Definitionen Flashcards
Meinung
Äußerungen, die durch Elemente der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägt sind.
subjektives Werturteil
Beleidigung
ausschließlich beleidigender Inhalt
verletztes Rechtsgut: persönliche Ehre
(P): Beleidigung einer größeren Gruppe oder einer staatlichen Institution (dann Funktionstüchtigkeit des jeweiligen Organs)?
Allgemeine Gesetze
Gesetze, die sich nicht gegen die Meinungsfreiheit oder die Freiheit von Presse und Rundfunk an sich oder gegen die Äußerung einer bestimmten Meinung richten, sondern vielmehr dem Schutz eines schlechthin, ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung, zu schützenden Rechtsguts dienen
Kunst (x3)
Materieller Kunstbegriff: die freien schöpferischen Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formsprache zur unmittelbaren Anschauung gebracht werden.
Offener Begriff: wegen der Mannigfaltigkeit des Aussagegehalts ist es möglich, der Darstellung im Wege einer fortgesetzten Interpretation immer weiterreichende Bedeutungen zu entnehmen, so dass sich eine praktisch unerschöpfliche Informationsvermittlung ergibt.
Formaler Kunstbegriff: ein anerkanntes Medium, wie z.B. Gemälde oder Performance
Wissenschaft
Jede Tätigkeit, die nach Inhalt und Form als planmäßiger (methodischen Denken folgend) ernsthafter (auf Kenntnisstand aufbauend) Versuch zur Ermittlung der Wahrheit (kritische Reflexion, Streben nach neuer Erkenntnis) anzusehen ist.
Beruf
Jede auf Dauer angelegte Tätigkeit zur Schaffung und Erhaltung einer Lebensgrundlage.
Eingriff
Final
Unmittelbar
Rechtsakt
Zwang (durchsetzbar)
Urteile z.B. immer
moderner Eingriffsbegriff:
Ein Eingriff ist jedes staatliche Handeln, das dem Einzelnen ein Verhalten, das in den Schutzbereich eines Grundrechts fällt, ganz oder teilweise unmöglich macht
Freizügigkeit
die Freiheit, an je-dem Ort innerhalb des Bundesgebiets Aufenthalt und Wohnsitz zu nehmen; geschützt ist zudem die Fortbewegung zwecks Ortswechsels.
Eigentum
(1) in jedem Fall 903 BGB
(2) zudem alle vermögenswerten privatrechtlichen Rechte
(3) vermögenswerte subjektive öffentliche Rechte, SOWEIT
1. ausschließlich Betroffenen zugeordnet
2. auf Eigenleistung des Rechtsinhabers beruhen
3. seiner Existenzsicherung dienen
Grenzen der “eigentumsrelevanten Maßnahmen”
Eigentums-Institutionsgarantie
bis
Verhältnismäßigkeit
Enteignung
konkreter-individueller Eingriff durch einen hoheitlichen Rechtsakt
zur Erfüllung einer bestimmten öff. Aufgabe
auf die vollständige oder teilweise Entziehung konkreter subjektiver Rechtspositionen gerichtet ist
Inhalts- und Schrankenbestimmungen (Eigentum)
generelle und abstrakten Festlegung der Eigentümerbefugnisse
(Konkretisierung der Sozialbindung, 14 II)
Versammlung
ENGER Versammlungsbegriff
min. 2 Personen
mit gemeinsamen (öffentliche Meinungsbildung) Zweck
unfriedlich
Friedlich ist eine Versammlung, die keinen gewalttätigen und aufrührerischen Verlauf nimmt, bei der also keine Gewalttätigkeiten oder aggressiven Ausschreitungen gegen Personen oder Sachen unmittelbar bevorstehen oder bereits stattfinden.
Gewalt =/= Gewalt StgB
Waffen
nach der Verkehrsanschauung
Theorien Menschenwürde
Mitgifttheorie (Kant)
Leistungstheorie
Theorien SB Allgemeine Handlungsfreiheit
Persönlichkeitskerntheorie
eigentlich Alles- Theorie
APR SB drei Bereiche
Selbstbestimmung
z.B. Kenntnis eigener Abstammung, Anerkennung einer Geschlechtsumwandlung
Selbstbewahrung
Vertraulichkeit Tagebuch
Selbstdarstellung
Recht auf Bestimmung der Darstellung der eigenen Person in der Öffentlichkeit; informationelle Selbstbestimmung
Intensität des Eingriffes APR
Eingriff in
Intimsphäre
= innerste Bereich ( Sexualität, intime Krankheit, etc.)
nur zu rechtfertigen bei Verhinderung / Aufdeckung von Straftaten
Privatssphäre
= häusliche Umgebung, in der Gaststätte
Eingriff streng zu rechtfertigen
Sozialsphäre
= in der Öffentlichkeit
Eingriff wenig streng zu rechtfertigen
Beginn / Ende Leben
Beginn = Nidation (STR) Ende = Hirntod
Körperliche Bewegungsfreiheit
Freiheit, jeden beliebigen Ort aufzusuchen / zu meiden
!! Ortswechsel eher unter Freizügigkeit!!
