scharpf mit Verwaltung = Steuerung
• Gesellschaftliche Selbststeuerung/kooperativer Staat (1980er);
Mayntz/Scharpf
• New-Public-Management (1990er) Ökonomisierung der Verwaltung
• Governance-Diskussion (2000er); Lenkungsformen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Ü. Ist die Verwaltung ein willenloses neutrales Instrument, das sich um die Ausführung von Recht und Gesetz kümmert? Welche weiteren Sichtweisen auf die Rolle der Verwaltung im politisch-administrativen Prozess gibt es in der Forschung? Welche Sichtweise trifft aus Ihrer Sicht eher zu, welche weniger und warum?

A

Zum Einen klassisches Instrument zur Ausführung von Recht, klare Trennung von Politik und Verwaltung

Zum anderen policy- analytisches Verständnis, in dem Zusammenwirken von Politik und Verwaltung notwendig ist.
wichtiger Akteur im Politikprozess, der Informationen sammelt, Probleme identifiziert, Handlungsalternativen entwickelt und damit politische Entscheidungen initiiert, gestaltet und beeinflusst.

unter Zuhilfenahme des Governance-Begriffs und der Wunsch der Öffentlichkeit einer offenen Verwaltung: ist damit definitiv als aktiver Akteur im gesamtgesellschaftspolitischen Prozess zu betrachten.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Ü. Welches sind wichtige Gegenstandsbereiche politikwissen- schaftlicher Verwaltungsforschung? Welche sind aus Ihrer Sicht besonders interessant, welche finden Sie weniger spannend und warum? Was sollte/könnte man zukünftig im Bereich der öffentlichen Verwaltung stärker erforschen?

A
  • Aufgaben und Leistungen: Wirkungsbezug
  • Verfahrensregeln und Verfahrensweisen: Prozessbezug
  • Formelle und informelle Strukturen: Aufbau-/Strukturbezug
  • Innen- und Außenbeziehungen: Verhältnis- und Wahrnehmungsbezug
  • Human Ressource: Personalbezug
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Ü. Was ist Verwaltungswissenschaft?

A

Verwaltungswissenschaft wird als eine Teildisziplin der Politikwissenschaft verstanden mit dem Ziel der Beschreibung und Erklärung von öffentlicher Verwaltung als Forschungsgegenstand sowie der Entwicklung normativer Konzepte über die öffentliche Verwaltung.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

Ü. Ist die Verwaltungswissenschaft eine nützliche Disziplin?
Für wen und warum?
Welche Möglichkeiten und Grenzen der Nutzung verwaltungswissenschaftlicher Erkenntnisse in der Praxis gibt es?

A

• Verwaltungswissenschaft gilt in DTL als multi-, transdisziplinäre
Integrationswissenschaft, da sie in mehreren Disziplinen Anwendung findet (Recht, VWL, BWL, Soziologie, Psychologie, Politik) und entsprechende Rationalitäten und Dimensionen aufweist.
• Die Besonderheit der Verwaltungswissenschaft ist die wechselseitige Anschlussfähigkeit an andere Disziplinen.
• Entsprechend ergeben sich Schwierigkeiten bei der Konzept- und Theoriebildung und bei der Zusammenführung von Wissen, Methoden &; Theorien.
• Verwaltungswissenschaft lässt sich in Deutschland schwer institutionalisieren (bisher wenige Studiengänge und Professuren zum Thema Verwaltung, wenig Kommunikation zwischen den Disziplinen)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

Ü. Wie kann die Wechselwirkung zwischen Verwaltungs- wissenschaft und Verwaltungspraxis aussehen? Nennen Sie konkrete Beispiele! Welches könnten Probleme und Schwierigkeiten dabei sein?

A

Die Wechselwirkung innerhalb eines politisch administrativen Systems (PAS) lässt sich wie folgt kurz beschreiben:
 Politik und Verwaltung stehen vor einer Anforderung des gesamtgesellschaftlichen Umfelds (Umwelt). Diese wird im PAS auch als Input verstanden. Mit Hilfe des Inputs sollen Entscheidungen, die Outputs erarbeitet werden. Die Verwaltung als unterstützendes Organ übernimmt dabei die Rolle Entscheidungen in Form von definierten Aktivitäten umzusetzen.
 Nach Entscheidung und Aktivität gibt es ggf. ein neues, verändertes Bild von Anforderungen, an dem der Prozess von neuem beginnt.
 Das PAS kann als vereinfachte Form des Politikzyklus betrachtet werden.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

Ü. Auf welche Probleme stoßen Verwaltungsreformbe- mühungen in der Politik- und Verwaltungspraxis? Wie könnte man diese Probleme beheben? Warum sind Verwaltungsreformen (speziell in Deutschland) schwer durchzusetzen?

A

 Probleme: Implementation, Wissen, Effizienz, (Mitarbeiter)Motivation, überlappende Rationalitäten (keine Trennung v. Politik u. Verwaltung wie vom NPM postuliert), Erhebungs-, Mess- und Evaluationsprobleme, Steuerungsprobleme
 Lösung: ggfs. Änderung Kommunalmodell (süddeutsche Ratsverfassung); Direktwahl der Exekutiven (Landräte, BM); Einführung eines konsensuellen Politikstils; Instrumentelle Lösungen (auf Kommunaler Ebene, z.B. strategische Steuerung, Beteiligung des Rates an VW-Steuerung, Verbesserung der Kommunikation, Führung und Kooperation, Abbau von hierarchischen Rivalitäten etc.); ggfs. Einbezug der Bürger (Erhöhung der Legitimität)
 Schwierigkeiten im Deutschen Fall: föderaler Aufbau; „organisierte Unverantwortlichkeit“ (Banner); Inkrementalismus; Rechtsstaatstradition; Hierarchie (weberianisches Modell), Personalgewinnung und -ausbildung

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
15
Q

Verwaltungsreformen können als geplante Veränderungen von
• • • •
Strukturen
der Verwaltung definiert werden.

A

organisatorischen,
rechtlichen,
personellen und
fiskalischen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
16
Q

Sichtweise von Böhret (2001) auf Verwaltungspolitik

A

intentionale Gestaltung &; Veränderung der Strukturen und Verhaltensweisen der öffentlichen Verwaltung
• „die von der legitimierten politischen Führung mittels Entwicklung, Durchsetzung und Kontrolle von Prinzipien administrativen Handelns ausgeübte (oder zumindest versuchte) Steuerung der Inhalte, Verfahren und Stile sowie der Organisations- und Personalstrukturen der Verwaltung

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
17
Q

Breitere Auffassung von Verwaltungspolitik

A

• Verwaltungspolitik als umfassender Politikbereich
• Einerseits Reformen/intendierte Veränderungen;
ABER AUCH Aspekte von „Bewahrung“ und „non- decisions“ sowie Eigendynamik und nicht-intendierte Wirkungen

• Verw.politik ist eine Politik, die die Verw. weitgehend selbst betreibt, denn:
– geringes Interesse der pol. Führung an diesem Thema (unsichere Erträge, man kann sich schlecht damit profilieren)
– hohe Eigeninteressen der Verw./der einzelnen Beh. sind berührt
>Nicht Inhalte ändern, sondern Gestalt (Polity) des Prozesses!

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
18
Q

Steuerungsziele von Verwaltungspolitik

A
  • Institutionelle Ziele
  • Performanzziele
  • Outcome-Ziele
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
19
Q

Subjekte von Verwaltungspolitik

Objekte von Verwaltungspolitik

A

Subjekte:
Interne Akteure des pol.-ad. Systems: politische Führung, Verwaltung

Objekte:
Strukturen/ Akteure öffentlicher Verwaltungen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
20
Q

Besonderheiten von Verwaltungspolitik

A
  • Reformleitbilder haben eher die Funktion, einen Diskurs zu etablieren („reden“) als ein Problem zu lösen („handeln“)
  • Verw.politik unterliegt bestimmten „Moden“ (Leitbildern/ Themenkonjunkturen)
  • Politik- und Verw.akteure geben verschiedene (konkurr.) Problemdef. und Problemlsg.en
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
21
Q

Warum hat Deutschland die NPM-Reform erst ab Beginn der 90er Jahre gestartet?
(10 Jahre später als Thatcher…)

A

– Gute „Performanz“ der dt. Verwaltung (Rechtsst.keit, Leistungsfhgkt)
– Rel. „Schlankheit“ der deutschen Verwaltung (Staatsbedienstetenquote bei 14,8% in 1991)
– Modernitätsvorsprung (Mod.fördernde Basisinstit.): (Dezentralität, Dekonzentration, Subsidaritätsprinzip)
– Trennung von Politikformulierung und -vollzug im deutschen föderalen System
– Modernitätshemmende Basisinstitutionen (Legalistische Verwaltungskultur; Juristenmonopol; Max-Weber-Verwaltung)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
22
Q

NPM / NSM:
Nach 10 Jahren gab es bundesweit nur 3 Reformbereiche, in denen die Mehrheit der Kommunen die Umsetzung abgeschlossen hatte:

A

a) Mitarbeitergespräche: 62% der Kommunen
b) Kundenbefragungen: 55% der Kommunen
c) Bürgerämter: 57% der Kommunen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
23
Q

NPM / NSM

Rolle der Kommunalen Ebene

A
  • VORREITER der Verw.modernisierung (NSM)
  • Intensive Reformtreiber: Finanzkrise, unmittelb. Bürgerbezug, Problemnähe, Standortdiskussion
  • Ref.euphorie (90er) -> Ref.ernüchterung (00er)
  • Kommunen als Vorreiter der NSM-Reform („Ausstrahlung“ auf andere Ebenen; bottom-up)
  • NSM als übergreif. Ref.leitbild (Promotorenrolle der KGSt)
  • 92% der dt Kommunen reformaktiv/-bereit (n=804 BM)
  • 77% orientierten sich (ganz / teilweise) am NSM
  • 80% der BM halten den Ref.aufwand rückbl. für lohnenswert
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
24
Q

NSM als deutsche Variante von NPM: Kommunen als Vorreiter:

Eher
Orientierung am NSM als Gesamtkonzept
oder
Orientierung an einzelnen Instrumenten des NSM ?

