Das Strafverfahren Flashcards
Übersicht Strafverfahren
(1. Tat)
2. Vorverfahren (Ermittlungsverfahren)
3. Zwischenverfahren (§199 – 212b)
4. Hauptverfahren
5. Rechtsmittel
6. Rechtskraft/ Durchbrechung (§ 359 – 373a StPO)
Beteiligte - Beschuldigter
Beschuldigt = Verdächtig (Vorverfahren)
Angeschuldigt = Zwischenverfahren
Beteiligte - Polizei
Angeklagter = Hauptverfahren
–> Objekt des Strafverfahrens
- Erscheinungspflicht vor Richter uns StA
- -> nicht bei Polizei (163 a IV verweist nicht auf 133 ff. StPO)
- Keine Pflicht sich selbst zu Überführen
- -> Schweigerecht
Beteiligte - Polizei
Aufgaben in §§ 163 ff. StPO
–> insbesondere Recht und Pflicht des ersten Zugriffs
Ermittlungspersonen der StA gem. § 157 StPO iVm Landesrecht
Beteiligte - Staatsanwaltschaft
- Herrin des Vorverfahrens
- Eigenverantwortliche Leitung
- Aufklärung Sachverhalt bis Anklageerhebung - Ankläger im Hauptverfahren
- -> Wahrheitsfindung - Vollstreckungsbehörde gem. § 36 StPO
Beteiligte - Richter
- Ermittlungsrichter im Vorverfahren (§ 162 I StPO)
- Erlass von Haftbefehl, Durchsuchung etc. - Herrin des Zwischenverfahrens, § 199 ff. StPO
- Herrin des Hauptverfahrens
- Leitung der Verhandlung
- Beweiserhebung
- Urteil
Beteiligte - Verteidiger
Pflichten
- Selbstständiges Organ der Rechtspflege, allerdings zu Gunsten des Beschuldigte
- -> Kann zu jedem Zeitpunkt herangezogen werden (§ 137 I StPO)
- -> Mitwirkung des Verteidigers kann notwendig sein (§ 140 StPO)
Rechte:
- Akteneinsicht (§ 147 StPO)
- schriftlich und mündlicher Verkehr mit Beschuldigtem (§ 148 StPO)
- Anwesenheitsrecht
Ausschlussgründe: NUR § 138 a -d StPO
Beteiligte - Zeuge
§§ 48 ff. StPO
- Erscheinungspflicht
- Aussagepflicht
- Eidespflicht
–> 2+3 entfallen bei Verweigerungsrechten (§ 52 ff. StPO)
Beteiligte - Gutachten
§§ 72 ff. StPO:
§ 75 StPO: Muss der Ernennung Folgeleisten + Gutachten erstatten
Ausnahme bei Verweigerungsrechten (§ 76 StPO)
Tat
Der gesamte geschichtliche Lebenssachverhalt, der nach der Lebensauffassung bei natürlicher Betrachtungsweise zusammengehört.
Ermittlungsverfahren
Frage: Ist der Beschuldigte der Tat hinreichend verdächtigt ( § 170 iVm § 203 StPO).
Herrin = StA
Gliederung:
- Besteht ein Anfangsverdacht
- Abschlussentscheidung
EV - Anfangsverdacht
§ 152 I StPO
Hinweise sprechen dafür, dass eine Straftat begangen wurde
EV - Abschlussentscheidung
- Wer ist Beschuldigter
- Liegt ein Hinreichender Tatverdacht vor
Hinreichender Tatverdacht
Nach dem ermittelten Sachverhalt ist eine Verurteilung wahrscheinlich (Auch Zulässigkeitserwägungen)
Alternativen zur Anklage
- Einstellung und Verweis auf Privatklageweg gem. §§ 374, 374 StPO
- Einstellung gem. § 153 ff StPO
Privatklageweg
§§ 374, 376 StPO
Vorraussetzungen:
- nur Verdacht bezüglich Privatklagedelikte
- kein öffentliches Interesse
Einstellung nach §§ 153 ff.
Vorraussetzungen:
- Offizialdelikt
- Opportunitätsprinzip beachten
Alternativen zur Hauptverhandlung bei kleineren Delitkten
Strafbefehlsantrag gem. §§ 407 ff.
–> Wenn mündliche Verhandlung entbehrlich
Antrag auf beschleunigtes Verfahren, §§ 417 ff.
