DEFINITION Flashcards
Anspruch
Das Recht von einem anderen das Tun oder Unterlassen verlangen zu können
wiederrechtlich
Die Drohung ist wiederrechtlich, wenn Zweck und Mittel außer Realation zueinander stehen
Drohung
In Ausicht stellen eines nicht unempfitlichen Übels, auf welches der Täter Einfluss zu haben vorgibt
arglist
Vorsatz in Bezug auf die Täuschungshandlung
Täuschung
Vorspielung oder Entstellung von Tatsachen, um beim Vertragspartner eine Fehlvorstellung herbeiführt
Eigenschaft
Wertbildene Faktoren einer Sache (Bsp.: Alte; Matrial; Schöpfer; etc.)
verkehrswesentlich
wenn die Eigenschaft für das konkrete Geschäft von Bedeutung ist
Irrtum
das Auseinanderfallen von Gewollten und Erklärten
sittenwidrigkeit
Verstoß gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenen
ledeglich rechtlich Vorteilhaft
(nicht wirtschaftlich zu sehen) liegt vor, wenn unmittelbar durch das Revhtgeschäft keine Pflichen für den Mj. Entstehen und vorhandendene Rechte des Mj. nicht aufgegeben werden
essentialia negotii
sog. Hautbestandteile eines Vertrages
–> müssen aus dem Angebot hervorgehen, ansonsten liegt kein Angebot vor.
(Vertragspatner; Kaufsache; Kaufpreis)
Vertretungsmacht
Ermächtigung für jemanden anderen handeln zu dürfen
objektiver Empfängerhorizont
Sicht eines objektiven Erklärungsempfänger
höchstpersönliche Rechtgeschäfte
Rechtsgeschäfte die man nur selbst ausführen kann Insbesondere die Eheschließung § 1311 BGB , oder die Testermenterrichtung §2064
Annahme
Eine empfangsbedürftige WE, in der sich jemand mit dem Angebot eines anderen einverstanden gibt unm einen Vertragsschluss herbeiführen möchte
( Bei Versteigerungen ist dies der Zuschlag § 156 BGB)