A

14,9% am NSM als Gesamtkonzept

61,5% an einzelnen Instrumenten des NSM
==> SEHR SELEKTIV

Implementationslücke
• Überwiegend Orientierung an Einzelelementen des NSM (60%) => „incomplete/ bad (?) implementation“
• Mehrheit der Kommunen hat Kernelemente des NSM nicht umgesetzt
• Bundesweit nur 22 „NSM-Hardliner“
• West-Ost-Gefälle in der NSM-bezogenen Reformaktivität/-bereitschaft
• Großstadt-Bias der NSM-Umsetzung

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
25
Q

Unterschiedliche NPM-Durchdringung/Responsivität:

K. Klassisch-Kontinentaleurop. Verwaltungstradition
A. Angelsächs.-managerielle Verwaltungstradition:

A

K. – Späteres/behutsameres Ausgreifen von NPM-Ideen
– Beibehaltung legalistischer Orientierung(maintaining)
– Kombinationvonmanageriellenund„Weberianischen“
Organisationsprinzipien (Neo-Weberianismus)
– Teils„NPM-Rücknahmen“:Re-Kommunalisierung/Re-Integration

A. – NPM-Radikalreformen(marketizing/minimizing)
– Umfassender Konzept-/Personaltransfer aus Privatwirtschaft
– „War against local government“ - Entmachtung der Kommunen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
26
Q

Deutschland als NPM-„Reformnachzügler“?

Rolle der Bundesebene

A

– Doppelte „Bewahrerrolle“
– Wenig Reformtreiber (geringe Größe, wenig adm. Fkt., überwieg. Regulierungsfkt/Progr.formul.; kaum Kunden)
– Dt. Vereinigung: „Sternstunde der Bürokratie“; „Blaupause“ statt Reform
– Zentrale pol. Themen kaum mit Verw.modernisierung verbunden (Ausnahme BA)
– Reformthemen: Entbürokrat., Deregul.; selektive NPM- Instrum. (Kontrakte, KLR, Controlling => „reale Veränder.“?)
– „Verlautbarungsebene“ => wechselnde Leitbilder, Hochglanzbroschüren

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
27
Q

Deutschland als NPM-„Reformnachzügler“?

Rolle der Landesebene

A

– Lange Zeit nicht im Zentrum der dt. Ref.debatte
– Seit 2004: Verw.strukturref. (Ext. Gutachten)
– Einige Selbstevaluationen (BW, Berlin, NRW)
– Unters. von Deregulierungseffekten im Immissionsschutz (Speyer)
– Fehlen einer flächendeck., systemat., ext. Evaluation

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
28
Q

Begriffsklärung: „Öffentliche Verwaltung“

A

• Wichtige Unterschiede zu anderen Organisationen:
öff. Charakter; demokr. legitimierte pol. Steuerung/Kontrolle (in demokrat. Systemen)
• Gesamtheit der öff.-rechtlichen und privatrechtl. Organisationen (ohne Parlamente, Gerichte) mit folgenden Merkmalen (Bohne 2010):
– Überwiegende Wahrnehmung von Aufgaben für das Gemeinwesen (Gemeinwohlorientierung)
– Gewaltmonopol (legitimiert, Gewalt anzuwenden/über Gewaltanwendung zu entscheiden/Aufsicht durch Organisationen mit Gewaltmonopol)
– Entstehung beruht auf Gesetz oder legitimer Entscheidung staatlicher Institutionen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
29
Q

Anwendung des dreidimensionalen Politikbegriffs auf die öffentliche Verwaltung:
Politics

  1. Dimension
  2. Zentrale Konzepte
  3. Erscheinungsformen in der öff. Verwaltung/PAS
A
  1. Prozess
  2. Macht
    Konflikt und Konsens
    Durchsetzung
3. Interessenkonflikte
Machtkämpfe
Politisierung der Verwaltung
Patronage
Bürokratische Macht
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
30
Q

Engeres und weiteres Verständnis von „Verwaltungswissenschaft“ (Ellwein 1982)

A

• Weiteres Verständnis: allg. Theorie des PAS (politische Steuerungstheorie)

• Engeres Verständnis: VeWi definiert sich über den Gg.stand:
– Öff. Institutionen; org., Voraussetzungen/Folgen des Regierens
– Rolle der öff. Verwaltung bei Formulierung, Implementation, Evaluation pol. Entscheidungen
– Zusammenspiel der Verwaltung mit anderen staatlichen/nicht-staatlichen Akteuren (Governance)
– Untersuchungsobjekte: institutionelle Arrangements, Akteure, Handlungsformen im öff. Sektor; Regeln, Routinen, Normen, Identitäten, Rollen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
31
Q

Anwendung des dreidimensionalen Politikbegriffs auf die öffentliche Verwaltung:
Polity

  1. Dimension
  2. Zentrale Konzepte
  3. Erscheinungsformen in der öff. Verwaltung/PAS
A
  1. Form
  2. Normen
    Institutionen
    Ordnung
3. Verfahrensregeln
Verfassungen
Recht
Organisation
Hierarchische Ordnung
Prozessstrukturen
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
32
Q

Anwendung des dreidimensionalen Politikbegriffs auf die öffentliche Verwaltung:
Policy

  1. Dimension
  2. Zentrale Konzepte
  3. Erscheinungsformen in der öff. Verwaltung/PAS
A
  1. Inhalt
  2. Problemlösung
    Ziele
    Gestaltung
3. Programme
Budgets
Aktivitäten
Materielle Entscheidungen
Problembearbeitung
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
33
Q

Policy Cycle und die Rolle der Verwaltung

Ü. Welche Aufgaben kommen der Ministerialbürokratie im ‚Policy Making’ zu?

A

– Politikformulierung:
• Vorbereitung von Gesetzen, Regierungsprogrammen, Plänen, Budget, etc.

– Politikumsetzung/-durchführung:
• Programmkonkretisierung, Ressourcenbereitstellung,
Einzelfallentscheidung

– Politikbewertung:
• Generierung und Analyse von Information über (Aus)Wirkungen politischer Programme

=>Verwaltung spielt in allen drei Phasen eine wichtige Rolle

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
34
Q

Der (idealtypische) Politikzyklus

A
Problem(re)definition
Agendasetting
Politikformulierung
Implementation
Evaluation
(evtl. Politikterminierung, sonst von vorn)
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
35
Q

Wie sieht die „angemessene“ Aufgabenverteilung zwischen Staat / Markt / Gesellschaft aus?

A

• nicht einheitl. zu beantworten:
– Untersch. Vorstellungen von Staatstätigkeit (Ländervarianz)
– Untersch. gesellschaftl. Entwicklungsstand
– Historischer Wandel der Rolle des Staates/politischen Leitbildern (“Wohlfahrtsstaat

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
36
Q

Die drei Typen von Wohlfahrtsstaaten nach Esping-Andersen,

Beispiel!

A
liberaler Wohlfahrtsstaat
– USA
konservativer Wohlfahrtsstaat
– DTL
Sozialdemokratischer Wohlfahrtsstaat
– Schweden
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
37
Q

Eigenschaften der drei Typen von Wohlfahrtsstaaten nach Esping-Andersen

A
1. liberaler Wohlfahrtsstaat
marktkonform, selektiv
2. konservativer Wohlfahrtsstaat
Differenziert
3. Sozialdemokratischer Wohlfahrtsstaat
Universalistisch

vorrangige Finanzierung:

  1. freiwillige Versicherung
  2. Pflicht- Versicherung
  3. Steuern

primäre Leistungsberechtigte:

  1. Bedürftige
  2. Versicherte
  3. alle

Leistungsstandards:

  1. Minimal
  2. beitragsabhängig
  3. hoch

Leistungsbereiche

  1. wirtschaftliche und soziale Existenzrisiken
  2. Sicherung des individuellen Status (Statuserhaltung. Konservierung)
  3. umfassende Versorgung

Umverteilung
gering->mittel->hoch

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
38
Q

Staatsquoten im Vergleich: OECD 2012

• hoch, niedrig, DTL, Ø?

A

FRA: 56,9
GRI: 54,8

DTL: 45,0

USA: 40,3
SWI: 34,10

OECD-Ø: 42,7

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
39
Q

Was ist die STAATSQUOTE?

A

Anteil öffentlicher Ausgaben am BIP eines Landes

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
40
Q

Staatsbeschäftigtenquoten im Vergleich: 2011

A

Schweden: 26,0
FRA: 21,9

DTL: 10,6
Griechenland: 7,9

OECD: 15,5

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
41
Q

Rehierarchisierung/Restauration in der Nachkriegszeit

A

• Deutsche Beamtenschaft setze sich gegen alliierte Bestrebungen, das Berufsbeamtentum abzuschaffen, durch
• Kein Bruch mit klassischen deutschen Verwaltungstraditionen 􏰉 alte Institutionen, altes Personal 􏰉 Restauration der Verwaltung
• Personeller Ausbau der Ministerien
􏰉Aber: Reduzierung der (kriegsbedingt angestiegenen) weiblichen Beschäftigung (Bevorzugung des männlichen „Normalversorgers“)
• Ausgeprägte (partei-)politische Ämterpatronage durch Fraktionen, Standes- und Verbandsseilschaften
• Durchsetzung einer streng rechtsstaatlichen, gerichtlich überprüfbaren, bürokratischen Verwaltung als oberstes Ziel

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
42
Q

Aktiver Staat/Planungseuphorie

Übersicht

A

• 1960/70er Jahre: Ausbau der Wohlfahrtsstaates, Aufgaben-/ Ausgabenwachstum
• Aber: zunehmende Handlungs- und Org.probleme des expandierten Sozialstaates, erste Wirtschaftskrisen
• Lsg.: aktive u. voraussch. Politik, Planung, Investit.lenkung, Raumordnung, keynesianische Globalsteuerung
• Mittel: Finanzref., Gebiets- und Funktionalref., Planungsorganis., Ministerialref., Dienstrechtsref.
• Ziel: Steigerung der Problemlösungskapazität des PAS
• Ergebnis differenziert:
– Einerseits: Ernüchterung über Steuerungsmglichk. des Staates; teils Scheitern von Reformansätzen (z.B. Dienstrechtsref., PPBS)
– Andererseits: erfolgreiche Modernisierung (z.B. Gebiets- und Funktionalref.)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
43
Q

Schlanker Staat / Entbürokratisierung

Übersicht

A
  • 1980/1990er Jahre
  • schon seit 1970er Jahren neoliberale Staats- und Bürokratiekritik (zu viel Staat, zu viele Regeln)
  • Lsg.: Verw.vereinf., Entbürokrat., Aufgabenkritik, Privatisierung; New Public Management anstelle bürokr. Verfahren (ab 1990er)
  • Ziel: schlanker, auf Kernaufgaben, reduzierter Staat mit Managementmethoden aus der Privatwirtschaft
  • Ergebnis: Unterschied zw. Ebenen (Bund vs. Kommunen), Privatisierungen (Post, Bahn); Personalabbau; NSM (Kommunen); Aufgabenkritik und Entbürokratisierung schwieriger
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
44
Q

Post-New Public Management

Übersicht

A

• Diffuser Begriff/ uneinheitliches Konzept
• Ziel: Korrektur von negativen NPM-Effekten u. Marktversagen (Wirtschafts-/Finanzkrise)
• Nicht mehr Dichotomie „Staat kanns besser / Privatwirtsch. kanns besser.“
-> Governance. Gemixte Strukturen.

