Definitionen Flashcards
Hilfeleistung,
§ 27
Der Begriff der Hilfeleistung ist umstritten.
Während einerseits darunter jegliches Fördern der Haupttat verstanden wird,
meint eine andere Ansicht, es sei nur dann von einer Hilfeleistung auszugehen, wenn Kausalität zwischen Hilfeleistung und Haupttat bestehe.
Beleidigung,
§ 185
Eine Beleidigung ist die Kundgabe eigener Missachtung, Geringschätzung oder Nichtachtung
Ehrverletzend,
§ 185 Beleidigung
Ehre ist der Wert eines Menschen, der ihm Kraft seiner Personenwürde und seines sittlich-sozialen Verhaltens zukommt.
subjektiv - Mordlust,
§ 211
Aus Mordlust tötet derjenige Täter, dessen Tathandlung auf einem Antrieb zum Töten beruht, der auf den Tötungsvorgang als solchen gerichtet ist.
subjektiv - zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, § 211
Zur Befriedigung des Geschlechtstriebs tötet der Täter, wenn er geschlechtliche Befriedigung in der Tötung sucht („Lustmörder“), wenn er sich an der Leiche des Getöteten sexuell befriedigen will (Nekrophilie) oder wenn er bei Begehung eines Sexualdelikts mit bedingtem Tötungsvorsatz handelt.
subjektiv - Habgier,
§ 211
Habgier ist die Steigerung des Erwerbsinn auf ein ungewöhnliches, ungesundes und sittlich anstößiges Maß.
Der Täter geht aus finanziellen Gründen über Leichen.
subjektiv -
aus niedrigen Beweggründen,
§ 211
Niedere Beweggründe sind solche, die moralisch und sittlich auf tiefster Stufe stehen und die sich als besonders verwerflich darstellen.
Dabei soll die Niedrigkeit des Beweggrunds nach den Gesamtumständen der Tat zu beurteilen sein.
objektiv -
heimtückisch,
§ 211
Heimtückisch handelt, wer eine auf Arglosigkeit beruhende Wehrlosigkeit des Opfers bewusst ausnutzt.
Heimtücke -
arglos ,
§ 211
Arglos ist, wer sich keines Angriffs von Seiten des Täters versieht.
Heimtücke -
wehrlos,
§ 211
Wehrlos ist, wer bei Beginn des Angriffs infolge seiner Arglosigkeit in seiner Abwehrbereitschaft und -fähigkeit stark eingeschränkt ist.
objektiv -
grausam,
§ 211
Grausam erfolgt die Tötung, wenn dem Opfer Schmerzen und Qualen körperlicher Art zugefügt werden, die nach Stärke und Dauer über das erforderliche Maß für die Tötung als solche hinausgehen.
objektiv -
gemeingefährliche Mittel,
§ 211
Gemeingefährlich sind solche Mittel, deren Wirkung auf Leib oder Leben einer Mehrzahl anderer Menschen („gemein“, Allgemeinheit) der Täter nach den konkreten Umständen des Falles nicht in der Hand hat.
Im Stich lassen,
§ 221 I 2
Unterlassen der zur Abwendung der hilflosen Lage erforderlichen und zumutbaren Beistandsleistung.
Versetzung hilflose Lage,
§ 221 I 1
Eine Situation, in der das Opfer außerstande ist, sich aus eigener Kraft vor drohenden Lebens- oder schweren Gesundheitsgefahren zu schützen und hilfsfähige und -bereite Personen fehlen.
körperliche Misshandlung, § 223
Eine körperliche Misshandlung ist jede üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtigt.