BWL Teil 3 lernen 2.0 Flashcards
Standortentscheidung: Verfahren der Gesamtbewertung
Nutzwertanalyse
-Zielsystem aufstellen durch Festlegung der relevanten Zielkriterien (Zj)
-Festlegung der relevanten Zielgewichte (gj)
-Auswahl der relevanten Standortalternativen (Si)
-Ermittlung der Zielerträge (zij) z.B., Geschwindigkeit, Raumbedarf, Kundenzahl
-Transformation der Zielerträge in Zielwerte (eij) durch Zuordnung von Punktezahlen (0 bis 19 oder 0 bis 10)
-Errechnung der Gesamtzielwerte (Nj) je Alternative (dimensionsloser Nutzwert)
-Auswahl derjenigen Standortalternative mit dem größten Nutzwert (Ni -> Max!)
Rechtsformen des privaten deutschen Rechts
A) Einzelunternehmen
B) Gesellschaften im weitesten Sinne (gemeinsame Zweckverfolgung)
(1) Personengesellschaft
-Gemeinsame Haftung
-Einfache Gründung:
-Persönliche Zusammenarbeit:
-Gewinn- und Verlustbeteiligung
-Steuerliche Transparenz
-Flexibilität
(2) Kapitalgesellschaft
-Beschränkte Haftung
-Eigenständige juristische Person
-Kapitalaufbringung durch Anteilsverkauf
-Steuerliche Eigenständigkeit
-Formelle Strukturen
- Hohe Flexibilität bei Anteilsübertragung
Entscheidung über die Optimale Rechtsform
Teil 3 Folie 29
Was ist die Funktion von Rechtsformen
Rechtsformen legen die rechtlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen fest. Sie regeln, wie ein Unternehmen organisiert ist, wie Haftung funktioniert und wie Gewinne besteuert werden. Die Wahl der Rechtsform beeinflusst die Struktur, Verantwortlichkeiten und Beziehungen innerhalb des Unternehmens.
Anlässe der Wahl der Rechtsform
a) Gründung eines Unternehmens
b) Späterer Wechsel der Rechtsform (z.B. zur Kapitalerhöhung oder bei Ausscheiden eines Gesellschafters;
✓ Optimierung der Haftung; der gesamten Steuerbelastung; des Kapitalmarktzugangs und Finanzierungspotenzialen
Ziele & Auswahlkriterien der Rechtsformentscheidung
Einfluss und Zielfunktion
1)Leitungsbefugnis, Kontroll- & Überwachungsrechte
2)Haftungsumfang der Eigenkapitalgeber
3)Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung
4)Höhe der rechtsformabhängigen Kosten
5)Steuerliche Belastung (Ertragsteuern wie ESt, KSt, GewSt)
6) Gewinn- und Verlustbeteiligung: Berechnung, Ausschüttung, Beschlussfassung
7) Publizität/ Transparenz der Rechnungslegung sowie externe Prüfung
8) Mitbestimmung der Arbeitnehmer und Gewerkschaften (Unternehmensmitbestimmung)
Ziel: Gewinnmaximierung nach Steuern
Arten von Personengesellschaften
Offene Handelsgesellschaft OHG
Kommanditgesellschaft KG
Stille Gesellschaft
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts GbR (BGB)
Was ist eine Personengesellschaft?
Eine Personengesellschaft ist eine Art von Unternehmensform, bei der zwei oder mehr Personen gemeinsam ein Unternehmen führen. Anders als bei einer Kapitalgesellschaft wie einer GmbH oder AG haften die Gesellschafter persönlich für die Schulden des Unternehmens. Beispiele für Personengesellschaften sind die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) oder die OHG (Offene Handelsgesellschaft). In solchen Gesellschaften teilen sich die Gesellschafter Verantwortung, Gewinne und Verluste.
Was ist eine Kapitalgesellschaft?