• Verschiedene Dimensionen/Stoßrichtungen:
– Zusammenwirken von Staat, Markt, Gesellschaft (“Governance”, „Aktivierender Staat“)
– Re-Kommunalisierung, Re-Regulierung/ Bessere Rechtsetzung statt Privatis./De-Regulierung (Rückgewinnung pol. Steuerungsfähigk.)
– Sektorenübergreifende Koordination (multi purpose model) statt Sektoralisierung (single purpose model)
– Public Values/ Public Service Motivation (Gemeinwohl) statt ökon. Anreize, performance related pay, individ. Nutzenmaxim.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
45
Q

Gewaltenteilung als Grundprinzip des demokratischen Staatsaufbaus:
Warum
und wie?

A
  • Verhinderung übermäßiger Machtkonzentrationen
  • institutionelle Sicherungen gegen Machtmissbrauch
  • Gewährleistung eines gesellsch. und politischen Integrationsprozess

Zwei Mechanismen in der Bundesrepublik:
• horizontale Gewaltenteilung (Leg., Ex., Jud.)
• vertikale Gewaltenteilung durch Bundesstaat

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
46
Q

Kompetenzverteilung nach dem Grundgesetz
Bund / Länder
3 Ebenen

A

Gesetzgebung:
B: • fast alle Gesetzgeb.komp. (ausschließl., konkurrier.)
L: • wenig eigene Ges.geb.komp. (v.a. Polizei, Bildung, Kommunales)

Verwaltung:
B: • kaum eigene Verw.komp.
• meistens nur Rechtsaufsicht bei der Durchführung
L: • fast alle Verw.komp.
• Durchführung fast aller Gesetze

Rechtssprechung:
B: • oberste Bundesgerichte
L: • quantitatives Übergewicht der Landesgerichte

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
47
Q
  1. Funktion und Aufgabe von Ministerien
A

• zentrale und aktive Akteure der Exek. im PAS
• Funktion lt. Gemeins. Gesch.ordn. der Bundesministerien (GGO):
– Erfüll. / Unterstütz. der Regierungsfkt.:
• Strategische Gestaltung und Koordination von Politikfeldern
• Realisierung von pol. Zielen, Schwerpktn. und Progr.
• Internationale Zusammenarbeit
• Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren
• Wahrn. von Steuerungs- und Aufsichtsfkt. gg.über
dem nachgeordneten Geschäftsbereich (Fach- und Rechtsaufsicht)
• auf Bundesebene kaum Vollzugsaufgaben (oft Ländersache)

=>Schwerpunkt also: Agenda-Setting und Politikformulierung

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
48
Q

Aufbau eines Ministeriums

• typische Merkmale der klassischen bürokratischen Aufbau- und Ablauforganisation

A
Bundesminister
>Staatssekretäre / Parlament. Staatssekretäre
>Abteilung
>Unterabteilung
>Referate
  • Starke Arbeitsteilung/Spezialisierung
  • Hierarchische Kommunikation
  • Einliniensystem
  • Professionalisierung
  • Aktenmäßigkeit/Schriftlichkeit
49
Q

Zentrale Koordinationsprinzipien

A
  1. Federführung
    “•für jede Aufgabe eine und nur eine Organisationseinheit verantwortlich.
    • Doppelzuständigkeiten darf es (lt. Theorie) nicht geben. Jeweils eine Einheit ist dafür zuständig, dass die Aufgabe bewältigt wird, sie hat aber gleichzeitig dafür zu sorgen, dass andere Stellen, die daran ein Interesse haben oder von Entscheidungen betroffen sind, beteiligt werden.“ (Bogumil/Jann 2009: 142)
    => Verantwortung für Inhalt und Organisation des Abstimmungsprozesses
  2. Mitzeichnung
    „Vorschläge, Verfügungen, Anordnungen, Pläne der Verwaltung müssen anderen, beteiligten Stellen zugeleitet werden und dürfen erst entschieden werden, wenn diese, eben durch ein schriftliches Kürzel, bestätigt haben, dass sie den Vorgang gesehen haben und damit einverstanden sind.“ (ebd.)
    =>Mittragen des Entwurfs
50
Q

Herkunft von Gesetzesinitiativen:
Vergleich:
1. zentrale Initiativen /
2. dezentrale Initiativen

A

Initiative:

  1. durch pol. Leitung
  2. durch Referate

Anlass

  1. Regierungsprogramm, Koalitionsvertrag, etc.
  2. Problemidentifikation durch Referat; Hinweise durch Verbände

Mediales Interesse

  1. eher hoch
  2. eher gering, Fachpublikum

Art der Gesetzgebung

  1. eher politisch
  2. eher administrativ

Häufigkeit

  1. eher selten
  2. Normalfall
51
Q

Vom Haus- zum Referentenentwurf

A

• Entwurf des Gesetzes innerhalb des zuständigen Referats eines Ministeriums (Hausentwurf)
• Abstimmung innerhalb des Ministeriums (betroffene Fachreferate, Leitung (!) + oftmals Haushalt/Rechtsreferate)
• BKAmt wird benachrichtigt
• Dann Ressortabstimmung: Hausentwurf wird zum Referentenentwurf
• Von Entwurf betroffene Ministerien müssen mitzeichnen / Stellungnahmen mit Änderungen vorlegen
• BMI + BMJ prüfen immer auf Verfassungsmäßigkeit und Rechtssystematik
• ggf. bilaterale Gespräche oder Ressortbesprechungen mit allen Ministerien
• Gesetzesfolgenabschätzung, ggf. Kontakt mit Geschäftsstelle des NKR
• In der Regel auch beteiligt: Länder, kommunale Spitzenverbände,
Fachverbände, ggf. Gewerkschaften

52
Q

… zum Regierungsentwurf

A
  • Grundsätzlich Konsenssuche auf niedriger Hierarchiestufe angestrebt
  • Abstimmung bis zur „Kabinettreife“
  • Kabinett beschließt mit Mehrheit, wenn Bundeskanzler mit Mehrheit stimmt
  • suspensives Vetorecht:
  • BMF bei Entwürfen mit finanzieller Bedeutung
  • BMI + BMJ: Vereinbarkeit mit geltendem Recht
  • In der Regel: Konsens - „Kampfabstimmungen“ deuten eher auf ein Ende der Koalition
  • Nach Beschluss durch Kabinett wird der Referentenentwurf zum Regierungsentwurf und das parlamentarische Verfahren beginnt
53
Q

Negative Koordination (Mayntz/Scharpf 1975)

pos. / neg. Effekte?

A
  • erst Vorhaben selbst bis zur Entscheidungsreife entwickeln, dann betroffenen Stellen vorlegen.
  • Verhandlungen, um Probleme zu vermeiden

• üblicher Modus der Koordination in Ministerien

–pos.: Niedrigerer Abstimmungsaufwand

–neg.: Vorhaben werden durch nachträgl. Abstriche und Einwände kleingekürzt
(„herunterkoordiniert“)
• Kleinster gemeinsamer Nenner aller beteiligten Akteure und ihrer Interessen

54
Q

positive Koordination (Mayntz/Scharpf 1975)

A
  • alle Fragen Referats- und Ressortübergreifend gemeinsam und gleichzeitig besprochen
  • sehr selten (potentiell: interministerielle Ausschüsse, Projektgruppen)

pos.: • Teilentscheidungen können so gewählt werden, dass sie sich gegenseitig unterstützen und verstärken
• Dem realen Problem angemessene Gesamtlsg.en können gefunden werden

neg.: Hohe Transaktionskosten
Gefahr des Scheiterns

55
Q

Empirische Merkmale:
Selektive Perzeption

Gründe, Probleme?

A
  • Aufmerksamkeitsbeschränkung auf den eigenen Zuständigkeitsbereich
  • Probleme außerhalb: nicht wichtig

Gründe: hochgradige Spezialisierung und Arbeitsteilung in der Ministerialverwaltung
• Problematisch: reale Welt passt nicht perfekt in Zuständigkeitsgrenzen; interdependente Problemlagen machen Koordination notwendig

56
Q

drei dominante Muster im Gesetzgebungsprozess

A

• Selekt. Perzeption von Problemen und Lsg. durch Spezialisierung
• Neg. Koordin. führt zu kgNenner und eher
inkrementeller Politik
• Ständiger (unausgesprochener) „Dialog“ zwischen Leitungs- und Fachebene
während Programmentwicklung

57
Q

Charakterisierung von Spitzenbeamten in Ministerien

von Mayntz/Derlien (1989)

A

„….professionelles Spezialistentum, funktionale Politisierung und Loyalität gegenüber dem politischen Prinzipal.“

58
Q

allg. Charakteristika von Spitzenbeamten

A
• Soziale Herkunft
– Persistenz des Mittelstands
• Ausbildung
– Juristenmonopol
• Karrieremuster
– Geringe Abnahme der Laufbahnkarrieren
– Je höher, desto eher Seiteneinsteiger zu finden
• Rollenverständnis
– Vom neutralen Bürokraten zum policy entrepreneur?
– Zunehmende Relevanz der eigenen Tätigkeit
• Parteipolitisierung
– Zunahme von Parteimitgliedschaften
59
Q

Institution „Politischer Beamter“:
Woher?
Was heißt das?
Wer ist das so?

A
  • Schaffung bei Gründung der BRD als Instrument zur Verschränkung der pol. Willensbildung mit den Aufgaben der Verw.
  • Pol. Beamte können ohne Angabe von Gründen jederzeit in den einstw. Ruhestand entl. werden, ohne dass sie ihre Pensionsansprüche verlieren
  • Pol. B. werden nach (partei)pol. Kriterien des Ministers besetzt, ∃ ein besonderes Vertrauensverh.
  • Beamtete Staatssekretäre, Ministerialdirektoren, hochrangige Beamte im Auswärtigen Dienst und Verfassungsschutz, BND sowie Präs. des BKA
  • Staatssekretäre und Abteilungsleiter sind pol. Beamte
60
Q

Institution „Politischer Beamter“:

Wozu?

