Definitionen Flashcards
Beweglichkeit der Sache
Beweglich ist eine Sache, wenn sie tatsächlich mobil ist. Eine Mobilmachung der Sache zwecks Wegnahme genügt.
Fremdheit der Sache
Eine Sache ist Fremd, wenn sie nicht im Alleineigentum des Täters steht.
Wegnahme einer Sache
Wegnahme ist der Bruch fremden Gewahrsams und die Begründung neuen Gewahrsams.
Gewahrsam
Gewahrsam ist das Innehalten der tatsächlichen Sachherrschaft getragen von einem zumindest generellen Sachherrschaftswillen.
Tatsächliche Sachherrschaft
Tatsächliche Sachherrschaft liegt dann vor, wenn der Berechtigte unter normalen Umständen unmittelbar auf die Sache zugreifen kann.
Gewahrsamsbruch
Gewahrsamsbruch ist die Beendigung des Gewahrsams gegen den Willen des Berechtigten
Zueignungsabsicht
Zueignungsabsicht ist die auf Zueignungserfolg gerichtete Absicht. Diese manifestiert sich, sobald der Täter derartig mit der Sache verfährt, als sei er Eigentümer (se ut dominum gerere).
Rechtswidrigkeit der Zueignung
Rechtswidrig ist die Zueignung, wenn sie gegen die Eigentumsordnung verstößt.
Freiwilligkeit (§242)
Der Wechsel des Gewahrsams ist freiwillig, wenn die Aufgabe der tatsächlichen Sachherrschaft dem Willen des ursprünglichen Gewahrsamsinhabers entsprich
Umschlossener Raum
Ein umschlossener Raum ist ein zum Betreten durch Menschen geeignetes Raumgebilde, das mit Vorrichtungen umgeben ist, die das Eindringen von außen abwehren sollen indem sie es nicht unerheblich erschweren.
Einbrechen
Einbruch ist das gewaltsame, also mit nicht unerheblicher körperlicher Kraft verbundene Öffnen der schützenden Umschließung.
Einsteigen
Einsteigen ist das Eindringen in den Raum auf nicht vorhergesehenem Wege unter Überwindung von Hindernissen, die den Zugang nicht unerheblich erschweren.
Falscher Schlüssel
Ein falscher Schlüssel liegt dann vor, wenn das Opfer diesen nicht oder noch nicht oder nicht mehr als zur Öffnung des Verschlusses bestimmt ansieht.
Behältnis
Jedes zur Aufnahme von Sachen bestimmte räumliche Gebilde, das nicht von Menschen betreten werden kann.
Verschlossen
Das Behältnis ist verschlossen, wenn es gegen den Zugriff von außen gesichert ist.
Schutzvorrichtungen
Schutzvorrichtungen sind von Menschenhand geschaffene Einrichtungen, die ihrer Art nach geeignet und bestimmt sind, die Wegnahme zu erschweren.
Gewerbemäßigkeit
Gewerbmäßigkeit liegt vor, wenn der Täter sich aus der Begehung von Diebstählen eine fortlaufende Einnahmequelle verspricht, die von einigem Umfang und einiger Dauer ist.
Waffen iSd §242
Waffen sind Waffen im technischen Sinne, die ihrer Natur nach oder jedenfalls nach allgemeiner Anschauung dazu bestimmt sind, Menschen zu verletzen.
Scheinwaffen
Scheinwaffen sind solche Gegenstände, die nach Art ihrer konkreten Verwendung den Anschein erwecken sollen, eine Waffe zu sein. Die täuschende Wirkung muss vom Gegenstand als solchem Ausgehen (nicht Labello-Fall).
Bande
Eine Bande ist der Zusammenschluss von mehreren Personen, die sich mit dem Willen zusammengeschlossen haben (Bandenabrede), künftig für eine gewisse Zeit mehrere voneinander unabhängige Straftaten zu begehen.