–> Wenn mündliche Verhandlung unentbehrlich
Verfahrenseinstellungsgründe
Opportunizitätsprinzip als Ausnahme zum Legalitätsprinzip
- Absolute Geringwertigkeit (§153 StPO)
2- Relative Geringwertigkeit (§ 153 a StPO) - Vorrangige staatliche Interessen
- politische Taten (§ 153 d StPO)
- tätige Reue (§ 153 e StPO)
- Bagatelltat von mehren prozessualen Taten (§ 154 StPO)
- Bagatelltat als Teil einer prozessualen Tat (§ 154 a StPO) - Privatklagedelikte (§ 374 StPO)
Voraussetzungen § 153 StPO
- Vergehen
- Schuld als gering anzusehen
- kein öffentliches Strafverfolgungsinteresse
- Zustimmungserfordernisse
nur Gericht (§153 a I 1, Ausn. 153 I 2: Vergehen mit geringer Folge) - Rechtsfolge
- Einstellung des Verfahrens
- Kein Strafklageverbrauch
Als gering anzusehende Schuld (§153)
–> hypothetische Beurteilung, da keine Sanktion
- Kriterien des § 46 II StGB
- Beweggründe und Ziele
- Aus der Tat sprechende Gesinnung und aufgewendeter Wille
- Maß der Pflichtwidrigkeit
- Art der Ausführung sowie verschuldeten Auswirkungen der Tat
- Vorleben des Täters/ pers. + wirtsch. Verhältnisse
- Verhalten nach der Tat (bes. Wiedergutmachung, Opferausgleich)
Vorraussetzungen § 153 a StPO
- Vergehen
- Schuld ist nicht schwer
- Durch Auflagen abgeltbares öffentliches Strafverfolgungsinteresse
- Zustimmungserfordernisse
- Beschuldigter gem. § 153 I 1 –> Da Sanktion
- Gericht (§153 a I 1, Ausn. 157 I 7: Vergehen mit geringer Folge) - Rechtsfolge
- Einstellung nach Auflageerfüllung
- Strafklageverbauch bzgl. Vergehen
- Kein Strafklageverbrauch bzgl. Verbrechen (§153 a I 5 StPO)
Anklageerzwingungsverfahren
§ 172 StPO
Vorraussetzungen:
- Antragsteller = Verletzter
Gliederung
- Vorschaltbeschwerde gegen Einstellungsbescheid (172 I StPO)
- -> bei Nichtabhilfe zu
- Antrag an OLG ge. §172 II - IV StPO
–> Findet das OLG hineichenden Tatverdacht, Anordnung gem. § 175 StPO
Zwischenverfahren
§§ 199 ff. StPO
Gliederung:
- Einleitung mir Klageerhebung
- Prüfung ob Hauptverfahren zu eröffnen ist
- Ablehnung gem. § 204 StPO
- Eröffnungsbeschluss (§§ 199, 203 StPO)
Herrin: Gericht
Hauptverfahren
§§ 213 ff. StPO
Ablauf (§ 243 StPO)
- Einleitung durch Eröffnungsbeschluss
- Tatsächliche Verhandlung (Prozess) mit Beweisaufnahme
- Urteilsverkündung
Herrin: Gericht
Rechtsmittelverfahren
§§ 269 ff. StPO
Gliederung
- Einleitung durch Einlegen von Rechtsmitteln gegen Urteil
- Berufung/ Revision
- Entscheidung
Anklage
§§ 170 I, 199 II StPO StPO -Erhebung
Einreichen der Anklageschrift zusammen mit der Akte bei Gericht
§ 200 StPO - Inhalt
Gegenstand der Urteilsfindung
Ganze Prozessuale Tat (§ 264 StPO)
Zuständigkeit
- Örtliche Zuständigkeit (Gerichtsstand) §§ 7 ff. StPO
- § 7 StPO - Tatort
- § 8 StPO - Wohnsitz
- § 9 StPO - Ergreifungsort - Sachliche Zuständigkeit
- Einzelrichter AG bei minderer Bedeutung (§ 25 GVG)
- Schöffengericht AG bei Verbr./ Verg. bis 4 Jahre (§§ 24, 28 GVG)
- Große Strafkammer LG bei Verbr./ Verg. ab 4 Jahren (§ 74 I GVG)
- Schwurgericht LG bei vors. Tötungsdelikten (§ 74 II GVG)