A

– Funktion:
• Absicherung der Loyalität (vs. Ämterpatronage)
• Politische Steuerung der Verwaltung (Transmissionsriemen)
• Rekrutierung von außen (Durchlässigkeit zu anderen Systemen wie Privatwirtschaft, Medien, Internationalen Organisationen höher)
Ü.:
• Zweck: Verzicht auf konkrete Anweisungen des Ministers, weil Mitarbeiter auf Führungsebene pol. Vertr. genießen, inhaltl. „auf einer Linie sind“; Förderung der Sensibilisierung der Ministerialbürokratie in der Linie für die pol. Dimension ihrer Arbeit
• Institution wird innerhalb des Regierungsapparats und auch im Ausland kontrovers diskutiert

  • Parteipolitisch politisiert; politisiert durch die Institution des politischen Beamten; funktional politisiert durch eigenes Rollenverständnis („political craft“)
  • Insbesondere funktionale Politisierung ist wichtig, weil so das politische Konfliktpotential und die politische Machbarkeit von Vorhaben von Anfang des Prozesses an durch die Ministerialbürokratie „mitgedacht“/antizipiert wird
61
Q

Formen der Politisierung

A

• inhaltliche Politisierung
(durch Wahrn. pol. Aufg. ex officio)
• formale Politisierung (einschließlich Parteipolitisierung) (pol. kontroll. Besetz. von Positionen)
• als parteipolitische Betätigung der Bürokraten
• funktionale Politisierung
– politisch responsive und vorausschauende Handlungsweise
– „politicalcraft“(Goetz)
– „besonderes Verständnis für die Erfordernisse der Politik und
Eigenarten des politischen Willensbildungsprozesse“ (Steinkemper)

62
Q

Beschäftigte im öffentlichen Dienst 30.6.2012

Anteile
Bund
Länder
Kommunen

A

B: 11%
L: 51%
Gemeinden: 30%
Mittelbare Verwaltung: 8%

63
Q
  1. Landesvollzug von Bundesgesetzen als eigene Angelegenheiten der Länder (Art. 84 GG)
  2. Bundesauftragsverwaltung (Art. 85 GG)
  3. Bundeseigene Verwaltung (Art. 86 und 87 GG)
  4. Gemeinschaftsaufgaben (Art 91a GG)

Aufsicht / Ausführung?
Wer trägt die Kosten?

A
  1. Bundesaufsicht bzgl. Gesetzmäßigkeit REGELFALL
  2. Bundesaufsicht bzgl. Gesetzmäßigkeit u. Zweckmäßigkeit
  3. Ausführung durch nachgeordnete Behörden
  4. Mitwirkung des Bundes bei Landesaufgaben
  5. Verwaltungskosten beim Land, Geldleistungen an Bürger bis 50% können vom Bund getragen werden (Art. 104a GG)
  6. Bund trägt Verwaltungskosten; Minderanteil an Geldleistungen für Bürger kann beim Land liegen (Art. 104a GG)
  7. Bund trägt sämtliche Kosten
  8. Bund und Länder teilen die Kosten
64
Q

Vier Arten von Gesetzesvollzug (Bund, Länder..)

selten / Regelfall?
Bsp.?

A
  1. Bundesvollzug von Bundesgesetzen
    =>selten
    Bsp: Ausw. Dienst, Bundeswasserstr., Bundespolizei etc.
  2. Landesvollzug von B.gesetzen im B.auftrag („Bundesauftragsverwaltung“)
    => selten
    Bsp: Bundesautob., Bundesstr., Luftverkehrsverw. etc.
  3. L.vollzug von B.gesetzen als eig. Angeleg. der Länder
    => Regelfall
    Bsp: Sozial- und Jugendhilfe, Umweltschutz, Stadtsanierung, Baurecht, Ausländerwesen
  4. Landesvollzug von L.gesetzen durch Landes-/ Kommunalbeh.
    => Regelfall
    Bsp: Denkmalschutz, Theater, Museen, Polizei, Wirtschaftsförd., Landes- und Raumplanung
65
Q

drei Funktionale Verwaltungstypen

A

• Ministerialverw./ Politische Verw. (Bund, Länder)
– Programmformulierung, Planung, Policy-Making
– Führungshilfen und Entscheidungsvorber. für politische Spitzen
• Vollzugs-/ Leistungsverw. (überw. kommun. Ebene, teils Land, kaum Bund)
– (Klass.) Ordnungs-/ Eingriffsverw. (zB. Polizei, Bauaufsicht, Gewerbeaufsicht)
– Leistungsverw. (z.B. Sozialamt, Jugendamt)
– Planungsverw. (z.B. Stadtplanungsamt)
• Querschnitts-/ Organisationsverw. (zB. Personalamt, Kämmerei)

66
Q

vier verschiedene Bundebehörden

A

– Oberste Bundesbehörden
(• keiner anderen Beh. unterstellt.
• unterstehen unmittelb. einem Verf.organ / politischen Spitze,
zB. Ministerien; Bundespräsidialamt, B.kanzleramt)
– Bundesoberbehörden / obere Bundesbeh.
(• einem B.ministerium unmittelb. nachgeordnet,
zB. BKA, Statist. B.amt, B.kartellamt; BND)
– Bundesmittelbehörden
(• Örtliche, nur für Teile des B.gebietes zust.,
zB. Wehrbereichsverwaltungen)
– Untere Bundesbehörden
(zB. Zollämter)

67
Q

Welche Bereiche der Bundesverwaltung verfügen noch über einen eigenständigen Behördenunterbau?

A
– Auswärtiges Amt
– Bundeswasserstraßenverwaltung
– Bundespolizei
– Finanzverwaltung
– Bundeswehrverwaltung (ca. 50% des gesamten Bundespersonals)
– Arbeitsverwaltung
68
Q

Aufbau der Landesverwaltung

A
  • Landesregierung: Staatskanzleien, Fachministerien sind Oberste Landesbehörden
  • Obere Landesverwaltung: (Landesoberbehörden, Landesbetriebe)
  • Mittlere Landesverwaltung: Regierungspräsidien/Bezirksregierungen (Bündelung, Koordinierung, Kontrolle zw. Obersten Behörden und Kommunen) und fachliche Mittelinstanzen wie Oberfinanzdirektionen
  • Untere Landesverwaltung: untere Sonderbeh. und nachgeordnete Einrichtungen: Finanz-/Gewerbeaufsichts-/Gesundheits-/Forstämter (z.B.); allg. Verw.: Landratsämter u. Kreisverwaltung.
  • Kommunale Ebene: einerseits auf der Kreisebene(Landkreise, kreisfreie Städte) sowie auf der Ebene der Kreisangehörigen Kommunen (Städte, Gemeinden, Ämter, Verbands-/Samtgemeinden, Verw.gemeinschaften)
69
Q

Zweistufiger versus dreistufiger Aufbau der Kommunen

A

(1) Zweistufige Verwaltung ohne Mittelinstanz
2-stufiges Kommunalmodell mit Kreisen und Gemeinden
• SH, BrandenB, SA, MV, NS (ab 2005)
• Zusammenführung von Sonderbeh. oder Umwandlung in Landesbetriebe
• Kommunalisierungen (abhängig von der kommunalen Gebietsstruktur)
(2) Konzentrierte Dreistufigkeit mit Mittelinstanzen
• regional ausgerichteten Mittelinstanzen in Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Nordrhein-Westfalen, Landesverwaltungsämter in Sachsen-Anhalt und Thüringen, funktionaler Aufgabenzuschnitt in Rheinland-Pfalz
• Integration von unteren und oberen Sonderbehörden in die Mittelebene
• Kommunalisierungen (abhängig von der kommunalen Gebietsstruktur)

70
Q

Bedeutung der kommunalen Selbstverwaltung

A

• Partizipation: unmittelbare demokratische Beteiligung und Mitwirkung an der Politikgestaltung („Schule der Demokratie“)
• Vollzugs-/Leistungsverwaltung: zum großen Teil kommunal-dezentral (Verstärkung durch Dezentralisierung)
• Bürgernähe: direkter Kontakt zu Bürgern/Wählern
• Reform-Vorreiter: Kommunen als aktivste Ebene in einigen Ländern
(Reformdruck; Krisenbetroffenheit)
• Gegengewicht zu zentralisierenden/konzentrierenden Tendenzen (EU- Integration/Globalisierung)
• Stabilität: stabilisierende und akzeptanzstiftende Wirkung der lokalen Ebene bzgl. (supra-)nationaler Institutionen
• Vertrauen: in lokale Institutionen höher als in nat. (Eurobar.)

71
Q

Rechtliche Stellung der Kommunen

A

• Finanzhoheit - d.h. eigene Einnahmen, Bestimmung der Ausgaben, Verwaltung des eigenen Vermögens
• Organisationshoheit - d.h. Ausgestaltung der internen Organisation
• Personalhoheit - d.h. Auswahl, Einstellung, Beförderung und Entlassung von
Beamten und Beschäftigten
• Planungshoheit - d.h. eigenständige planerische Gestaltung innerhalb des Gemeindegebietes
• Rechtsetzungshoheit - d.h. Regelung eigener Angelegenheiten durch Satzung
• Gebietshoheit - d.h. tatsächliche Wahrnehmung der Staatsgewalt (= die
Machtausübung innerhalb eines Gebietes)
• Steuerhoheit – d.h. Erhebung von Abgaben wie Verbrauchs- und Aufwandssteuern, von Beiträge und Gebühren, Festlegung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer

72
Q

Territoriale Profile

• Verwaltungsföderale Varianz kommunaler Gebietsstrukturen:

A
  • „Nordeurop. Typus“ (NRW: ca. 400 Gemeinden mit durchschn. 45.000 EW)
  • „Südeurop. Typus“ (RhP: 2.300 Gemeinden mit durchschn. 1.700 EW)

• Ostdeutsche B.länder zunächst südeurop., aber Tendenz in Richt. Nordeurop. Typus (Sachsen: 500 Gemeinden mit durchschn. 8.000 EW)

73
Q

Kommunale Aufgaben(typen)

A

kommunale Aufgaben lassen sich unterscheiden in:
• Selbstverwaltungsangelegenheiten (eigener Wirkungskreis)
– freiwillige SV, das Ob und das Wie untersteht den Kommunen, die Rechtsaufsicht führt die nächst höhere Ebene
– pflichtige SV, das Wie untersteht den Kommunen, die Rechtsaufsicht führt die nächst höhere Ebene
• und übertragene Staatsaufgaben (übertragener Wirkungskreis; Pflichtaufgaben nach Weisung), das Ob und das Wie sind vorgegeben, die Rechts- und die Fachaufsicht führt die nächst höhere Ebene

  • Integration von Staats- & kommun. SV-Aufgaben = duales Aufg.modell/ Kommunaladministratives Integr.modell
  • Kreisebene janusköpfig: untere Ebene der allg. Staatsverw.; obere Ebene der kommun. Selbstverw.
74
Q

Ü. Warum bezeichnet man das deutsche Verwaltungssystem als „verwaltungsföderal“?

