Delikte gegen die Person und die Allgemeinheit Flashcards

1
Q

Mordmerkmale der (1.)Mordlust, (2.)Befriedigung des Geschlechtstriebs.

A
  1. Mordlust
    Aus Mordlust tötet, wem es allein darauf ankommt, einen Menschen sterben zu sehen. Der Täter muss also mit direktem Vorsatz handeln. Der Tod des Opfers ist der einzige Zweck des Täters.
    2.Befriedigung des Geschlechtstriebs
    Zur Befriedigung des Geschlechtstriebs tötet der Täter wegen:
    I. Lustmord
    II. Tötet um danach seine sexuelle Lust an der Leiche zu befriedigen.
    III. wer die Tötung seines Objekts in Kauf nimmt, um den Geschlechtsverkehr durchführen zu können.
    der zeitlich-räumlicher Zusammenhang zwischen der zwei Akten ist nicht erforderlich.
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2
Q

Mordmerkmale der (3.)der Habgier, (4.) niedrigen Beweggründen

A
  1. Habgier
    Habgier bedeutet ein rücksichtloses Streben nach Vermögensvorteilen um den Preis eines Menschenlebens.
  2. Niedrige Beweggründe
    Niedrig ist ein Tötungsbeweggrund, wenn er nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe steht und deshalb besonders verachtenswert ist.
    Grundsätzlich niedrig sind auch “verdeckungsnahe” Beweggründe.
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3
Q

Mordmerkmale der (5.) Heimtücke, (6.) Grausamkeit

A
  1. Heimtücke
    Heimtückisch handelt, wer in feindseliger Willensrichtung -die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tötung ausnutzt.
    I. Arglosigkeit
    Arglos ist, wer sich bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs keines erheblichen tätlichen Angriffs auf sen Leben oder seine körperliche Unversehrtheit. Arglos kann nur sein, wer die Fähigkeit hat argwohn zu hegen.
    II. Wehrlosigkeit
    Wehrlos ist, wer infolge seiner Arglosigkeit zur Verteidigung außerstande oder in seiner natürlichen Abwehrbereitschaft und Abwehrfähigkeit stark eingschränkt ist.
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4
Q

Sterbehilfe

A

Voraussetzungen zur gerechtfertigten Behandlung

  1. Lebensbedrohende Krankheit: Der Patient leide tan einer Krankheit, die ohne Behandlung zum Tode führt.
  2. Behandlungsabbruch: Eine im Zusammenhang mit der Erkrnakung stehende Behandlung wird unterlassen, begrenzt oder beendet(auch durch nach außen hin aktives Tun)
  3. Patientenwille: Der Behandlungsabbruch entspricht dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Patientenwillen.
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