Gewissensfreiheit
Freiheit, vom Staat nicht verpflichtet zu werden, gegen Ge- und Verbote des Gewissens zu handeln.
Gewissensentscheidung
für den Einzelnen in der konkreten Situation das unbedingt verpflichtende;
Entscheidung für das sittlich gebotene;
GUT und BÖSE
Glaubensfreiheit
Subjektive Gewissheit und Überzeugung bezüglich Richtigkeit einer Religion oder Weltanschauung
Religionsfreiheit
Sinnsysteme die über den Menschen und seine Fähigkeiten hinausweisen und in deren Mittelpunkt etwas Heiliges steht.
!! Offener Begriff !!
Buzz: Transzendenz
Weltanschauungsfreiheit
Sinnsysteme die im Rahmen der erkenntlichen Kenntnismöglichkeit verbleiben (Diesseitsbezogen)
Buzz = Immanenz
2 Voraussetzungen für SB Eröffnung bei Verhalten (Religions / Weltanschauungsfreiheit)
1.
Religion / Religionsgemeinschaft ist nach geistigem GEHALT tatsächlich als solche anzusehen.
2.
Plausible Darlegung aus religiös geleiteten Handeln
Berufswahl
Die Berufswahl betrifft das „Ob“ der beruflichen Betätigung (Aufnahme oder Beendigung einer bestimmten beruflichen Tätigkeit)
– Abgrenzung zur Berufsausübung erst in Eingriff—
Berufsausübung
Berufsausübung das „Wie“ der beruflichen Betätigung (Vorschriften, die die näheren Umstände wie Ort, Zeit, Art und Weise der beruflichen Tätigkeit regeln).
– Abgrenzung zur Berufswahl erst in Eingriff—
Eingriff in Freiheit des Berufes (besondere Anforderungen)
- final unmittelbar gegen bestimmten Beruf
ODER
bei berufsneutraler Zielsetzung: - objektiv berufsregelnde Tendenz (STR)
Das ist bei Maßnahmen der Fall, deren vorhersehbar
mittelbare oder bloß faktische Auswirkungen wegen
des engen Zusammenhangs mit der Ausübung eines
bestimmten Berufs auf die Berufstätigkeit von
erheblicher Intensität sind
Drei Stufen Lehre Berufsfreiheit
- Objektive Zulassungsschranken
verlangen für die Wahl eines Berufes die Erfüllung objekti-ver, dem Einfluss des Berufswilligen entzogener und von seiner Qualifikation unabhängiger Kriterien.
- – sehr intensiver Eingriff—
- — überragend wichtige Gemeinschaftsgüter, hohe Wahrscheinlichkeit—–
- Subjektive Zulassungsschranken
knüpfen die Wahl eines Berufs an persönliche Eigen-schaften und Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen, erworbene Abschlüsse und erbrachte Leistungen.
—–mäßig intensiver Eingriff—–
- Berufsausübungsregelungen
gelten den (wieder teils objektiven, teils subjektiven) Bedingun-gen, unter denen sich die berufliche Tätigkeit vollzieht.
—- gering intensiver Eingriff —–
!!!! Prüfung: nicht zu starr am Schema arbeiten!!!!
PROBLEME VB gegen Gesetz (Zulässigkeit)
- unmittelbar betroffen?
ja, wenn kein Vollzugsakt nötig ist - Rechtswegserschöpfung / Subsidiarität
Nach dem Grundsatz der Subsidiarität muss der Beschwerdeführer zunächst alles Zumutbare unternehmen, um vor den Fachgerichten den Schutz seiner Grundrechte zu erlangen.
Leben
biologisch-physiologische Existenz
Gesundheit
im biologischen Sinn; physich +psychisch
freie Wahl des Arbeitsplatzes
die Entscheidungsfreiheit über Wahl , Wechsel, Beibehaltung und Aufgabe eines Arbeitsplatzes; Recht auf Zutritt zum Arbeitsmarkt und freie Wahl des Vertragspartners
freie Wahl Ausbildungsplatz
Entscheidungsfreiheit über Institution, Ort, Zeit
Art 5 “alle zugänglichen Quellen”
Quellen, die nach ihrer technischen Beschaffenheit geeignet und nach dem Willen des Inhabers dazu bestimmt sind, der Allgemeinheit Informationen zu beschaffen.
Presse
Alle zur Verbreitung an einen unbestimmten Personenkreis geeigneten und bestimmten DRUCKerzeugnisse.
P: digitale Medien – hM: ja, wenn für individuellen Gebrauch
Schutzbereich ( sachlich ) Pressefreiheit
Schutz aller Tätigkeiten im Zusammenhang mit Herstellung und Berbreitung wie Informationsbeschaffung, Gestaltung, Finanzierung, Drucklegung, Redaktionsgeheimnis.
Rundfunk
Alle Erzeugnisse, welche mittels elekromagnetischer Wellen an einen unbestimmten Personenkreis ausgestrahlt werden. (Lennarts Definition)