A

Laut Grundgesetz ist die Kompetenz der Gesetzgebung, der Verwaltung und der Rechtsprechung auf die Ebenen des Bundes und der Länder verteilt.

75
Q

Ü. Was versteht man unter „Politikverflechtung/Verwaltungsverflechtung“?

A

Kompetenzverschränkungen, die staatsrechtlich autonome Akteure des Bundes und der Länder zwingt, bei der Erfüllung der Aufgaben zusammenzuwirken. Hier gibt es vertikale und horizontale Kooperationsbeziehungen, die formal institutionalisiert aber auch informell sein können.

Bsp für Kooperationen: Konferenz der Ministerpräsidenten, Bund- Länder-Arbeitsgruppen

76
Q

Ü. Skizzieren Sie die Kompetenzverteilung zwischen den verschiedenen Ebenen im deutschen föderalen System!

A

– Bund:
• Gesetzgebung: fast alle Gesetzgebungskompetenzen
• Verwaltung: kaum eigene Verw.kompetenz, meist nur Rechtsaufs. bei der Durchführ.
• Rechtsprechung: oberste Bundesgerichte
– Länder:
• Gesetzgebung: wenige eigene Gesetzgeb.kompetenzen, jedoch Zustimmungs- und Einspruchsrechte.
• Verwaltung: Großteil der Verwaltungskomp., führen fast alle Gesetze durch
• Rechtsprechung: quantitatives Übergewicht bei den
Landesgerichten.

77
Q

Ü. Nennen Sie einige Merkmale, die Deutschland von anderen föderalen Systemen (z.B. USA) unterscheidet!

A

Deutscher Föderalismus: Kooperativer Föderalismus – verschränkte Machtbeziehung zwischen den Ebenen zur
Stärkung der Leistungsfähigkeit

• US-Föderalismus: Wettbewerbsföd., Dualer F.
– Wettbewerb und Konkurrenz zw. den B.staaten.
– Starke Trennung der Kompetenzen Bund - Gliedstaaten.

78
Q

Ü. Worin bestehen Vor- und Nachteile des deutschen Verwaltungsföderalismus?

A

– Vorteile:
• Vertikale Gewaltenteilung
• Beachtung regionaler Kontexte bei Implementation von Gesetzen
• AusgeprägterKooperationsgedanke,z.B.MitwirkungderLänder auf Bundesebene (Bundesrat) und Länderfinanzausgleich
– möglicheNachteile:
• starke Hierarchien
• starkeAusprägungvonBürokratie • schwerreformierbar
• Langsamkeit von Policy-Prozessen

79
Q

Ü. Auf welche Probleme richteten sich in der Vergangenheit Reformbemühungen und wo sehen Sie weiterhin noch Reformbedarf und warum?

A

Föderalismusreform I: Beziehungen zwischen Bund und Ländern (Gesetzgeb.kompetenz, Bildungspolitik, Beamtenrecht, Inneres, Umweltrecht, Strafvollzug, europ. Integration, Haushaltsdisz.)
• Föderalismusreform II: staatl. Finanzbeziehungen und IT-Infrastruktur (neue Schuldengrenzen, Steuern, Leistungsvergleiche)

80
Q

Ü. Ist die Struktur der Landesverwaltung in allen Bundesländern gleich? Führen Sie Ihre Antwort näher aus, geben Sie Gründe und einige Beispiele an!

A

• Länder sind zum Teil zwei oder dreistufig aufgebaut. Das heißt, in einigen Ländern wie z. B. BB, MV oder NS gibt es eine Zweistufigkeit, demnach es zwischen der Landes- und der Kommunalebene keine Mittelinstanz gibt. Hingegen unterhalten Länder wie z. B. BW und H einen Mittelbau in Form von Bezirken, wonach man von einem dreistufigen Aufbau spricht.
• Gründe für den unterschiedlichen Verwaltungsaufbau sind im Rahmen des föderalistischen Systems und in der individuellen historischen Entwicklung der Länder zusehen.
– Zwei-Stufige Länder haben viele Aufgaben in Sonderbehörden oder Landesbetriebe aufgebaut bzw. überführt. Auch die kommunale Gebietsstruktur und die Größe der Länder (eher kleiner) spielen eine Rolle für das Fehlen einer Mittelinstanz.
– Drei-Stufige Länder haben viele Aufgaben, insbesondere von unteren und oberen Sonderbehörden in der Mittelinstanz zusammengefasst. Auch hier spielen die kommunale Gebietsstruktur und die Größe der Länder (eher größer) eine Rolle für das Vorhandensein einer Mittelinstanz.

81
Q

Ü. Sollte die Verwaltung aus Ihrer Sicht eher einheitlich im gesamten Bundesgebiet strukturiert oder in den Bundesländern unterschiedlich sein? Warum?

A
  • Aus Sicht des kooperativen Föderalismus kann man in Richtung eines einheitlichen Verwaltungsaufbaus argumentieren, da hier durch eindeutige Zuordnung gleicher bzw. vergleichbarer Verwaltungsstrukturen effektiver gearbeitet werden kann.
  • Aus Sicht der freiheitlichen Grundordnung der Einzelstaaten kann man in Richtung unterschiedlicher Verwaltungsaufbauten argumentieren.
  • Aus Sicht der nun einmal tats. untersch. räumlichen Strukturen, der kommunalen Gebietsstrukturen und der Ländergrößen, kann man in Richtung unterschiedlicher Verwaltungsaufbauten argumentieren.
82
Q

Ü. Welche dieser Aufgabentypologien/ -kategorisierungen der Kommunen sind für die Verwaltungspraxis besonders wichtig und warum?

A

Für die Verwaltungspraxis spielen
• die pflichtigen SV-Aufgaben eine wichtige Rolle, da sie das (Über-)Leben der Kommune sichern (z.B. Daseinsvorsorge),
• die übertragenen Staatsaufgaben eine wichtige Rolle, da es hier vorrangig um Pflichtaufgaben (nach Weisung & Auftragsangelegenheiten) einer Gemeinde geht (bspw. Meldewesen),
• die freiwilligen SV-Aufgaben eine untergeordnete aber dennoch wichtige Rolle, da es hier um Fragen der Attraktivität einer Gemeinde und damit um die Sicherungs- und Entwicklungschancen geht.

• Interessant sind daher für die Verwaltungspraxis allgemein die SV Aufgaben, da es hier um die Selbststeuerung des (zum Teil) Ob und des Wie’s geht.

83
Q

Ü. Dem öffentlichen Sektor in Deutschland wird oft ein „beträchtliches Beharrungsvermögen“ unterstellt. Bennen Sie die hierfür angeführten Gründe und konkretisieren Sie dies an Beispielen.

A

• Steuerungsproblematik: Reformobj. (Verwaltung/-personal) ≜ Reformsubj.
=>Blockadepotential
• konkurr. Gesetzgebung, koop. Föderalismus / Verw.föd.mus (Politikverfl.), Statussystem etc.
Beispiele.:
• Zuständige Beamte/Angestellte des ÖD (bspw. in Ministerien, aber auch in Kommunen etc.) nehmen die Ausgestaltung der (teilweise) von der Politik beschl. Maßn. selbst vor (Objekt = Subjekt)
• Motivation der Mitarb. für Reformprozesse gering angesichts von Haushaltskonsolidierungsmaßn. (Kuhlmann 2006, S. 91)
• Reformen werden als Instrument zum Zwecke des Personalabbaus betrachtet

84
Q

Ü. Stellen Sie auch kurz die (absoluten) Häufigkeiten der öffentlich Beschäftigten auf die verschiedenen Ebenen dar (Kommunen, Land, Bund; auch Längsschnittbetrachtung) und erläutern sie kurz die Verteilung der Statusgruppen nach Ebenen.

A

• Abnahme der Beschäftigtenzahlen im ÖD auf allen 3 Ebenen (B., L., K.) von 1991 bis 2010; insg. -1.580.000
• Hinzugewinne nur bei der mittelbaren Staatsverw. (= jur. Pers. des öff. Rechts bei Bund & Länder, z.B. Bundesagentur für Arbeit) um fast 160%, absolut sind das 519.000 Beschäftigte mehr
• Stärkster Rückgang auf kommunaler Ebene (ca. 37%)
• In d. Summe: Rückgang der Beschäftigtenzahlen (B, L, K & mittelb. SV) um 1.061.000 (ca. 18%)
• Statusgruppenverteilung:
–Beamte haupts. bei Bund (ca. 64%) und Ländern (ca. 58%) zu finden, bei Kommunen nur geringer Teil (ca. 12%);
–Angestellte hingegen überwiegend auf kommunaler Ebene (ca. 64%);
–Status der Arbeiter nur noch geringe Verteilung, am ehesten bei Kommunen (ca. 24%)

85
Q

Ü. Der öffentliche Dienst in Deutschland unterliegt einer Dualität im Statusrecht (Beamte & Angestellte). Skizzieren Sie kurz die Hauptunterscheidungsmerkmale von Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst und benennen Sie die wichtigsten Rechtsquellen, welche das Dienstverhältnis beider Statusgruppen regeln.

