Definitionen Flashcards

1
Q

Beweglichkeit der Sache

A

Beweglich ist eine Sache, wenn sie tatsächlich mobil ist. Eine Mobilmachung der Sache zwecks Wegnahme genügt.

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2
Q

Fremdheit der Sache

A

Eine Sache ist Fremd, wenn sie nicht im Alleineigentum des Täters steht.

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3
Q

Wegnahme einer Sache

A

Wegnahme ist der Bruch fremden Gewahrsams und die Begründung neuen Gewahrsams.

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4
Q

Gewahrsam

A

Gewahrsam ist das Innehalten der tatsächlichen Sachherrschaft getragen von einem zumindest generellen Sachherrschaftswillen.

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5
Q

Tatsächliche Sachherrschaft

A

Tatsächliche Sachherrschaft liegt dann vor, wenn der Berechtigte unter normalen Umständen unmittelbar auf die Sache zugreifen kann.

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6
Q

Gewahrsamsbruch

A

Gewahrsamsbruch ist die Beendigung des Gewahrsams gegen den Willen des Berechtigten

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7
Q

Zueignungsabsicht

A

Zueignungsabsicht ist die auf Zueignungserfolg gerichtete Absicht. Diese manifestiert sich, sobald der Täter derartig mit der Sache verfährt, als sei er Eigentümer (se ut dominum gerere).

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8
Q

Rechtswidrigkeit der Zueignung

A

Rechtswidrig ist die Zueignung, wenn sie gegen die Eigentumsordnung verstößt.

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9
Q

Freiwilligkeit (§242)

A

Der Wechsel des Gewahrsams ist freiwillig, wenn die Aufgabe der tatsächlichen Sachherrschaft dem Willen des ursprünglichen Gewahrsamsinhabers entsprich

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10
Q

Umschlossener Raum

A

Ein umschlossener Raum ist ein zum Betreten durch Menschen geeignetes Raumgebilde, das mit Vorrichtungen umgeben ist, die das Eindringen von außen abwehren sollen indem sie es nicht unerheblich erschweren.

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11
Q

Einbrechen

A

Einbruch ist das gewaltsame, also mit nicht unerheblicher körperlicher Kraft verbundene Öffnen der schützenden Umschließung.

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12
Q

Einsteigen

A

Einsteigen ist das Eindringen in den Raum auf nicht vorhergesehenem Wege unter Überwindung von Hindernissen, die den Zugang nicht unerheblich erschweren.

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13
Q

Falscher Schlüssel

A

Ein falscher Schlüssel liegt dann vor, wenn das Opfer diesen nicht oder noch nicht oder nicht mehr als zur Öffnung des Verschlusses bestimmt ansieht.

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14
Q

Behältnis

A

Jedes zur Aufnahme von Sachen bestimmte räumliche Gebilde, das nicht von Menschen betreten werden kann.

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15
Q

Verschlossen

A

Das Behältnis ist verschlossen, wenn es gegen den Zugriff von außen gesichert ist.

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16
Q

Schutzvorrichtungen

A

Schutzvorrichtungen sind von Menschenhand geschaffene Einrichtungen, die ihrer Art nach geeignet und bestimmt sind, die Wegnahme zu erschweren.

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17
Q

Gewerbemäßigkeit

A

Gewerbmäßigkeit liegt vor, wenn der Täter sich aus der Begehung von Diebstählen eine fortlaufende Einnahmequelle verspricht, die von einigem Umfang und einiger Dauer ist.

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18
Q

Waffen iSd §242

A

Waffen sind Waffen im technischen Sinne, die ihrer Natur nach oder jedenfalls nach allgemeiner Anschauung dazu bestimmt sind, Menschen zu verletzen.

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19
Q

Scheinwaffen

A

Scheinwaffen sind solche Gegenstände, die nach Art ihrer konkreten Verwendung den Anschein erwecken sollen, eine Waffe zu sein. Die täuschende Wirkung muss vom Gegenstand als solchem Ausgehen (nicht Labello-Fall).

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20
Q

Bande

A

Eine Bande ist der Zusammenschluss von mehreren Personen, die sich mit dem Willen zusammengeschlossen haben (Bandenabrede), künftig für eine gewisse Zeit mehrere voneinander unabhängige Straftaten zu begehen.

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21
Q

Wohnung

A

Wohnung sind sämtliche Räume, die zur Behausung von Menschen dienen oder zu ihrer Benutzung freistehen.

22
Q

Begründung neuen Gewahrsams

A

Neuer Gewahrsam ist begründet, sobald der Täter die tatsächliche Sachherrschaft derartig erlangt hat, dass ihrer Ausübung keine wesentlichen Hindernisse entgegenstehen.

23
Q

Werkzeuge i.S.d. §244 I 1 b

A

Werkzeuge im Sinne des §244 I 1 b sind solche Gegenstände, die nicht per se gefährlich sind, aber im konkreten Fall der Überwindung von Widerstand gewidmet sind.

24
Q

Anvertraute Sache

A

Eine anvertraute Sache i.S.d. §246 II ist gegeben, wenn der Gewahrsam oder Besitz an der Sache in dem Vertrauen eingeräumt wurde, dass die Herrschaft über die Sache im Sinne des Berechtigten ausgeübt wird.

