DEFINITION Flashcards

1
Q

Anspruch

A

Das Recht von einem anderen das Tun oder Unterlassen verlangen zu können

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

wiederrechtlich

A

Die Drohung ist wiederrechtlich, wenn Zweck und Mittel außer Realation zueinander stehen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Drohung

A

In Ausicht stellen eines nicht unempfitlichen Übels, auf welches der Täter Einfluss zu haben vorgibt

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

arglist

A

Vorsatz in Bezug auf die Täuschungshandlung

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Täuschung

A

Vorspielung oder Entstellung von Tatsachen, um beim Vertragspartner eine Fehlvorstellung herbeiführt

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Eigenschaft

A

Wertbildene Faktoren einer Sache (Bsp.: Alte; Matrial; Schöpfer; etc.)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

verkehrswesentlich

A

wenn die Eigenschaft für das konkrete Geschäft von Bedeutung ist

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Irrtum

A

das Auseinanderfallen von Gewollten und Erklärten

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

sittenwidrigkeit

A

Verstoß gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

ledeglich rechtlich Vorteilhaft

A

(nicht wirtschaftlich zu sehen) liegt vor, wenn unmittelbar durch das Revhtgeschäft keine Pflichen für den Mj. Entstehen und vorhandendene Rechte des Mj. nicht aufgegeben werden

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

essentialia negotii

A

sog. Hautbestandteile eines Vertrages
–> müssen aus dem Angebot hervorgehen, ansonsten liegt kein Angebot vor.
(Vertragspatner; Kaufsache; Kaufpreis)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

Vertretungsmacht

A

Ermächtigung für jemanden anderen handeln zu dürfen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

objektiver Empfängerhorizont

A

Sicht eines objektiven Erklärungsempfänger

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

höchstpersönliche Rechtgeschäfte

A

Rechtsgeschäfte die man nur selbst ausführen kann Insbesondere die Eheschließung § 1311 BGB , oder die Testermenterrichtung §2064

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
15
Q

Annahme

A

Eine empfangsbedürftige WE, in der sich jemand mit dem Angebot eines anderen einverstanden gibt unm einen Vertragsschluss herbeiführen möchte
( Bei Versteigerungen ist dies der Zuschlag § 156 BGB)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
16
Q

Kaufvertrag

A

eine kaufrechtliche Einigung, welche durch zwei übereinstimmende WE, nähmlich Angebot und Annahme zustande kommt

17
Q

Angebot

A

Eine empfangsbedürftige WE, in der die eine Partei der anderen Partei einen Vertragsschluss so darlegt, dass die andere Partei den Vertrag mit einem einfachen “ja” herbeiführen kann. Hierbei müssen die sogenannten essentialia negotii enthalten sein.

18
Q

objektiv

A

eine allgemeine Betrachtung einer Situation von oben herab durch eine neutrale Person.

19
Q

subjektiv

A

eine persönliche Betrachtung, welche persönliche Fähigkeiten, eignes Denken und eigene Erfahrungen mit einbezieht

20
Q

ausdrücklich

A

bedeutet schriftlich oder sprachlich bestätigen, dass man eine WE abgeben will.

Bsp.: schreiben eines Briefes mit einem Angebot oder A sagt zu B, dass er B’s Haus kaufen will

21
Q

konkludent

A

es wird durch schlüssiges Verhalten gezeigt, dass man seinen Willen erklären möchte

Bsp.: B legt ein Buch im Buchladen auf den Kassentisch

22
Q

Rechtsbindungswille

A

der Wille sich rechtlich zu binden

23
Q

Erklärungsbewusstsein

A

Der Erklärende muss mithin in dem Bewusstsein handeln, dass er eine WE angibt
–> (-)= Unwirksame WE
Ausnahme: potenzielles Erklärungsbewusstsein Bsp.: Trierer Weinversteigerung

24
Q

Handlung-/ Geschäftswille

A

Handlungswille: der Wille des Erklärenden, überhaupt mit einem äußerlich wahrnehmbaren Verhalten etwas mitzuteilen
–> (-)=unwirksame WE

Geschäftswille: der Wille ein ganz bestimmtes Rechtsgeschäft herbeizuführen
–> (-) = meist Irrtum–> Anfechtung

25
Q

Willenserklärung WE

A

eine Äußerung (Oder tun) die unmittelbar auf die herbeiführen eines bestimmten rechtsgeschäftlichen Erfolg gerichtet ist

26
Q

Privatautonomie

A

jede rechtsfähige Person ist in der Gestaltung ihrer rechtlichen Verhältnisse grundsätzlich frei. jede Person gestaltet ihre Rechtsbeziehung autonom d.h. selbstständig, nach ihren eigen Willen und unabhängig vom Staat

27
Q

Sache

A

§ 90 BGB - Körperlicher Gegenstand

28
Q

Besitz

A

§ 854 I BGB- Besitzer ist ,wer die Sache tatsächlich innehat

29
Q

Eingentum

A

§ 903 S.1 BGB- unbeschränktes Herrschaftsrecht über eine Sache

30
Q

Leistung

A

Bewusste und zweckgerechte Vermehrung fremden Vermögens