A
  1. Beamte 2. Angestellte/Tarifbesch.
    Unkündbarkeit 1. Ja 2. Nein
    Versorgung 1. Alimentation, Pension 2. Gehalt, Rente
    Streikrecht 1. Nein 2. Ja
    Besondere Treuepflicht 1. Ja 2. Nein
    Regelung der Arbeitsverhältnisse 1. Gesetz 2. Tarifvertrag
    Disziplinarrecht 1. Ja 2. Nein
    Rekrutierung für 1. Laufbahn 2. Dienstposten

Rechtsquellen:
• Art. 33 GG, Art. 74 GG; Beamtenstatusgesetz, Bundesbeamtengesetz (BBG) & entspr. Landesbeamtengesetze, Bundeslaufbahnverordnung;
• TVÖD & Tarifverträge der Länder

86
Q

Ü. Das Statusrecht steht immer wieder in der Kritik. Auch mit Blick auf den internationalen Vergleich erscheint die Dualität des Statusrechts als überkommen. Welches sind genau die Kritikpunkte und welche Lösungsvorschläge werden diskutiert? Rekurrieren Sie bei der Beantwortung der Fragestellung zunächst auf die deutsche Dienstrechtsreform von 1997 und gehen sie auch auf internationale Beispiele ein.

A

Kritikpunkte:
• Fehlende Leistungsanreize => geringe Leistungsorientierung => Personalmanagement
• Laufbahnsystem unflexibel: undurchlässig für Aufsteiger & Personalaustausch mit anderen Sektoren funkt. nicht (Privatwirtsch. & Wissenschaft)
• Uneinheitliches Dienstrecht Lösungsvorschläge:
• Reform des Statusrechts: Flexibilisierung =>Abordnung/Versetzung, Vertragsarten (Teilzeit), Arbeitszeitregelungen, Führungsposition auf Probe)
• Implementierung von Leistungselementen in der Besoldung => Senioritätsprinzip erweitert, Prämien/Zulagen eingeführt
• Aber auch hier: Implementations- & Messprobleme (bspw. Problem der Leistungsmessung)
Internationale Bsp.:
• Manche Länder ohne Statusunterschiede (FRA) oder ohne Trennung der Rechtsverhältnisse zwischen öff. und privatem Recht (UK)

87
Q

Ü. Was ist der Unterschied zwischen Statusgruppe, Laufbahngruppe und Laufbahn?

A

• Statusgruppen: Beamte (und Richter), Tarifbeschäftigte (Angestellte & Arbeiter), Soldaten
• Laufbahngruppen: einfacher, mittlerer, gehobener, höherer Dienst (vertikale Differenzierung, abhängig von Ausbildungsgrad)
• Laufbahnen: zb. technischer & nicht-technischer Dienst (horizontale Differenzierung, abhängig von Ausbildungsart)
>bspw. höherer allgemeiner nicht-technischer Verwaltungsdienst

88
Q

Ü. Welches sind die vier Laufbahngruppen für Beamte des öffentlichen Dienstes in Deutschland und worin unterscheiden sie sich hinsichtlich der Angestellten im öffentlichen Dienst?

A
  • Laufbahngruppen (einfacher, mittlerer, gehobener, höherer Dienst)
  • Angestellte: privatrechtlich angestellt, durch Vertrag (z.B. TVÖD, TV-L etc.) begründetes Beschäftigungsverhältnis, grundsätzlich kündbar
89
Q

Ü. Geben Sie einen kurzen Überblick darüber, welche Laufbahngruppe wie stark in den drei Ebenen (Kommunen, Länder, Bund) ausgeprägt ist.

A
  • Höherer Dienst: höchster Wert bei den Ländern (25%, v.a. wg. Lehrern & Hochschullehrern)
  • Gehobener Dienst: hauptsächlich bei Ländern & Kommunen (v.a. höhere Sachbearbeitung in allen Verwaltungsteilen)
  • Mittlerer Dienst: starke Ausprägung beim Bund (v.a. Soldaten (aber Wehrdienstverh.) und vorbereit./ausführender Sachbearbeitung)
  • Einfacher Dienst: nur noch marginal vorhanden, kaum noch Ausbildungsmöglichkeiten ( Ausnahme z.B.: Justizwachmeister)
90
Q

Was sind die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst? Unterscheiden Sie in Ihrer Antwort hinsichtlich Laufbahnen (Beamte) und erläutern Sie grob den Unterschied der Zugangsvoraussetzung zwischen den Statusgruppen.

A

Zugangsvoraussetzungen Beamte (/ Angestellte?):
• Einfacher Dienst (Hauptschulabschluss + Ausbildung)
• Mittlerer Dienst (Realschulabschl.s+2-jährige Berufs-/Verwaltungsschulausb.)
• Gehobener Dienst (Hochschulabschl.: (FH-)BA)
• Höherer Dienst (Master/Diplom/etc. + ggf. Referendariat)

Hauptunterschied Zugangsvoraussetzungen Statusgruppen (Angestellte):
• Mittlerer Dienst: + zweijährige praktische Berufsausbildung
• Gehobener Dienst: entweder aufgestiegen über Fortbildungslehrgang aus mittlerem Dienst oder Bachelor
• Höherer Dienst ohne Vorbereitungsdienst, stattdessen Einführungskurse

91
Q

Ü. Verfügt die BRD über einen im internationalen Vergleich „aufgeblähten“ oder „schlanken“ öffentlichen Dienst? Skizzieren sie die Entwicklung des Personals des öffentlichen Dienstes in Deutschland von 1970 bis zur Jahrtausendwende (auch im Vergleich zu FRA, UK, SVE und Japan).

A
  • Im Vergleich „schlanker“ ÖD (vgl. OECD oder Derlien 2002)! (Wohlfahrtsstaaten (z.B. Schweden) tendenziell höhere Staatsquote => mehr Personal im ÖD; Japan als Ggbsp. mit sehr niedrigem Personalbesatz
  • Anteil der Personalausgaben am BIP 9% (1992) -> 7,3% (2007) (weniger Personal, niedrigere Tarifabschlüsse)
  • 1991-2005 Beschäftigtenzahl gesunken
  • Relativ zur Einwohnerzahl 1991-2010 Personal um 6% gesunken
92
Q

Ü. Inwiefern unterscheidet sich die (oft kritisierte) Durchlässigkeit des deutschen Rekrutierungssystems im öffentlichen Dienst im internationalen Vergleich?

A
  • Frankreich: geschlossenes, zentrales Rekrutierungssystem, relativ undurchlässig über “administration centrale” bzw. Präfekturen (v.a. ENA Ausbildung benötigt), wie in D. hohe Politisierung
  • UK: offenes Rekrutierungssystem (public-interest culture & common-law tradition), d.h. Zugangswege aus allen Disziplinen (nicht nur überwiegend Juristen wie in D.), geringe Politisierung
  • Trend: Abschaffung Laufbahnprinzip & Beamtentum als intern. Trend => Normalisierung der Zugangsmöglichkeiten zum ÖD
93
Q

Ü. Welches sind die aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen/Trends mit welchen sich der öffentliche Dienst der Zukunft auseinandersetzen muss? Erläutern Sie Ihre Antwort(en) anhand einiger Beispiele und stellen Sie einen Bezug zum Personal im öffentlichen Dienst her. Konkret: welche Probleme leiten sich für den öffentlichen Dienst und das Personalmanagement aus diesen Herausforderungen/ Trends ab?

A

• Demografischer Wandels => in nächsten Jahren Großteil des Personals -> Ruhestand,
==> kompensieren durch Neueinstellung und Umstrukturierungen
=>quantitative Herausforder. der Rekrutierung
• große Herausforderung: Auswirkungen der Globalisierung. Bspw. Zwingt die zunehmende Migration die öff. Verwaltung zu einer effizienteren/effektiveren Koord. & höheren Ausgaben bei gleichzeitiger finanz. Ress.knappheit (Finanzkrise), => Verteilungsfragen
Steigender Bedarf an Personal mit interkulturellen Kompetenzen
=>qualitative Herausforder. an Qualifikationsniveau des Personals im ÖD
• Die Digitalisierung der Gesellschaft erfordert eine ebensolche Strategie innerhalb der öff. Verw. (E-Government), um bspw. verwaltungsinterne Kommunikation & Prozesse wirksamer zu gestalten. Deren Notwendigkeit ergibt sich auch aus der Ressourcenknappheit.
=>Qualitative & techn. Herausforder. an
Personal(management)

94
Q

Ü. Das Personalmanagement stellt einen Kernbereich der personalorientierten (binnen)Reformen im öff. Dienst dar. Benennen & erläutern Sie einige Instrumente des Personalmanagements (mindestens drei). Gehen Sie anschließend auf den untersch. Implementationsgrad dieser Instr. ein & geben Sie mgl. Erklärung für deren unterschiedlich eingeschätzte Wirkungsweise. Hinweis: die im Reformprozess beteiligten Akteure nehmen oftmals hierzu unterschiedl. Standpkte ein & beurteilen die Wirkungsweisen der Instr. untersch.

A

Instrumente des Personalmanagements & Implementationsgrad:
• Führungsposition auf Probe (2001: 1760 bzw. 0,6% der höheren Landesbeamten erfasst)
• Führungsfunktion auf Zeit (Bis 2001: 333 höhere Landesbeamte bzw. 0,1%)
• Flexibilisierung der Abordnung und Versetzung (2001: 1359 Abordnungen (0,1%), 197 Versetzungen (0,02%))
• Leistungsanreize (2001: 10/16 Länder Rechtsverordnungen zur Umsetzung vorhanden; 3/16 Umsetzungsschritte begonnen; 3/16 keine Rechtsverordnungen)

Mgl. Erklärung zu untersch. eingeschätzten Wirkungsweisen:
Bsp. Leistungszulagen: extrinsischer Motivationsanreiz aber lt. Forschung nur bed. wirksam; kritisch auch
„Gießkannenprinzip“; Problem der Leistungsmessung; PSM als (motivationales) Gegenkonzept
=> Führungskräfte schätzen Instr. oft als wirksam ein, auch wg. weiterem Steuerungsinstrument
=> Personalräte kritisieren Instrument oftmals wg. schwieriger Leistungszuordnung und Allokation
=> Mitarbeiter oft indifferent: Motivationsprobl. bei Nichterhalt; Ungerechtigkeitsempfinden; Instrument wird schnell als „selbstverständlich“ betrachtet; wirksam meist bei Führungskräften

95
Q

Ü. Wie könnte eine zukunftsorientierte Personalpolitik im öffentlichen Dienst ausgerichtet sein? Welche konkreten Maßnahmen/Veränderungen müssten Ihrer Meinung nach ergriffen werden? Erläutern Sie Ihre Maßnahmenvorschläge anhand einiger Beispiele und fokussieren Sie dabei insbesondere die Aus-, Fort- und Weiterbildung im öffentlichen Dienst.