25
Q

Absetzen

A

Absetzen ist die selbsständige, wirtschaftliche Verwertung der Sache im Interesse des Vortäters

26
Q

Absatzhilfe

A

Absatzhilfe ist das unselbstständige, weil weisungsgebundene Mitwirken an einer Verwertung durch den Vortäter.

27
Q

Vortat eines anderen

A

Die Vortat eines anderen ist eine rechtswidrig begangene Tat, die dem Täter einen Vermögens- oder tatsächlichen Vorteil verschafft hat

28
Q

Vorteil

A

Ein Vorteil ist jede Besserstellung in persönlicher oder in vermögenstechnischer Hinsicht.

29
Q

Vereitelung

A

Vereitelung im Sinne des § 258 ist jede Besserstellung des Täters hinsichtlich der Strafvollstreckung

30
Q

Sich verschaffen

A

Sich verschaffen i.S.d. §259 ist die Erlangung tatsächlicher Verfügungsmacht durch einverständliches Zusammenwirken mit dem Täter der Vortat

31
Q

Eindringen

A

Eindringen i.S.d. §123 ist das Betreten eines Grundstücks gegen den erkennbaren oder vermuteten Willen der Inhabers.

32
Q

Unecht

A

Unecht ist eine Urkunde, wenn sie nicht von demjenigen herrührt, der aus ihr als Aussteller hervorgeht.

33
Q

Herstellen

A

Herstellen einer unechten Urkunde liegt vor, wenn eine Identitätstäuschung über den wahren Ersteller bewirkt werden soll, also ein Handeln zum Zwecke der Herbeiführung, Aufrechterhaltung eines Irrtums über die Identität des Ausstellers

34
Q

Verfälschen

A

Verfälschen ist jede Änderung der Beweisrichtung und des gedanklichen Inhalts einer echten Urkunde, sodass sie nach dem Eingriff etwas anderes erklärt als vorher

35
Q

Gebrauchmachen

A

Die Urkunde wird gebraucht, wenn sie derartig in Richtung des zu Täuschenden abgegeben wird, dass er sie unter normalen Umständen erhält

36
Q

Nicht-Gehören

A

Die Urkunde gehört dem Täter nicht, wenn neben dem Täter auch andere dazu berechtigt sind, diese als Beweismittel im Rechtsverkehr zu verwenden

37
Q

Unterdrücken

A

Unterdrücken ist jede Handlung, durch die dem Beweisführungsberechtigten die Benutzung des Beweismittels dauerhaft oder vorübergehend entzogen wird.

38
Q

Beschädigt

A

Beschädigt ist eine Sache, wenn der Täter auf diese als solche in einer Weise körperlich eingewirkt hat, dass ihre Unversehrtheit oder bestimmungsgemäße Brauchbarkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigt ist.

39
Q

Zerstören

A

Eine Sache ist zerstört, wenn sie aufgrund der erfolgten Einwirkung in ihrer Existenz vernichtet oder so wesentlich beschädigt ist, dass sie ihre bestimmungsgemäße Brauchbarkeit völlig verloren hat.

40
Q

Fehlgeschlagen

A

Der Versuch ist fehlgeschlagen, wenn die zu ihrer Ausführung vorgenommenen Handlungen ihr Ziel nicht erreicht haben und der Täter erkannt hat, dass er mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln den Erfolg nicht herbeiführen kann

41
Q

Unbeendet

A

Unbeendet ist der Versuch, wenn der Täter noch nicht alles getan zu haben glaubt, was nach seiner Vorstellung von der Tat zu ihrer Vollendung notwendig ist

42
Q

Aufgeben

A

Aufgeben ist das auf einem entsprechenden Gegenentschluss basierende Abstandnehmen von der Umsetzung des Entschlusses, den Tatbestand zu verwirklichen.

43
Q

Freiwillig

A

Freiwillig ist ein Rücktritt vom Versuch, wenn er nicht auf zwingenden äußeren Einflüssen auf den Täter basiert, sondern auf einer autonomen Entscheidung.

44
Q

Mittäterschaft

A

Mittäterschaft ist die gemeinschaftliche Begehung der Tat durch bewusstes und gewolltes Zusammenwirken

45
Q

Tatherrschaft

A

Tatherrschaft bedeutet das in den Händen halten der Tatbestandsverwirklichung

46
Q

Mittelbarer Täter

A

Der mittelbarer Täter ist der, der die Tat durch einen anderen begeht

47
Q

Anstifter

A

Anstifter ist, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener, rechtswidriger Tat bestimmt.

48
Q

Bestimmen

A

Bestimmen ist das Wecken des Tatentschlusses durch eine Willensbeeinflussung

49
Q

Gehilfe

A

Gehilfe ist, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlicher und rechtswidriger Tat Hilfe leistet

50
Q

Hilfeleisten

A

Hilfeleisten liegt in jedem Tatbeitrag, der die Hauptat ermöglicht oder erleichtert oder die vom Täter begangene Rechtsgutsverletzung verstärkt

51
Q

Gegenwärtigkeit

A

Gegenwärtig ist der Angriff, der begonnen hat oder noch fortdauert

52
Q

Garantenstellung aus Ingerenz

A

Eine Garantenstellung aus Ingerenz setzt vorangegangenes gefährliches Tun voraus