Eine Kapitalgesellschaft ist eine Unternehmensform, bei der das Unternehmen eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, die von den Eigentümern (Aktionären oder Gesellschaftern) getrennt ist. Die Haftung der Eigentümer ist in der Regel auf ihre Einlagen beschränkt. Beispiele für Kapitalgesellschaften sind die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und die AG (Aktiengesellschaft). Diese Unternehmen finanzieren sich durch das eingebrachte Kapital der Eigentümer, das in Form von Geschäftsanteilen oder Aktien ausgegeben wird.
typische Merkmale von Personengesellschaften?
a) Gesellschafter als natürliche Personen besitzen besondere Bedeutung
b) Idealtypisch sind Unternehmensleitung und Kapitaleigentum in Personalunion vereint
c) Gesellschafter besitzen uneingeschränkte Leitungsbefugnis und haften entsprechend grundsätzlich unbeschränkt mit Privatvermögen
d) Anzahl der Gesellschafter i.d.R. geringer als bei
Kapitalgesellschaften
e) Eigene volle Rechtsfähigkeit der Gesellschaft fehlt
f) Führungsnachfolge oft problematisch, teilweise Auflösung bei Tod oder Ausscheiden
Typische Eigenschaften: Personengesellschaft?
1) keine klare Trennung zwischen Privat- und Betriebssphäre („Privatentnahmen“)
2) keine Mindestkapitalausstattung erforderlich: variables Eigenkapital
3) Rechnungslegung nach dem HGB und ggf. nach dem Publizitätsgesetz für große Personengesellschaften und große Einzelunternehmen
4) hoher Grad an dispositiven (abänderbaren) Regelungen
5) Die Existenz hängt von den Gesellschaftern ab und beruht auf dem Vertrauen der Gesellschafter untereinander.
6) Eine körperschaftliche Organisation, die von den Gesellschaftern geführt wird (Selbstorganschaft).
Typische Eigenschaften 2.0: Personengesellschaft
7) Persönliche Mitarbeit der Gesellschafter in der Geschäftsleitung vorgesehen und daneben (aber nicht notwendigerweise) Kapitalbereitstellung.
8) Stimmrecht grundsätzlich nach Köpfen; Einstimmigkeitsprinzip (d. h. Vetorecht jedes Gesellschafters).
9) Persönliche Haftung der Gesellschafter (Ausnahme: Kommanditisten).
10) Die Personengesellschaft ist beschränkt selbständig rechtsfähig.
11) Gewinne unterliegen (progressiv steigender) Einkommensteuer
(EStG), zuzüglich Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer ggf. und
Kirchensteue
Rechtsform: Gliederung der Steuern
STEUERN
Besitz -& Verkehrssteuern—Zölle & Verbrauchssteuern
Merkmale Kapitalgesellschaft
a) Kapitaleinlage (= kapitalmäßige Beteiligung von natürlichen und/oder juristischen Personen)
b) Gesellschafterhaftung ist auf die Höhe der Kapitaleinlage begrenzt
c) Trennung von Gesellschaftsführungsbefugnis und
Beteiligung/Eigentum an Gesellschaft möglich
d) Geschäftsanteile sind vererblich und veräußerlich
Typische Merkmale: Kapitalgesellschaft
1) Körperschaftliche Organisation, die von mitgliederunabhängigen Organen geführt wird (Drittorganschaft).
2) Existenz ist vom Mitgliederbestand getrennt und beruht auf dem Kapital der Gesellschaft und auf deren Organisation.
3) Trennung zwischen Privat- und Betriebssphäre
4) Grundsätzlich keine Mitarbeit der Mitglieder in der Geschäftsleitung nötig.
Die Beteiligung der Gesellschafter erfolgt grundsätzlich nur durch Kapitaleinlagen.
5) Stimmrecht nach Kapitalanteilen; Abstimmungen nach dem Mehrheitsprinzip
(grundsätzlich kein Vetorecht einzelner Gesellschafter).