A

• Zukunftsorientierte Personalpolitik (Bsp.):

  • Umsetzung eines leistungsorientierten Personalmanagements
  • Zurückdrängung der Rechtsstaatstradition (bspw. NL, SVE oder SWI) -> Aufbrechung des Juristenmonopols (führt nicht autom. zu geringeren Standards)
  • Abkehr von der einseitigen Ausrichtung auf Rechtsanwendung, Hinwendung zu moderner Verw.
  • Vereinheitl. der Ausbildung von Beamten und Angestellten (Überwindung des Dualismus und Schaffung einheitl. Qualifikationsstandards)

• Mögliche Maßnahmen / Veränderungen mit Bsp. (Aus-, Fort- Weiterbildung):

  • z.B. Ausbildungsfokus auf Steuerungsaufgaben anstelle bloße Rechtsanwendung
  • Fokus auf Dienstleistungs- und Gestaltungsaufgaben, um qualifikationsbezogene Entwertung des Faktors „personal“ zu vermeiden; Stärkung von Mobilität & modern. des Laufbahnprinzips
  • Modernes Personalmanagement und moderne Aus-,Fort- und Weiterbildung zu „Generalisten neuen Typs“ (Fokus auf Werte/Einstellungshaltung, Wissen, Fähigkeiten/Kompetenzen) um Anforderungen des „Gewährleistungsstaates“ besser umsetzen zu können (Ausbau Schnittstelle Recht und Management)
  • Förderung des „Diversity & „I & K“ Managements“ um Herausforderungen/Trends zu begegnen
96
Q

Öff. Dienst: Regelungskompetenzen nach 2006

A

Länder:
• Bisherige konkurrierende Gesetzgebung des Bundes (Art 74 GG) zur Regelung von Besoldung/ Versorgung/ Dienstrecht nunmehr ausschließliche Gesetzgebungskompetenz der Länder

  • verschiedene Gesetze in den Bundesländern (s. jeweilige Beamtenlaufbahngesetze und –verordnungen, Beamtenversorgungsgesetze)
  • Folge: Ausdifferenzierung der Laufbahnregelungen und Besoldungshöhen in den einzelnen Bundesländern
97
Q

Ü. In welcher Phase der Politikentwicklung hat die Ministerialbürokratie (Bund) Ihrer Ansicht nach die größte Einflussmöglichkeit? Warum?

A
  • Politikformulierung, weil durch die (Nicht-)Miteinbeziehung von externen (Interessensgruppen, Betroffene) und interne (andere Referate und Ressorts) und die Koordination derselben der Policy-Inhalt variieren kann. Mit der Formulierung des Referentenentwurfs ist dann ein gewisser Handlungsspielraum gesetzt
  • Problemwahrnehmung, weil Bürokraten teilweise als ‚gatekeeper’ fungieren
98
Q

Ü. Positive und negative Koordination:
• Was versteht man in diesem Zusammenhang unter ‚aktiver Politik’?
• Sollte ‚aktive Politik’ in der Ministerialverwaltung gefördert werden? Warum?

A
  • Während positive/negative Koordination ein eher analytisches Konzept ist, ist „aktive Politik“ ein normatives Modell
  • Begriff auch durch Mayntz/Scharpf und PRVR geprägt
  • „Aktive Politik“ (≠ reaktive Politik): autonome, d.h. durch politik- und leitungsebene bestimmte Programmentwicklung (≠ heteronomes Modell der vorherrschenden bürokratischen Praxis) mit umfassenderer und langfristiger Reichweite, umweltverändernde und nicht konfliktfähige Themen
99
Q

Ü. Welche Rolle und Bedeutung kommt der kleinsten Einheit im Ministerium, dem Referat, zu?

A
  • Basiseinheit, in dem ein großer Teil der Politikformulierung passiert und diese koordiniert wird
  • Problemerfassung/Agendasetting
  • Rolle: teilweise ‚gatekeeper’ von Policy-Vorhaben (selektive Perzeption) und ihrer Koordination
100
Q

Ü. Wie beeinflusst die klassische bürokratische Aufbau- und Ablauforganisation den Ablauf der Politikentstehung?

A
  • Durch die starke Spezialisierung und das „Runterbrechen“ von Zuständigkeiten auf Referate entsteht selektive Perzeption und ggf. Verlust eines Blicks fürs „große Ganze“/komplexe Probleme
  • Durch hierarchische Kommunikation und klare Zuständigkeiten ist die negative Koordination typischer inter- und intra-ministerieller Koordinationsmodus (=>inkrementelle Politik)
101
Q

Was versteht man konzeptionell unter dem Begriffspaar des „klassischen Bürokraten“ und „politischen Bürokraten“?

A

> „Klassischer Bürokrat“:
• absolute Neutralität, technisch-fachliche
Herangehensweise an politische Vorhaben
• keine eigenen politischen Interessen
• reaktive Vorgehensweise/keine Eigeninitiative
„Politischer Bürokrat“:
• politisches Verständnis/“political craft“ (Goetz)
• Eigeninitiative/policy entrepreneur; d.h. Fähigkeit zur Antizipation des pol. Handlungsspielraums im Bezug auf Vorhaben und des pol. Willens
• ggf. sogar eigene pol. Interessen
konzeption. Unterscheidung u.A. von Steinkemper geprägt, hat seine Verteilung in der Ministerialbürokratie empirisch untersucht

102
Q

Ü. Mit welchen Problemen muss die Vergleichende Verwaltungswissenschaft kämpfen und warum?

A

• Rivalisierende konzeptionelle Wurzeln
Kontinentaleur. Angloamer. Public Administr.
• Transdisziplinarität /Konzept- und Methodenentwicklung
Einbezug mehrerer wiss. Teildisz. & Methoden macht die Konzept- & Theoriebildung schwer
• Travelling Problem
Übertragbarkeit von Konzepten & Begriffen im Rahmen untersch. Sprachen & Kontexte
• Indikatoren- und Datenmangel
Kontextbezogenh. von Verw.
=>Mangel an allg. (länderübergr.) anwendb.
Indik. und empir. Daten
• Grabenkämpfe zw. Spezialisten und „Vergleichern“
Vergleich gelingt am ehesten auf einer abstrakteren Betrachtungsebene der Fälle. Die abstraktere Ebene lässt jedoch konkretere Einzelfallbetrachtungen und entspr. Details weniger zu.

103
Q

Ü. Welchen Gewinn und Nutzen können Verwaltungsvergleiche mit sich bringen?

A

o Untersch. & Gemeinsamk. zw. versch. Verw.modellen identifiz. &
=> Ursachen/Erklärungsfaktoren dafür ermitteln

o (Leistungs-)Stärken und Schwächen herausfinden & erklären
o Mgl.keiten der Übertragbarkeit bestimmter
Merkmale/Strukt./Proz. von einem Verw.modell in anderes eruieren (best practice learning).
o Vgl. Vor- und Nachteile bestimmter Verw.lsg.en
o Optimierungsmgl.keiten identifiz. =>Chance für
Reformdiskussionen

104
Q

Ü. Aber wo liegen auch Grenzen des Verwaltungsvergleichs?

A

• Kontextgebundenheit von Verwaltung;
=> hist. Pfadabhängigkeiten begrenzen Transferierbarkeit von Verw.lösungen/-konzepten/-begriffen zw. versch. Verw.traditionen;
•einheitl. Indikatorensets für Verw.vgl. oft nicht verfügbar; Datenbasis fragmentiert; oft nötige Daten für Verw.vgl. nicht vorhanden
==> Studien teils eher vergleichbar als vergleichend

105
Q

Gegenstandsbereiche und Forschungsfelder der vergleichenden Verwaltungswissenschaft (CPA)

A

– Verwaltungstraditionen und Rechtsfamilien
– Öffentlicher Dienst/ Civil Service Systems
– Macht, Einfluss und Politisierung der Verwaltung
– Europäisierung und Internationalisierung der Verw.
– Comparative Local Government
– Verwaltungsorganisation und Verwaltungsreform

106
Q

Ü. Welches sind wichtige Gegenstandsbereiche und Forschungsfelder der Vergleichenden Verwaltungswissenschaft? Bitte geben Sie mindestens 4 Felder an und erläutern Sie diese kurz!

o Verwaltungstraditionen und Rechtsfamilien
o Öffentlicher Dienst / Civil Service System
o Macht, Einfluss und Politisierung von Verwaltung

A

o Verwaltungstraditionen und Rechtsfamilien:
Untersuch. über Beschaffenheit von Verw.kulturen auf Basis der jew. Rechtstraditionen (starke rechtswiss. Prägung);
Annahme: Rechtstradition eines Landes (z.B. Römische vs. Common Law Tradition; Rechtstaatskultur vs. Public Interest-Kultur) wirkt sich auf Verw.handeln und Verw.realität aus

o Öffentlicher Dienst / Civil Service System: Untersuchung der Ausgestaltung des ÖD & Vergleich öff. Personalsysteme, z.B. Offenheit vs. Geschlossenheit des ÖD; Durchlässigkeit zwischen öff. und priv. Beschäft.sektor, Umfang und Struktur des ÖD;
Kontrastierung von career & position-based systems; Personalentw. & -reformen; Vgl. der Rollenverständnisse & Handlungsorientierungen von Bürokraten (Idealtypen: “klass. Bürokrat“ vs. „Policy Maker“)

o Macht, Einfluss und Politisierung von Verwaltung: vgl. Untersuch. zum Einflusspotenzial v. Ministerialbürokraten auf pol. Entsch.prozesse; Ursachen, Grad & Wirkungen der Politisierung der Verw. (vor allem ministeriale Ebene); Untersch. formaler und funktionaler Politisierung

107
Q

Ü. Welches sind wichtige Gegenstandsbereiche und Forschungsfelder der Vergleichenden Verwaltungswissenschaft? Bitte geben Sie mindestens 4 Felder an und erläutern Sie diese kurz!

o Europäisierung und Internationalisierung von Verwaltung
o Comparative Local Government
o Verwaltungsorganisation und Verwaltungsreform

A

o Europäisierung und Internationalisierung von Verwaltung: vgl. der (Anpassungs-)Reaktionen untersch. nat. Verw.systeme auf den EU-Integrationsimpuls (EU-Rechtsetzung, Normierungen; Regulierungen) und/oder Globalis.prozessen & der dadurch bedingten (mgl.) Konvergenz von Verw.systemen;
Analysen zur Etablierung supra-nationaler und intern. Verw. & deren Besonderheiten (z.B. EU-Kommission, OECD)

o Comparative Local Government: Vgl. von lokalen Verw.modellen, Kriterien: funktionales Profil, territ. Profil, pol. Profil, lokale Autonomie (Anteil eigenen Steueraufkommens der Kommunen an lokalen Einnahmen); Analyse der Auswirkungen untersch. Lokalmodelle auf Leistungskraft kommun. Selbstverw.

o Verwaltungsorganisation und Verwaltungsreform: vgl. Unters. von versch institution. Reformansätzen der öff. Verw (z.B. NPM, Dezentr., Territorialreform, Privatis., HRM-Reformen etc.); Erklärung von Ähnlichkeiten/Untersch.; Analyse der Auswirkungen von Verw.politik

108
Q

Ü. Welche Cluster von Verwaltungsprofilen in Europa unterscheiden Kuhlmann/Wollmann 2013? Bitte erläutern Sie diese kurz.
(VT: Verwaltungstradition & VA: Verwaltungsaufbau)

A

o Kontinental-Europäisch-Napoleonisch (F, I, P, GR, E):
VT: Rechtsstaatskultur, Legalismus
(Südeurop. Sub-Gruppe: Klientelismus, Parteipatronage,
Politisierung)
VA: (traditionell): Unitarisch-Zentralistisch; Schwache Kommunalverwaltung

o Kontinental-Europäisch-Föderal (D, A, CH)
VT: Rechtsstaatskultur, Legalismus
(CH: Trennung v. Staat & Gesellsch. schwächer,
Beamtentum, Legalismus schwächer)
VA: Föderal, Dezentral, Starke Kommunalverwaltung

o Skandinavisch (S, N, DK, FIN)
VT: Rechtsstaatskultur, Transparenz, Kontaktkultur, Öffn. der Verw. zur Bürgerschaft
VA: Unitarisch-Dezentralisiert; Starke Kommunalverw., Bürgerschaftliche Selbstbestimmung

o Angelsächsisch (UK/England)
VT: Public-Interest-Kultur, Pragmatismus
VA (traditionell): Unitarisch-Zentralistisch (England); Devolutionspolitik (Schottl., NIrl., Wales)
Früher starke, seit Thatcher signif. geschw. Kommunalverw.

o Mittel-Osteuropäisch (z.B. H, PL, CZ)
VT: Hist. Hintergr.: Real-Soz. Kaderverw.; Seit Systemwechsel Wiederanknüpfen an vorkommunist. Rechtsstaatstrad.
VA: Unitarisch-DEZentralisiert; STARKE Kommunalverw.

o Südost-Europäisch (z.B. BG, RO)
VT: Hist. Hintergr.: Real-Soz. Kaderverw.; Seit Systemwechsel Wiederanknüpfen an vorkommunist.
Rechtsstaatstrad.
VA: Unitarisch-ZENTRALISTISCH, SCHWACHE Kommunalverw.

109
Q

Ü. Welches sind wesentliche Unterschiede zwischen der kontinentaleuropäischen
Rechtsstaatstradition und der angelsächsischen Public Interest Kultur/-Tradition?

K. Kontinentaleuropäische Rechtsstaatskultur

A. Angelsächsische Public Interest-Kultur

A

K. Trennung/Hierarchisierung von Staat- Gesellsch.(öff./priv. Rechtssphäre)
A. Keine Hierarchisierung Öff.-Priv. (keine Trennung öff.-priv. Recht)

K. Staat: integrierende Kraft d. Gesellsch.; intérêt général
A. Staat: instrumentelle Bedeut.: government; stateless society

K. Umf. Kodifizierung v. Rechtsregeln (Röm. Rechtstrad.)
A. Keine umf. Kodif. v. Rechtsregeln (Common Law);

K. Verw.handeln: Gesetzesvollzug als Rechtskonkretisierung
A. Legislative Akte mit Funktion pol. Programme

K. Dominante Werte im Verwaltungshandeln: Legalitätssprinzip, Gleichbehandlung, Interessenneutralität
A. Dominante Werte im Verwaltungshandeln: Pragmatismus, Flexibilität, Interessenausgleich

110
Q

Ü. Welches sind wesentliche Merkmale des kontinentaleuropäisch-napoleonischen Verwaltungsprofils? Bitte erläutern Sie diese am Beispiel Frankreichs!

A

FORMAL:
• Etat-Nation (Einheitlicher Staat nach innen & außen)
• Unteilbarkeit der Republik (Föderalism. ausgeschl.)
• Egalité
• Exekutiver Zentralismus (von oben->unten hier. durchsetzen)

FAKTISCH:
• Inform. Dezentr. (auf lok. Ebene: zb Bürgerm. > Staatsvertr.)
• (Gezähmter) Jakobinismus (zentr. organis.)
• Munizipal-Zäsarismus (franz. Bürgerm. – stärkste Europas (nach innen und außen)

• Massive Behörden-Präsenz d. Zentralstaates in d. Fläche durch
–Präfekt (als Repräsentant des Staates im Territorium)
–Strikte Staatsaufsicht(tutelle) = Fach- & Rechtsaufs.
– Vielzahl v. dekonzentrierten sektoralen Beh.
– ¡¡¡95% d. Staatsbediensteten außerh. v. Paris!!!
• Hohe Staatsquote (56%) & Staatsbesch.quote (22%)

Problem des franz. Systems:
• Zersplitterung von Kompetenzen, Überschneidungen, Konkurrierende Verantwortlichkeiten, Unklarheiten…RESSOURCENINTENSIV!
•überfrachtetes System, schwer reformierbar!
• Gemeinden klein. Eher Zusammenarbeit als Fusion

111
Q

Ü. Welches sind wesentliche Merkmale des angelsächsischen Verwaltungsprofils? Bitte erläutern Sie diese am Beispiel Großbritanniens!

A
  • Parlament als Zentrum d. Macht; uneingeschr. Souver.
  • Parl.souver. als Verfass.doktrin (Bill of Rights 1689)
  • Tendenz zu „elective dictatorship“, kaum Barrieren
  • Kein Platz für machtbeschränkende Gg.gewichte
  • Unteilbarkeit der Parl.souv. (keine vert. Gew.teilung)
  • Dezentrale Institut. können jederzeit mit parl. Mehrh. (1 Stimme) für nichtig erklärt werden
  • Besonders durchsetzungsstarke Stellung der Exek.

> Gegentendenzen/ Auflösungserscheinungen des Absoluth.anspruchs der Parlamentssouver.
• Devolutionspolitik unter New Labour
• EU-Subordination
• Zunahme von Referenden zur pol. Entsch.findung (Zugest. der Parl.herrschaft an Volkssouver.)

† 2 (widerstreitende?) Prinzip. d. Verw.systems in UK
• Parlamentssouver. & „ultra vires“-Regel als „Damoklesschwert“
==>institutionell-verfass.mäßig schwache Pos. d. Kommunen
• „Dual Polity“ & Trennmodell öff. Aufgabenerledigung
==>funktional & pol. starke Position d. Komm. (bis Thatcher)

112
Q

Ü. Welches sind wesentliche Merkmale des skandinavischen Verwaltungsprofils? Bitte erläutern Sie diese am Beispiel Schwedens!

Konsensus, Verhandlung, Integration: Konsensdemokratie in Schweden

A
  • Verh.wahlr.; 2/3 Minderheitsregierungen (verfass.rechtl. begünstigt) • Verf. schwer zu ändern
  • Komprom.orient. offener Ges.geb.prozess; „Utredning“ (Unters. durch unabh. Kommiss.)
  • „Volksheim“: skand. Staatsverständnis. umfass. Sozial- und Versorg.programms
  • Expans. Wohlf.staat mit stark umverteil. Wirkung

• Unitarischer, aber stark dezentr. Staats- und Verw.aufbau (83% öff. Pers.: Kommun.) [Vollzogen, administriert & „gelebt“ wird der Staat auf lokaler Ebene]
• Dekonz. zentralstaatlicher Aufgabenerledigung auf Agenturen/Oberbehörden
• Schmaler Ministerialbereich (nur ca. 2k Beschäft.)
• Besonderh.: hoher Autonomiegrad der
Oberbeh./Agenturen ggüber Reg & Parl

• Subnationale Staatsverwaltung auf Kreisebene
• Funktional und politisch starke kommunale Ebene
• Hohe Gemeindeautonomie (komm. Eink.steuer; 70% der komm. Einnahmen aus eigenen Steuern)
[Spitzenreiter (vllt mit Schweiz), in Dtl. 35%, F 40%. => ENORME FINANZAUTONOMIE]
• Große Gebietseinheiten (mit 34.000 EW Ø)

113
Q

Was gehört zu den Gemeinschaftssteuern?

Warum sind die besonders?

A

71% Gemeinschaftssteuern

Umsatzsteuer
Einkommens- und Lohnsteuer
Körperschaftssteuer

114
Q

Beispiele für Bundessteuern?

A

Mineralölsteuer
Tabaksteuer
Kaffee- und Teesteuer

115
Q

Beispiele für Kommunalsteuern?

A

Gewerbesteuer
Grundsteuer
Hundesteuer

116
Q

Ü. Entspricht das Policy-Cycle-Modell der Realität von Politik und Verwaltung?
Wo sind die Grenzen des Modells?

A

• oversimplified

  • Phasen können nicht so klar abgerenzt werden
  • Im RL gehts oft eher um Modifikation bestehender Policies denn um Entw. neuer Lsg.
  • kein Kausalmodell (wann/warum Übergang?)
  • Fokus auf einzelnen Programmen (parall. laufende Implementation? Interaktion versch. Zyklen, Pol.felder& Akteure?)
117
Q

Unterschied aktiver / aktivierender Staat

A

traditionelles Regieren / modern Governance

118
Q

Ü. Diskurskonjunkturen in dt. öff. Verwaltung seit Nachkriegszeit
-Mermale / Schwerpunktsetzungen

A

Demokratischer Rechtsstaat
• ab Beginn 50er
• Rechtsstaat, Demokratie, Aufbau Wirtschaftswunder

Aktiver Staat
• ab Mitte 60er
• Planung, Effektivität

Schlanker Staat
• ab Ende 70er
• Management, Entbürokratisierung, Dienstleistung

Aktivierender Staat
• ab Mitte 90er
• Governance, Zivil/Bürgergesellschaft, Beteiligung, Inklusion, Gemeinwohlverantwortung